Hallo Zusammen, ich bin als Kleingewerbe vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit §19 UStG. Auf meinen von Amazon automatisch generierten Kundenrechnungen wird aber die USt immer mit angegeben (Verkaufspreis=Brutto).
Ich bin im Handmade Bereich als Marke und habe meine USt-ID hinterlegt.
Wie kann ich die Einstellung ändern, so dass die Rechnungen ohne USt erstellt werden?
Hallo Zusammen, ich bin als Kleingewerbe vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit §19 UStG. Auf meinen von Amazon automatisch generierten Kundenrechnungen wird aber die USt immer mit angegeben (Verkaufspreis=Brutto).
Ich bin im Handmade Bereich als Marke und habe meine USt-ID hinterlegt.
Wie kann ich die Einstellung ändern, so dass die Rechnungen ohne USt erstellt werden?
Naja, je nachdem, was man Handmade (sh. Titel dieser Diskussion) hergestellt und verkauft hat, ist das durchaus plausibel!
Oder meinst du, dass ein Handmade Artikel wie z.B. eine individuell angefertigte Babymütze oder ein Paar nach Maß gestrickter Socken ernsthaft als betriebliche Ausgabe deklariert werden kann? Sicherlich gibt es Ausnahmen, aber die Regel wird das nicht sein.
SOFORT vom Rechnungserstellungsservice abmelden! Der Rechnungserstellungsservice kennt keine Kleinunternehmerregelung, da diese für dich nur innerhalb Deutschlands gilt.
Du hast eine steuerrechtlich komplexe Konstellation von Kleinunternehmerregelung in Verbindung mit USt.IdentNr. gewählt, die reichlich Fallstricke bereit hält.
Bitte benutze die Suchfunktion des Forums, es gibt dazu mehrere ausführliche Diskussionen.
Kläre auch unbedingt mit deinem FA, wie du mit den von Amazon falsch ausgestellten Rechnungen umgehen sollst. Korrekterweise müsstest du in deiner vierteljährlichen USt-Voranmeldung, mit der du die Vorsteuer auf die Amazon-Gebühren und die Einnahmen aus Lieferung ins EU-Ausland (mit UST.IdentNr.= Reverse Charge Verfahren) abführen musst, die falsch ausgewiesenen 19% auf deine Verkäufe innerhalb Deutschlands ebenfalls abführen.
Es kommt darauf an, um wie viele Rechnungen es sich handelt und an wen diese Rechnungen ausgestellt wurden.
Da es sich um Handmade Artikel handelt, kann ich mir vorstellen, dass die Rechnungen z.B. nur an Endverbraucher, nicht an Unternehmen ausgestellt wurden.
Dem Finanzamt kann man in so einem Fall mitteilen, dass der beauftragte Dienstleister (Amazon) einen Fehler gemacht hat und man selbstverständlich die Vorsteuereinnahmen abführt. Die Rechnungen kann man beifügen und erklären, dass es z.B. nur Endverbraucher sind. Dann erklärt man, dass man sich vom Rechnungservice abgemeldet hat und der Fehler nicht mehr auftreten kann.
Da aufgrund der USt.Ident-Nr so oder so eine vierteljährlichen Abgabepflicht der USt-Voranmeldung besteht, kann man das relativ einfach melden und dem Finanzamt auch verständlich machen. Je nach Höhe der innerdeutschen Umsätze wird das Finanzamt eher nicht die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung entziehen. Das ist aber nur meine persönliche Einschätzung. Ich würde das Problem unverzüglich und direkt mit dem Finanzamt klären.
Es empfiehlt sich daher proaktiv selbst über die vierteljährliche USt.Voranmeldung den Fehler einzugestehen und die auf den Rechnungen ausgewiesenen Vorsteuern abzuführen!
Zusätzlich ist es erforderlich den Vorfall dem FA schriftlich zu erklären, weil diese Voranmeldung nicht automatisch verarbeitet werden kann, da sie im Widerspruch zu den im System hinterlegten Angaben steht.
Naja, je nachdem, was man Handmade (sh. Titel dieser Diskussion) hergestellt und verkauft hat, ist das durchaus plausibel!
Oder meinst du, dass ein Handmade Artikel wie z.B. eine individuell angefertigte Babymütze oder ein Paar nach Maß gestrickter Socken ernsthaft als betriebliche Ausgabe deklariert werden kann? Sicherlich gibt es Ausnahmen, aber die Regel wird das nicht sein.
Hallo Zusammen! Vielen Dank für eure Kommentare, die Infos und die rege Diskussion Über den Verkäufer-Service ist jetzt doch eine Lösung in Sicht. Wenn das Problem abschließend geklärt ist und meine Infos gesichert sind, stelle ich sie gerne hier rein!
Zunächst mal ist ja gar nicht gesichert, dass der TE überhaupt international verkauft (hat). Und ich denke ein offenes Gespräch mit dem FA wird das ganze in unkritische Bahnen lenken. Mein Erfahrungen mit dem FA sind bei sowas jedenfalls positiv. Da arbeiten jedenfalls Menschen - anders als meistens bei Amazon.
Na, es ging in der bisherigen Diskussion auch viel um internationalen Versand, OSS, Reverse Charge Verfahren. Das alles betrifft den TE vermutlich gar nicht.
Ich habe hier deine Anfrage gesehen und wollte nur kurz die Gelegenheit nutzen, um dich offiziell bei den Seller Foren DE willkommen zu heißen!
@Amy: deine Beiträge hier sind echt super! Danke für deinen positiven Einsatz hier, um unserem TE beizustehen. Ich sende dir daher einen meiner Kekse die meinen Kaffee begleiten (den Zweiten behalte ich für mich): … sonst knurrt mein Magen bald zu laut und erschreckt meine Katzen!
Ich wünsche einen erfolgreichen Start in die Woche und bedanke mich bei allen Teilnehmern, die in diesem Thread freundlicherweise Ihre Erfahrungen beigetragen haben.
Melanie
10
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Rechnungen mit USt als Kleingewerbe Handmade
Hallo Zusammen, ich bin als Kleingewerbe vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit §19 UStG. Auf meinen von Amazon automatisch generierten Kundenrechnungen wird aber die USt immer mit angegeben (Verkaufspreis=Brutto).
Ich bin im Handmade Bereich als Marke und habe meine USt-ID hinterlegt.
Wie kann ich die Einstellung ändern, so dass die Rechnungen ohne USt erstellt werden?
Hallo Zusammen, ich bin als Kleingewerbe vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit §19 UStG. Auf meinen von Amazon automatisch generierten Kundenrechnungen wird aber die USt immer mit angegeben (Verkaufspreis=Brutto).
Ich bin im Handmade Bereich als Marke und habe meine USt-ID hinterlegt.
Wie kann ich die Einstellung ändern, so dass die Rechnungen ohne USt erstellt werden?
Hallo Zusammen, ich bin als Kleingewerbe vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit §19 UStG. Auf meinen von Amazon automatisch generierten Kundenrechnungen wird aber die USt immer mit angegeben (Verkaufspreis=Brutto).
Ich bin im Handmade Bereich als Marke und habe meine USt-ID hinterlegt.
Wie kann ich die Einstellung ändern, so dass die Rechnungen ohne USt erstellt werden?
Naja, je nachdem, was man Handmade (sh. Titel dieser Diskussion) hergestellt und verkauft hat, ist das durchaus plausibel!
Oder meinst du, dass ein Handmade Artikel wie z.B. eine individuell angefertigte Babymütze oder ein Paar nach Maß gestrickter Socken ernsthaft als betriebliche Ausgabe deklariert werden kann? Sicherlich gibt es Ausnahmen, aber die Regel wird das nicht sein.
Naja, je nachdem, was man Handmade (sh. Titel dieser Diskussion) hergestellt und verkauft hat, ist das durchaus plausibel!
Oder meinst du, dass ein Handmade Artikel wie z.B. eine individuell angefertigte Babymütze oder ein Paar nach Maß gestrickter Socken ernsthaft als betriebliche Ausgabe deklariert werden kann? Sicherlich gibt es Ausnahmen, aber die Regel wird das nicht sein.
Naja, je nachdem, was man Handmade (sh. Titel dieser Diskussion) hergestellt und verkauft hat, ist das durchaus plausibel!
Oder meinst du, dass ein Handmade Artikel wie z.B. eine individuell angefertigte Babymütze oder ein Paar nach Maß gestrickter Socken ernsthaft als betriebliche Ausgabe deklariert werden kann? Sicherlich gibt es Ausnahmen, aber die Regel wird das nicht sein.
SOFORT vom Rechnungserstellungsservice abmelden! Der Rechnungserstellungsservice kennt keine Kleinunternehmerregelung, da diese für dich nur innerhalb Deutschlands gilt.
Du hast eine steuerrechtlich komplexe Konstellation von Kleinunternehmerregelung in Verbindung mit USt.IdentNr. gewählt, die reichlich Fallstricke bereit hält.
Bitte benutze die Suchfunktion des Forums, es gibt dazu mehrere ausführliche Diskussionen.
Kläre auch unbedingt mit deinem FA, wie du mit den von Amazon falsch ausgestellten Rechnungen umgehen sollst. Korrekterweise müsstest du in deiner vierteljährlichen USt-Voranmeldung, mit der du die Vorsteuer auf die Amazon-Gebühren und die Einnahmen aus Lieferung ins EU-Ausland (mit UST.IdentNr.= Reverse Charge Verfahren) abführen musst, die falsch ausgewiesenen 19% auf deine Verkäufe innerhalb Deutschlands ebenfalls abführen.
Es kommt darauf an, um wie viele Rechnungen es sich handelt und an wen diese Rechnungen ausgestellt wurden.
Da es sich um Handmade Artikel handelt, kann ich mir vorstellen, dass die Rechnungen z.B. nur an Endverbraucher, nicht an Unternehmen ausgestellt wurden.
Dem Finanzamt kann man in so einem Fall mitteilen, dass der beauftragte Dienstleister (Amazon) einen Fehler gemacht hat und man selbstverständlich die Vorsteuereinnahmen abführt. Die Rechnungen kann man beifügen und erklären, dass es z.B. nur Endverbraucher sind. Dann erklärt man, dass man sich vom Rechnungservice abgemeldet hat und der Fehler nicht mehr auftreten kann.
Da aufgrund der USt.Ident-Nr so oder so eine vierteljährlichen Abgabepflicht der USt-Voranmeldung besteht, kann man das relativ einfach melden und dem Finanzamt auch verständlich machen. Je nach Höhe der innerdeutschen Umsätze wird das Finanzamt eher nicht die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung entziehen. Das ist aber nur meine persönliche Einschätzung. Ich würde das Problem unverzüglich und direkt mit dem Finanzamt klären.
Es empfiehlt sich daher proaktiv selbst über die vierteljährliche USt.Voranmeldung den Fehler einzugestehen und die auf den Rechnungen ausgewiesenen Vorsteuern abzuführen!
Zusätzlich ist es erforderlich den Vorfall dem FA schriftlich zu erklären, weil diese Voranmeldung nicht automatisch verarbeitet werden kann, da sie im Widerspruch zu den im System hinterlegten Angaben steht.
Naja, je nachdem, was man Handmade (sh. Titel dieser Diskussion) hergestellt und verkauft hat, ist das durchaus plausibel!
Oder meinst du, dass ein Handmade Artikel wie z.B. eine individuell angefertigte Babymütze oder ein Paar nach Maß gestrickter Socken ernsthaft als betriebliche Ausgabe deklariert werden kann? Sicherlich gibt es Ausnahmen, aber die Regel wird das nicht sein.
Hallo Zusammen! Vielen Dank für eure Kommentare, die Infos und die rege Diskussion Über den Verkäufer-Service ist jetzt doch eine Lösung in Sicht. Wenn das Problem abschließend geklärt ist und meine Infos gesichert sind, stelle ich sie gerne hier rein!
Zunächst mal ist ja gar nicht gesichert, dass der TE überhaupt international verkauft (hat). Und ich denke ein offenes Gespräch mit dem FA wird das ganze in unkritische Bahnen lenken. Mein Erfahrungen mit dem FA sind bei sowas jedenfalls positiv. Da arbeiten jedenfalls Menschen - anders als meistens bei Amazon.
Na, es ging in der bisherigen Diskussion auch viel um internationalen Versand, OSS, Reverse Charge Verfahren. Das alles betrifft den TE vermutlich gar nicht.
Ich habe hier deine Anfrage gesehen und wollte nur kurz die Gelegenheit nutzen, um dich offiziell bei den Seller Foren DE willkommen zu heißen!
@Amy: deine Beiträge hier sind echt super! Danke für deinen positiven Einsatz hier, um unserem TE beizustehen. Ich sende dir daher einen meiner Kekse die meinen Kaffee begleiten (den Zweiten behalte ich für mich): … sonst knurrt mein Magen bald zu laut und erschreckt meine Katzen!
Ich wünsche einen erfolgreichen Start in die Woche und bedanke mich bei allen Teilnehmern, die in diesem Thread freundlicherweise Ihre Erfahrungen beigetragen haben.
Melanie
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Du hast eine steuerrechtlich komplexe Konstellation von Kleinunternehmerregelung in Verbindung mit USt.IdentNr. gewählt, die reichlich Fallstricke bereit hält.
Bitte benutze die Suchfunktion des Forums, es gibt dazu mehrere ausführliche Diskussionen.
Kläre auch unbedingt mit deinem FA, wie du mit den von Amazon falsch ausgestellten Rechnungen umgehen sollst. Korrekterweise müsstest du in deiner vierteljährlichen USt-Voranmeldung, mit der du die Vorsteuer auf die Amazon-Gebühren und die Einnahmen aus Lieferung ins EU-Ausland (mit UST.IdentNr.= Reverse Charge Verfahren) abführen musst, die falsch ausgewiesenen 19% auf deine Verkäufe innerhalb Deutschlands ebenfalls abführen.
SOFORT vom Rechnungserstellungsservice abmelden! Der Rechnungserstellungsservice kennt keine Kleinunternehmerregelung, da diese für dich nur innerhalb Deutschlands gilt.
Du hast eine steuerrechtlich komplexe Konstellation von Kleinunternehmerregelung in Verbindung mit USt.IdentNr. gewählt, die reichlich Fallstricke bereit hält.
Bitte benutze die Suchfunktion des Forums, es gibt dazu mehrere ausführliche Diskussionen.
Kläre auch unbedingt mit deinem FA, wie du mit den von Amazon falsch ausgestellten Rechnungen umgehen sollst. Korrekterweise müsstest du in deiner vierteljährlichen USt-Voranmeldung, mit der du die Vorsteuer auf die Amazon-Gebühren und die Einnahmen aus Lieferung ins EU-Ausland (mit UST.IdentNr.= Reverse Charge Verfahren) abführen musst, die falsch ausgewiesenen 19% auf deine Verkäufe innerhalb Deutschlands ebenfalls abführen.
Es kommt darauf an, um wie viele Rechnungen es sich handelt und an wen diese Rechnungen ausgestellt wurden.
Da es sich um Handmade Artikel handelt, kann ich mir vorstellen, dass die Rechnungen z.B. nur an Endverbraucher, nicht an Unternehmen ausgestellt wurden.
Dem Finanzamt kann man in so einem Fall mitteilen, dass der beauftragte Dienstleister (Amazon) einen Fehler gemacht hat und man selbstverständlich die Vorsteuereinnahmen abführt. Die Rechnungen kann man beifügen und erklären, dass es z.B. nur Endverbraucher sind. Dann erklärt man, dass man sich vom Rechnungservice abgemeldet hat und der Fehler nicht mehr auftreten kann.
Da aufgrund der USt.Ident-Nr so oder so eine vierteljährlichen Abgabepflicht der USt-Voranmeldung besteht, kann man das relativ einfach melden und dem Finanzamt auch verständlich machen. Je nach Höhe der innerdeutschen Umsätze wird das Finanzamt eher nicht die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung entziehen. Das ist aber nur meine persönliche Einschätzung. Ich würde das Problem unverzüglich und direkt mit dem Finanzamt klären.
Es kommt darauf an, um wie viele Rechnungen es sich handelt und an wen diese Rechnungen ausgestellt wurden.
Da es sich um Handmade Artikel handelt, kann ich mir vorstellen, dass die Rechnungen z.B. nur an Endverbraucher, nicht an Unternehmen ausgestellt wurden.
Dem Finanzamt kann man in so einem Fall mitteilen, dass der beauftragte Dienstleister (Amazon) einen Fehler gemacht hat und man selbstverständlich die Vorsteuereinnahmen abführt. Die Rechnungen kann man beifügen und erklären, dass es z.B. nur Endverbraucher sind. Dann erklärt man, dass man sich vom Rechnungservice abgemeldet hat und der Fehler nicht mehr auftreten kann.
Da aufgrund der USt.Ident-Nr so oder so eine vierteljährlichen Abgabepflicht der USt-Voranmeldung besteht, kann man das relativ einfach melden und dem Finanzamt auch verständlich machen. Je nach Höhe der innerdeutschen Umsätze wird das Finanzamt eher nicht die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung entziehen. Das ist aber nur meine persönliche Einschätzung. Ich würde das Problem unverzüglich und direkt mit dem Finanzamt klären.
Es empfiehlt sich daher proaktiv selbst über die vierteljährliche USt.Voranmeldung den Fehler einzugestehen und die auf den Rechnungen ausgewiesenen Vorsteuern abzuführen!
Zusätzlich ist es erforderlich den Vorfall dem FA schriftlich zu erklären, weil diese Voranmeldung nicht automatisch verarbeitet werden kann, da sie im Widerspruch zu den im System hinterlegten Angaben steht.
Es empfiehlt sich daher proaktiv selbst über die vierteljährliche USt.Voranmeldung den Fehler einzugestehen und die auf den Rechnungen ausgewiesenen Vorsteuern abzuführen!
Zusätzlich ist es erforderlich den Vorfall dem FA schriftlich zu erklären, weil diese Voranmeldung nicht automatisch verarbeitet werden kann, da sie im Widerspruch zu den im System hinterlegten Angaben steht.
Naja, je nachdem, was man Handmade (sh. Titel dieser Diskussion) hergestellt und verkauft hat, ist das durchaus plausibel!
Oder meinst du, dass ein Handmade Artikel wie z.B. eine individuell angefertigte Babymütze oder ein Paar nach Maß gestrickter Socken ernsthaft als betriebliche Ausgabe deklariert werden kann? Sicherlich gibt es Ausnahmen, aber die Regel wird das nicht sein.
Naja, je nachdem, was man Handmade (sh. Titel dieser Diskussion) hergestellt und verkauft hat, ist das durchaus plausibel!
Oder meinst du, dass ein Handmade Artikel wie z.B. eine individuell angefertigte Babymütze oder ein Paar nach Maß gestrickter Socken ernsthaft als betriebliche Ausgabe deklariert werden kann? Sicherlich gibt es Ausnahmen, aber die Regel wird das nicht sein.
Hallo Zusammen! Vielen Dank für eure Kommentare, die Infos und die rege Diskussion Über den Verkäufer-Service ist jetzt doch eine Lösung in Sicht. Wenn das Problem abschließend geklärt ist und meine Infos gesichert sind, stelle ich sie gerne hier rein!
Hallo Zusammen! Vielen Dank für eure Kommentare, die Infos und die rege Diskussion Über den Verkäufer-Service ist jetzt doch eine Lösung in Sicht. Wenn das Problem abschließend geklärt ist und meine Infos gesichert sind, stelle ich sie gerne hier rein!
Zunächst mal ist ja gar nicht gesichert, dass der TE überhaupt international verkauft (hat). Und ich denke ein offenes Gespräch mit dem FA wird das ganze in unkritische Bahnen lenken. Mein Erfahrungen mit dem FA sind bei sowas jedenfalls positiv. Da arbeiten jedenfalls Menschen - anders als meistens bei Amazon.
Zunächst mal ist ja gar nicht gesichert, dass der TE überhaupt international verkauft (hat). Und ich denke ein offenes Gespräch mit dem FA wird das ganze in unkritische Bahnen lenken. Mein Erfahrungen mit dem FA sind bei sowas jedenfalls positiv. Da arbeiten jedenfalls Menschen - anders als meistens bei Amazon.
Na, es ging in der bisherigen Diskussion auch viel um internationalen Versand, OSS, Reverse Charge Verfahren. Das alles betrifft den TE vermutlich gar nicht.
Na, es ging in der bisherigen Diskussion auch viel um internationalen Versand, OSS, Reverse Charge Verfahren. Das alles betrifft den TE vermutlich gar nicht.
Ich habe hier deine Anfrage gesehen und wollte nur kurz die Gelegenheit nutzen, um dich offiziell bei den Seller Foren DE willkommen zu heißen!
@Amy: deine Beiträge hier sind echt super! Danke für deinen positiven Einsatz hier, um unserem TE beizustehen. Ich sende dir daher einen meiner Kekse die meinen Kaffee begleiten (den Zweiten behalte ich für mich): … sonst knurrt mein Magen bald zu laut und erschreckt meine Katzen!
Ich wünsche einen erfolgreichen Start in die Woche und bedanke mich bei allen Teilnehmern, die in diesem Thread freundlicherweise Ihre Erfahrungen beigetragen haben.
Ich habe hier deine Anfrage gesehen und wollte nur kurz die Gelegenheit nutzen, um dich offiziell bei den Seller Foren DE willkommen zu heißen!
@Amy: deine Beiträge hier sind echt super! Danke für deinen positiven Einsatz hier, um unserem TE beizustehen. Ich sende dir daher einen meiner Kekse die meinen Kaffee begleiten (den Zweiten behalte ich für mich): … sonst knurrt mein Magen bald zu laut und erschreckt meine Katzen!
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