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automatische ablehnung bei kategorie freischaltung
von Seller_JONVqmdktB8jo
Amazon replied

Hallo zusammen,

leider wird die Unterkategorie "Lebensmittel und Feinkost" immer automatisch abgelehnt egal was ich für Rechnungen und Fotos hochlade.

Was soll ich denn hier tun? Alle meine Produkte sind Nahrungsergänzungsmittel und werden nicht angezeigt :-(

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Hallo zusammen,

bei ebay gibts immer am anfang des neuen monats für den vorherigen eine PDF wo die Provisionen aufgeführt werden für die Abrechnunung in der Buchhaltung. Gibts das auch bei amazon? Falls nein wie komme ich denn an die Daten + pdf nachweis?

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Als Ausnahme zur Berechnung gültiger Sendungsverfolgungsnummern über 15 € gehören laut Richtlinie digitale Produkte z.B. Hörbücher. Wer hat Erfahrung was sonst noch zu den ausgenommenen digitalen Produkten gehört. Eigentloich sollten DVD'c, CD's und Games auch dazugehören?

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Verdacht Beihilfe zum Betrug durch Amazon bei A-Z
von Seller_UIIKSahFqG7Jk

Hallo zusammen,

wir haben gerade wieder eine tolle Situation mit Amazon, die ich euch nicht vorenthalten möchte. Wie ihr aus anderen Beiträgen von mir vielleicht wisst, verfolgen wir jede noch so kleine Dreistigkeit von Kunden auf dem Rechtsweg. Dass bei vielen Händlern auf Amazon der Eindruck erweckt wird, Amazon begünstigt betrügerische Handlungen durch Kunden, ist ja auch kein Geheimnis, wenn man sich das Seller-Forum anschaut.

Jetzt haben wir wieder einen Fall, der aus unserer Sicht mehr als eindeutig ist und sogar der Verdacht im Raum steht, dass Amazon Beihilfe zum Betrug durch Unterlassung betreibt. Folgende Situation:

Eine Kundin meldete sich bei uns per Amazon Nachrichtensystem und teilte mit, sie habe ihr Paket nicht erhalten. Eine kurze Recherche hat ergeben, dass DHL das Paket beschädigt hat. Normalerweise erstatten wir in solchen Fällen den Kaufpreis und veranlassen keine neue Ersatzlieferung, da es ja nicht gerade selten vor kommt, dass Kunden trotz Ersatzlieferung einen A-Z Antrag stellen (Spoiler: Wie in diesem Fall). Eine neue Kollegin hat in diesem Fall aber den "Fehler" begangen, der Kundin eine Ersatzlieferung zu veranlassen und hat ihr per Nachrichtensystem dies auch mitgeteilt und den Link zur Sendungsverfolgung gesendet.

Einige Tage später hat die Kundin das Paket aus der Packstation abgeholt und noch am selben Tag einen A-Z Antrag gestellt. Wie es gerne so ist, hat Amazon sehr schnell entschieden, ohne dass wir eine Möglichkeit zur Stellungnahme hatten. Die Kundin bekam ihr Geld zurück. Wir haben natürlich Einspruch eingelegt, denn Sachverhalt incl. Nachweisen erneut geschildert, Amazon lehnte den Einspruch ab. Da ein erneuter Einspruch nicht möglich ist, kontaktierten wir den Händler-"Support", dieser hat den Fall erneut vorgelegt. Zurück kam die bei den Händlern bestens bekannte Rückmeldung "Wir können Ihren Standpunkt zwar nachvollziehen, bleiben jedoch bei unserer Entscheidung.". Also nochmal ein Ticket eröffnet, erneut geschildert und - wer hätte es gedacht - diese Antwort: "Wir können Ihren Standpunkt zwar nachvollziehen, bleiben jedoch bei unserer Entscheidung."

Wir werden diesen Fall nun nutzen, um unzählige Tickets über den Support zu eröffnen. Mal schauen ob etwas passiert und sich ab einem gewissen Punkt doch ein Mensch mit etwas Sachverstand mit der Sache befasst. Aktuell muss davon ausgegangen werden, dass entweder die schlechte KI die Fälle ablehnt oder Mitarbeiter den Fall bearbeiten, die den doch sehr einfachen Sachverhalt nicht verstehen können. Die Ursache ist jedoch egal, unterm Strich bleibt es dabei, dass Amazon Geld erstattet, obwohl die Ware angekommen ist.

Wird sich hier nach einigen Tagen und unzähligen Tickets nichts ergeben, werden wir das erste Mal nicht nur gegen die Kundin, sondern auch direkt gegen Amazon Strafanzeige erstatten. Nach Rücksprache mit unserem Juristen steht in einem solchen Fall der Verdacht im Raum, dass Amazon durch Unterlassen zu diesem Betrug Beihilfe leistet. Um das hier klar darzustellen, ich behaupte hier ausdrücklich NICHT dass das der Fall ist, sondern lediglich, dass der Verdacht im Raum steht. Nur für den Fall, dass Amazon versuchen wird, mir das Wort im Mund umzudrehen. ;)

Ich werde euch über den weiteren Verlauf des Vorgangs hier informieren. Gleichzeitig möchte ich euch alle dazu ermutigen, gegen Kunden und ggf. auch Amazon auf dem Rechtsweg vorzugehen. Viele haben hier Angst um ihre Existenz und fürchten Maßnahmen durch Amazon gegen sie, wenn sie gegen Amazon vorgehen. Nur wenn man nichts gegen solche Machenschaften unternimmt, wird sich auch nichts ändern. Selbiges gilt, wenn Händler nicht gegen betrügerische Kunden vorgehen, weil es zu viel Aufwand ist. Durch "Kopf in den Sand stecken" wird sich weder das Verhalten der Kunden, noch das Verhalten von Amazon, gegenüber der Händler ändern.

Viele Grüße

Marco

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kein DHL im Amazon Buy Shipping
von Seller_K22RpTGnuhlxn

Ich möchte DHL im Amazon Buy Shipping nutzen, aber es wird nicht angezeigt. Im Anhang sind 2 Screenshots. Dort kann kein DHL ausgewählt werden.

Der Versand geht von Deutschland nach Deutschland.

Die Geschäftsbedingungen habe ich angekreuzt. Der Support ist wenig hilfreich mit Textbausteinen.

WAs kann oder muss ich tun?

Danke!

Olaf

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Amazon und die Bewertungen die sie nicht löschen
von Seller_xqXvP0bBdYzbM

Noch eindeutiger als diese Bewertung geht es nicht. "Kunde schrieb, um mich zu ärgern. "

"Leider den Artikel nicht bekomme" 303-9563920-1274718

Die Ware hat er aber, kam zwar einen Tag zu spät an. Dafür haben wir uns auch entschuldigt. Das gibt ihn aber nicht das Recht auch nach dem AMAZON Vertrag nicht zu lügen. Nach dem eigenen Amazon Richtlinien ist es so:

Dass sie es löschen müssen. Die erste Begründung wie immer von Amazon auch bei Verspätung kann der Kunde eine Bewertung abgeben. Das mag sein, aber nach folgenden Inhalt darf der nicht lügen und uns in Misskredit bringen. Siehe Text Auszug.

Bei einer Eskalation wieder Eröffnung haben sie auf Ihren Vertrag verwiesen oder dass ich Anwalt einschalten soll. Als Begründung er gilt ja . Mehr will ich gar nicht. Also bleibt einen, obwohl sie einen recht geben und sie gegen Ihren eigenen Vertrag Verstößen, nichts anderes übrig, also Kartellamt oder Schlichtungsstelle einzuschalten. Da der Fall so eindeutig ist, auch nach dem Gesetz ist es eben nur Amazon Systeme die es nicht hinbekommen. Es hätte so einfach sein können.

Der „Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag“ (auch als „Amazon Business Solutions Vertrag“ bekannt) enthält eine Klausel zur Entfernung rechtswidriger oder falscher Inhalte, einschließlich Bewertungen. Eine zentrale Passage dazu findet sich typischerweise im Abschnitt zu „Lizenzgewährung und Kontrolle über Inhalte“ bzw. im Abschnitt „Richtlinien und Kontrolle“

Eine einschlägige Formulierung aus der aktuellen Version (Stand: regelmäßig aktualisiert, bitte Original auf amazon.de prüfen) lautet sinngemäß:

„Amazon behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Inhalte (einschließlich Bewertungen, Rezensionen, etc.) zu entfernen oder zu ändern, wenn diese gegen geltendes Recht, die Amazon-Richtlinien oder Rechte Dritter verstoßen.“

Eine konkretere Passage findet sich oft in Bezug auf Produktrezensionen

„Amazon kann Inhalte entfernen, die ungenau, irreführend, rechtswidrig oder anderweitig unangemessen sind oder gegen die Amazon-Richtlinien verstoßen.“

Zudem verweist Amazon auf die Richtlinien für Verkäuferbewertungen sowie die Richtlinien zur Veröffentlichung von Kundenrezensionen, in denen klar geregelt ist, dass gefälschte oder manipulierte Bewertungen verboten sind und entfernt werden.

Amazon ist als Betreiber eines Marktplatzes unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Bewertungen zu löschen, wenn diese nachweislich falsch sind und den Verkäufer unzulässig in Misskredit bringen. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), der die Pflichten von Plattformbetreibern konkretisiert hat.

Hier ist eine juristisch fundierte Begründung, die du als Einspruch gegenüber Amazon verwenden kannst:

Begründung zur Löschung einer Bewertung gemäß geltender Rechtsprechung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich geltend, dass die auf Ihrem Marktplatz veröffentlichte Bewertung gegen geltendes Recht verstößt und gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung unverzüglich zu löschen ist.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15 sowie Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20) trifft den Betreiber eines Internetportals eine sogenannte sekundäre Prüfpflicht, sobald er konkret und substantiiert über eine mögliche Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird. Diese Prüfpflicht gilt insbesondere bei Bewertungen, die rufschädigende Tatsachenbehauptungen enthalten und den Tatbestand der Schmähkritik oder der gezielten Herabwürdigung erfüllen.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, mein geschäftliches Ansehen und meine Verkaufschancen auf Ihrem Marktplatz erheblich zu beeinträchtigen. Entsprechend der vorgenannten Rechtsprechung trifft Sie als Plattformbetreiber die Pflicht zur Löschung, sofern der Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist und eine Prüfung den Verstoß bestätigt.

Ich verweise zudem auf das Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.10.2019 (Az. 16 U 9/19), wonach die Löschungspflicht dann greift, wenn der Portalbetreiber nach Inkenntnissetzung untätig bleibt oder keine hinreichende Prüfung vornimmt.

Da die beanstandete Bewertung inhaltlich unzutreffend ist und durch entsprechende Belege (z. B. Versandnachweise, Kommunikation, Produktbeschreibung etc.) widerlegt werden kann, fordere ich Sie höflich, aber nachdrücklich auf, diese Bewertung umgehend zu entfernen.

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Geht es Euch auch so. Es ist bei AZ Anträgen nicht Top. Doch im Ausland egal welches Land wird fast nie was zurückgenommen und meisten auch nicht gelesen und alles stattgegeben. Da scheinen die Mitarbeiter nicht ausgebildet zu sein. IN Deutschland dagegen, obwohl wir Massen mehr da verkaufen, kann man sagen das inzwischen auch AZ Anträge mal geprüft werden.

Wie gehts Euch

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Neue Masche des Königs?
von Seller_T0zqytzRj6INi

Hallo, ich habe ein neues Erlebnis:

Ein Kunde meldet sich mittels des Amazon Supports und fordert per Mail eine Erstattung, weil sein Paket zu spät eingetroffen sei. Dies ist nachweisbar nicht der Fall.

Egal wie wir es anstellen, kommt keine Antwort an den Kunden durch. Weder per webseite noch per Mail mit [wichtig] im Betreff. Die mail wird also vom System wohl auch nicht "gesehen".

Bin ich richtig in der Annahme, dass in 24h dann Amazon schlicht erstatten wird, weil "wir ja nicht geantwortet haben"?

Spannend mal wieder....

Viele Grüße

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BuyBox verloren bei eigenem Produkt und Listing
von Seller_RBGAGgyzKnygl

Hallo zusammen,

wir haben im April mit unserem Produkt über 200 Einheiten verkauft. Seit Kurzem sind die Verkäufe jedoch stark eingebrochen, und unsere Sponsored Products-Kampagne wird nicht mehr ausgespielt. Der Grund laut Amazon: Das Produkt ist nicht mehr im Einkaufswagen-Feld (Buy Box) – obwohl wir der einzige Verkäufer und Markeninhaber sind.

Das Produkt hat gute Bewertungen und die Verkäuferleistung ist auch gut.

Die einzigen Änderungen am Listing waren:

- eine kleine Titelanpassung

- der zwischenzeitliche Ablauf eines Coupons (wurde wieder aktiviert)

- ein laufender Preisnachlass von ca. 5 %, der weiterhin aktiv ist

Ansonsten gab es keine Änderungen an Preisstruktur, Verfügbarkeit oder Versandbedingungen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder eine Idee, was hier passiert sein könnte und wie man die Buy Box zurückbekommt?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

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Guten Tag,

wir haben für die Order-ID 302-6838427-2310709 einen AZG durchgewunken bekommen. Antrag gestellt und am selben Tag genehmigt – wir hatten nicht mal die Gelegenheit, in der Sache Stellung zu nehmen. Eventuell kann ja ein Moderator dazu etwas sagen, @Seller_hwwu0taY2D6Xs ?

Wir haben auch Einspruch eingelegt. Wo sieht man heutzutage die Reaktionen seitens Amazon? In den E-Mails finde ich nichts und beim Garantieantrag selbst auch nicht.

Grüße

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