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Seller_DUOhy3ypzuOVT

Gebührenrechnungen wieder ohne Vorsteuer / §13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner?

Beim Verarbeiten unserer Amazon-Gebührenrechnungen für Juni fiel mir gerade auf, dass keine USt ausgewiesen ist, die 'alte' USt-Id aus LU wieder angegeben ist und der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" wieder unten steht. So wurden die Gebühren bis August 2024 in Rechnung gestellt.

In den einzelnen Transaktionen für Juni wurde aber anscheinend USt auf die Verkäufergebühren berechnet. Es sieht also erstmal so aus, dass Amazon USt berechnet, aber nicht auf den Rechnungen ausgewiesen hat.

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Tags:Abrechnung, Steuern, Steuerunterlagen
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Seller_DUOhy3ypzuOVT

Gebührenrechnungen wieder ohne Vorsteuer / §13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner?

Beim Verarbeiten unserer Amazon-Gebührenrechnungen für Juni fiel mir gerade auf, dass keine USt ausgewiesen ist, die 'alte' USt-Id aus LU wieder angegeben ist und der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" wieder unten steht. So wurden die Gebühren bis August 2024 in Rechnung gestellt.

In den einzelnen Transaktionen für Juni wurde aber anscheinend USt auf die Verkäufergebühren berechnet. Es sieht also erstmal so aus, dass Amazon USt berechnet, aber nicht auf den Rechnungen ausgewiesen hat.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_DUOhy3ypzuOVT

Meine Rechnung für den Juni ist völlig normal - also wie alle Rechnungen seit August 2024 mit Ausweis der USt. Ist also offenbar kein allgemeines Problem.

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Seller_DUOhy3ypzuOVT

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von Seller_DUOhy3ypzuOVT

Beim Verarbeiten unserer Amazon-Gebührenrechnungen für Juni fiel mir gerade auf, dass keine USt ausgewiesen ist, die 'alte' USt-Id aus LU wieder angegeben ist und der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" wieder unten steht. So wurden die Gebühren bis August 2024 in Rechnung gestellt.

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