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Jona_Amazon

🚨Vermeidet Ablehnungen eurer Brand Registry Anträge

Hallo alle zusammen!

Hattet ihr in der Vergangenheit Probleme mit einem abgelehnten Brand Registry Antrag? Ihr seid nicht allein!

Egal ob ihr zum ersten Mal einen Antrag stellt oder nach einer Ablehnung erneut einreicht, diese Bildrichtlinien können auch beim Genehmigungsprozess helfen.

Bildkriterien-Leitfaden für die Amazon Brand Registry Anmeldung

Im Rahmen des Brand Registry Antragsprozesses müsst ihr authentische Fotos hinzufügen, die zeigen, dass euer Markenname auf den von euch verkauften Produkten oder deren Verpackung angebracht ist. Für diese Bilder gilt die folgende Richtlinie:

  • Stellt sicher, dass der Markenname dauerhaft am Produkt befestigt ist, zum Beispiel durch Aufdruck, Nähen, Lasergravur oder Eingravierung. Aufkleber, Etiketten, Anhänger oder Stempel gelten nicht als dauerhaft befestigt.

Hinweis: Bei Produkten ohne dauerhaft angebrachtes Branding (wie Möbel, Schmuck, Spielzeug, Perücken und handgefertigte Artikel) muss der Markenname dauerhaft auf der Verpackung angebracht sein.

Beispiele: 1. Markenname dauerhaft am Produkt befestigt

Akzeptabel:

Bei Kleidung muss das Etikett mit dem Markennamen oder Logo an das Shirt genäht sein (links). Wir betrachten das Beispiel rechts als akzeptabel, da der Markenname dauerhaft am Produkt befestigt ist:

img

Nicht akzeptabel:

Bei Kleidung gelten Anhänger mit dem Markennamen oder nur aufgedrucktes Branding nicht als dauerhaft befestigt und sind daher ungültige Produktbilder.

img

Hinweis: Die Bilder in diesem Abschnitt wurden digital bearbeitet, um zu zeigen, was beim Hochladen von Produktbildern vermieden werden sollte.

Beispiele: 2. Marke dauerhaft auf der Produktverpackung befestigt

  • Markennamen müssen direkt auf die Produktverpackung gedruckt sein für Produkte, die den Markennamen nicht aufgedruckt haben können, und müssen auch zeigen, was die Verpackung enthält. Aufkleber gelten nicht als permanentes Branding auf der Verpackung.

img
  • Mock-ups, photogeshoppte oder digital erstellte bzw. digital veränderte Bilder sind keine gültigen Nachweise für geistiges Eigentum. Alle während der Markenregistrierung bereitgestellten Produktbilder müssen unverändert sein. Wenn ein Antrag veränderte Bilder enthält, wird er abgelehnt.

img

Das obige Beispiel zeigt digital veränderte und digital erstellte Bilder, die als nicht akzeptabel gelten.

  • Stellt sicher, dass die Produktbilder klar sind und der Markenname exakt mit dem Markennamen in eurem Brand Registry Antrag übereinstimmt. Hinweis: Wenn der Markenname in eurem Brand Registry Antrag nicht mit dem Branding auf eurem Produkt oder der Produktverpackung übereinstimmt, wird der Antrag abgelehnt.

img
  • Akzeptierte Dateitypen sind .jpg, .png und .gif. Die Dateigröße darf 5 MB nicht überschreiten.
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Tags:Kurze Tipps
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Im Rahmen des Brand Registry Antragsprozesses müsst ihr authentische Fotos hinzufügen, die zeigen, dass euer Markenname auf den von euch verkauften Produkten oder deren Verpackung angebracht ist. Für diese Bilder gilt die folgende Richtlinie:

  • Stellt sicher, dass der Markenname dauerhaft am Produkt befestigt ist, zum Beispiel durch Aufdruck, Nähen, Lasergravur oder Eingravierung. Aufkleber, Etiketten, Anhänger oder Stempel gelten nicht als dauerhaft befestigt.

Hinweis: Bei Produkten ohne dauerhaft angebrachtes Branding (wie Möbel, Schmuck, Spielzeug, Perücken und handgefertigte Artikel) muss der Markenname dauerhaft auf der Verpackung angebracht sein.

Beispiele: 1. Markenname dauerhaft am Produkt befestigt

Akzeptabel:

Bei Kleidung muss das Etikett mit dem Markennamen oder Logo an das Shirt genäht sein (links). Wir betrachten das Beispiel rechts als akzeptabel, da der Markenname dauerhaft am Produkt befestigt ist:

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Nicht akzeptabel:

Bei Kleidung gelten Anhänger mit dem Markennamen oder nur aufgedrucktes Branding nicht als dauerhaft befestigt und sind daher ungültige Produktbilder.

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Hinweis: Die Bilder in diesem Abschnitt wurden digital bearbeitet, um zu zeigen, was beim Hochladen von Produktbildern vermieden werden sollte.

Beispiele: 2. Marke dauerhaft auf der Produktverpackung befestigt

  • Markennamen müssen direkt auf die Produktverpackung gedruckt sein für Produkte, die den Markennamen nicht aufgedruckt haben können, und müssen auch zeigen, was die Verpackung enthält. Aufkleber gelten nicht als permanentes Branding auf der Verpackung.

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  • Mock-ups, photogeshoppte oder digital erstellte bzw. digital veränderte Bilder sind keine gültigen Nachweise für geistiges Eigentum. Alle während der Markenregistrierung bereitgestellten Produktbilder müssen unverändert sein. Wenn ein Antrag veränderte Bilder enthält, wird er abgelehnt.

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Das obige Beispiel zeigt digital veränderte und digital erstellte Bilder, die als nicht akzeptabel gelten.

  • Stellt sicher, dass die Produktbilder klar sind und der Markenname exakt mit dem Markennamen in eurem Brand Registry Antrag übereinstimmt. Hinweis: Wenn der Markenname in eurem Brand Registry Antrag nicht mit dem Branding auf eurem Produkt oder der Produktverpackung übereinstimmt, wird der Antrag abgelehnt.

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  • Akzeptierte Dateitypen sind .jpg, .png und .gif. Die Dateigröße darf 5 MB nicht überschreiten.
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  • Stellt sicher, dass der Markenname dauerhaft am Produkt befestigt ist, zum Beispiel durch Aufdruck, Nähen, Lasergravur oder Eingravierung. Aufkleber, Etiketten, Anhänger oder Stempel gelten nicht als dauerhaft befestigt.

Hinweis: Bei Produkten ohne dauerhaft angebrachtes Branding (wie Möbel, Schmuck, Spielzeug, Perücken und handgefertigte Artikel) muss der Markenname dauerhaft auf der Verpackung angebracht sein.

Beispiele: 1. Markenname dauerhaft am Produkt befestigt

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Bei Kleidung muss das Etikett mit dem Markennamen oder Logo an das Shirt genäht sein (links). Wir betrachten das Beispiel rechts als akzeptabel, da der Markenname dauerhaft am Produkt befestigt ist:

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  • Markennamen müssen direkt auf die Produktverpackung gedruckt sein für Produkte, die den Markennamen nicht aufgedruckt haben können, und müssen auch zeigen, was die Verpackung enthält. Aufkleber gelten nicht als permanentes Branding auf der Verpackung.

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Beispiele: 1. Markenname dauerhaft am Produkt befestigt

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