Paket vom Kunden nicht in der Filiale abgeholt, Wer trägt Rücksendekosten?
Wie wird das allgemein gehandhabt? Ein Paket wird mit DHL-Sendugsnummer verschickt, diese wird dem Käufer auch mitgeteilt, der Käufer wird nicht angetroffen und das Paket landet in der Postfiliale. Der Käufer holt das Paket nicht ab, nach ca. 2 Wochen kommt es wieder zurück zum Verkäufer. Muss ich nun den gesamten Kaufbetrag zurückerstatten? Oder kann man Bearbeitungsgebühren von der Rückerstattung abziehen? Sonst bleiben die nun doppelten Versandkosten komplett am Verkäufer hängen.
Paket vom Kunden nicht in der Filiale abgeholt, Wer trägt Rücksendekosten?
Wie wird das allgemein gehandhabt? Ein Paket wird mit DHL-Sendugsnummer verschickt, diese wird dem Käufer auch mitgeteilt, der Käufer wird nicht angetroffen und das Paket landet in der Postfiliale. Der Käufer holt das Paket nicht ab, nach ca. 2 Wochen kommt es wieder zurück zum Verkäufer. Muss ich nun den gesamten Kaufbetrag zurückerstatten? Oder kann man Bearbeitungsgebühren von der Rückerstattung abziehen? Sonst bleiben die nun doppelten Versandkosten komplett am Verkäufer hängen.
0 Antworten
Seller_cdC8dRc4wjhi7
Das ist so eine Sache… Hier bei Amazon kannst du davon ausgehen, dass du bei Abzug einer Bearbeitungsgebühr in einen A-Z läufst, der gegen dich entschieden wird. Das dürfte sich kaum lohnen. Ist scheiße, aber hier macht Jeff die Spielregeln.
Außerhalb Amazon würde ich die Kosten abziehen bzw. mache das auch so. Kommt sehr selten vor, aber bisher hat sich noch keiner beschwert. Und rein von der Theorie her, sollte das auch juristisch haltbar sein, da der Kunde ja unnötige Kosten verursacht hat.
Die sinnvollste Lösung ist natürlich (meiner Meinung nach) immer die Kommunikation mit dem Kunden. Vielleicht gibt es ja einen Grund, warum er die Sendung nicht abgeholt hat.
Als erstes fällt mir dazu ein, dass er nicht benachrichtigt wurde. Dann wird es nämlich schon wieder schwierig, weil dann darüber zu urteilen wäre, ob es dem Kunden zumutbar gewesen wäre, die Sendungsverfolgung zu benutzen. Und selbst zu beweisen, dass er vielleicht doch benachrichtigt wurde, dürfte wieder schwierig werden.
Hört sich kurios an, aber unser Rechtssystem hat nichts mit Logik oder gesundem Menschenverstand zu tun.
Also am besten immer den Kunden kontaktieren und versuchen das mit ihm zu klären. Die meisten Menschen sind sogar so einsichtig, dass sie die 4.- EUR (oder was es auch immer kostet) Rücksendegebühr bezahlen.
Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Einschätzung.
Seller_42XYuoeQjJ9cQ
Wie wird das allgemein gehandhabt?
Verkäufer trägt die Kosten.
Sonst bleiben die nun doppelten Versandkosten komplett am Verkäufer hängen.
Genauso siehts aus.
Immer schön Preise kalkulieren - Du wirst hier als Verkäufer noch für einiges mehr zahlen, als nur die blöde Rücksendegebühr
Seller_U322htYBZhkjh
Ich trau mich das hier ja fast gar nicht auszusprechen, aber wir ziehen (pauschale, nicht tatsächliche) Versandkosten für die Rücksendung eigentlich bei Erstattung immer ab, wenn der Kunde das Paket nicht aus dem Paketshop abholt
Wir haben allerdings auch die Zeit, unsere Sendungen manuell zu überprüfen, und schreiben jene Kunden an, wo wir sehen, dass das Paket im Paketshop gelandet ist. Und weisen darauf hin, dass es nach Ende der Lagerfrist kostenpflichtig retourniert wird.
Ich wills nicht verschreien… aber wir hatten noch nie Probleme deswegen, hin und wieder fragt einer nach, dem wird erklärt wieso. Und dabei bleibts. Es kommt aber (toitoitoi!) generell nicht oft vor bei uns, dass was zurückkommt.
Seller_3jzIlY4ecVmUb
Rücksendekosten sind vom Käufer zu tragen und werden bei der Erstattung abgezogen.