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Seller_m3qWqXmVuY1i4

Auszahlung von Rücklagen

Wir haben unser Unternehmen im letzten Herbst geschlossen.

Da wir nun keine Umsatzsteuernummer mehr haben, die zu einer aktuellen Unternehmensadresse passt, hat uns Amazon aufgrund der für 2023 fehlenden Steuerdaten inzwischen gesperrt. Soweit nicht weiter schlimm, denn wir wollen ja sowieso nichts mehr verkaufen.

Amazon hält jedoch seit Monaten die Auszahlung eines Restguthabens zurück, das als “Rücklage” einbehalten wurde. Durch die Sperrung haben wir keine Möglichkeit mehr, den Seller Support zu kontaktieren, sämtliche Formulare sind geblockt.

Müssen wir damit davon ausgehen, dass Amazon das Restguthaben für immer behalten wird?

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Tags:Adresse, Steuern, Zahlungen
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Seller_m3qWqXmVuY1i4

Auszahlung von Rücklagen

Wir haben unser Unternehmen im letzten Herbst geschlossen.

Da wir nun keine Umsatzsteuernummer mehr haben, die zu einer aktuellen Unternehmensadresse passt, hat uns Amazon aufgrund der für 2023 fehlenden Steuerdaten inzwischen gesperrt. Soweit nicht weiter schlimm, denn wir wollen ja sowieso nichts mehr verkaufen.

Amazon hält jedoch seit Monaten die Auszahlung eines Restguthabens zurück, das als “Rücklage” einbehalten wurde. Durch die Sperrung haben wir keine Möglichkeit mehr, den Seller Support zu kontaktieren, sämtliche Formulare sind geblockt.

Müssen wir damit davon ausgehen, dass Amazon das Restguthaben für immer behalten wird?

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
In Antwort auf: Post von: Seller_m3qWqXmVuY1i4

Ich denke eher nicht, dass Dir hier von den Verkäufern jemand helfen kann.
Poste das Ganze mal unter der Rubrik “DE Verkäuferleistung” und markiere einige Moderatoren.
Die können zwar nicht in Dein Konto schauen, aber evtl. Deinen Fall an die entsprechende Stelle weiterleiten.
Spontan würde ich aber meinen, dass ohne USt.-ID keine Auszahlung erfolgt und das Ganze nicht einfach wird - durch das Schließen des Kontos wird es auch nicht leichter.

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Seller_BX3FOYou3m66V
In Antwort auf: Post von: Seller_m3qWqXmVuY1i4

@stevia-trade im Nachhinein ist man immer schlauer … aber ja, dein Gewerbe solltest du angemeldet lassen bis es abgewickelt ist, da es immer noch bis zum Schluss Punkte gibt wo du dieses benötigst.

Ohne Steuerdaten -> kein Geld auf einfachem Weg, denn Amazon haftet hier und muss sich mit deinen Steuerdaten die Steuern betreffend absichern.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_m3qWqXmVuY1i4

Wann genau habt ihr das Unternehmen geschlossen?
Wann war der letzte Verkauf auf Amazon?

Ab diesem Verkauf zählt Amazon 90 Tage drauf. Erst ab diesem Zeitpunkt kann der einbehaltene Rest angefordert werden. Allerdings ist auch das nur möglich, wenn bis zu diesem Zeitpunkt sämtliche erforderlichen Unterlagen (LUCID, USt-Id etc.) vorliegen und aktuell sind.

In eurem Fall würde ich mich direkt an die GF in München wenden und die Unternehmensschließung mit offiziellen Schreiben des Finanzamtes nachweisen. Außerdem ist es erforderlich, dass die Emailadresse, die zu eurem Login gehört, noch aktiv ist, denn die Stabstelle der GF antwortet per Email.

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Seller_EIaGZMlu9fDfA
In Antwort auf: Post von: Seller_m3qWqXmVuY1i4

welche unternehmensform war das denn? einzelunternehmer?

wird schwierig für dich, mangels rechtlicher grundlage. derjenige der fordern kann existiert nicht mehr, da war unklug. wenn kommt man ohnehin nur an den netto betrag, aber hätte da ad hoc keine idee wie.

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Seller_m3qWqXmVuY1i4

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Wir haben unser Unternehmen im letzten Herbst geschlossen.

Da wir nun keine Umsatzsteuernummer mehr haben, die zu einer aktuellen Unternehmensadresse passt, hat uns Amazon aufgrund der für 2023 fehlenden Steuerdaten inzwischen gesperrt. Soweit nicht weiter schlimm, denn wir wollen ja sowieso nichts mehr verkaufen.

Amazon hält jedoch seit Monaten die Auszahlung eines Restguthabens zurück, das als “Rücklage” einbehalten wurde. Durch die Sperrung haben wir keine Möglichkeit mehr, den Seller Support zu kontaktieren, sämtliche Formulare sind geblockt.

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Da wir nun keine Umsatzsteuernummer mehr haben, die zu einer aktuellen Unternehmensadresse passt, hat uns Amazon aufgrund der für 2023 fehlenden Steuerdaten inzwischen gesperrt. Soweit nicht weiter schlimm, denn wir wollen ja sowieso nichts mehr verkaufen.

Amazon hält jedoch seit Monaten die Auszahlung eines Restguthabens zurück, das als “Rücklage” einbehalten wurde. Durch die Sperrung haben wir keine Möglichkeit mehr, den Seller Support zu kontaktieren, sämtliche Formulare sind geblockt.

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von Seller_m3qWqXmVuY1i4

Wir haben unser Unternehmen im letzten Herbst geschlossen.

Da wir nun keine Umsatzsteuernummer mehr haben, die zu einer aktuellen Unternehmensadresse passt, hat uns Amazon aufgrund der für 2023 fehlenden Steuerdaten inzwischen gesperrt. Soweit nicht weiter schlimm, denn wir wollen ja sowieso nichts mehr verkaufen.

Amazon hält jedoch seit Monaten die Auszahlung eines Restguthabens zurück, das als “Rücklage” einbehalten wurde. Durch die Sperrung haben wir keine Möglichkeit mehr, den Seller Support zu kontaktieren, sämtliche Formulare sind geblockt.

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
In Antwort auf: Post von: Seller_m3qWqXmVuY1i4

Ich denke eher nicht, dass Dir hier von den Verkäufern jemand helfen kann.
Poste das Ganze mal unter der Rubrik “DE Verkäuferleistung” und markiere einige Moderatoren.
Die können zwar nicht in Dein Konto schauen, aber evtl. Deinen Fall an die entsprechende Stelle weiterleiten.
Spontan würde ich aber meinen, dass ohne USt.-ID keine Auszahlung erfolgt und das Ganze nicht einfach wird - durch das Schließen des Kontos wird es auch nicht leichter.

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In Antwort auf: Post von: Seller_m3qWqXmVuY1i4

@stevia-trade im Nachhinein ist man immer schlauer … aber ja, dein Gewerbe solltest du angemeldet lassen bis es abgewickelt ist, da es immer noch bis zum Schluss Punkte gibt wo du dieses benötigst.

Ohne Steuerdaten -> kein Geld auf einfachem Weg, denn Amazon haftet hier und muss sich mit deinen Steuerdaten die Steuern betreffend absichern.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_m3qWqXmVuY1i4

Wann genau habt ihr das Unternehmen geschlossen?
Wann war der letzte Verkauf auf Amazon?

Ab diesem Verkauf zählt Amazon 90 Tage drauf. Erst ab diesem Zeitpunkt kann der einbehaltene Rest angefordert werden. Allerdings ist auch das nur möglich, wenn bis zu diesem Zeitpunkt sämtliche erforderlichen Unterlagen (LUCID, USt-Id etc.) vorliegen und aktuell sind.

In eurem Fall würde ich mich direkt an die GF in München wenden und die Unternehmensschließung mit offiziellen Schreiben des Finanzamtes nachweisen. Außerdem ist es erforderlich, dass die Emailadresse, die zu eurem Login gehört, noch aktiv ist, denn die Stabstelle der GF antwortet per Email.

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In Antwort auf: Post von: Seller_m3qWqXmVuY1i4

welche unternehmensform war das denn? einzelunternehmer?

wird schwierig für dich, mangels rechtlicher grundlage. derjenige der fordern kann existiert nicht mehr, da war unklug. wenn kommt man ohnehin nur an den netto betrag, aber hätte da ad hoc keine idee wie.

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In eurem Fall würde ich mich direkt an die GF in München wenden und die Unternehmensschließung mit offiziellen Schreiben des Finanzamtes nachweisen. Außerdem ist es erforderlich, dass die Emailadresse, die zu eurem Login gehört, noch aktiv ist, denn die Stabstelle der GF antwortet per Email.

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