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Seller_VNmbtn8zzHP1b

Rücksendekosten aus Auslandslieferungen (konkret: Österreich)

Hallo zusammen,
leider werde ich (als Newbie) aus (ähnlichen) Themen zum Thema ""Wer trägt Porto im Falle von Rücksendungen nicht ganz schlau. Hoffe dementsprechend hier auf einen erleuchtenden Tipp.

Mein konkreter Fall: ich habe jetzt erstmals einen Rücksendeantrag aus Österreich.
(Versandkosten handhabe ich wie folgt: Bei nationalem Versand übernehme ich als Verkäufer das Porto, bei Versand nach Österreich zahlt der Kunde Versand (=Hinsendekosten) in Höhe von 5,60 €)

Wenn der Kunde die Ware jetzt also zurückschicken will (Widerruf durch Amazon ist erfolgt)
a) Bin ich verpflichtet, ihm neben dem Artikelpreis zusätzlich die von ihm gezahlten Hinsendekosten von 5,60 € zu zahlen
b) Die Kosten für die Rücksendung hat lt. Gesetzgeber der Kunde zu tragen (und zwar unabhängig von der Höhe des Artikelpreises)
c) FALLS der Kunde den Artikel unfrei zurückschickt, darf ich lt. Gesetzgeber die von mir dann zu zahlenden Nachnahmekosten mit den Gutschriftskosten verrechnen
d) Ich darf lt. Gesetzgeber sogar die Annahme einer unfreien Rücksendung verweigern

Habe ich dies so korrekt verstanden?
Wäre für einen Tipp dankbar
Gruß
thorsten

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Tags:Stornierte Bestellung, Versand, Versandkosten
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Seller_VNmbtn8zzHP1b

Rücksendekosten aus Auslandslieferungen (konkret: Österreich)

Hallo zusammen,
leider werde ich (als Newbie) aus (ähnlichen) Themen zum Thema ""Wer trägt Porto im Falle von Rücksendungen nicht ganz schlau. Hoffe dementsprechend hier auf einen erleuchtenden Tipp.

Mein konkreter Fall: ich habe jetzt erstmals einen Rücksendeantrag aus Österreich.
(Versandkosten handhabe ich wie folgt: Bei nationalem Versand übernehme ich als Verkäufer das Porto, bei Versand nach Österreich zahlt der Kunde Versand (=Hinsendekosten) in Höhe von 5,60 €)

Wenn der Kunde die Ware jetzt also zurückschicken will (Widerruf durch Amazon ist erfolgt)
a) Bin ich verpflichtet, ihm neben dem Artikelpreis zusätzlich die von ihm gezahlten Hinsendekosten von 5,60 € zu zahlen
b) Die Kosten für die Rücksendung hat lt. Gesetzgeber der Kunde zu tragen (und zwar unabhängig von der Höhe des Artikelpreises)
c) FALLS der Kunde den Artikel unfrei zurückschickt, darf ich lt. Gesetzgeber die von mir dann zu zahlenden Nachnahmekosten mit den Gutschriftskosten verrechnen
d) Ich darf lt. Gesetzgeber sogar die Annahme einer unfreien Rücksendung verweigern

Habe ich dies so korrekt verstanden?
Wäre für einen Tipp dankbar
Gruß
thorsten

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Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_VNmbtn8zzHP1b

Hallo,
Amazon hat seine eigenen Bestimmungen und die sind halt genau so.
Es steht nirgends im Gesetz das man den Kunden nicht besser stellen darf als das im Gesetz drin steht.
Wenn Amazon das so haben will und du hier verkaufen willst und dem daher zu gestimmt hast beim Anmelden hier dann ist das so für dich.
Ja es hat wo das neu von Amazon geregelt wurde einige gegeben die aus Amazon raus gegangen sind.
Auch du solltest dir mal überlegen ob das bei dir lohnt gerade auch in Österreich??? Versandkosten!
Mit freundlichen Gruß Meinzinger

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Seller_VNmbtn8zzHP1b

Rücksendekosten aus Auslandslieferungen (konkret: Österreich)

Hallo zusammen,
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Mein konkreter Fall: ich habe jetzt erstmals einen Rücksendeantrag aus Österreich.
(Versandkosten handhabe ich wie folgt: Bei nationalem Versand übernehme ich als Verkäufer das Porto, bei Versand nach Österreich zahlt der Kunde Versand (=Hinsendekosten) in Höhe von 5,60 €)

Wenn der Kunde die Ware jetzt also zurückschicken will (Widerruf durch Amazon ist erfolgt)
a) Bin ich verpflichtet, ihm neben dem Artikelpreis zusätzlich die von ihm gezahlten Hinsendekosten von 5,60 € zu zahlen
b) Die Kosten für die Rücksendung hat lt. Gesetzgeber der Kunde zu tragen (und zwar unabhängig von der Höhe des Artikelpreises)
c) FALLS der Kunde den Artikel unfrei zurückschickt, darf ich lt. Gesetzgeber die von mir dann zu zahlenden Nachnahmekosten mit den Gutschriftskosten verrechnen
d) Ich darf lt. Gesetzgeber sogar die Annahme einer unfreien Rücksendung verweigern

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Seller_VNmbtn8zzHP1b

Rücksendekosten aus Auslandslieferungen (konkret: Österreich)

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Mein konkreter Fall: ich habe jetzt erstmals einen Rücksendeantrag aus Österreich.
(Versandkosten handhabe ich wie folgt: Bei nationalem Versand übernehme ich als Verkäufer das Porto, bei Versand nach Österreich zahlt der Kunde Versand (=Hinsendekosten) in Höhe von 5,60 €)

Wenn der Kunde die Ware jetzt also zurückschicken will (Widerruf durch Amazon ist erfolgt)
a) Bin ich verpflichtet, ihm neben dem Artikelpreis zusätzlich die von ihm gezahlten Hinsendekosten von 5,60 € zu zahlen
b) Die Kosten für die Rücksendung hat lt. Gesetzgeber der Kunde zu tragen (und zwar unabhängig von der Höhe des Artikelpreises)
c) FALLS der Kunde den Artikel unfrei zurückschickt, darf ich lt. Gesetzgeber die von mir dann zu zahlenden Nachnahmekosten mit den Gutschriftskosten verrechnen
d) Ich darf lt. Gesetzgeber sogar die Annahme einer unfreien Rücksendung verweigern

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thorsten

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Rücksendekosten aus Auslandslieferungen (konkret: Österreich)

von Seller_VNmbtn8zzHP1b

Hallo zusammen,
leider werde ich (als Newbie) aus (ähnlichen) Themen zum Thema ""Wer trägt Porto im Falle von Rücksendungen nicht ganz schlau. Hoffe dementsprechend hier auf einen erleuchtenden Tipp.

Mein konkreter Fall: ich habe jetzt erstmals einen Rücksendeantrag aus Österreich.
(Versandkosten handhabe ich wie folgt: Bei nationalem Versand übernehme ich als Verkäufer das Porto, bei Versand nach Österreich zahlt der Kunde Versand (=Hinsendekosten) in Höhe von 5,60 €)

Wenn der Kunde die Ware jetzt also zurückschicken will (Widerruf durch Amazon ist erfolgt)
a) Bin ich verpflichtet, ihm neben dem Artikelpreis zusätzlich die von ihm gezahlten Hinsendekosten von 5,60 € zu zahlen
b) Die Kosten für die Rücksendung hat lt. Gesetzgeber der Kunde zu tragen (und zwar unabhängig von der Höhe des Artikelpreises)
c) FALLS der Kunde den Artikel unfrei zurückschickt, darf ich lt. Gesetzgeber die von mir dann zu zahlenden Nachnahmekosten mit den Gutschriftskosten verrechnen
d) Ich darf lt. Gesetzgeber sogar die Annahme einer unfreien Rücksendung verweigern

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Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_VNmbtn8zzHP1b

Hallo,
Amazon hat seine eigenen Bestimmungen und die sind halt genau so.
Es steht nirgends im Gesetz das man den Kunden nicht besser stellen darf als das im Gesetz drin steht.
Wenn Amazon das so haben will und du hier verkaufen willst und dem daher zu gestimmt hast beim Anmelden hier dann ist das so für dich.
Ja es hat wo das neu von Amazon geregelt wurde einige gegeben die aus Amazon raus gegangen sind.
Auch du solltest dir mal überlegen ob das bei dir lohnt gerade auch in Österreich??? Versandkosten!
Mit freundlichen Gruß Meinzinger

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Seller_AsWPy5XyGliWx
In Antwort auf: Post von: Seller_VNmbtn8zzHP1b

Hallo,
Amazon hat seine eigenen Bestimmungen und die sind halt genau so.
Es steht nirgends im Gesetz das man den Kunden nicht besser stellen darf als das im Gesetz drin steht.
Wenn Amazon das so haben will und du hier verkaufen willst und dem daher zu gestimmt hast beim Anmelden hier dann ist das so für dich.
Ja es hat wo das neu von Amazon geregelt wurde einige gegeben die aus Amazon raus gegangen sind.
Auch du solltest dir mal überlegen ob das bei dir lohnt gerade auch in Österreich??? Versandkosten!
Mit freundlichen Gruß Meinzinger

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In Antwort auf: Post von: Seller_VNmbtn8zzHP1b

Hallo,
Amazon hat seine eigenen Bestimmungen und die sind halt genau so.
Es steht nirgends im Gesetz das man den Kunden nicht besser stellen darf als das im Gesetz drin steht.
Wenn Amazon das so haben will und du hier verkaufen willst und dem daher zu gestimmt hast beim Anmelden hier dann ist das so für dich.
Ja es hat wo das neu von Amazon geregelt wurde einige gegeben die aus Amazon raus gegangen sind.
Auch du solltest dir mal überlegen ob das bei dir lohnt gerade auch in Österreich??? Versandkosten!
Mit freundlichen Gruß Meinzinger

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