Kleinunternehmer, Rechnung Verkaufsgebühren ohne Mwst
Hallo zusammen,
ich nutze die Kleinunternehmer Regelung und hatte somit bis vor kurzem kein Ust ID.
Nun wird ja seit neuesten eine Ust ID gefordert, diese habe ich auch beantragt und in meinem FBA Konto hinterlegt.
Seit diesem Zeitpunkt wird bei den Rechnungen für die Verkaufsgebühren keine Mwst mehr berechnet, obwohl ich ich meine Kleinunternehmer Status ja nicht geändert habe.
Kann man irgendwo in meinem Konto einstellen, das man trotzdem Rechnungen mit Mwst bekommt?
Gruß
Kleinunternehmer, Rechnung Verkaufsgebühren ohne Mwst
Hallo zusammen,
ich nutze die Kleinunternehmer Regelung und hatte somit bis vor kurzem kein Ust ID.
Nun wird ja seit neuesten eine Ust ID gefordert, diese habe ich auch beantragt und in meinem FBA Konto hinterlegt.
Seit diesem Zeitpunkt wird bei den Rechnungen für die Verkaufsgebühren keine Mwst mehr berechnet, obwohl ich ich meine Kleinunternehmer Status ja nicht geändert habe.
Kann man irgendwo in meinem Konto einstellen, das man trotzdem Rechnungen mit Mwst bekommt?
Gruß
0 Antworten
Seller_lHM5K6tPrOGQh
Hallo,
eine Rechnungsstellung ohne MWSt. ist korrekt und sollte auch so gehandhabt werden.
Die Mehrwertsteuer musst du ans Finanzamt abführen.
Dazu hier ein Beitrag von @antigrav:
und. z.B. diese Diskussion:
Seller_7La2Fb7M4lTnh
Die Netto-Rechnungen von Amazon sind so durchaus richtig. Im Reverse-Charge-Verfahren musst du als Empfänger einer solchen Rechnung die Umsatzsteuer selbst berechnen und an das Finanzamt abführen.
Das Problem ist hier die bisherige Abrechnung:
Da du vorher anscheinend keine Umsatzsteuer-ID bei Amazon hinterlegt hattest, sind die davon ausgegangen, dass es sich bei dir um eine Privatperson handelt und haben zusätzlich 19% Umsatzsteuer berechnet. In diesen Fällen müsstest du die Umsatzsteuer also doppelt zahlen. Einmal als “Privatperson” direkt über Amazon und einmal als (Klein-)Unternehmer direkt ans Finanzamt. Hier solltest du prüfen lassen ob deine bisherigen Steuererklärungen und Abgaben richtig waren. Vielleicht kann Amazon auch die alten Abrechnungen und Gebührenabrechnungen noch korrigieren. Da müsstest du ggf. beim Verkäuferservice nachfragen.
Seller_HbvCh48HmV3D6
Mach dir nichts draus, das fiel mir damals 2018 zu meinen Kleinunternehmerzeiten auch auf die Füße weil ich es nicht wusste.
Wie mein Vorredner schon schrieb, als Kleinunternehmer hier auf Amazon lohnt es sich also kaum.
Seller_RmnCDn1jF9Cok
Moin…
So richtig kann ich eure Angaben was die Kleinunternehmer betrifft nicht teilen…
Ja es ist richtig das auch *wir * jetzt eine 1/4 jährliche Voranmeldung nebst Zahlung tätigen müssen.
Bei der EÜR die ja im Sinne meiner Einkommensteuer (als Arbeitnehmer!) gemacht wird, gebe ich jedoch den Bruttobetrag jeder Rechnung an. Auch die, welche ich im Voranmeldungsturnus zum FA schicke, werden Brutto eingepflegt.
Daher versteh ich manche Aussagen nicht, ich müsse 2x Steuer zahlen.
Bis zur Ausstellung der UMST-ID wurde alles Brutto von Amazon in Rechnung gestellt. Genau so stehen sie auch in meiner EÜR drin - als Ausgabe.
Ich kann bis hierher keinen Nachteil gegenüber großen Unternehmer sehen…aber wenn - dann klärt mich auf.
Seller_RmnCDn1jF9Cok
Ich möchte noch nachtragen das ich lediglich in D verkaufe und selber versende.
Damit fahre ich sehr gut - ich behalte ganz gern den Überblick…;-))
Seller_SVC8U5iDC7vfi
Was genau meinst Du mit “polnischen” Rechnungen ?