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Seller_0ghCGVDyN0kCX

Neue Transaktionsansicht

Hallo zusammen,

die Lösung meines Problems ist bestimmt total trivial, wenn man es nur weiß… Allein ich komm nicht drauf und wäre sehr dankbar für jede Hilfe!!

Ich habe in der Vergangenheit die Transaktionen aus der Übersicht in Sellercentral direkt vom Bildschirm copy/paste in Excel übernommen und konnte so wunderbar damit arbeiten.

In der neuen Darstellung werden die Daten nicht mehr als Tabelle formatiert in Excel eingefügt, sondern als wilder unformatierter Wust, entweder jeweils alle Daten einer Transaktion in eine Zeile oder unsinnig alle Werte einer Transaktion untereinander in verschiedenen Zeilen.

Wie gesagt, so trivial die Frage sein mag, so dankbar bin ich für jede Hilfe!!

Besten Dank & Grüße vom verwirrten Racoon!!

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Tags:Transaktionen
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Seller_0ghCGVDyN0kCX

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Hallo zusammen,

die Lösung meines Problems ist bestimmt total trivial, wenn man es nur weiß… Allein ich komm nicht drauf und wäre sehr dankbar für jede Hilfe!!

Ich habe in der Vergangenheit die Transaktionen aus der Übersicht in Sellercentral direkt vom Bildschirm copy/paste in Excel übernommen und konnte so wunderbar damit arbeiten.

In der neuen Darstellung werden die Daten nicht mehr als Tabelle formatiert in Excel eingefügt, sondern als wilder unformatierter Wust, entweder jeweils alle Daten einer Transaktion in eine Zeile oder unsinnig alle Werte einer Transaktion untereinander in verschiedenen Zeilen.

Wie gesagt, so trivial die Frage sein mag, so dankbar bin ich für jede Hilfe!!

Besten Dank & Grüße vom verwirrten Racoon!!

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX
Hilfreichste Antwort

Eggschel ist manchmal etwas sperrig.

  1. Öffne eine leere Excel -Arbeitsmappe.
  2. Klicke im Reiter Daten auf Daten abrufen > Aus Datei > Aus Text/ CSV .
  3. Wähle die zu öffnende Datei aus und klick auf Importieren.
  4. Wähl im Bereich Dateiursprung 65001: Unicode (UTF-8) und leg als Trennzeichen Semikolon fest.
  5. Klick auf Laden.

HTH

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Sag uns, welche Transaktionen Du brauchst und wir führen Dich in die Irre.

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Bonusfrage: Kann es sein, dass aus irgendwelchen mir nicht ersichtlichen Gründen schon beim Download etwas schief läuft?

Es ist mir völlig unverständlich, warum eine eigentlich idiotensichere Schritt für Schritt Anleitung, die sich so auch auf zahllosen Seiten im Internet findet, offenkundig bei jedem funktioniert, nur bei mir nicht?!

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Eggschel ist eine Diva, dazu kommen noch zahllose Versionen, Abhängigkeiten von Betriebssystemeinstellungen, etc.

Mach uns mal einen Screenshot von dem Import-Screen, dann guck ich mal auf die Settings. Die Spalten Bestellnummer, SKU, Bezeichnung kannst Du ja anonymisieren.

10
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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ich weiß jetzt wirklich nicht, was ich sagen soll… bzw. wie…

Es funktioniert jetzt plötzlich. Ich habe vorher exakt die gleichen Schritte gemacht?!

Was mir auffällt ist, dass

  1. bei Schritt 1 der Dateiursprung automatisch auf 65001 UTF-8 gesetzt ist. War zuvor immer Standard.
  2. bei Schritt 2 jetzt gar keine vernünftige Vorschau der Datenzeilen mehr angezeigt wird.
  3. bei Schritt 3 nun plötzlich nicht mehr jede Spalte einzeln definiert werden kann als Text, Datum, etc

Trotzalledem… am Ende kommt eine saubere Tabelle raus.

Verrückt?!

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Als Positivpunkt zu all dem Irrsinn kann ich nur anmerken, dass ich sonst kaum auf OfficeLibre gestoßen wäre. Gefällt mir sehr gut als Alternative zu MS.

Und danke nochmal für die nachsichtige Geduld!!!

10
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Seller_1u437krqc5Fy7
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

geil, alles was mal einfach ging, wird verkompliziert, da 10 min, dort 15 min… das geht mir, mit Verlaub, echt unter die Hutschnur. Ich seh da keine Verbesserung, nur noch mehr Arbeit. echter Mist

10
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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_1u437krqc5Fy7

Willst Du mir sagen, dass ein Download nicht schneller ist als x mal copy & paste?

Gehen wir das mal rückwärts an:

  • ausgedruckter Transaktionsbericht
    Du bist grundsätzlich verpflichtet, den Originalzustand nachzuweisen. Also wird erwartet, dass elektronische Dokumente auch elektronisch vorliegen.

  • eine geschützte Excel-Datei vs einer Downloaddatei
    Die Exceldatei erstellst Du selbst, den Download stellt Dir Amazon zur Verfügung und ist damit die Originalaufzeichnung.

10
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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Dazu würden mich tatsächlich mal konkrete Erfahrungen von durchgeführten Betriebsprüfungen interessieren. Das wird sicherlich sehr individuell vom jeweiligen Prüfer gesehen, würde ich erwarten.

Davon ab: “Hilft es auch nichts, schadet es sicher auch nichts”, die csv-Dateien parat zu haben.

00
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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Der typische Dialog mit meinem Steuerberater:

StB: Brauchste nicht. Hab noch nie gehört, dass ein Betriebsprüfer sowas sehen wollte.
Ich: Cool. Gib mir das schriftlich und dass Du dafür auch die Haftung übernimmst.
StB (jetzt weniger souverän): Ähh… ja nee… ähhhh… also schaden kann es ja nicht.
Ich: Ach komm. Grad hast du gesagt, brauch ich nicht. Gib mir das schriftlich.
StB: Ähhh… naja man weiss ja nie… eigentlich hast du Recht… du machst das schon richtig.

Die Finanzämter führen seit 2019 an einigen Orten Schwerpunktprüfungen im Onlinehandel durch um hier Erfahrungen zu sammeln. Da ich nur höchst ungern einmal eingenommenes Geld wieder rausrücke, höre ich nicht auf meinen Steuerberater sondern gucke, was sind sind die Anforderungen. Die übrigens garnicht mal so schwer umzusetzen sind.

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ja, hier kommen wir immer näher zusammen.

Ich erinnere mich an die trockene Aussage bzw. Anekdote eines Steuerberaters, dass bei Fehlen von Unterlagen eben ohne diese geprüft wird/wurde. Auf meine Rückfrage, wie das denn dann ausgeht / ausgegangen sei: “Das kommt dann immer darauf an…” Schon klar. :partying_face:

Insofern schon vollkommen richtig. Vermutlich wird in aller Regel alles gut gehen, wenn die Zahlen stimmig und plausibel dargelegt werden können. Zumal sowohl Steuerberater als auch Finanzämter den Amazon-Wust wirklich blicken. Genauso richtig ist, dass die zusätzliche Dokumentation nicht weh tut und im Falle eines Falles ewiges Theater vermeiden mag.

Zusätzlich könnte man noch die Bonusfrage in den Raum stellen, ob die Anforderungen lockerer gesehen werden, wenn nach BilMoG die Pflicht zum Führen von Büchern entfällt. Vermutlich bleibt es aber auch dann eher bei einer Glaubensfrage. Hilfreich wären eben konkrete Erfahrungsberichte von durchgeführten Betriebsprüfungen. Wobei ich auch da individuelle Praktiken erwarten würde, je nach Prüfer, Lust und Laune.

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Dazu könnte man noch anmerken, dass sämtliche Berichte prüfungsrelevanter Perioden nach wie vor im Sellercentral abgerufen werden können. Original, ganz ohne Bearbeitung. Wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte bei einer Prüfung, sollte das eigentlich zureichen.

Aber eben, dein Ansatz ist sicherlich der wasserdichte und der Aufwand dafür überschaubar.

Danke dir vielmals für deine hilfreichen Beiträge!!

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Den Teil sezieren wir gleich, erst ist die Overtüre dran:

Gesetz den Fall, Du gehst nur ab und zu für Deine Nachbarin unentgeltlich einkaufen, brauchst Du hier nicht weiterlesen.

Sobald Geld fliesst und Du ein Unternehmen hast, wird’s etwas aufwändiger, aber man muss unbedingt den Begriff “Keine Buchführungspflicht” genauer betrachten. Hast Du eine GmbH machst Du eine Bilanz, bist Du kleiner Einzelunternehmer, reicht oftmals eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), auch 4/3-Rechnung genannt.

Aber es besteht trotzdem eine Einzelaufzeichnungspflicht!!! (§ 146 AO und § 22 UStG), Du brauchst aber keine dopplete Buchführung machen (bis zum Erreichen der Umsatzgrenze und dem Schreiben des FA).

Aus den Aufzeichnungen müssen sich die Geschäftsvorfälle einzeln, geordnet und vollständig nachvollziehen lassen (Ausser Du verkaufst Brötchen, also Bargeschäft und unbekannte Dritte). Und nachvollziehen heisst hier sowohl von der Bestellung bis zur Zahlung (progressiv) als auch von der Zahlung zurück zur Bestellung (retrograd).

Reden wir Tacheless. Die Betriebsprüferin möchte anhand einer Stichprobe sehen, ob die Errechnung der Umsatzsteuer okay ist. Jetzt muss aus Deinen Aufzeichnungen die korrekte Einordnung des USt-Falls hervorgehen, wie die Umsatzsteuer berechnet wurde und was als Zeitpunkt und Bemessungsgrundlage genommen wurde.

Noch mal zur Erinnerung: Wir sind hier auch bei Einzelunternehmern und GbR.

Drei Dinge schreibt der Unternehmer auf: Belege(Ein-Ausgangsrechnungen, etc), Geldbewegungen und Warenbewegungen. Den Rest kann man draus basteln.

Und die Betriebsprüferin muss gegenüber ihrer Behörde einen internen Prüfbericht verfassen, in dem sie die getroffenen Feststellungen aufführen muss. Im externen Prüfbericht kann dann stehen “alles okay” oder konkret, was vorgefunden und bemängelt wurde.


Nicht lesen !!!
Es gibt viele BetriebsprüferInnen, die gucken speziell bei der Umsatzsteuer wie ein Schwein ins Uhrwerk. Von nix richtig Ahnung, aber davon jede Menge. Also prüft man Bewirtungsaufwendungen, private KfZ-Nutzung, Arbeitsverhältnisse mit der Familie…

Doof, dass man nicht darauf bauen kann, dass wieder so eine Laienprüferin kommt.

20
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Seller_gHGFQOVGF0B8g
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Geht mir genauso. Jetzt txt. Datei und dann umwandeln. Wer arbeitet heutzutage noch mit einer txt. Datei ? Das ist oldschool.

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Seller_gHGFQOVGF0B8g
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Habe ich gerade mal probiert fluppt leider nicht

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Seller_3uawe8Dp6pZuV
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Hallo Racoon

Ich habe auch das Problem mit der Tabelle. Ich habe immer die “Transaktionen für Abrechnungszeitraum” vom Bildschirm kopiert und bei Excel eingefügt über “Inhalte einfügen” und Text. Dann kam alles in Spalten, auch die Beträge. Jetzt sind die Beträge immer untereinander und ich kann die nicht mehr sortieren und summieren für die Buchhaltung. So wie ich dich verstanden habe, kopierst du jetzt nichts mehr vom Bildschirm, sondern gehst über Download.
Aber welchen Download Link meinst du, den du da direkt öffnest? Rechts oberhalb der Liste wird eine report.txt über den Download Button runtergeladen. Und die dann direkt öffnen? Oder bin ich total falsch? Vielleicht kannst du mir das noch einmal sagen.

Würde gerne alles wieder haben wie vorher :frowning:

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Seller_0ghCGVDyN0kCX

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Hallo zusammen,

die Lösung meines Problems ist bestimmt total trivial, wenn man es nur weiß… Allein ich komm nicht drauf und wäre sehr dankbar für jede Hilfe!!

Ich habe in der Vergangenheit die Transaktionen aus der Übersicht in Sellercentral direkt vom Bildschirm copy/paste in Excel übernommen und konnte so wunderbar damit arbeiten.

In der neuen Darstellung werden die Daten nicht mehr als Tabelle formatiert in Excel eingefügt, sondern als wilder unformatierter Wust, entweder jeweils alle Daten einer Transaktion in eine Zeile oder unsinnig alle Werte einer Transaktion untereinander in verschiedenen Zeilen.

Wie gesagt, so trivial die Frage sein mag, so dankbar bin ich für jede Hilfe!!

Besten Dank & Grüße vom verwirrten Racoon!!

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Seller_0ghCGVDyN0kCX

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Hallo zusammen,

die Lösung meines Problems ist bestimmt total trivial, wenn man es nur weiß… Allein ich komm nicht drauf und wäre sehr dankbar für jede Hilfe!!

Ich habe in der Vergangenheit die Transaktionen aus der Übersicht in Sellercentral direkt vom Bildschirm copy/paste in Excel übernommen und konnte so wunderbar damit arbeiten.

In der neuen Darstellung werden die Daten nicht mehr als Tabelle formatiert in Excel eingefügt, sondern als wilder unformatierter Wust, entweder jeweils alle Daten einer Transaktion in eine Zeile oder unsinnig alle Werte einer Transaktion untereinander in verschiedenen Zeilen.

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Besten Dank & Grüße vom verwirrten Racoon!!

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von Seller_0ghCGVDyN0kCX

Hallo zusammen,

die Lösung meines Problems ist bestimmt total trivial, wenn man es nur weiß… Allein ich komm nicht drauf und wäre sehr dankbar für jede Hilfe!!

Ich habe in der Vergangenheit die Transaktionen aus der Übersicht in Sellercentral direkt vom Bildschirm copy/paste in Excel übernommen und konnte so wunderbar damit arbeiten.

In der neuen Darstellung werden die Daten nicht mehr als Tabelle formatiert in Excel eingefügt, sondern als wilder unformatierter Wust, entweder jeweils alle Daten einer Transaktion in eine Zeile oder unsinnig alle Werte einer Transaktion untereinander in verschiedenen Zeilen.

Wie gesagt, so trivial die Frage sein mag, so dankbar bin ich für jede Hilfe!!

Besten Dank & Grüße vom verwirrten Racoon!!

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX
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Eggschel ist manchmal etwas sperrig.

  1. Öffne eine leere Excel -Arbeitsmappe.
  2. Klicke im Reiter Daten auf Daten abrufen > Aus Datei > Aus Text/ CSV .
  3. Wähle die zu öffnende Datei aus und klick auf Importieren.
  4. Wähl im Bereich Dateiursprung 65001: Unicode (UTF-8) und leg als Trennzeichen Semikolon fest.
  5. Klick auf Laden.

HTH

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Eggschel ist manchmal etwas sperrig.

  1. Öffne eine leere Excel -Arbeitsmappe.
  2. Klicke im Reiter Daten auf Daten abrufen > Aus Datei > Aus Text/ CSV .
  3. Wähle die zu öffnende Datei aus und klick auf Importieren.
  4. Wähl im Bereich Dateiursprung 65001: Unicode (UTF-8) und leg als Trennzeichen Semikolon fest.
  5. Klick auf Laden.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Eggschel ist manchmal etwas sperrig.

  1. Öffne eine leere Excel -Arbeitsmappe.
  2. Klicke im Reiter Daten auf Daten abrufen > Aus Datei > Aus Text/ CSV .
  3. Wähle die zu öffnende Datei aus und klick auf Importieren.
  4. Wähl im Bereich Dateiursprung 65001: Unicode (UTF-8) und leg als Trennzeichen Semikolon fest.
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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Sag uns, welche Transaktionen Du brauchst und wir führen Dich in die Irre.

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
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Bonusfrage: Kann es sein, dass aus irgendwelchen mir nicht ersichtlichen Gründen schon beim Download etwas schief läuft?

Es ist mir völlig unverständlich, warum eine eigentlich idiotensichere Schritt für Schritt Anleitung, die sich so auch auf zahllosen Seiten im Internet findet, offenkundig bei jedem funktioniert, nur bei mir nicht?!

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Eggschel ist eine Diva, dazu kommen noch zahllose Versionen, Abhängigkeiten von Betriebssystemeinstellungen, etc.

Mach uns mal einen Screenshot von dem Import-Screen, dann guck ich mal auf die Settings. Die Spalten Bestellnummer, SKU, Bezeichnung kannst Du ja anonymisieren.

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Ich weiß jetzt wirklich nicht, was ich sagen soll… bzw. wie…

Es funktioniert jetzt plötzlich. Ich habe vorher exakt die gleichen Schritte gemacht?!

Was mir auffällt ist, dass

  1. bei Schritt 1 der Dateiursprung automatisch auf 65001 UTF-8 gesetzt ist. War zuvor immer Standard.
  2. bei Schritt 2 jetzt gar keine vernünftige Vorschau der Datenzeilen mehr angezeigt wird.
  3. bei Schritt 3 nun plötzlich nicht mehr jede Spalte einzeln definiert werden kann als Text, Datum, etc

Trotzalledem… am Ende kommt eine saubere Tabelle raus.

Verrückt?!

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Als Positivpunkt zu all dem Irrsinn kann ich nur anmerken, dass ich sonst kaum auf OfficeLibre gestoßen wäre. Gefällt mir sehr gut als Alternative zu MS.

Und danke nochmal für die nachsichtige Geduld!!!

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geil, alles was mal einfach ging, wird verkompliziert, da 10 min, dort 15 min… das geht mir, mit Verlaub, echt unter die Hutschnur. Ich seh da keine Verbesserung, nur noch mehr Arbeit. echter Mist

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Willst Du mir sagen, dass ein Download nicht schneller ist als x mal copy & paste?

Gehen wir das mal rückwärts an:

  • ausgedruckter Transaktionsbericht
    Du bist grundsätzlich verpflichtet, den Originalzustand nachzuweisen. Also wird erwartet, dass elektronische Dokumente auch elektronisch vorliegen.

  • eine geschützte Excel-Datei vs einer Downloaddatei
    Die Exceldatei erstellst Du selbst, den Download stellt Dir Amazon zur Verfügung und ist damit die Originalaufzeichnung.

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
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Dazu würden mich tatsächlich mal konkrete Erfahrungen von durchgeführten Betriebsprüfungen interessieren. Das wird sicherlich sehr individuell vom jeweiligen Prüfer gesehen, würde ich erwarten.

Davon ab: “Hilft es auch nichts, schadet es sicher auch nichts”, die csv-Dateien parat zu haben.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Der typische Dialog mit meinem Steuerberater:

StB: Brauchste nicht. Hab noch nie gehört, dass ein Betriebsprüfer sowas sehen wollte.
Ich: Cool. Gib mir das schriftlich und dass Du dafür auch die Haftung übernimmst.
StB (jetzt weniger souverän): Ähh… ja nee… ähhhh… also schaden kann es ja nicht.
Ich: Ach komm. Grad hast du gesagt, brauch ich nicht. Gib mir das schriftlich.
StB: Ähhh… naja man weiss ja nie… eigentlich hast du Recht… du machst das schon richtig.

Die Finanzämter führen seit 2019 an einigen Orten Schwerpunktprüfungen im Onlinehandel durch um hier Erfahrungen zu sammeln. Da ich nur höchst ungern einmal eingenommenes Geld wieder rausrücke, höre ich nicht auf meinen Steuerberater sondern gucke, was sind sind die Anforderungen. Die übrigens garnicht mal so schwer umzusetzen sind.

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
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Ja, hier kommen wir immer näher zusammen.

Ich erinnere mich an die trockene Aussage bzw. Anekdote eines Steuerberaters, dass bei Fehlen von Unterlagen eben ohne diese geprüft wird/wurde. Auf meine Rückfrage, wie das denn dann ausgeht / ausgegangen sei: “Das kommt dann immer darauf an…” Schon klar. :partying_face:

Insofern schon vollkommen richtig. Vermutlich wird in aller Regel alles gut gehen, wenn die Zahlen stimmig und plausibel dargelegt werden können. Zumal sowohl Steuerberater als auch Finanzämter den Amazon-Wust wirklich blicken. Genauso richtig ist, dass die zusätzliche Dokumentation nicht weh tut und im Falle eines Falles ewiges Theater vermeiden mag.

Zusätzlich könnte man noch die Bonusfrage in den Raum stellen, ob die Anforderungen lockerer gesehen werden, wenn nach BilMoG die Pflicht zum Führen von Büchern entfällt. Vermutlich bleibt es aber auch dann eher bei einer Glaubensfrage. Hilfreich wären eben konkrete Erfahrungsberichte von durchgeführten Betriebsprüfungen. Wobei ich auch da individuelle Praktiken erwarten würde, je nach Prüfer, Lust und Laune.

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Dazu könnte man noch anmerken, dass sämtliche Berichte prüfungsrelevanter Perioden nach wie vor im Sellercentral abgerufen werden können. Original, ganz ohne Bearbeitung. Wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte bei einer Prüfung, sollte das eigentlich zureichen.

Aber eben, dein Ansatz ist sicherlich der wasserdichte und der Aufwand dafür überschaubar.

Danke dir vielmals für deine hilfreichen Beiträge!!

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Den Teil sezieren wir gleich, erst ist die Overtüre dran:

Gesetz den Fall, Du gehst nur ab und zu für Deine Nachbarin unentgeltlich einkaufen, brauchst Du hier nicht weiterlesen.

Sobald Geld fliesst und Du ein Unternehmen hast, wird’s etwas aufwändiger, aber man muss unbedingt den Begriff “Keine Buchführungspflicht” genauer betrachten. Hast Du eine GmbH machst Du eine Bilanz, bist Du kleiner Einzelunternehmer, reicht oftmals eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), auch 4/3-Rechnung genannt.

Aber es besteht trotzdem eine Einzelaufzeichnungspflicht!!! (§ 146 AO und § 22 UStG), Du brauchst aber keine dopplete Buchführung machen (bis zum Erreichen der Umsatzgrenze und dem Schreiben des FA).

Aus den Aufzeichnungen müssen sich die Geschäftsvorfälle einzeln, geordnet und vollständig nachvollziehen lassen (Ausser Du verkaufst Brötchen, also Bargeschäft und unbekannte Dritte). Und nachvollziehen heisst hier sowohl von der Bestellung bis zur Zahlung (progressiv) als auch von der Zahlung zurück zur Bestellung (retrograd).

Reden wir Tacheless. Die Betriebsprüferin möchte anhand einer Stichprobe sehen, ob die Errechnung der Umsatzsteuer okay ist. Jetzt muss aus Deinen Aufzeichnungen die korrekte Einordnung des USt-Falls hervorgehen, wie die Umsatzsteuer berechnet wurde und was als Zeitpunkt und Bemessungsgrundlage genommen wurde.

Noch mal zur Erinnerung: Wir sind hier auch bei Einzelunternehmern und GbR.

Drei Dinge schreibt der Unternehmer auf: Belege(Ein-Ausgangsrechnungen, etc), Geldbewegungen und Warenbewegungen. Den Rest kann man draus basteln.

Und die Betriebsprüferin muss gegenüber ihrer Behörde einen internen Prüfbericht verfassen, in dem sie die getroffenen Feststellungen aufführen muss. Im externen Prüfbericht kann dann stehen “alles okay” oder konkret, was vorgefunden und bemängelt wurde.


Nicht lesen !!!
Es gibt viele BetriebsprüferInnen, die gucken speziell bei der Umsatzsteuer wie ein Schwein ins Uhrwerk. Von nix richtig Ahnung, aber davon jede Menge. Also prüft man Bewirtungsaufwendungen, private KfZ-Nutzung, Arbeitsverhältnisse mit der Familie…

Doof, dass man nicht darauf bauen kann, dass wieder so eine Laienprüferin kommt.

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Geht mir genauso. Jetzt txt. Datei und dann umwandeln. Wer arbeitet heutzutage noch mit einer txt. Datei ? Das ist oldschool.

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Habe ich gerade mal probiert fluppt leider nicht

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Hallo Racoon

Ich habe auch das Problem mit der Tabelle. Ich habe immer die “Transaktionen für Abrechnungszeitraum” vom Bildschirm kopiert und bei Excel eingefügt über “Inhalte einfügen” und Text. Dann kam alles in Spalten, auch die Beträge. Jetzt sind die Beträge immer untereinander und ich kann die nicht mehr sortieren und summieren für die Buchhaltung. So wie ich dich verstanden habe, kopierst du jetzt nichts mehr vom Bildschirm, sondern gehst über Download.
Aber welchen Download Link meinst du, den du da direkt öffnest? Rechts oberhalb der Liste wird eine report.txt über den Download Button runtergeladen. Und die dann direkt öffnen? Oder bin ich total falsch? Vielleicht kannst du mir das noch einmal sagen.

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Bonusfrage: Kann es sein, dass aus irgendwelchen mir nicht ersichtlichen Gründen schon beim Download etwas schief läuft?

Es ist mir völlig unverständlich, warum eine eigentlich idiotensichere Schritt für Schritt Anleitung, die sich so auch auf zahllosen Seiten im Internet findet, offenkundig bei jedem funktioniert, nur bei mir nicht?!

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Bonusfrage: Kann es sein, dass aus irgendwelchen mir nicht ersichtlichen Gründen schon beim Download etwas schief läuft?

Es ist mir völlig unverständlich, warum eine eigentlich idiotensichere Schritt für Schritt Anleitung, die sich so auch auf zahllosen Seiten im Internet findet, offenkundig bei jedem funktioniert, nur bei mir nicht?!

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Eggschel ist eine Diva, dazu kommen noch zahllose Versionen, Abhängigkeiten von Betriebssystemeinstellungen, etc.

Mach uns mal einen Screenshot von dem Import-Screen, dann guck ich mal auf die Settings. Die Spalten Bestellnummer, SKU, Bezeichnung kannst Du ja anonymisieren.

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Eggschel ist eine Diva, dazu kommen noch zahllose Versionen, Abhängigkeiten von Betriebssystemeinstellungen, etc.

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Ich weiß jetzt wirklich nicht, was ich sagen soll… bzw. wie…

Es funktioniert jetzt plötzlich. Ich habe vorher exakt die gleichen Schritte gemacht?!

Was mir auffällt ist, dass

  1. bei Schritt 1 der Dateiursprung automatisch auf 65001 UTF-8 gesetzt ist. War zuvor immer Standard.
  2. bei Schritt 2 jetzt gar keine vernünftige Vorschau der Datenzeilen mehr angezeigt wird.
  3. bei Schritt 3 nun plötzlich nicht mehr jede Spalte einzeln definiert werden kann als Text, Datum, etc

Trotzalledem… am Ende kommt eine saubere Tabelle raus.

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Ich weiß jetzt wirklich nicht, was ich sagen soll… bzw. wie…

Es funktioniert jetzt plötzlich. Ich habe vorher exakt die gleichen Schritte gemacht?!

Was mir auffällt ist, dass

  1. bei Schritt 1 der Dateiursprung automatisch auf 65001 UTF-8 gesetzt ist. War zuvor immer Standard.
  2. bei Schritt 2 jetzt gar keine vernünftige Vorschau der Datenzeilen mehr angezeigt wird.
  3. bei Schritt 3 nun plötzlich nicht mehr jede Spalte einzeln definiert werden kann als Text, Datum, etc

Trotzalledem… am Ende kommt eine saubere Tabelle raus.

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Als Positivpunkt zu all dem Irrsinn kann ich nur anmerken, dass ich sonst kaum auf OfficeLibre gestoßen wäre. Gefällt mir sehr gut als Alternative zu MS.

Und danke nochmal für die nachsichtige Geduld!!!

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Als Positivpunkt zu all dem Irrsinn kann ich nur anmerken, dass ich sonst kaum auf OfficeLibre gestoßen wäre. Gefällt mir sehr gut als Alternative zu MS.

Und danke nochmal für die nachsichtige Geduld!!!

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geil, alles was mal einfach ging, wird verkompliziert, da 10 min, dort 15 min… das geht mir, mit Verlaub, echt unter die Hutschnur. Ich seh da keine Verbesserung, nur noch mehr Arbeit. echter Mist

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Seller_1u437krqc5Fy7
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geil, alles was mal einfach ging, wird verkompliziert, da 10 min, dort 15 min… das geht mir, mit Verlaub, echt unter die Hutschnur. Ich seh da keine Verbesserung, nur noch mehr Arbeit. echter Mist

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_1u437krqc5Fy7

Willst Du mir sagen, dass ein Download nicht schneller ist als x mal copy & paste?

Gehen wir das mal rückwärts an:

  • ausgedruckter Transaktionsbericht
    Du bist grundsätzlich verpflichtet, den Originalzustand nachzuweisen. Also wird erwartet, dass elektronische Dokumente auch elektronisch vorliegen.

  • eine geschützte Excel-Datei vs einer Downloaddatei
    Die Exceldatei erstellst Du selbst, den Download stellt Dir Amazon zur Verfügung und ist damit die Originalaufzeichnung.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_1u437krqc5Fy7

Willst Du mir sagen, dass ein Download nicht schneller ist als x mal copy & paste?

Gehen wir das mal rückwärts an:

  • ausgedruckter Transaktionsbericht
    Du bist grundsätzlich verpflichtet, den Originalzustand nachzuweisen. Also wird erwartet, dass elektronische Dokumente auch elektronisch vorliegen.

  • eine geschützte Excel-Datei vs einer Downloaddatei
    Die Exceldatei erstellst Du selbst, den Download stellt Dir Amazon zur Verfügung und ist damit die Originalaufzeichnung.

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Dazu würden mich tatsächlich mal konkrete Erfahrungen von durchgeführten Betriebsprüfungen interessieren. Das wird sicherlich sehr individuell vom jeweiligen Prüfer gesehen, würde ich erwarten.

Davon ab: “Hilft es auch nichts, schadet es sicher auch nichts”, die csv-Dateien parat zu haben.

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Dazu würden mich tatsächlich mal konkrete Erfahrungen von durchgeführten Betriebsprüfungen interessieren. Das wird sicherlich sehr individuell vom jeweiligen Prüfer gesehen, würde ich erwarten.

Davon ab: “Hilft es auch nichts, schadet es sicher auch nichts”, die csv-Dateien parat zu haben.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Der typische Dialog mit meinem Steuerberater:

StB: Brauchste nicht. Hab noch nie gehört, dass ein Betriebsprüfer sowas sehen wollte.
Ich: Cool. Gib mir das schriftlich und dass Du dafür auch die Haftung übernimmst.
StB (jetzt weniger souverän): Ähh… ja nee… ähhhh… also schaden kann es ja nicht.
Ich: Ach komm. Grad hast du gesagt, brauch ich nicht. Gib mir das schriftlich.
StB: Ähhh… naja man weiss ja nie… eigentlich hast du Recht… du machst das schon richtig.

Die Finanzämter führen seit 2019 an einigen Orten Schwerpunktprüfungen im Onlinehandel durch um hier Erfahrungen zu sammeln. Da ich nur höchst ungern einmal eingenommenes Geld wieder rausrücke, höre ich nicht auf meinen Steuerberater sondern gucke, was sind sind die Anforderungen. Die übrigens garnicht mal so schwer umzusetzen sind.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Der typische Dialog mit meinem Steuerberater:

StB: Brauchste nicht. Hab noch nie gehört, dass ein Betriebsprüfer sowas sehen wollte.
Ich: Cool. Gib mir das schriftlich und dass Du dafür auch die Haftung übernimmst.
StB (jetzt weniger souverän): Ähh… ja nee… ähhhh… also schaden kann es ja nicht.
Ich: Ach komm. Grad hast du gesagt, brauch ich nicht. Gib mir das schriftlich.
StB: Ähhh… naja man weiss ja nie… eigentlich hast du Recht… du machst das schon richtig.

Die Finanzämter führen seit 2019 an einigen Orten Schwerpunktprüfungen im Onlinehandel durch um hier Erfahrungen zu sammeln. Da ich nur höchst ungern einmal eingenommenes Geld wieder rausrücke, höre ich nicht auf meinen Steuerberater sondern gucke, was sind sind die Anforderungen. Die übrigens garnicht mal so schwer umzusetzen sind.

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ja, hier kommen wir immer näher zusammen.

Ich erinnere mich an die trockene Aussage bzw. Anekdote eines Steuerberaters, dass bei Fehlen von Unterlagen eben ohne diese geprüft wird/wurde. Auf meine Rückfrage, wie das denn dann ausgeht / ausgegangen sei: “Das kommt dann immer darauf an…” Schon klar. :partying_face:

Insofern schon vollkommen richtig. Vermutlich wird in aller Regel alles gut gehen, wenn die Zahlen stimmig und plausibel dargelegt werden können. Zumal sowohl Steuerberater als auch Finanzämter den Amazon-Wust wirklich blicken. Genauso richtig ist, dass die zusätzliche Dokumentation nicht weh tut und im Falle eines Falles ewiges Theater vermeiden mag.

Zusätzlich könnte man noch die Bonusfrage in den Raum stellen, ob die Anforderungen lockerer gesehen werden, wenn nach BilMoG die Pflicht zum Führen von Büchern entfällt. Vermutlich bleibt es aber auch dann eher bei einer Glaubensfrage. Hilfreich wären eben konkrete Erfahrungsberichte von durchgeführten Betriebsprüfungen. Wobei ich auch da individuelle Praktiken erwarten würde, je nach Prüfer, Lust und Laune.

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ja, hier kommen wir immer näher zusammen.

Ich erinnere mich an die trockene Aussage bzw. Anekdote eines Steuerberaters, dass bei Fehlen von Unterlagen eben ohne diese geprüft wird/wurde. Auf meine Rückfrage, wie das denn dann ausgeht / ausgegangen sei: “Das kommt dann immer darauf an…” Schon klar. :partying_face:

Insofern schon vollkommen richtig. Vermutlich wird in aller Regel alles gut gehen, wenn die Zahlen stimmig und plausibel dargelegt werden können. Zumal sowohl Steuerberater als auch Finanzämter den Amazon-Wust wirklich blicken. Genauso richtig ist, dass die zusätzliche Dokumentation nicht weh tut und im Falle eines Falles ewiges Theater vermeiden mag.

Zusätzlich könnte man noch die Bonusfrage in den Raum stellen, ob die Anforderungen lockerer gesehen werden, wenn nach BilMoG die Pflicht zum Führen von Büchern entfällt. Vermutlich bleibt es aber auch dann eher bei einer Glaubensfrage. Hilfreich wären eben konkrete Erfahrungsberichte von durchgeführten Betriebsprüfungen. Wobei ich auch da individuelle Praktiken erwarten würde, je nach Prüfer, Lust und Laune.

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Dazu könnte man noch anmerken, dass sämtliche Berichte prüfungsrelevanter Perioden nach wie vor im Sellercentral abgerufen werden können. Original, ganz ohne Bearbeitung. Wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte bei einer Prüfung, sollte das eigentlich zureichen.

Aber eben, dein Ansatz ist sicherlich der wasserdichte und der Aufwand dafür überschaubar.

Danke dir vielmals für deine hilfreichen Beiträge!!

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Seller_0ghCGVDyN0kCX
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Dazu könnte man noch anmerken, dass sämtliche Berichte prüfungsrelevanter Perioden nach wie vor im Sellercentral abgerufen werden können. Original, ganz ohne Bearbeitung. Wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte bei einer Prüfung, sollte das eigentlich zureichen.

Aber eben, dein Ansatz ist sicherlich der wasserdichte und der Aufwand dafür überschaubar.

Danke dir vielmals für deine hilfreichen Beiträge!!

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Den Teil sezieren wir gleich, erst ist die Overtüre dran:

Gesetz den Fall, Du gehst nur ab und zu für Deine Nachbarin unentgeltlich einkaufen, brauchst Du hier nicht weiterlesen.

Sobald Geld fliesst und Du ein Unternehmen hast, wird’s etwas aufwändiger, aber man muss unbedingt den Begriff “Keine Buchführungspflicht” genauer betrachten. Hast Du eine GmbH machst Du eine Bilanz, bist Du kleiner Einzelunternehmer, reicht oftmals eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), auch 4/3-Rechnung genannt.

Aber es besteht trotzdem eine Einzelaufzeichnungspflicht!!! (§ 146 AO und § 22 UStG), Du brauchst aber keine dopplete Buchführung machen (bis zum Erreichen der Umsatzgrenze und dem Schreiben des FA).

Aus den Aufzeichnungen müssen sich die Geschäftsvorfälle einzeln, geordnet und vollständig nachvollziehen lassen (Ausser Du verkaufst Brötchen, also Bargeschäft und unbekannte Dritte). Und nachvollziehen heisst hier sowohl von der Bestellung bis zur Zahlung (progressiv) als auch von der Zahlung zurück zur Bestellung (retrograd).

Reden wir Tacheless. Die Betriebsprüferin möchte anhand einer Stichprobe sehen, ob die Errechnung der Umsatzsteuer okay ist. Jetzt muss aus Deinen Aufzeichnungen die korrekte Einordnung des USt-Falls hervorgehen, wie die Umsatzsteuer berechnet wurde und was als Zeitpunkt und Bemessungsgrundlage genommen wurde.

Noch mal zur Erinnerung: Wir sind hier auch bei Einzelunternehmern und GbR.

Drei Dinge schreibt der Unternehmer auf: Belege(Ein-Ausgangsrechnungen, etc), Geldbewegungen und Warenbewegungen. Den Rest kann man draus basteln.

Und die Betriebsprüferin muss gegenüber ihrer Behörde einen internen Prüfbericht verfassen, in dem sie die getroffenen Feststellungen aufführen muss. Im externen Prüfbericht kann dann stehen “alles okay” oder konkret, was vorgefunden und bemängelt wurde.


Nicht lesen !!!
Es gibt viele BetriebsprüferInnen, die gucken speziell bei der Umsatzsteuer wie ein Schwein ins Uhrwerk. Von nix richtig Ahnung, aber davon jede Menge. Also prüft man Bewirtungsaufwendungen, private KfZ-Nutzung, Arbeitsverhältnisse mit der Familie…

Doof, dass man nicht darauf bauen kann, dass wieder so eine Laienprüferin kommt.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Den Teil sezieren wir gleich, erst ist die Overtüre dran:

Gesetz den Fall, Du gehst nur ab und zu für Deine Nachbarin unentgeltlich einkaufen, brauchst Du hier nicht weiterlesen.

Sobald Geld fliesst und Du ein Unternehmen hast, wird’s etwas aufwändiger, aber man muss unbedingt den Begriff “Keine Buchführungspflicht” genauer betrachten. Hast Du eine GmbH machst Du eine Bilanz, bist Du kleiner Einzelunternehmer, reicht oftmals eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), auch 4/3-Rechnung genannt.

Aber es besteht trotzdem eine Einzelaufzeichnungspflicht!!! (§ 146 AO und § 22 UStG), Du brauchst aber keine dopplete Buchführung machen (bis zum Erreichen der Umsatzgrenze und dem Schreiben des FA).

Aus den Aufzeichnungen müssen sich die Geschäftsvorfälle einzeln, geordnet und vollständig nachvollziehen lassen (Ausser Du verkaufst Brötchen, also Bargeschäft und unbekannte Dritte). Und nachvollziehen heisst hier sowohl von der Bestellung bis zur Zahlung (progressiv) als auch von der Zahlung zurück zur Bestellung (retrograd).

Reden wir Tacheless. Die Betriebsprüferin möchte anhand einer Stichprobe sehen, ob die Errechnung der Umsatzsteuer okay ist. Jetzt muss aus Deinen Aufzeichnungen die korrekte Einordnung des USt-Falls hervorgehen, wie die Umsatzsteuer berechnet wurde und was als Zeitpunkt und Bemessungsgrundlage genommen wurde.

Noch mal zur Erinnerung: Wir sind hier auch bei Einzelunternehmern und GbR.

Drei Dinge schreibt der Unternehmer auf: Belege(Ein-Ausgangsrechnungen, etc), Geldbewegungen und Warenbewegungen. Den Rest kann man draus basteln.

Und die Betriebsprüferin muss gegenüber ihrer Behörde einen internen Prüfbericht verfassen, in dem sie die getroffenen Feststellungen aufführen muss. Im externen Prüfbericht kann dann stehen “alles okay” oder konkret, was vorgefunden und bemängelt wurde.


Nicht lesen !!!
Es gibt viele BetriebsprüferInnen, die gucken speziell bei der Umsatzsteuer wie ein Schwein ins Uhrwerk. Von nix richtig Ahnung, aber davon jede Menge. Also prüft man Bewirtungsaufwendungen, private KfZ-Nutzung, Arbeitsverhältnisse mit der Familie…

Doof, dass man nicht darauf bauen kann, dass wieder so eine Laienprüferin kommt.

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Seller_gHGFQOVGF0B8g
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Geht mir genauso. Jetzt txt. Datei und dann umwandeln. Wer arbeitet heutzutage noch mit einer txt. Datei ? Das ist oldschool.

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Seller_gHGFQOVGF0B8g
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Geht mir genauso. Jetzt txt. Datei und dann umwandeln. Wer arbeitet heutzutage noch mit einer txt. Datei ? Das ist oldschool.

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Seller_gHGFQOVGF0B8g
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Habe ich gerade mal probiert fluppt leider nicht

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Habe ich gerade mal probiert fluppt leider nicht

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Seller_3uawe8Dp6pZuV
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Hallo Racoon

Ich habe auch das Problem mit der Tabelle. Ich habe immer die “Transaktionen für Abrechnungszeitraum” vom Bildschirm kopiert und bei Excel eingefügt über “Inhalte einfügen” und Text. Dann kam alles in Spalten, auch die Beträge. Jetzt sind die Beträge immer untereinander und ich kann die nicht mehr sortieren und summieren für die Buchhaltung. So wie ich dich verstanden habe, kopierst du jetzt nichts mehr vom Bildschirm, sondern gehst über Download.
Aber welchen Download Link meinst du, den du da direkt öffnest? Rechts oberhalb der Liste wird eine report.txt über den Download Button runtergeladen. Und die dann direkt öffnen? Oder bin ich total falsch? Vielleicht kannst du mir das noch einmal sagen.

Würde gerne alles wieder haben wie vorher :frowning:

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Seller_3uawe8Dp6pZuV
In Antwort auf: Post von: Seller_0ghCGVDyN0kCX

Hallo Racoon

Ich habe auch das Problem mit der Tabelle. Ich habe immer die “Transaktionen für Abrechnungszeitraum” vom Bildschirm kopiert und bei Excel eingefügt über “Inhalte einfügen” und Text. Dann kam alles in Spalten, auch die Beträge. Jetzt sind die Beträge immer untereinander und ich kann die nicht mehr sortieren und summieren für die Buchhaltung. So wie ich dich verstanden habe, kopierst du jetzt nichts mehr vom Bildschirm, sondern gehst über Download.
Aber welchen Download Link meinst du, den du da direkt öffnest? Rechts oberhalb der Liste wird eine report.txt über den Download Button runtergeladen. Und die dann direkt öffnen? Oder bin ich total falsch? Vielleicht kannst du mir das noch einmal sagen.

Würde gerne alles wieder haben wie vorher :frowning:

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