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Seller_py6iYdVNpSrEU

Umsatzsteuernachzahlung als Kleinunternhemer ? Bescheid vom Finanzamt

Hallo zusammen,

Ich habe dieses Jahr auf Amazon mit der Kleinunternehmerregelung angefangen.

Da Amazon das verlangt, habe Ich mir eine Umsatzsteuer-ID geholt, wodurch man ja nicht die Rechte als Kleinunternhemer verliert. D.h. keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, sowie keine monatliche Umsatzsteuererklärung.

Allerdings, habe Ich nun ein Schreiben von meinem Finanzamt erhalten, auf dem steht dass Ich unter meiner Umsatzsteuer-ID Leistungen aus einem anderen EU-Land bezogen habe.

Ich habe schon etwas im Forum und Internet gelesen und scheinbar hat das mit dem Reverse Charge Verfahren zu tun. Also muss ich auf die Leistungen ,die Amazon an mich erbracht hat selber die Umsatzsteuer berechnen und abführen. Ist das so korrekt?

Das ist bis jetzt an mir vorüber gegangen. Ich dachte durch die Kleinunternhemerregelung habe Ich keine Umsatzsteuer zu zahlen.

Was mir jetzt kurzfrsitg am wichtigsten zu erfahren ist, ist ob der Betrag der unter "Insgesamt in Höhe von ..." steht, der Betrag ist den Ich nachzuzahlen habe oder ob ich 19% von diesem Betrag zahlen muss. Könnte mir da jemand behilflich sein? (Habe heute im Rathaus keinen mehr erreicht)

Hier ist das Schreiben:

(Danke für die Hilfe!)

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Tags:Steuern, Steuerunterlagen, Zahlungen
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Seller_py6iYdVNpSrEU

Umsatzsteuernachzahlung als Kleinunternhemer ? Bescheid vom Finanzamt

Hallo zusammen,

Ich habe dieses Jahr auf Amazon mit der Kleinunternehmerregelung angefangen.

Da Amazon das verlangt, habe Ich mir eine Umsatzsteuer-ID geholt, wodurch man ja nicht die Rechte als Kleinunternhemer verliert. D.h. keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, sowie keine monatliche Umsatzsteuererklärung.

Allerdings, habe Ich nun ein Schreiben von meinem Finanzamt erhalten, auf dem steht dass Ich unter meiner Umsatzsteuer-ID Leistungen aus einem anderen EU-Land bezogen habe.

Ich habe schon etwas im Forum und Internet gelesen und scheinbar hat das mit dem Reverse Charge Verfahren zu tun. Also muss ich auf die Leistungen ,die Amazon an mich erbracht hat selber die Umsatzsteuer berechnen und abführen. Ist das so korrekt?

Das ist bis jetzt an mir vorüber gegangen. Ich dachte durch die Kleinunternhemerregelung habe Ich keine Umsatzsteuer zu zahlen.

Was mir jetzt kurzfrsitg am wichtigsten zu erfahren ist, ist ob der Betrag der unter "Insgesamt in Höhe von ..." steht, der Betrag ist den Ich nachzuzahlen habe oder ob ich 19% von diesem Betrag zahlen muss. Könnte mir da jemand behilflich sein? (Habe heute im Rathaus keinen mehr erreicht)

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_py6iYdVNpSrEU

Damit liegst Du richtig. Grundsätzlich ist die Kleinunternehmerregelung bei Amazon mit Vorsicht zu genießen. Lies Dir dazu mal den aktuellen Thread durch (da sind ein paar Infos drin, die auch für dich wichtig sein könnten, z.B. bzg. der Fristen):

Kleinunternehmerregelung und Rechnungen durch Amazon

Aber zu Deinem Problem: Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt und Leistungen aus dem EU Ausland beziehst, wo die USt. nicht berechnet wird, unterliegt das dem Reverse Charge Verfahren. Das bedeutet, Du musst auf die Gebühren aus der Amazon-Rechnung 19% an das Finanzamt abführen. Wenn Du die Kleinunternehmerregelung NICHT nutzt, kannst Du den selben Betrag dann als Vorsteuer geltend machen. Damit wäre das ein Nullsummenspiel. Aber Du MUSST abführen, und DARFST NICHT als Vorsteuer geltend machen.

Zur Höhe bzw. zum Betrag: Du findest die monatlichen Amazon-Rechnungen hier:

Steuerdokumente

Da musst Du alle Rechnungen aus diesem Jahr runterladen (brauchst Du eh für die Steuer! Das sind nämlich Deine Kosten). Fürs erste Quartal entsprechend Januar - März. Die Summe unten bei Preis sind deine Gebühren . Wenn da also im Januar-März z.B. immer 100 Euro stehen, sind das im I. Quartal 300 Euro. D.h. Du musst für das erste Quartal 57 Euro abführen. (300 x19%). Die Zahlen sollten mit denen vom FA in dem Schreiben übereinstimmen

Ich hoffe das ist für Dich verständlich und hilft Dir weiter

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Seller_py6iYdVNpSrEU
In Antwort auf: Post von: Seller_py6iYdVNpSrEU

Danke für deine Antwort!

Ja im Nachhinein würde ich mir das auch zwei Mal überlegen, aber ab nächstem Jahr bin ich sowieso in der Regelbesteuerung von daher wird sich das Problem dann hoffentlich nicht mehr stellen.

Auf der Seite hatte Ich schon geschaut und ich komme komischerweise auf einen anderen Betrag als das Finanzamt. Der Betrag vom Finanzamt ist niedriger um ca. 20%.

Die Möglichkeit von Amazon die Umsatzsteuer zu bekommen gibt es wohl nicht oder ?

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Seller_cil8ZPWu8wa9T
In Antwort auf: Post von: Seller_py6iYdVNpSrEU

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Seller_py6iYdVNpSrEU
Die Möglichkeit von Amazon die Umsatzsteuer zu bekommen gibt es wohl nicht oder ?
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Als Kleinunternehmer musst Du keine Umsatzsteuer abführen und verzichtest gleichzeitig auf die Erstattung von Vorsteuer.

Warum glaubst Du, als Kleinunternehmer jetzt die Umsatzsteuer von Amazon erstattet zu bekommen?

Wenn Du in Deutschland eine Dienstleistungsrechnung erhältst, ist diese inklusive Umsatzsteuer und Du bezahlst den Bruttobetrag und bekommst die Umsatzsteuer nicht erstattet.

Wenn nun ein ausländischen Unternehmen die gleiche Dienstleistung erbringt, wird Dir dieses auf Grund deiner Umsatzsteuerregistrierung eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen. Es ist logisch, dass dein Finanzamt die Umsatzsteuer haben will, unabhängig ob die Dienstleistung von einem inländischen oder ausländischen Unternehmen erbracht wird. Bei einem ausländischen Unternehmen musst Du die Umsatzsteuer eben direkt ans Finanzamt überweisen.

Martin

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Seller_9RWiXB6WLHvim
In Antwort auf: Post von: Seller_py6iYdVNpSrEU

Amazon hat den Sitz in Luxemburg, bedeutet innergemeinschaftliche Dienstleistung. Die Rechnungen an dich erstellen die ohne Steuer, die musst du selbstständig an das Finanzamt abführen. Wenn nicht rechtzeitig an das Finanzamt überwiesen wird (also jede Quartal), muss du zusätzlich Zinsen dazu bezahlen.

00
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Seller_RNcG9mBJUvsvL
In Antwort auf: Post von: Seller_py6iYdVNpSrEU

Das liest sich so, als ob du Vorsteuerabzug angegeben hast aber im Gegenzug keine Umsatzsteuer bezahlt bzw. angegeben hast.

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Seller_JEk5n40d5ksqo
In Antwort auf: Post von: Seller_py6iYdVNpSrEU

Ja, du musst die Summen die dort stehen, bezahlen, also nicht 19% der Summe sondern musst die Summe bezahlen, die dort steht.

LG

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Seller_py6iYdVNpSrEU

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Da Amazon das verlangt, habe Ich mir eine Umsatzsteuer-ID geholt, wodurch man ja nicht die Rechte als Kleinunternhemer verliert. D.h. keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, sowie keine monatliche Umsatzsteuererklärung.

Allerdings, habe Ich nun ein Schreiben von meinem Finanzamt erhalten, auf dem steht dass Ich unter meiner Umsatzsteuer-ID Leistungen aus einem anderen EU-Land bezogen habe.

Ich habe schon etwas im Forum und Internet gelesen und scheinbar hat das mit dem Reverse Charge Verfahren zu tun. Also muss ich auf die Leistungen ,die Amazon an mich erbracht hat selber die Umsatzsteuer berechnen und abführen. Ist das so korrekt?

Das ist bis jetzt an mir vorüber gegangen. Ich dachte durch die Kleinunternhemerregelung habe Ich keine Umsatzsteuer zu zahlen.

Was mir jetzt kurzfrsitg am wichtigsten zu erfahren ist, ist ob der Betrag der unter "Insgesamt in Höhe von ..." steht, der Betrag ist den Ich nachzuzahlen habe oder ob ich 19% von diesem Betrag zahlen muss. Könnte mir da jemand behilflich sein? (Habe heute im Rathaus keinen mehr erreicht)

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Ich habe dieses Jahr auf Amazon mit der Kleinunternehmerregelung angefangen.

Da Amazon das verlangt, habe Ich mir eine Umsatzsteuer-ID geholt, wodurch man ja nicht die Rechte als Kleinunternhemer verliert. D.h. keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, sowie keine monatliche Umsatzsteuererklärung.

Allerdings, habe Ich nun ein Schreiben von meinem Finanzamt erhalten, auf dem steht dass Ich unter meiner Umsatzsteuer-ID Leistungen aus einem anderen EU-Land bezogen habe.

Ich habe schon etwas im Forum und Internet gelesen und scheinbar hat das mit dem Reverse Charge Verfahren zu tun. Also muss ich auf die Leistungen ,die Amazon an mich erbracht hat selber die Umsatzsteuer berechnen und abführen. Ist das so korrekt?

Das ist bis jetzt an mir vorüber gegangen. Ich dachte durch die Kleinunternhemerregelung habe Ich keine Umsatzsteuer zu zahlen.

Was mir jetzt kurzfrsitg am wichtigsten zu erfahren ist, ist ob der Betrag der unter "Insgesamt in Höhe von ..." steht, der Betrag ist den Ich nachzuzahlen habe oder ob ich 19% von diesem Betrag zahlen muss. Könnte mir da jemand behilflich sein? (Habe heute im Rathaus keinen mehr erreicht)

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Umsatzsteuernachzahlung als Kleinunternhemer ? Bescheid vom Finanzamt

von Seller_py6iYdVNpSrEU

Hallo zusammen,

Ich habe dieses Jahr auf Amazon mit der Kleinunternehmerregelung angefangen.

Da Amazon das verlangt, habe Ich mir eine Umsatzsteuer-ID geholt, wodurch man ja nicht die Rechte als Kleinunternhemer verliert. D.h. keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, sowie keine monatliche Umsatzsteuererklärung.

Allerdings, habe Ich nun ein Schreiben von meinem Finanzamt erhalten, auf dem steht dass Ich unter meiner Umsatzsteuer-ID Leistungen aus einem anderen EU-Land bezogen habe.

Ich habe schon etwas im Forum und Internet gelesen und scheinbar hat das mit dem Reverse Charge Verfahren zu tun. Also muss ich auf die Leistungen ,die Amazon an mich erbracht hat selber die Umsatzsteuer berechnen und abführen. Ist das so korrekt?

Das ist bis jetzt an mir vorüber gegangen. Ich dachte durch die Kleinunternhemerregelung habe Ich keine Umsatzsteuer zu zahlen.

Was mir jetzt kurzfrsitg am wichtigsten zu erfahren ist, ist ob der Betrag der unter "Insgesamt in Höhe von ..." steht, der Betrag ist den Ich nachzuzahlen habe oder ob ich 19% von diesem Betrag zahlen muss. Könnte mir da jemand behilflich sein? (Habe heute im Rathaus keinen mehr erreicht)

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_py6iYdVNpSrEU

Damit liegst Du richtig. Grundsätzlich ist die Kleinunternehmerregelung bei Amazon mit Vorsicht zu genießen. Lies Dir dazu mal den aktuellen Thread durch (da sind ein paar Infos drin, die auch für dich wichtig sein könnten, z.B. bzg. der Fristen):

Kleinunternehmerregelung und Rechnungen durch Amazon

Aber zu Deinem Problem: Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt und Leistungen aus dem EU Ausland beziehst, wo die USt. nicht berechnet wird, unterliegt das dem Reverse Charge Verfahren. Das bedeutet, Du musst auf die Gebühren aus der Amazon-Rechnung 19% an das Finanzamt abführen. Wenn Du die Kleinunternehmerregelung NICHT nutzt, kannst Du den selben Betrag dann als Vorsteuer geltend machen. Damit wäre das ein Nullsummenspiel. Aber Du MUSST abführen, und DARFST NICHT als Vorsteuer geltend machen.

Zur Höhe bzw. zum Betrag: Du findest die monatlichen Amazon-Rechnungen hier:

Steuerdokumente

Da musst Du alle Rechnungen aus diesem Jahr runterladen (brauchst Du eh für die Steuer! Das sind nämlich Deine Kosten). Fürs erste Quartal entsprechend Januar - März. Die Summe unten bei Preis sind deine Gebühren . Wenn da also im Januar-März z.B. immer 100 Euro stehen, sind das im I. Quartal 300 Euro. D.h. Du musst für das erste Quartal 57 Euro abführen. (300 x19%). Die Zahlen sollten mit denen vom FA in dem Schreiben übereinstimmen

Ich hoffe das ist für Dich verständlich und hilft Dir weiter

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Seller_py6iYdVNpSrEU
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Danke für deine Antwort!

Ja im Nachhinein würde ich mir das auch zwei Mal überlegen, aber ab nächstem Jahr bin ich sowieso in der Regelbesteuerung von daher wird sich das Problem dann hoffentlich nicht mehr stellen.

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Die Möglichkeit von Amazon die Umsatzsteuer zu bekommen gibt es wohl nicht oder ?
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Als Kleinunternehmer musst Du keine Umsatzsteuer abführen und verzichtest gleichzeitig auf die Erstattung von Vorsteuer.

Warum glaubst Du, als Kleinunternehmer jetzt die Umsatzsteuer von Amazon erstattet zu bekommen?

Wenn Du in Deutschland eine Dienstleistungsrechnung erhältst, ist diese inklusive Umsatzsteuer und Du bezahlst den Bruttobetrag und bekommst die Umsatzsteuer nicht erstattet.

Wenn nun ein ausländischen Unternehmen die gleiche Dienstleistung erbringt, wird Dir dieses auf Grund deiner Umsatzsteuerregistrierung eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen. Es ist logisch, dass dein Finanzamt die Umsatzsteuer haben will, unabhängig ob die Dienstleistung von einem inländischen oder ausländischen Unternehmen erbracht wird. Bei einem ausländischen Unternehmen musst Du die Umsatzsteuer eben direkt ans Finanzamt überweisen.

Martin

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Amazon hat den Sitz in Luxemburg, bedeutet innergemeinschaftliche Dienstleistung. Die Rechnungen an dich erstellen die ohne Steuer, die musst du selbstständig an das Finanzamt abführen. Wenn nicht rechtzeitig an das Finanzamt überwiesen wird (also jede Quartal), muss du zusätzlich Zinsen dazu bezahlen.

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Das liest sich so, als ob du Vorsteuerabzug angegeben hast aber im Gegenzug keine Umsatzsteuer bezahlt bzw. angegeben hast.

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Ja, du musst die Summen die dort stehen, bezahlen, also nicht 19% der Summe sondern musst die Summe bezahlen, die dort steht.

LG

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Damit liegst Du richtig. Grundsätzlich ist die Kleinunternehmerregelung bei Amazon mit Vorsicht zu genießen. Lies Dir dazu mal den aktuellen Thread durch (da sind ein paar Infos drin, die auch für dich wichtig sein könnten, z.B. bzg. der Fristen):

Kleinunternehmerregelung und Rechnungen durch Amazon

Aber zu Deinem Problem: Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt und Leistungen aus dem EU Ausland beziehst, wo die USt. nicht berechnet wird, unterliegt das dem Reverse Charge Verfahren. Das bedeutet, Du musst auf die Gebühren aus der Amazon-Rechnung 19% an das Finanzamt abführen. Wenn Du die Kleinunternehmerregelung NICHT nutzt, kannst Du den selben Betrag dann als Vorsteuer geltend machen. Damit wäre das ein Nullsummenspiel. Aber Du MUSST abführen, und DARFST NICHT als Vorsteuer geltend machen.

Zur Höhe bzw. zum Betrag: Du findest die monatlichen Amazon-Rechnungen hier:

Steuerdokumente

Da musst Du alle Rechnungen aus diesem Jahr runterladen (brauchst Du eh für die Steuer! Das sind nämlich Deine Kosten). Fürs erste Quartal entsprechend Januar - März. Die Summe unten bei Preis sind deine Gebühren . Wenn da also im Januar-März z.B. immer 100 Euro stehen, sind das im I. Quartal 300 Euro. D.h. Du musst für das erste Quartal 57 Euro abführen. (300 x19%). Die Zahlen sollten mit denen vom FA in dem Schreiben übereinstimmen

Ich hoffe das ist für Dich verständlich und hilft Dir weiter

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Damit liegst Du richtig. Grundsätzlich ist die Kleinunternehmerregelung bei Amazon mit Vorsicht zu genießen. Lies Dir dazu mal den aktuellen Thread durch (da sind ein paar Infos drin, die auch für dich wichtig sein könnten, z.B. bzg. der Fristen):

Kleinunternehmerregelung und Rechnungen durch Amazon

Aber zu Deinem Problem: Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt und Leistungen aus dem EU Ausland beziehst, wo die USt. nicht berechnet wird, unterliegt das dem Reverse Charge Verfahren. Das bedeutet, Du musst auf die Gebühren aus der Amazon-Rechnung 19% an das Finanzamt abführen. Wenn Du die Kleinunternehmerregelung NICHT nutzt, kannst Du den selben Betrag dann als Vorsteuer geltend machen. Damit wäre das ein Nullsummenspiel. Aber Du MUSST abführen, und DARFST NICHT als Vorsteuer geltend machen.

Zur Höhe bzw. zum Betrag: Du findest die monatlichen Amazon-Rechnungen hier:

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Da musst Du alle Rechnungen aus diesem Jahr runterladen (brauchst Du eh für die Steuer! Das sind nämlich Deine Kosten). Fürs erste Quartal entsprechend Januar - März. Die Summe unten bei Preis sind deine Gebühren . Wenn da also im Januar-März z.B. immer 100 Euro stehen, sind das im I. Quartal 300 Euro. D.h. Du musst für das erste Quartal 57 Euro abführen. (300 x19%). Die Zahlen sollten mit denen vom FA in dem Schreiben übereinstimmen

Ich hoffe das ist für Dich verständlich und hilft Dir weiter

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Danke für deine Antwort!

Ja im Nachhinein würde ich mir das auch zwei Mal überlegen, aber ab nächstem Jahr bin ich sowieso in der Regelbesteuerung von daher wird sich das Problem dann hoffentlich nicht mehr stellen.

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Danke für deine Antwort!

Ja im Nachhinein würde ich mir das auch zwei Mal überlegen, aber ab nächstem Jahr bin ich sowieso in der Regelbesteuerung von daher wird sich das Problem dann hoffentlich nicht mehr stellen.

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Warum glaubst Du, als Kleinunternehmer jetzt die Umsatzsteuer von Amazon erstattet zu bekommen?

Wenn Du in Deutschland eine Dienstleistungsrechnung erhältst, ist diese inklusive Umsatzsteuer und Du bezahlst den Bruttobetrag und bekommst die Umsatzsteuer nicht erstattet.

Wenn nun ein ausländischen Unternehmen die gleiche Dienstleistung erbringt, wird Dir dieses auf Grund deiner Umsatzsteuerregistrierung eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen. Es ist logisch, dass dein Finanzamt die Umsatzsteuer haben will, unabhängig ob die Dienstleistung von einem inländischen oder ausländischen Unternehmen erbracht wird. Bei einem ausländischen Unternehmen musst Du die Umsatzsteuer eben direkt ans Finanzamt überweisen.

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Warum glaubst Du, als Kleinunternehmer jetzt die Umsatzsteuer von Amazon erstattet zu bekommen?

Wenn Du in Deutschland eine Dienstleistungsrechnung erhältst, ist diese inklusive Umsatzsteuer und Du bezahlst den Bruttobetrag und bekommst die Umsatzsteuer nicht erstattet.

Wenn nun ein ausländischen Unternehmen die gleiche Dienstleistung erbringt, wird Dir dieses auf Grund deiner Umsatzsteuerregistrierung eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen. Es ist logisch, dass dein Finanzamt die Umsatzsteuer haben will, unabhängig ob die Dienstleistung von einem inländischen oder ausländischen Unternehmen erbracht wird. Bei einem ausländischen Unternehmen musst Du die Umsatzsteuer eben direkt ans Finanzamt überweisen.

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Amazon hat den Sitz in Luxemburg, bedeutet innergemeinschaftliche Dienstleistung. Die Rechnungen an dich erstellen die ohne Steuer, die musst du selbstständig an das Finanzamt abführen. Wenn nicht rechtzeitig an das Finanzamt überwiesen wird (also jede Quartal), muss du zusätzlich Zinsen dazu bezahlen.

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Amazon hat den Sitz in Luxemburg, bedeutet innergemeinschaftliche Dienstleistung. Die Rechnungen an dich erstellen die ohne Steuer, die musst du selbstständig an das Finanzamt abführen. Wenn nicht rechtzeitig an das Finanzamt überwiesen wird (also jede Quartal), muss du zusätzlich Zinsen dazu bezahlen.

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Ja, du musst die Summen die dort stehen, bezahlen, also nicht 19% der Summe sondern musst die Summe bezahlen, die dort steht.

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