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Seller_iTOoL7Iykw2qt

Belege für die Amazon Gebühren

Hallo,

ich nutze Billbee, Payjoe und Lexoffice und sitze grade an meiner Buchhaltung. Klappt alles ganz gut soweit.

Wie bucht ihr die Amazongebühr? Ich finde keine Belege wie für die Werbekosten. Bucht ihr die Gebühren ohne Beleg oder kann ich hierzu irgendwo eine Rechnung finden?

Unter Rechnungen über Verkaufsgebühren finde ich nur einmal meine monatl. Abogebühr und eine Versandlabelrückerstattung. Dort müssten die Gebühren aber ja eigentlich stehen

Vielen Dank

Cedric

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42 Antworten
Tags:ASIN, Angebote, Einkaufswagen-Feld, Gebühren, Preisgestaltung
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Seller_iTOoL7Iykw2qt

Belege für die Amazon Gebühren

Hallo,

ich nutze Billbee, Payjoe und Lexoffice und sitze grade an meiner Buchhaltung. Klappt alles ganz gut soweit.

Wie bucht ihr die Amazongebühr? Ich finde keine Belege wie für die Werbekosten. Bucht ihr die Gebühren ohne Beleg oder kann ich hierzu irgendwo eine Rechnung finden?

Unter Rechnungen über Verkaufsgebühren finde ich nur einmal meine monatl. Abogebühr und eine Versandlabelrückerstattung. Dort müssten die Gebühren aber ja eigentlich stehen

Vielen Dank

Cedric

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Die Werbekosten-Rechnung ist dort wo auch alle übrigen Gebührenrechnungen zu finden ist.
Sie ist unter “Product Ads VAT Invoice” zu finden.

11
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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Vor 10 Minuten hast Du oben noch geschrieben dass Du keinen Beleg für die Werbekosten findest. Jetzt also doch?

Beleg für die unterschiedlichen Gebührenarten (Verkaufsprovision, FBA-Gebühr, Gutschrift für Verkaufsprovision, Gutschrift für FBA-Gebühr, DHL-Rücksendelabels…) findest Du auch unter “Steuerdokumente”, also dort, wo Du auch die Werbekostenrechnung gefunden hast.
Nach dem Monatsende dauert es aber einige Tage bis nach und nach alle Belege da sind.

Du wirst allerdings feststellen dass die Kosten auf den Belegen NICHT mit den tatsächlich bezahlten Kosten übereinstimmen.
Dafür gibt es mehrere Gründen. Einer der Gründe: Zum Beispiel bei Rechnungskauf bezahlst Du die Gebühren erst dann wenn Du das Geld bekommst (also nach ca. 1 bis 2 Monaten nach dem Kauf). Auf der Gebührenrechnung sind sie allerdings sofort drauf.
Deswegen passen die Summen nie zusammen…

20
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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Ahh … jetzt verstehe ich :slight_smile:

Bei mir ist auch erst ein einziger Beleg da. Die restlichen 5-10 Juli-Belege die kommen sollten, fehlen noch.
So um den 8. des Monats herum sollte dann alles komplett sein. Das ist ganz normal.

10
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Seller_ZZheLdIPUbbRp
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Ich drucke für die Buchhaltung die Zahlungsaufstellung für den Abrechnungszeitraum und die dazugehörenden Transaktionen aus. Damit kann ich genau nach Bankgutschrift meinen Umsatz und die dazu gehörenden Gebühren verbuchen. Aber man muß aufpassen, weil in der Zahlungsaufstellung der Umsatz brutto, die Amazon Gebühren netto aufgeführt sind.

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Ich benutze für Nachweise gegenüber Finanzamt “Rechnungen über Verkaufsgebühren” hier bei amazon. Findet man unter Berichte aktuell immer zum monatsletzten.

Achtung: amazon Gebühren sind keine Werbekosten. Wie Du die Gebühren richtig buchst findest Du hier: https://www.strafrecht-oldenburg.de/steuerrecht-amazon-erlose-richtig-buchen-so-gehts/

Den Link habe ich schon oft gepostet, gerne wieder, aber hier wird es am einfachsten erklärt.

LG

PS: Die Finanzämter haben inzwischen aufgerüstet und wissen sehr genau über diese Problematik Bescheid. Man sollte tunlichst amazon-Gebühren korrekt verbuchen

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Seller_iTOoL7Iykw2qt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Super Artikel, danke Ines.

Benutzt du zufällig Lexoffice?

Die Gebühren erscheinen nur einmal als Ausgabe in meiner Buchhaltung, nun bin ich etwas verwirrst wie ich sie einmal als Einnahme und dann als Ausgabe buchen soll.

00
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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Liebe @HeussenHandelsgruppe, nein, ich benutze nicht Lexoffice. Ist aber egal, weil jede Buchhaltungssoftware diese Problematik unterstützt.

Ich habe tatsächlich ein Buchungskonto, sowie im Artikel beschrieben, im 12er Bereich mit Steuerautomatik angelegt. Euch muss bewusst sein, dass wenn Ihr das nicht tut, dass Ihr dem hiesigen Finanzamt die Differenz von 2,85% auf Dauer schuldet. Ihr glaubt gar nicht, was da an Schulden zusammenkommt, wenn Ihr “erwischt” werdet.

Ich wurde bereits vor Jahren unwissend “erwischt”. Zum Glück bin ich nicht im Knast gelandet und habe brav meine Nachforderungen im 4-stelligen Bereich, nur an amazon Gebühren, nachgezahlt.

Deshalb: amazon Gebühren zusammengerechnet sind weit höher als die beworbenen 15%. Hinzu kommt die zusätzliche Steuerlast + Kosten für Rechnungskäufe + jetzt neu, nicht ausgezahlte Umsätze - eben für uns Händler, die teuerste Plattform auf diesem Planeten. Und trotzdem machen wir hier weiter. :thinking:

10
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Seller_5O2wFgZKviQpV
In Antwort auf: Post von: Seller_XSDYvCic57FLE

Wobei wurdest du erwischt? Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_5O2wFgZKviQpV

Ich hatte vor Jahren, so wie im verlinkten Artikel beschrieben, die amazon-Gebühren falsch abgerechnet. Es fehlten die 2,85% Ust., was mir gar nicht aufgefallen war. “Erwischt” ist ein falsches Wort, weil ich es ehrlich nicht besser wusste. Man glaubt gar nicht, was da für Summen zusammen gekommen sind. Bei einer Ust-Prüfung, die jeden von uns treffen kann, wird das auf jeden Fall bemerkt werden. Im Nachhinein war ich froh über diese Prüfung, weiß ich heute, dass der Rest amazon richtig gebucht war. Wichtig war vielleicht noch, dass mein FA sich mit den amazon Abrechnungslisten zufrieden gegeben und nicht auf einzelne Kundenrechnungen bestanden hat, was die Buchhaltung enorm vereinfacht.

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Seller_5O2wFgZKviQpV
In Antwort auf: Post von: Seller_XSDYvCic57FLE

Was war denn genau dein Problem? Hast du die Umsatzsteuer der Amazon Gebühren nicht abgeführt? Oder wie kommst du auf die 2,85%

Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch :slight_smile:

Zu jeder Amazon Bestellung gibt es eine Transaktion (in €). Da drin ist der Erlös mit i.d.R. 19% Umsatzsteuer und der Nettobetrag der Amazon-Gebühren.

Diese Buchung wird gesplittet. die 19% Umsatzsteuer wird abgeführt und bei dem Nettobetrag der Amazongebühren wird die Umsatzsteuer abgeführt und dann als Vorsteuer wieder geltend gemacht.
Und wie hast du es gemacht?

10
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Seller_dn9GxymVaEl39
In Antwort auf: Post von: Seller_5O2wFgZKviQpV

Die 2,85% resultieren aus den §13b, die bei einer Versteuerung anfallen würden - denn nach Versteuerung bei bspw. 15% Verkaufsgebühren ergibt sich daraus dann eben 17,85% (15% * 1,19) und nicht mehr 15%.

Wenn mann diese Verkaufsgebühren eben nicht nach §13b versteuert (da man ja Steuerschuldner ist), dann fehlen diese 2,85% eben.

Ist halt etwas umständlich geschrieben, da man hier nach Verkaufsprovisions-Anteil geht, anstatt nach einem Betrag :slight_smile:

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Seller_C1LsnuVypYg1a
In Antwort auf: Post von: Seller_dn9GxymVaEl39

:astonished:                                          

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_dn9GxymVaEl39

Genau @AndiH, ich hatte die Gebühren als durchlaufenden Posten behandelt. 2,85% klingt so wenig, wirkt sich aber irre aus je nach Zeitraum. Also Mitstreiter, immer §13b im Kopf haben, wer seine Buchhaltung selbst macht. Aber auch Steuerberater waren vor Jahren nicht immer wissend. Übrigens, bei meinem FA war ich die erste, die mit amazon-Buchungen aufgeschlagen ist. :joy:

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Seller_Ct1tpdAxb77Sy
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Die findest unter Steuerbeläge Anfang des nächsten Monats ca. ab dem 8 Tag.
Grüße
Martin

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Seller_iTOoL7Iykw2qt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Ich verstehe, was du meinst Ines. Die Gebühren kommen netto als innergemeinschaftlicher Erwerb rein und ich muss sie MIT 19% MwSt buchen. Das ist mir klar

Das Problem bei mir ist/war einfach, dass die Gebührenrechnung noch nicht online ist bei mir. Dauert wohl noch 1/2 Tage.

Danke für eure Hilfe.

00
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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Ich habe, wie offenbar viele andere auch, die amazon-Gebühren gar nicht erst gebucht. Aus meiner damaligen Sicht hebten sich Eingang und Ausgang auf.

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Die Kosten für die DPD-Retourenlabels werden zwar von Amazon eingezogen, die Rechnung bekommt man dann aber direkt von DPD.

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Seller_iTOoL7Iykw2qt

Belege für die Amazon Gebühren

Hallo,

ich nutze Billbee, Payjoe und Lexoffice und sitze grade an meiner Buchhaltung. Klappt alles ganz gut soweit.

Wie bucht ihr die Amazongebühr? Ich finde keine Belege wie für die Werbekosten. Bucht ihr die Gebühren ohne Beleg oder kann ich hierzu irgendwo eine Rechnung finden?

Unter Rechnungen über Verkaufsgebühren finde ich nur einmal meine monatl. Abogebühr und eine Versandlabelrückerstattung. Dort müssten die Gebühren aber ja eigentlich stehen

Vielen Dank

Cedric

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Seller_iTOoL7Iykw2qt

Belege für die Amazon Gebühren

Hallo,

ich nutze Billbee, Payjoe und Lexoffice und sitze grade an meiner Buchhaltung. Klappt alles ganz gut soweit.

Wie bucht ihr die Amazongebühr? Ich finde keine Belege wie für die Werbekosten. Bucht ihr die Gebühren ohne Beleg oder kann ich hierzu irgendwo eine Rechnung finden?

Unter Rechnungen über Verkaufsgebühren finde ich nur einmal meine monatl. Abogebühr und eine Versandlabelrückerstattung. Dort müssten die Gebühren aber ja eigentlich stehen

Vielen Dank

Cedric

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Belege für die Amazon Gebühren

von Seller_iTOoL7Iykw2qt

Hallo,

ich nutze Billbee, Payjoe und Lexoffice und sitze grade an meiner Buchhaltung. Klappt alles ganz gut soweit.

Wie bucht ihr die Amazongebühr? Ich finde keine Belege wie für die Werbekosten. Bucht ihr die Gebühren ohne Beleg oder kann ich hierzu irgendwo eine Rechnung finden?

Unter Rechnungen über Verkaufsgebühren finde ich nur einmal meine monatl. Abogebühr und eine Versandlabelrückerstattung. Dort müssten die Gebühren aber ja eigentlich stehen

Vielen Dank

Cedric

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Die Werbekosten-Rechnung ist dort wo auch alle übrigen Gebührenrechnungen zu finden ist.
Sie ist unter “Product Ads VAT Invoice” zu finden.

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Vor 10 Minuten hast Du oben noch geschrieben dass Du keinen Beleg für die Werbekosten findest. Jetzt also doch?

Beleg für die unterschiedlichen Gebührenarten (Verkaufsprovision, FBA-Gebühr, Gutschrift für Verkaufsprovision, Gutschrift für FBA-Gebühr, DHL-Rücksendelabels…) findest Du auch unter “Steuerdokumente”, also dort, wo Du auch die Werbekostenrechnung gefunden hast.
Nach dem Monatsende dauert es aber einige Tage bis nach und nach alle Belege da sind.

Du wirst allerdings feststellen dass die Kosten auf den Belegen NICHT mit den tatsächlich bezahlten Kosten übereinstimmen.
Dafür gibt es mehrere Gründen. Einer der Gründe: Zum Beispiel bei Rechnungskauf bezahlst Du die Gebühren erst dann wenn Du das Geld bekommst (also nach ca. 1 bis 2 Monaten nach dem Kauf). Auf der Gebührenrechnung sind sie allerdings sofort drauf.
Deswegen passen die Summen nie zusammen…

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Ahh … jetzt verstehe ich :slight_smile:

Bei mir ist auch erst ein einziger Beleg da. Die restlichen 5-10 Juli-Belege die kommen sollten, fehlen noch.
So um den 8. des Monats herum sollte dann alles komplett sein. Das ist ganz normal.

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Seller_ZZheLdIPUbbRp
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Ich drucke für die Buchhaltung die Zahlungsaufstellung für den Abrechnungszeitraum und die dazugehörenden Transaktionen aus. Damit kann ich genau nach Bankgutschrift meinen Umsatz und die dazu gehörenden Gebühren verbuchen. Aber man muß aufpassen, weil in der Zahlungsaufstellung der Umsatz brutto, die Amazon Gebühren netto aufgeführt sind.

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Ich benutze für Nachweise gegenüber Finanzamt “Rechnungen über Verkaufsgebühren” hier bei amazon. Findet man unter Berichte aktuell immer zum monatsletzten.

Achtung: amazon Gebühren sind keine Werbekosten. Wie Du die Gebühren richtig buchst findest Du hier: https://www.strafrecht-oldenburg.de/steuerrecht-amazon-erlose-richtig-buchen-so-gehts/

Den Link habe ich schon oft gepostet, gerne wieder, aber hier wird es am einfachsten erklärt.

LG

PS: Die Finanzämter haben inzwischen aufgerüstet und wissen sehr genau über diese Problematik Bescheid. Man sollte tunlichst amazon-Gebühren korrekt verbuchen

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Seller_iTOoL7Iykw2qt
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Super Artikel, danke Ines.

Benutzt du zufällig Lexoffice?

Die Gebühren erscheinen nur einmal als Ausgabe in meiner Buchhaltung, nun bin ich etwas verwirrst wie ich sie einmal als Einnahme und dann als Ausgabe buchen soll.

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Seller_XSDYvCic57FLE
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Liebe @HeussenHandelsgruppe, nein, ich benutze nicht Lexoffice. Ist aber egal, weil jede Buchhaltungssoftware diese Problematik unterstützt.

Ich habe tatsächlich ein Buchungskonto, sowie im Artikel beschrieben, im 12er Bereich mit Steuerautomatik angelegt. Euch muss bewusst sein, dass wenn Ihr das nicht tut, dass Ihr dem hiesigen Finanzamt die Differenz von 2,85% auf Dauer schuldet. Ihr glaubt gar nicht, was da an Schulden zusammenkommt, wenn Ihr “erwischt” werdet.

Ich wurde bereits vor Jahren unwissend “erwischt”. Zum Glück bin ich nicht im Knast gelandet und habe brav meine Nachforderungen im 4-stelligen Bereich, nur an amazon Gebühren, nachgezahlt.

Deshalb: amazon Gebühren zusammengerechnet sind weit höher als die beworbenen 15%. Hinzu kommt die zusätzliche Steuerlast + Kosten für Rechnungskäufe + jetzt neu, nicht ausgezahlte Umsätze - eben für uns Händler, die teuerste Plattform auf diesem Planeten. Und trotzdem machen wir hier weiter. :thinking:

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Seller_5O2wFgZKviQpV
In Antwort auf: Post von: Seller_XSDYvCic57FLE

Wobei wurdest du erwischt? Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_5O2wFgZKviQpV

Ich hatte vor Jahren, so wie im verlinkten Artikel beschrieben, die amazon-Gebühren falsch abgerechnet. Es fehlten die 2,85% Ust., was mir gar nicht aufgefallen war. “Erwischt” ist ein falsches Wort, weil ich es ehrlich nicht besser wusste. Man glaubt gar nicht, was da für Summen zusammen gekommen sind. Bei einer Ust-Prüfung, die jeden von uns treffen kann, wird das auf jeden Fall bemerkt werden. Im Nachhinein war ich froh über diese Prüfung, weiß ich heute, dass der Rest amazon richtig gebucht war. Wichtig war vielleicht noch, dass mein FA sich mit den amazon Abrechnungslisten zufrieden gegeben und nicht auf einzelne Kundenrechnungen bestanden hat, was die Buchhaltung enorm vereinfacht.

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Seller_5O2wFgZKviQpV
In Antwort auf: Post von: Seller_XSDYvCic57FLE

Was war denn genau dein Problem? Hast du die Umsatzsteuer der Amazon Gebühren nicht abgeführt? Oder wie kommst du auf die 2,85%

Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch :slight_smile:

Zu jeder Amazon Bestellung gibt es eine Transaktion (in €). Da drin ist der Erlös mit i.d.R. 19% Umsatzsteuer und der Nettobetrag der Amazon-Gebühren.

Diese Buchung wird gesplittet. die 19% Umsatzsteuer wird abgeführt und bei dem Nettobetrag der Amazongebühren wird die Umsatzsteuer abgeführt und dann als Vorsteuer wieder geltend gemacht.
Und wie hast du es gemacht?

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Seller_dn9GxymVaEl39
In Antwort auf: Post von: Seller_5O2wFgZKviQpV

Die 2,85% resultieren aus den §13b, die bei einer Versteuerung anfallen würden - denn nach Versteuerung bei bspw. 15% Verkaufsgebühren ergibt sich daraus dann eben 17,85% (15% * 1,19) und nicht mehr 15%.

Wenn mann diese Verkaufsgebühren eben nicht nach §13b versteuert (da man ja Steuerschuldner ist), dann fehlen diese 2,85% eben.

Ist halt etwas umständlich geschrieben, da man hier nach Verkaufsprovisions-Anteil geht, anstatt nach einem Betrag :slight_smile:

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Seller_C1LsnuVypYg1a
In Antwort auf: Post von: Seller_dn9GxymVaEl39

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_dn9GxymVaEl39

Genau @AndiH, ich hatte die Gebühren als durchlaufenden Posten behandelt. 2,85% klingt so wenig, wirkt sich aber irre aus je nach Zeitraum. Also Mitstreiter, immer §13b im Kopf haben, wer seine Buchhaltung selbst macht. Aber auch Steuerberater waren vor Jahren nicht immer wissend. Übrigens, bei meinem FA war ich die erste, die mit amazon-Buchungen aufgeschlagen ist. :joy:

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Seller_Ct1tpdAxb77Sy
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Die findest unter Steuerbeläge Anfang des nächsten Monats ca. ab dem 8 Tag.
Grüße
Martin

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Seller_iTOoL7Iykw2qt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Ich verstehe, was du meinst Ines. Die Gebühren kommen netto als innergemeinschaftlicher Erwerb rein und ich muss sie MIT 19% MwSt buchen. Das ist mir klar

Das Problem bei mir ist/war einfach, dass die Gebührenrechnung noch nicht online ist bei mir. Dauert wohl noch 1/2 Tage.

Danke für eure Hilfe.

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Seller_XSDYvCic57FLE
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Ich habe, wie offenbar viele andere auch, die amazon-Gebühren gar nicht erst gebucht. Aus meiner damaligen Sicht hebten sich Eingang und Ausgang auf.

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
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Die Kosten für die DPD-Retourenlabels werden zwar von Amazon eingezogen, die Rechnung bekommt man dann aber direkt von DPD.

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Die Werbekosten-Rechnung ist dort wo auch alle übrigen Gebührenrechnungen zu finden ist.
Sie ist unter “Product Ads VAT Invoice” zu finden.

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Die Werbekosten-Rechnung ist dort wo auch alle übrigen Gebührenrechnungen zu finden ist.
Sie ist unter “Product Ads VAT Invoice” zu finden.

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Vor 10 Minuten hast Du oben noch geschrieben dass Du keinen Beleg für die Werbekosten findest. Jetzt also doch?

Beleg für die unterschiedlichen Gebührenarten (Verkaufsprovision, FBA-Gebühr, Gutschrift für Verkaufsprovision, Gutschrift für FBA-Gebühr, DHL-Rücksendelabels…) findest Du auch unter “Steuerdokumente”, also dort, wo Du auch die Werbekostenrechnung gefunden hast.
Nach dem Monatsende dauert es aber einige Tage bis nach und nach alle Belege da sind.

Du wirst allerdings feststellen dass die Kosten auf den Belegen NICHT mit den tatsächlich bezahlten Kosten übereinstimmen.
Dafür gibt es mehrere Gründen. Einer der Gründe: Zum Beispiel bei Rechnungskauf bezahlst Du die Gebühren erst dann wenn Du das Geld bekommst (also nach ca. 1 bis 2 Monaten nach dem Kauf). Auf der Gebührenrechnung sind sie allerdings sofort drauf.
Deswegen passen die Summen nie zusammen…

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Vor 10 Minuten hast Du oben noch geschrieben dass Du keinen Beleg für die Werbekosten findest. Jetzt also doch?

Beleg für die unterschiedlichen Gebührenarten (Verkaufsprovision, FBA-Gebühr, Gutschrift für Verkaufsprovision, Gutschrift für FBA-Gebühr, DHL-Rücksendelabels…) findest Du auch unter “Steuerdokumente”, also dort, wo Du auch die Werbekostenrechnung gefunden hast.
Nach dem Monatsende dauert es aber einige Tage bis nach und nach alle Belege da sind.

Du wirst allerdings feststellen dass die Kosten auf den Belegen NICHT mit den tatsächlich bezahlten Kosten übereinstimmen.
Dafür gibt es mehrere Gründen. Einer der Gründe: Zum Beispiel bei Rechnungskauf bezahlst Du die Gebühren erst dann wenn Du das Geld bekommst (also nach ca. 1 bis 2 Monaten nach dem Kauf). Auf der Gebührenrechnung sind sie allerdings sofort drauf.
Deswegen passen die Summen nie zusammen…

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Ahh … jetzt verstehe ich :slight_smile:

Bei mir ist auch erst ein einziger Beleg da. Die restlichen 5-10 Juli-Belege die kommen sollten, fehlen noch.
So um den 8. des Monats herum sollte dann alles komplett sein. Das ist ganz normal.

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Ahh … jetzt verstehe ich :slight_smile:

Bei mir ist auch erst ein einziger Beleg da. Die restlichen 5-10 Juli-Belege die kommen sollten, fehlen noch.
So um den 8. des Monats herum sollte dann alles komplett sein. Das ist ganz normal.

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Seller_ZZheLdIPUbbRp
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Ich drucke für die Buchhaltung die Zahlungsaufstellung für den Abrechnungszeitraum und die dazugehörenden Transaktionen aus. Damit kann ich genau nach Bankgutschrift meinen Umsatz und die dazu gehörenden Gebühren verbuchen. Aber man muß aufpassen, weil in der Zahlungsaufstellung der Umsatz brutto, die Amazon Gebühren netto aufgeführt sind.

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Ich drucke für die Buchhaltung die Zahlungsaufstellung für den Abrechnungszeitraum und die dazugehörenden Transaktionen aus. Damit kann ich genau nach Bankgutschrift meinen Umsatz und die dazu gehörenden Gebühren verbuchen. Aber man muß aufpassen, weil in der Zahlungsaufstellung der Umsatz brutto, die Amazon Gebühren netto aufgeführt sind.

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Ich benutze für Nachweise gegenüber Finanzamt “Rechnungen über Verkaufsgebühren” hier bei amazon. Findet man unter Berichte aktuell immer zum monatsletzten.

Achtung: amazon Gebühren sind keine Werbekosten. Wie Du die Gebühren richtig buchst findest Du hier: https://www.strafrecht-oldenburg.de/steuerrecht-amazon-erlose-richtig-buchen-so-gehts/

Den Link habe ich schon oft gepostet, gerne wieder, aber hier wird es am einfachsten erklärt.

LG

PS: Die Finanzämter haben inzwischen aufgerüstet und wissen sehr genau über diese Problematik Bescheid. Man sollte tunlichst amazon-Gebühren korrekt verbuchen

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Ich benutze für Nachweise gegenüber Finanzamt “Rechnungen über Verkaufsgebühren” hier bei amazon. Findet man unter Berichte aktuell immer zum monatsletzten.

Achtung: amazon Gebühren sind keine Werbekosten. Wie Du die Gebühren richtig buchst findest Du hier: https://www.strafrecht-oldenburg.de/steuerrecht-amazon-erlose-richtig-buchen-so-gehts/

Den Link habe ich schon oft gepostet, gerne wieder, aber hier wird es am einfachsten erklärt.

LG

PS: Die Finanzämter haben inzwischen aufgerüstet und wissen sehr genau über diese Problematik Bescheid. Man sollte tunlichst amazon-Gebühren korrekt verbuchen

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Seller_iTOoL7Iykw2qt
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Super Artikel, danke Ines.

Benutzt du zufällig Lexoffice?

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Super Artikel, danke Ines.

Benutzt du zufällig Lexoffice?

Die Gebühren erscheinen nur einmal als Ausgabe in meiner Buchhaltung, nun bin ich etwas verwirrst wie ich sie einmal als Einnahme und dann als Ausgabe buchen soll.

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Seller_XSDYvCic57FLE
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Liebe @HeussenHandelsgruppe, nein, ich benutze nicht Lexoffice. Ist aber egal, weil jede Buchhaltungssoftware diese Problematik unterstützt.

Ich habe tatsächlich ein Buchungskonto, sowie im Artikel beschrieben, im 12er Bereich mit Steuerautomatik angelegt. Euch muss bewusst sein, dass wenn Ihr das nicht tut, dass Ihr dem hiesigen Finanzamt die Differenz von 2,85% auf Dauer schuldet. Ihr glaubt gar nicht, was da an Schulden zusammenkommt, wenn Ihr “erwischt” werdet.

Ich wurde bereits vor Jahren unwissend “erwischt”. Zum Glück bin ich nicht im Knast gelandet und habe brav meine Nachforderungen im 4-stelligen Bereich, nur an amazon Gebühren, nachgezahlt.

Deshalb: amazon Gebühren zusammengerechnet sind weit höher als die beworbenen 15%. Hinzu kommt die zusätzliche Steuerlast + Kosten für Rechnungskäufe + jetzt neu, nicht ausgezahlte Umsätze - eben für uns Händler, die teuerste Plattform auf diesem Planeten. Und trotzdem machen wir hier weiter. :thinking:

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Liebe @HeussenHandelsgruppe, nein, ich benutze nicht Lexoffice. Ist aber egal, weil jede Buchhaltungssoftware diese Problematik unterstützt.

Ich habe tatsächlich ein Buchungskonto, sowie im Artikel beschrieben, im 12er Bereich mit Steuerautomatik angelegt. Euch muss bewusst sein, dass wenn Ihr das nicht tut, dass Ihr dem hiesigen Finanzamt die Differenz von 2,85% auf Dauer schuldet. Ihr glaubt gar nicht, was da an Schulden zusammenkommt, wenn Ihr “erwischt” werdet.

Ich wurde bereits vor Jahren unwissend “erwischt”. Zum Glück bin ich nicht im Knast gelandet und habe brav meine Nachforderungen im 4-stelligen Bereich, nur an amazon Gebühren, nachgezahlt.

Deshalb: amazon Gebühren zusammengerechnet sind weit höher als die beworbenen 15%. Hinzu kommt die zusätzliche Steuerlast + Kosten für Rechnungskäufe + jetzt neu, nicht ausgezahlte Umsätze - eben für uns Händler, die teuerste Plattform auf diesem Planeten. Und trotzdem machen wir hier weiter. :thinking:

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Seller_5O2wFgZKviQpV
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Wobei wurdest du erwischt? Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.

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Seller_5O2wFgZKviQpV
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Wobei wurdest du erwischt? Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.

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Ich hatte vor Jahren, so wie im verlinkten Artikel beschrieben, die amazon-Gebühren falsch abgerechnet. Es fehlten die 2,85% Ust., was mir gar nicht aufgefallen war. “Erwischt” ist ein falsches Wort, weil ich es ehrlich nicht besser wusste. Man glaubt gar nicht, was da für Summen zusammen gekommen sind. Bei einer Ust-Prüfung, die jeden von uns treffen kann, wird das auf jeden Fall bemerkt werden. Im Nachhinein war ich froh über diese Prüfung, weiß ich heute, dass der Rest amazon richtig gebucht war. Wichtig war vielleicht noch, dass mein FA sich mit den amazon Abrechnungslisten zufrieden gegeben und nicht auf einzelne Kundenrechnungen bestanden hat, was die Buchhaltung enorm vereinfacht.

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Seller_XSDYvCic57FLE
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Ich hatte vor Jahren, so wie im verlinkten Artikel beschrieben, die amazon-Gebühren falsch abgerechnet. Es fehlten die 2,85% Ust., was mir gar nicht aufgefallen war. “Erwischt” ist ein falsches Wort, weil ich es ehrlich nicht besser wusste. Man glaubt gar nicht, was da für Summen zusammen gekommen sind. Bei einer Ust-Prüfung, die jeden von uns treffen kann, wird das auf jeden Fall bemerkt werden. Im Nachhinein war ich froh über diese Prüfung, weiß ich heute, dass der Rest amazon richtig gebucht war. Wichtig war vielleicht noch, dass mein FA sich mit den amazon Abrechnungslisten zufrieden gegeben und nicht auf einzelne Kundenrechnungen bestanden hat, was die Buchhaltung enorm vereinfacht.

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Seller_5O2wFgZKviQpV
In Antwort auf: Post von: Seller_XSDYvCic57FLE

Was war denn genau dein Problem? Hast du die Umsatzsteuer der Amazon Gebühren nicht abgeführt? Oder wie kommst du auf die 2,85%

Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch :slight_smile:

Zu jeder Amazon Bestellung gibt es eine Transaktion (in €). Da drin ist der Erlös mit i.d.R. 19% Umsatzsteuer und der Nettobetrag der Amazon-Gebühren.

Diese Buchung wird gesplittet. die 19% Umsatzsteuer wird abgeführt und bei dem Nettobetrag der Amazongebühren wird die Umsatzsteuer abgeführt und dann als Vorsteuer wieder geltend gemacht.
Und wie hast du es gemacht?

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Seller_5O2wFgZKviQpV
In Antwort auf: Post von: Seller_XSDYvCic57FLE

Was war denn genau dein Problem? Hast du die Umsatzsteuer der Amazon Gebühren nicht abgeführt? Oder wie kommst du auf die 2,85%

Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch :slight_smile:

Zu jeder Amazon Bestellung gibt es eine Transaktion (in €). Da drin ist der Erlös mit i.d.R. 19% Umsatzsteuer und der Nettobetrag der Amazon-Gebühren.

Diese Buchung wird gesplittet. die 19% Umsatzsteuer wird abgeführt und bei dem Nettobetrag der Amazongebühren wird die Umsatzsteuer abgeführt und dann als Vorsteuer wieder geltend gemacht.
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Seller_dn9GxymVaEl39
In Antwort auf: Post von: Seller_5O2wFgZKviQpV

Die 2,85% resultieren aus den §13b, die bei einer Versteuerung anfallen würden - denn nach Versteuerung bei bspw. 15% Verkaufsgebühren ergibt sich daraus dann eben 17,85% (15% * 1,19) und nicht mehr 15%.

Wenn mann diese Verkaufsgebühren eben nicht nach §13b versteuert (da man ja Steuerschuldner ist), dann fehlen diese 2,85% eben.

Ist halt etwas umständlich geschrieben, da man hier nach Verkaufsprovisions-Anteil geht, anstatt nach einem Betrag :slight_smile:

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Seller_dn9GxymVaEl39
In Antwort auf: Post von: Seller_5O2wFgZKviQpV

Die 2,85% resultieren aus den §13b, die bei einer Versteuerung anfallen würden - denn nach Versteuerung bei bspw. 15% Verkaufsgebühren ergibt sich daraus dann eben 17,85% (15% * 1,19) und nicht mehr 15%.

Wenn mann diese Verkaufsgebühren eben nicht nach §13b versteuert (da man ja Steuerschuldner ist), dann fehlen diese 2,85% eben.

Ist halt etwas umständlich geschrieben, da man hier nach Verkaufsprovisions-Anteil geht, anstatt nach einem Betrag :slight_smile:

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Seller_C1LsnuVypYg1a
In Antwort auf: Post von: Seller_dn9GxymVaEl39

:astonished:                                          

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Seller_C1LsnuVypYg1a
In Antwort auf: Post von: Seller_dn9GxymVaEl39

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_dn9GxymVaEl39

Genau @AndiH, ich hatte die Gebühren als durchlaufenden Posten behandelt. 2,85% klingt so wenig, wirkt sich aber irre aus je nach Zeitraum. Also Mitstreiter, immer §13b im Kopf haben, wer seine Buchhaltung selbst macht. Aber auch Steuerberater waren vor Jahren nicht immer wissend. Übrigens, bei meinem FA war ich die erste, die mit amazon-Buchungen aufgeschlagen ist. :joy:

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_dn9GxymVaEl39

Genau @AndiH, ich hatte die Gebühren als durchlaufenden Posten behandelt. 2,85% klingt so wenig, wirkt sich aber irre aus je nach Zeitraum. Also Mitstreiter, immer §13b im Kopf haben, wer seine Buchhaltung selbst macht. Aber auch Steuerberater waren vor Jahren nicht immer wissend. Übrigens, bei meinem FA war ich die erste, die mit amazon-Buchungen aufgeschlagen ist. :joy:

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Seller_Ct1tpdAxb77Sy
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Die findest unter Steuerbeläge Anfang des nächsten Monats ca. ab dem 8 Tag.
Grüße
Martin

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Seller_Ct1tpdAxb77Sy
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Die findest unter Steuerbeläge Anfang des nächsten Monats ca. ab dem 8 Tag.
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Martin

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Seller_iTOoL7Iykw2qt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Ich verstehe, was du meinst Ines. Die Gebühren kommen netto als innergemeinschaftlicher Erwerb rein und ich muss sie MIT 19% MwSt buchen. Das ist mir klar

Das Problem bei mir ist/war einfach, dass die Gebührenrechnung noch nicht online ist bei mir. Dauert wohl noch 1/2 Tage.

Danke für eure Hilfe.

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Seller_iTOoL7Iykw2qt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Ich verstehe, was du meinst Ines. Die Gebühren kommen netto als innergemeinschaftlicher Erwerb rein und ich muss sie MIT 19% MwSt buchen. Das ist mir klar

Das Problem bei mir ist/war einfach, dass die Gebührenrechnung noch nicht online ist bei mir. Dauert wohl noch 1/2 Tage.

Danke für eure Hilfe.

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Ich habe, wie offenbar viele andere auch, die amazon-Gebühren gar nicht erst gebucht. Aus meiner damaligen Sicht hebten sich Eingang und Ausgang auf.

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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Ich habe, wie offenbar viele andere auch, die amazon-Gebühren gar nicht erst gebucht. Aus meiner damaligen Sicht hebten sich Eingang und Ausgang auf.

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Die Kosten für die DPD-Retourenlabels werden zwar von Amazon eingezogen, die Rechnung bekommt man dann aber direkt von DPD.

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_iTOoL7Iykw2qt

Die Kosten für die DPD-Retourenlabels werden zwar von Amazon eingezogen, die Rechnung bekommt man dann aber direkt von DPD.

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