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Marken im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Einwegkunststoff in Deutschland registrieren

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine deutsche Verordnung, die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Einwegkunststoff, Auswirkungen auf Ihre Produkte mit Einwegkunststoff auf Amazon.de haben.

Die EPR-Verordnung für Einwegkunststoff zielt darauf ab, eine nachhaltige Abfallwirtschaft zu fördern und die Verschmutzung durch Kunststoff zu verringern. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und Vertriebspartner von Einwegkunststoffprodukten, sich an einem System zur Sammlung, Sortierung und zum Recycling dieser Produkte zu beteiligen.

Um weiterhin Produkte mit Einwegkunststoff auf Amazon.de verkaufen zu können, müssen Sie die EPR-Anforderungen erfüllen und Ihre Registrierungsnummer vor dem 1. Januar 2025 an Amazon übermitteln. Nach diesem Datum werden wir Ihre nicht konformen Angebot deaktivieren.

Was muss ich tun?

  • Schritt 1 – Wenn Sie ein in Deutschland ansässiger Hersteller sind, registrieren Sie alle Ihre Marken in jeder Einwegkunststoffkategorie auf der Plattform des Deutschen Umweltbundesamtes für den Einwegkunststofffonds (DIVID), um Ihre Registrierungsnummern zu erhalten. Wenn Sie Einwegprodukte aus Kunststoff per Drop-Shipping versenden oder weiterverkaufen, lassen Sie sich die Registrierungsnummern von Ihrem bzw. Ihren Vorlieferanten geben.
  • Schritt 2 – Übermitteln Sie die Registrierungsnummern im Compliance-Portal (wir informieren Sie, sobald das Portal im 3. bis 4. Quartal 2024 online ist).
  • Schritt 3 – Melden Sie ab 2025 jedes Jahr die Arten und Mengen von Einweg-Kunststoffprodukten, die Sie in Deutschland verkauft haben, an DIVID und zahlen Sie die entsprechende Abgabe (Umweltgebühr).

Wenn Sie als Hersteller nicht in Deutschland ansässig sind, können Sie bereits jetzt ein Konto bei DIVID anlegen und einen Bevollmächtigten benennen, der die Anforderungen an Einwegkunststoffe für Sie erfüllt. Ab dem 1. August 2024 können Sie Ihre Marken über DIVID registrieren.

Wir empfehlen Ihnen, sich jetzt auf DIVID zu registrieren, um sicherzustellen, dass Sie Amazon Ihre Konformität nachweisen können, wenn das Compliance-Portal für Einweg-Kunststoffprodukte in Q3–Q4 2024 in Betrieb genommen wird.

Weitere Informationen finden Sie unter Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR): Einwegkunststoff in Deutschland.

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Tags:Neuigkeiten und Ankündigungen
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Marken im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Einwegkunststoff in Deutschland registrieren

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine deutsche Verordnung, die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Einwegkunststoff, Auswirkungen auf Ihre Produkte mit Einwegkunststoff auf Amazon.de haben.

Die EPR-Verordnung für Einwegkunststoff zielt darauf ab, eine nachhaltige Abfallwirtschaft zu fördern und die Verschmutzung durch Kunststoff zu verringern. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und Vertriebspartner von Einwegkunststoffprodukten, sich an einem System zur Sammlung, Sortierung und zum Recycling dieser Produkte zu beteiligen.

Um weiterhin Produkte mit Einwegkunststoff auf Amazon.de verkaufen zu können, müssen Sie die EPR-Anforderungen erfüllen und Ihre Registrierungsnummer vor dem 1. Januar 2025 an Amazon übermitteln. Nach diesem Datum werden wir Ihre nicht konformen Angebot deaktivieren.

Was muss ich tun?

  • Schritt 1 – Wenn Sie ein in Deutschland ansässiger Hersteller sind, registrieren Sie alle Ihre Marken in jeder Einwegkunststoffkategorie auf der Plattform des Deutschen Umweltbundesamtes für den Einwegkunststofffonds (DIVID), um Ihre Registrierungsnummern zu erhalten. Wenn Sie Einwegprodukte aus Kunststoff per Drop-Shipping versenden oder weiterverkaufen, lassen Sie sich die Registrierungsnummern von Ihrem bzw. Ihren Vorlieferanten geben.
  • Schritt 2 – Übermitteln Sie die Registrierungsnummern im Compliance-Portal (wir informieren Sie, sobald das Portal im 3. bis 4. Quartal 2024 online ist).
  • Schritt 3 – Melden Sie ab 2025 jedes Jahr die Arten und Mengen von Einweg-Kunststoffprodukten, die Sie in Deutschland verkauft haben, an DIVID und zahlen Sie die entsprechende Abgabe (Umweltgebühr).

Wenn Sie als Hersteller nicht in Deutschland ansässig sind, können Sie bereits jetzt ein Konto bei DIVID anlegen und einen Bevollmächtigten benennen, der die Anforderungen an Einwegkunststoffe für Sie erfüllt. Ab dem 1. August 2024 können Sie Ihre Marken über DIVID registrieren.

Wir empfehlen Ihnen, sich jetzt auf DIVID zu registrieren, um sicherzustellen, dass Sie Amazon Ihre Konformität nachweisen können, wenn das Compliance-Portal für Einweg-Kunststoffprodukte in Q3–Q4 2024 in Betrieb genommen wird.

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In Antwort auf: Post von: News_Amazon

Produkte mit Einwegkunststoffen... Was ist gemeint, Produktverpackungen oder das Produkt an sich?

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Ab dem 1. Januar 2025 wird eine deutsche Verordnung, die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Einwegkunststoff, Auswirkungen auf Ihre Produkte mit Einwegkunststoff auf Amazon.de haben.

Die EPR-Verordnung für Einwegkunststoff zielt darauf ab, eine nachhaltige Abfallwirtschaft zu fördern und die Verschmutzung durch Kunststoff zu verringern. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und Vertriebspartner von Einwegkunststoffprodukten, sich an einem System zur Sammlung, Sortierung und zum Recycling dieser Produkte zu beteiligen.

Um weiterhin Produkte mit Einwegkunststoff auf Amazon.de verkaufen zu können, müssen Sie die EPR-Anforderungen erfüllen und Ihre Registrierungsnummer vor dem 1. Januar 2025 an Amazon übermitteln. Nach diesem Datum werden wir Ihre nicht konformen Angebot deaktivieren.

Was muss ich tun?

  • Schritt 1 – Wenn Sie ein in Deutschland ansässiger Hersteller sind, registrieren Sie alle Ihre Marken in jeder Einwegkunststoffkategorie auf der Plattform des Deutschen Umweltbundesamtes für den Einwegkunststofffonds (DIVID), um Ihre Registrierungsnummern zu erhalten. Wenn Sie Einwegprodukte aus Kunststoff per Drop-Shipping versenden oder weiterverkaufen, lassen Sie sich die Registrierungsnummern von Ihrem bzw. Ihren Vorlieferanten geben.
  • Schritt 2 – Übermitteln Sie die Registrierungsnummern im Compliance-Portal (wir informieren Sie, sobald das Portal im 3. bis 4. Quartal 2024 online ist).
  • Schritt 3 – Melden Sie ab 2025 jedes Jahr die Arten und Mengen von Einweg-Kunststoffprodukten, die Sie in Deutschland verkauft haben, an DIVID und zahlen Sie die entsprechende Abgabe (Umweltgebühr).

Wenn Sie als Hersteller nicht in Deutschland ansässig sind, können Sie bereits jetzt ein Konto bei DIVID anlegen und einen Bevollmächtigten benennen, der die Anforderungen an Einwegkunststoffe für Sie erfüllt. Ab dem 1. August 2024 können Sie Ihre Marken über DIVID registrieren.

Wir empfehlen Ihnen, sich jetzt auf DIVID zu registrieren, um sicherzustellen, dass Sie Amazon Ihre Konformität nachweisen können, wenn das Compliance-Portal für Einweg-Kunststoffprodukte in Q3–Q4 2024 in Betrieb genommen wird.

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Die EPR-Verordnung für Einwegkunststoff zielt darauf ab, eine nachhaltige Abfallwirtschaft zu fördern und die Verschmutzung durch Kunststoff zu verringern. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und Vertriebspartner von Einwegkunststoffprodukten, sich an einem System zur Sammlung, Sortierung und zum Recycling dieser Produkte zu beteiligen.

Um weiterhin Produkte mit Einwegkunststoff auf Amazon.de verkaufen zu können, müssen Sie die EPR-Anforderungen erfüllen und Ihre Registrierungsnummer vor dem 1. Januar 2025 an Amazon übermitteln. Nach diesem Datum werden wir Ihre nicht konformen Angebot deaktivieren.

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  • Schritt 1 – Wenn Sie ein in Deutschland ansässiger Hersteller sind, registrieren Sie alle Ihre Marken in jeder Einwegkunststoffkategorie auf der Plattform des Deutschen Umweltbundesamtes für den Einwegkunststofffonds (DIVID), um Ihre Registrierungsnummern zu erhalten. Wenn Sie Einwegprodukte aus Kunststoff per Drop-Shipping versenden oder weiterverkaufen, lassen Sie sich die Registrierungsnummern von Ihrem bzw. Ihren Vorlieferanten geben.
  • Schritt 2 – Übermitteln Sie die Registrierungsnummern im Compliance-Portal (wir informieren Sie, sobald das Portal im 3. bis 4. Quartal 2024 online ist).
  • Schritt 3 – Melden Sie ab 2025 jedes Jahr die Arten und Mengen von Einweg-Kunststoffprodukten, die Sie in Deutschland verkauft haben, an DIVID und zahlen Sie die entsprechende Abgabe (Umweltgebühr).

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Wenn Sie als Hersteller nicht in Deutschland ansässig sind, können Sie bereits jetzt ein Konto bei DIVID anlegen und einen Bevollmächtigten benennen, der die Anforderungen an Einwegkunststoffe für Sie erfüllt. Ab dem 1. August 2024 können Sie Ihre Marken über DIVID registrieren.

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Produkte mit Einwegkunststoffen... Was ist gemeint, Produktverpackungen oder das Produkt an sich?

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