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Hi, Amazon fordert für Kabel (bspw für Hifi Kabel) plötzlich eine WEEE-Reg.-Nr. und stellt unsere Kabelangebote auf inaktiv?!

Die WEEE-Reg.-Nr. wird für elektronische, mit Strom betriebene Geräte vergeben, aber nicht für "einfache" Kabel aus Kupfer mit Steckern.

Hat jemand schon die selbe Erfahrung gemacht und weiß, wie man dies beheben kann?

Danke vorab!

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Verlorene Ware - Versand durch Amazon -
von Seller_rcBfAS8ubC1A3

Guten Tag, leider reden wir in den Fällen gegen Wände. Die Mitarbeiter verstehen kein Deutsch, kein Englisch und machen CopyPaste.

Amazon verliert nur noch Ware von uns und erstattet nichts oder wenn dann werden Preise erstattet die unsere kosten nicht decken!

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KYC-Verifizierung
von Seller_5M660XAehCC0j

Hallo zusammen, ich brauche eure Hilfe bei der Amazon-KYC-Verifizierung mit einer Firma und Bank aus Bulgarien.

Ich befinde mich im Verifizierungsprozess meines Amazon-Verkäuferkontos (Geschäftskonto). Die Firma ist in Bulgarien registriert und heißt BulPro Distribution EOOD. Die dazugehörige Geschäftskonto läuft bei der United Bulgarian Bank (UBB) – eine lizensierte und regulierte Bank in Bulgarien, Teil der KBC Group.

Die Bank hat mir ein offizielles Dokument (Bankzertifikat) ausgestellt, das folgende Informationen enthält:

• Firmenname

• Firmenadresse (in Bulgarien)

• IBAN und BIC

• Logo der Bank

• Ausstellungsdatum

• Unterschrift und Stempel eines Bankmitarbeiters

Das Dokument wird zusätzlich ins Englische übersetzt, daher ist die Sprache kein Problem.

Meine Fragen an euch:

1. Welche genauen Anforderungen muss ein Bankauszug oder Bankzertifikat erfüllen, damit Amazon ihn für die KYC-Verifizierung akzeptiert?

2. Da das Konto auf die Firma registriert ist – muss im Dokument zusätzlich der Name des Geschäftsführers (in meinem Fall Yordan Petkov) stehen, oder reicht allein der Firmenname aus?

Hat jemand von euch bereits erfolgreich die Verifizierung mit einem ähnlichen Dokument von einer lokalen EU-Bank (insbesondere aus Bulgarien) abgeschlossen? Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Tipps freuen!

Vielen Dank im Voraus!

@Seller_sSkzzHms7Kxs6

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Verkäuferkonto - Informationen & Richtlinien
von Seller_Rjjk51JD7Ax2q

Hallo zusammen,

ich konnte bisher im Forum nichts passendes zu dem Thema finden. Ich nutze FBM und bin noch neu im Seller Portal, d.h. ich versuche mich noch zurechtzufinden.

Unter den Einstellungen oben rechts gibt es ja den Punkt "Informationen & Richtlinien" und darunter noch Einzelpunkte:

  • Impressum & Info zum Verkäufer
  • Firmenlogo
  • Widerrufsrecht
  • Versand
  • Datenschutzrichtlinie
  • Häufig gestellte Fragen
  • Benutzerdefinierte Hilfeseiten
  • Zertifizierungen

Wenn ich einzelne Sachen anklicke, steht mitunter nochmal ein Text / Hinweis, den ich so verstehe, dass manches bereits automatisch vorausgefüllt ist von Amazon.

z.B. bei Impressum & Info zum Verkäufer: "Hinweis: Sie müssen hier keine Kontaktinformationen für den Kundenservice einfügen. Dieser Abschnitt wird automatisch mit den Informationen ausgefüllt, die Sie im Konfigurationsabschnitt unter der Registerkarte "Kontoverwaltung" angeben."

Ich frage mich jetzt nur, ob ich hier trotzdem noch was ergänzen muss und wenn ja, an welcher Stelle, also unter welchem Punkt der oben genannten? Wichtig wäre mir jetzt erstmal nur, was Pflichtangaben sind. Ich gehe mal davon aus, dass "Häufig gestellte Fragen" oder "Benutzerdefinierte Hilfeseiten" zum Beispiel nicht dazu gehören. Zertifizierungen und ein Firmenlogo habe ich auch nicht. Ich vermute mal eher, die restlichen Punkte sind wichtig.

Ebenso habe ich mich gefragt, ob ich die Darstellung meines Verkäuferprofils, so wie es bei Amazon erscheint, auch irgendwo einsehen kann, sowas wie eine Vorschau quasi?

Danke vorab für eure Unterstützung für mich als Neuling.

Viele Grüße

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Hallo zusammen,

ich bin als Verkäufer im Bereich Haustierzubehör auf Amazon aktiv und bin bei der Analyse von Bewertungen auf ein auffälliges Muster gestoßen, das ich so nicht ignorieren kann – vielleicht kann mir jemand sagen, wie ich das am besten an Amazon melden kann oder ob sich ein Moderator das mal anschauen könnte.

Bei einem bestimmten Mitbewerber ist mir Folgendes aufgefallen:

Immer wieder identische Rezensenten bei 5-Sterne-Bewertungen...

Ich habe mir mehrere seiner Listings angesehen, und bei den 5-Sterne-Bewertungen tauchen auffällig oft exakt dieselben Namen auf – immer wieder. Teilweise bei verschiedenen Produkten gleichzeitig. Das wirkt wie eine organisierte Struktur, möglicherweise mit Fake-Accounts oder gekauften Bewertungen. Bei meinen Stichproben sind in einigen Listings ca. 50 % der 5-Sterne-Bewertungen von den gleichen Profilen.

Diese Rezensenten vergeben gleichzeitig 1-Stern-Bewertungen an andere Anbieter

Besonders problematisch ist, dass einige dieser Namen auch bei meinem eigenen Angebot und bei anderen Mitbewerbern auftauchen, dort allerdings mit Ein-Stern-Bewertungen. Das wirkt auf mich wie ein gezielter Versuch, andere Anbieter schlecht dastehen zu lassen und gleichzeitig das eigene Produkt künstlich zu pushen.

Ich finde das extrem unfair – wir alle geben uns Mühe, ehrliche Bewertungen zu bekommen, und dann kommt jemand, der sich durch sowas künstlich Vorteile verschafft.

Meine Fragen:

Wie melde ich so etwas am effektivsten an Amazon?

Hat jemand schon mal Erfahrungen gemacht mit so einem Fall? Wird das tatsächlich überprüft und geahndet?

Könnte sich evtl. ein Moderator den Fall anschauen oder weiterleiten?

Danke euch im Voraus für jeden Tipp oder Hinweis!

Viele Grüße

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Markenprodukte unter einer eigener Marke verkaufen?
von Seller_3QYAwlCbzMI07

Hallo zusammen,

Ich bin sehr neu auf Amazon, und habe seit kurzem ein Produkt gelistet, was es halt so auch schon Dutzende male gibt.

Mir ist nun aufgefallen das Händler das Produkt oft unter einer Eigenen Marke verkaufen. Das müsste doch gegen das Markenrecht vom Hersteller verstoßen oder nicht ?

Zudem übernimmt er in seiner Beschreibung auch den tatsächlichen Markennamen.

Bei dem angegeben Hersteller: ist aber wieder was anderes eingetragen, und für mich nicht vorstellbar das ein Marktführer in dem Bereich nen kleinen Amazon Händler mehr oder weniger erlaubt ein Markenprodukte unter einer fremden Marke zu vertreiben.

Jetzt habe ich mich dummerweise aber beim einstellen an sein Amazon Listining gehangen, und wurde von dem besagten Händler kontaktiert das ich gegen seine Marken und Urheberrecht verstoßen würde.

Für mich jetzt nicht das Riesen Problem mein Listing zu korrigieren aber, ich frage mich wie Amazon sowas zulässt, da mir das schon bei mehreren Händlern aufgefallen ist, in der Regel wird dem Produkt dann einen Sticker beigelegt und dann scheint das in Ordnung zu sein ein Markenprodukte eines führenden Hersteller unter einer eigenen Marke zu vertreiben.

Ist das legal und gängige Praxis, oder kann man dagegen was unternehmen?

LG

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Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hatte ein ähnliches Problem und kann mir weiterhelfen.

Ich versuche aktuell, meine Angebote von Amazon.de auf Amazon.com (USA) zu synchronisieren. Dabei nutze ich die internationale Angebotserstellung (IAP). Leider schlägt die Übertragung der ASIN fehl mit folgender Meldung:

"Wir konnten diese ASIN nicht in die Sprache der Ziel-Marketplace-Site übersetzen."

Empfohlener nächster Schritt:

"Führen Sie die folgenden Schritte aus, um die ASIN auf der Ziel-Marketplace-Site zu erstellen: 1) Erstellen Sie diese ASIN auf Ihrer Ziel-Marketplace-Site in der entsprechenden Sprache. 2) Wenn die ASIN erstellt wird, ist sie zunächst von der Internationalen Angebotserstellung ausgenommen. 3) Wählen Sie "Internationale Angebotserstellung einrichten" > "Angebote erneut verbinden", um diesen Ausschluss aufzuheben und das Angebot, sofern es dafür zugelassen ist, zu verbinden und zu synchronisieren."

Soweit verständlich – also wollte ich die ASIN manuell auf Amazon.com erstellen.

Aber hier kommt das nächste Problem:

Beim Anlegen des Listings werde ich aufgefordert, eine Markenfreischaltung vorzunehmen.

Das Kuriose ist:

✅ Ich bin bereits als Markeninhaber im Amazon Brand Registry eingetragen.

✅ Amazon bestätigt, dass ich der Marke bereits zugeordnet bin.

Trotzdem lässt sich das Listing unter dieser Marke nicht anlegen, weil es so aussieht, als sei der Marke auf dem US-Marktplatz nicht aktiv oder nicht „freigegeben“.

Frage an die Community:

1. Hatte jemand ein ähnliches Problem mit automatischer Übersetzung / ASIN-Übertragung in die USA?

2. Wie habt ihr das Problem mit der Markenfreischaltung auf Amazon.com gelöst, obwohl die Marke bei Amazon bereits registriert ist?

Ich wäre sehr dankbar für jeden Hinweis oder Workaround.

Danke im Voraus!

Beste Grüße,

Sole

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Gültige Sendungsnummern werden nicht anerkannt
von Seller_xoFJBAirkd66P

Heute wurden plötzlich 17 in der Bestellung hinterlegte und gültige Sendungsnummern verschiedener Transportunternehmen als "ungültig" markiert. Da hier ein systemseitiges Problem vorzuliegen scheint, wer ist noch betroffen?

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Hallo @Seller_hwwu0taY2D6Xs,

bei der Bestellnummer 406-0967754-8698761 hat der Käufer eine Rückerstattung erhalten, obwohl der Zustellnachweis die pünktliche Lieferung nachweist und auch die Unterschrift vorhanden ist.

Eine Empfängererklärung um eine Anfrage bei DHL einzureichen will der Käufer nicht ausfüllen und kommt seiner Mitwirklungspflicht nicht nach. Trotz offensichtlichem Betrugsversuch erstattet Amazon einfach den Betrag zu unseren Lasten.

Könntest Du Dich dessen einmal annehmen?

Viele Grüße

Sascha

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Da wir im Zusammenhang mit dem Parallelimport innerhalb der EU böswillig und wiederholt angegriffen werden, habe ich mich eingehender mit dem einschlägigen EU-Recht beschäftigt, das nationales Recht übertrifft:

✅ Der Verkauf von Parallelimporten innerhalb der EU ist legal, solange es sich um echte (originale) Produkte handelt, die bereits im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht wurden – unabhängig davon, ob der Verkauf an Endkunden, Unternehmen oder Händler erfolgt.

✅ Nach dem Prinzip der „Erschöpfung der Rechte“ (Richtlinie 2008/95/EG) kann ein Markeninhaber den Weiterverkauf eines Produkts nicht mehr verbieten, sobald es erstmalig im EWR verkauft wurde.

✅ Die EU schützt den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Vertrag über die Arbeitsweise der EU – Artikel 34–36).

✅ Wettbewerbsbeschränkende Praktiken, wie das Blockieren von Weiterverkäufen, sind in der Regel rechtswidrig (Artikel 101 AEUV).

✅ Der Schutz von Markenrechten greift nicht, solange die Produkte nicht verändert oder beschädigt wurden.

🔴 Dennoch erlaubt es Amazon, dass vermeintlich „seriöse“ Dritte beliebig oft Angriffe starten – oft wiederholt und ohne Grundlage –, obwohl diese Vorgänge klar gegen das EU-Recht verstoßen.

Ich habe Amazon mehrfach auf diesen rechtlichen Rahmen hingewiesen – aber es fühlt sich an, als würde ich gegen eine Wand reden....

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