An die Mods: Bilder mit weißem Hintergrund und Amazon-PatentUS 8,676,045 B1


#1

Hallo Moderatoren dieses Forum,

ich muss mich auf diesem Weg an Euch wenden, da mir völlig klar ist, dass ich vom Verkäufer-Service niemals eine zufriedenstellende Antwort auf diese Frage bekommen würde; sie passt nicht in deren Antworten-Katalog.
Amazon hat sich, wie viele kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen haben, am 18. März 2014 in den USA ein Patent (US 8,676,045 B1) erhalten, das eine allgegenwärtige Situation im Fotostudio beschreibt. Ein Motiv wird vor einem nahtlosen weißen Hintergrund aufgestellt und so beleuchtet, dass kein Schattenwurf entsteht.
Nun wird in verschiedenen Kategorien bis spätestens 22.10.2014 verlangt, dass die Händler Artikelbilder für ihre Artikel einstellen, die einen rein weißen Hintergrund haben und droht andernfalls mit der Deaktivierung der Angebote, so dass das Weihnachtsgeschäft mit Textilien ins Wasser fallen würde.
Da mein Bekleidungshersteller nur schöne Imagebilder liefert (Foto-Models in Natur - es handelt sich ja auch um Naturtextilien), müssten wir die Artikel selbst fotografieren - und dabei evtl. die von Amazon patentierte Methode verwenden.
Wie erhalten wir eine Freigabe, um später nicht von unserem Partner Amazon auf Lizenzgebühren verklagt werden zu können?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.

Gruß
Der Nick


#2

Hallo, Kugelbunt-Shop!

Die Forderung, dass Haupt-Bilder einen einfachen, weißen (hex #ffffff) Hintergrund aufweisen müssen ist nicht neu und besteht schon seit einigen Jahren in unseren Bilderrichtlinien. Zusätzliche Informationen hierzu sind im Style Guide der jeweiligen Kategorie zu finden, welcher auf den Hilfeseiten im Bereich “Vorlagen für Lagerbestandsdateien” heruntergeladen werden kann.

Das erforderliche Freistellen der Produktbilder kann auch im Nachhinein durch Bildbearbeitung oder einen Bildfreistellservice vorgenommen werden. Es ist somit nicht zwingend erforderlich, das Motiv vor einem nahtlosen weißen Hintergrund zu fotografieren.

Hierfür eignen sich beispielsweise die Programme Paint.net (gratis Software), Gimp (gratis Software), Adobe Photoshop, Decompose (nur für May, Apple OS), Yantram Image Edition Studio (http://imageediting.outsourcing-services-india.com/) und Remove the Background (http://www.removethebackground.com/) und sicherlich noch viele andere. Für die Qualität und die Verfügbarkeit dieser Angebote kann ich jedoch keine Garantie übernehmen.

Zur Thematik Patentfreigabe kann ich an dieser Stelle leider nicht unterstützen, da ich als Nicht-Jurist hierzu keine verbindliche Aussage treffen darf und es auch nicht kann. Hier wäre ein Fachanwalt der korrekte Ansprechpartner.

Viele Grüße,
Andreas


#3

Soweit ich weiss, darf auch kein Modell in den Sachen stecken.
Die Kleidung soll ohne Puppe oder Person freigestellt werden.

Zu dem weissen Hintergrund: Hat Amazon denn die Freigabe von
Deutschland?
Ich glaube kaum, das das Patentamt in München sich auf so etwas einlässt.

Das Patentamt in USA kann ja so eine Unfug vielleicht durchwinken, aber ich
denke nicht das es für die EU gilt.

Und sollte es doch so sein, wäre es ja äusserst unclever von Amazon, die
Verkäufer abzumahnen, die kostenlos Fotos machen, die Amazon zur Verfügung stehen.


#4

Hallo Andreas,

das hilft mir leider gar nicht weiter. Bildbearbeitungsprogramme kenne ich, das Ergebnis ist grauenvoll und sicherlich alles andere als verkaufsfördernd (sh. Fotos)
Ob Amazon mich/uns auf Lizenzgebühren verklagt, wenn wir Händler der (in meinen Augen unbegründeten, willkürlichen und sinnlosen) Artikelbild-Anforderung nachkommen, kann auch kein fremder Anwalt klären, das muss Amazon uns erlauben oder verbieten, je nach Wunsch. Im Moment muss es jedoch wie eine Falle für uns Händler wirken.

Gruß
Der Nick

Bearbeitet von: Kugelbunt-Shop am 03.09.2014 09:52


#5

Hallo, Nick!

Das manuelle Freistellen mit einige Bildbearbeitungsprogramme produziert in der Tat grauenhafte Ergebnisse, wenn man zu diesen Programmen keine Profitools zur Verfügung hat. Auch ist die manuelle Bearbeitung ziemlich zeitintensiv.

Es gibt jedoch Möglichkeiten relativ schnell und professionell die Bilder freizustellen. Ein Tip wäre beispielsweise die Website Clipping Magic (Adresse lässt sich googlen), welche ein einfach zu bedienendes und auch kostenloses Online-Tool zum Freistellen von Bildern anbietet.

Eine Erlaubnis oder Genehmigung werden die Moderatoren hier leider nicht durchsetzen können, zumindest nicht kurzfristig. Auch stellt sich an dieser Stelle die Frage, inwiefern überhaupt ein Patent verletzt werden würde, denn das Fotografieren ohne Schattenwurf lässt sich mit mit verschiedenen Techniken und Hilfsmitteln umsetzen. Hier müsste also im Detail geprüft werden. Zusätzlich müsste recherchiert werden, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen ein US-Patent überhaupt greift. Dies sind jedoch Fragen, die nur ein Rechtsanwalt verbindlich beantworten kann.

Viele Grüße,
Andreas


#6

Dieses Patent hat keinerlei Bestand, sollte dies einmal vor Gericht ausgefochten werden. Da ging es dem Jeff doch wieder nur um PR, genau, wie bei den Drohnen. Hauptsache man ist (kostenlos) in der Presse.


#7

Hallo Babys,

  1. In den Amazon Beispielbildern steckt in einem Brautkleid eine “echte” Frau, also scheint das “erlaubt” zu sein.
  2. Wenn sich TTIP durchsetzen sollte, gelten US-Patente automatisch auch in der EU. Lasset uns beten, dass sich eine ganz neue, sehr selektive Ebola-Variante an diesen Lobbyisten vergreift. (Apropos: Was sind 100 tote Lobbyisten am Meeresgrund? .gnafnA retug niE

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