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Leitfaden für Kundenanfragen zu Rechnungskorrekturen
von Seller_hwwu0taY2D6Xs

Als Amazon-Verkaufspartner, die den Umsatzsteuer-Berechnungsservice nutzen, erhaltet ihr möglicherweise Anfragen von Geschäftskunden zur Korrektur ihrer Rechnungsdetails. Hier erfahrt ihr, was in solchen Fällen zu tun ist.

Es gibt zwei Arten von Rechnungskorrekturen, und der Prozess unterscheidet sich je nachdem, was geändert werden muss:

1. Einfache Änderungen (Rechnungsadresse oder Firmenname)

  • Bittet den Kunden, sich direkt an den Amazon-Kundenservice zu wenden
  • Amazon stellt eine korrigierte Rechnung mit den aktualisierten Informationen aus
  • Keine Aktion von euch als Verkäufer erforderlich

2. Andere Änderungen

  • Ihr müsst eine Gutschrift ausstellen, um die ursprüngliche Amazon-generierte Rechnung zu stornieren
  • Erstellt und sendet eine neue, korrigierte Rechnung an den Kunden
  • Hinweis: Ihr könnt die ursprüngliche Amazon-generierte Rechnung nicht direkt ändern

Warum das wichtig ist

Korrekte Rechnungsstellung ist wichtig für:

  • Aufrechterhaltung eures Amazon Business Verkäuferstatus
  • Sicherstellung der Kundenzufriedenheit
  • Einhaltung der Umsatzsteuer-Vorschriften
  • Gewährleistung eines reibungslosen Kauferlebnisses

Best Practices

  • Reagiert zeitnah auf Korrekturanfragen
  • Leitet Kunden je nach Art der gewünschten Änderung an den entsprechenden Prozess weiter
  • Führt Aufzeichnungen über ausgestellte Gutschriften und neue Rechnungen
  • Fragt beim Kunden nach, ob die korrigierte Dokumentation erhalten wurde

Nächste Schritte

Wenn ihr eine Anfrage zur Rechnungskorrektur erhaltet:

  1. Ermittelt die Art der erforderlichen Änderung
  2. Folgt dem entsprechenden Prozess je nach Änderungsart
  3. Dokumentiert die Korrektur für eure Unterlagen
  4. Bestätigt mit dem Kunden, dass das Problem gelöst wurde

Braucht ihr weitere Hilfe? Besucht die Hilfeseiten zum Umsatzsteuer-Berechnungsservice im Seller Central für detaillierte Anleitungen zur Verwaltung von Rechnungen und Gutschriften.

Eure Frage wird nicht beantwortet? Fragt uns unten!

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Ich verstehe den Auszahlungs-Workflow nicht
von Seller_7xkqWcbBfy40L
Amazon replied

Hallo zusammen,

auch bei uns wird seit 3 Tagen das gesamte Guthaben plötzlich in die "Rücklage auf Kontoebene" gebucht, was ich nicht wirklich verstehe. Wir machen nur FBA und die Verkäuferleistung ist optimal. Gibt es hierzu evtl. schon irgendwelche Infos, die ich nur nicht kenne?

Und meine zweite Frage bezieht sich auf den ganz generellen Workflow.

Ich habe ja nun verstanden, dass alles erst einmal in die Rücklage gebucht wird bis das Lieferdatum 10 Tage zurückliegt. Dann wird umgebucht. So weit, so gut. Wieso aber kann ich dann nicht das gesamte Guthaben per Anforderung auszahlen lassen? Die LD+10 sind ja schon um, sonst wäre das Geld ja nicht aus der Rücklage in das "normale" Guthaben umgebucht worden?

Liebe Grüße

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Verkäufer
von Seller_YvT64PaiSNItZ

Hallo zusammen. Mal eine Frage in die Runde geworfen.

Wer ist ihr noch verkäufer ohne eingetragene Marke?

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Unser jährliches Shopping-Event zum Prime Day findet vom 8. bis 11. Juli statt. Prime-Mitglieder erhalten dabei 4 Tage lang Rabatte in verschiedenen Kategorien.

Es ist noch nicht zu spät, um teilzunehmen. Sie können vor oder während des Events jederzeit eine Kampagne für exklusive Prime-Rabatte, Coupons oder Amazon Sponsored Products erstellen.

Weitere Informationen zum Prime Day finden Sie unter amazon.de/primeday.

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Um in unseren Stores in der EU, im Vereinigten Königreich, in Norwegen und in der Schweiz verkaufen zu können, müssen Sie gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummern angeben und Ihre Unternehmensinformationen in Seller Central müssen mit den Aufzeichnungen der Steuerbehörde übereinstimmen. Wenn diese Informationen nicht aktuell sind, kann Ihre Verkaufsberechtigung eingeschränkt werden.

Die Umsatzsteuerregistrierung ist erforderlich, wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie nutzen Versand durch Amazon.
  • Sie versenden Produkte für Business-to-Business-Verkäufe zwischen EU-Ländern.
  • Sie tätigen grenzüberschreitende Geschäfte mit Verbrauchern (B2C-Verkäufe) innerhalb der EU-Länder, die 10.000 € übersteigen.
  • Sie überschreiten länderspezifische Umsatzschwellen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Umsatzsteuerregistrierung zu überprüfen und sicherzustellen, dass der Status den in Seller Central eingetragenen Geschäftsdaten entspricht.

Um Ihre Umsatzsteuer für die EU zu überprüfen, gehen Sie zum MIAS-Validierungsportal.

Um Ihre Umsatzsteuerregistrierung für das Vereinigte Königreich zu überprüfen, gehen Sie zu HMRC.

Weitere Informationen finden Sie unter Anforderungen für die Umsatzsteuerregistrierung.

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Am 8. Juli 2025 aktualisieren wir die Mediation von Verkäufer-Streitsachen für unsere europäischen Stores. In diesem Rahmen geben wir eindeutige Zeitvorgaben für die Beantragung der Mediation an, wenn Ihr Angebot oder Ihr Verkäuferkonto deaktiviert ist.

Um für die Mediation berechtigt zu sein, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Einreichung eines Widerspruchs über den Kennzahlenmonitor "Verkäuferleistung" innerhalb von sechs Monaten nach Deaktivierung Ihres Angebots oder Kontos
  • Anforderung der Mediation innerhalb von sechs Monaten nach dem Ergebnis des Widerspruchs
  • Aktives Angebot in einem unserer europäischen Stores innerhalb von zwölf Monaten nach der Anforderung der Mediation

Diese Änderungen werden ab dem 8. Juli in der Mediation von Verkäufer-Streitsachen und auf unserer Hilfeseite zum Thema Mediation anfordern angezeigt.

In der Zwischenzeit können Sie die Änderungen in einer PDF-Version der Richtlinie überprüfen. Diese Richtlinie ist nur auf Englisch verfügbar.

Wenn Sie nach dem Datum des Inkrafttretens weiterhin den Verkauf von Dienstleistungen nutzen, stimmen Sie den Änderungen zu.

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Kunde darf Ware behalten wenn diese zu spät ankommt???
von Seller_yI3dcEIYCtClF

A-z genehmigt, danach kam die Ware an.

DHL Kleinpaket mit 6 Tagen Verzögerung.

Widerspruch abgelehnt.

Bleibt wohl nur Rechnung, Mahnung, Inkasso.

Allerdings, seit wann werden die A-z nicht von Ama finanziert wenn geliefert wurde?

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Meine Konto habe ich quasi auf inaktiv gestellt, dann wurde es gesperrt, weil ich auch meine Selbstständigkeit aufgegeben habe.

Jetzt kann ich unter Hilfe kein Telefonkontakt erstellen, man will immer, dass ich mein Konto wiederherstelle.

Bekomme ständig bedrohliche Mails zwecks Richtlininenänderung etc. Ihcb möchte das Konto nur noch zwecks Rückabwicklungen behalten.Sonst auch gerne ganz löschen

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Verkäuferkonto gesperrt
von Seller_YvT64PaiSNItZ

an.ich habe eine Nachricht bekommen das mein verkäuferkonto gesperrt wurde vermutlich wegen angeblichen Missbrauchs geistigen Eigentums. Ich war aber vorher berechtigt den Artikel in dem Zustand "neu" zu verkaufen.

Was soll sowas?

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Amazon + Steuern = Chaos?
von Seller_EcF04GB0r0RXU

Hey Zusammen,

Ich hab nach monatelangem Stress (Fehler von Steuerberatern, Finanzamt-Ärger, Tools für 500 €/Jahr) alles selbst & rückwirkend mit der Stuer aufgeräumt – und baue mit einem Kumpel ein Tool, das Amazon sauber mit Lexware Office verbindet.

Jetzt machen wir ne kurze Umfrage dazu:

👉 (https:)//docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfw83SD91jGgMHqua0jyeBrl0uFZ-lJCBFcneChZZkLrcih5g/viewform?usp=header

Einfach die zwei Klammern am Anfang der URL entfernen!

Ziel: Steuer-Chaos lösen – vor allem für FBA-Einsteiger & Einzelunternehmer.

Wird simpel, günstig und endlich verständlich, dass du deine Zahlen kennst.

Dauert nur 4 Min – hilft uns riesig.

Danke 🙏

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Fehler 5665
von Seller_LpWHLVhIk6K4H

Hallo,

ich hab seit einer Woche ein Problem mein Produkt hinzuzufügen.

Jedesmal wenn ich meine Marke prüfen lasse bekomme ich immer eine Standart email das sie "möglicherweise" geistigen Eigentum verstösst.

Dadurch das ich überall geprüft habe das die Marke nichts verletzt oder vergeben ist, kann ich von Sicherheit sagen das dies eig. klappen müsste.

Also habe ich zunächst Wiederspruch eingelegt mit passenden Bilder zur Überprüfung, endlich hatte ich nach 5 Tagen eine nicht generierte KI email erhalten, das der Markenname geprüft und zugelassen wird und ich somit eine ASIN anlegen kann, das Problem hierbei ist nur das bei der Überprüfung was falsch gelaufen ist da einfach ein Buchstabe bei der Überprüfung weg gelassen worden ist. Darauf schrieb ich mein Problem das ein Fehler unterlaufen ist, habe aber nur wieder eine email Vorlage erhalten mit den Fehler. Nun habe ich mich wieder gezwungen gefühlt wiederspruch einzulegen mit den vermerk das sie beim letzten fall mal rein schauen sollten, da die Marke ja schon geprüft worden sei aber ein Buchstabe vergessen wurde. Jetzt kann ich nur hoffen das es wieder ein mitarbeiter statt KI bearbeitet. Hattet ihr schon solch ein Problem?

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