Anfragen nach Verkäuferinformationen für Mehrwertsteuerzwecke in der EU
Verkäufer erhalten unter Umständen eine Anfrage von Amazon, um den Standort ihres Unternehmens zu bestätigen. Dies ist eine Anforderung des EU-Mehrwertsteuerrechts. Wir sind bestrebt, die damit verbundenen Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.
Warum ist diese Information erforderlich?
Online-Händler wie Amazon müssen Maßnahmen ergreifen, um zu bestätigen, wo ein Verkäufer ansässig ist, um Umsatzsteuergesetze einzuhalten.
Zusätzlich zu allen Unterlagen, die Amazon bereits zur Verfügung gestellt wurden, benötigen wir im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht möglicherweise weitere Informationen von einem Verkäufer. Auszahlungen können währenddessen vorübergehend für den Verkäufer eingeschränkt sein.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen findet ihr unter: https://sellercentral.amazon.de/gc/vat-education/voec-establishment
Gemäß der am 1. Juli 2021 eingeführten EU-Gesetzgebung, ist Amazon verpflichtet, die Mehrwertsteuer für Verkäufer zu erheben und abzuführen, die außerhalb der EU ansässig sind. Verkäufern, bei denen dies zutrifft, werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Informationen
Verkäufern steht die Hilfeseite „Bestimmung des Bezugs „Niederlassung“ für die EU-Mehrwertsteuer“ zur Verfügung. Sollte weitergehende Unterstützung benötigt werden, empfehlen wir, sich über Seller Central an den Verkäuferservice zu wenden. Geht dazu über Seller Central-Hilfe > „Mein Problem ist nicht aufgeführt“ > Gebt „Verifizierung“ in das Feld „Beschreiben Sie Ihr Problem“ ein > Kontobezogen.
Verkäufer können ihre Dokumente zur Bestimmung des Bezugs „Niederlassung“ für die EU-Mehrwertsteuer an kyc-drtax-verification@amazon.de senden.
Weitere Informationen finden sich unter: EU-Mehrwertsteuergesetzgebung im elektronischen Geschäftsverkehr (EU VOEC) — 2021
Anfragen nach Verkäuferinformationen für Mehrwertsteuerzwecke in der EU
Verkäufer erhalten unter Umständen eine Anfrage von Amazon, um den Standort ihres Unternehmens zu bestätigen. Dies ist eine Anforderung des EU-Mehrwertsteuerrechts. Wir sind bestrebt, die damit verbundenen Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.
Warum ist diese Information erforderlich?
Online-Händler wie Amazon müssen Maßnahmen ergreifen, um zu bestätigen, wo ein Verkäufer ansässig ist, um Umsatzsteuergesetze einzuhalten.
Zusätzlich zu allen Unterlagen, die Amazon bereits zur Verfügung gestellt wurden, benötigen wir im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht möglicherweise weitere Informationen von einem Verkäufer. Auszahlungen können währenddessen vorübergehend für den Verkäufer eingeschränkt sein.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen findet ihr unter: https://sellercentral.amazon.de/gc/vat-education/voec-establishment
Gemäß der am 1. Juli 2021 eingeführten EU-Gesetzgebung, ist Amazon verpflichtet, die Mehrwertsteuer für Verkäufer zu erheben und abzuführen, die außerhalb der EU ansässig sind. Verkäufern, bei denen dies zutrifft, werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Informationen
Verkäufern steht die Hilfeseite „Bestimmung des Bezugs „Niederlassung“ für die EU-Mehrwertsteuer“ zur Verfügung. Sollte weitergehende Unterstützung benötigt werden, empfehlen wir, sich über Seller Central an den Verkäuferservice zu wenden. Geht dazu über Seller Central-Hilfe > „Mein Problem ist nicht aufgeführt“ > Gebt „Verifizierung“ in das Feld „Beschreiben Sie Ihr Problem“ ein > Kontobezogen.
Verkäufer können ihre Dokumente zur Bestimmung des Bezugs „Niederlassung“ für die EU-Mehrwertsteuer an kyc-drtax-verification@amazon.de senden.
Weitere Informationen finden sich unter: EU-Mehrwertsteuergesetzgebung im elektronischen Geschäftsverkehr (EU VOEC) — 2021
0 Antworten
Seller_RD8A4Ao3xevg8
Hallo Jona, bitte überlege einmal, wieviel Zeit Amazon seit dem 1. Juli 2021 gehabt hätte, zusätzliche Unterlagen anzufordern, ohne Auszahlungen einzuschränken.
Abgesehen davon, dass eine gültige UID-Nummer die steuerliche Ansässigkeit bestätigt, bringt das sofortige Einsenden der geforderten zusätzlichen Unterlagen nichts weiter, als weitere Nachforderungen von Amazon.
Ich muß leider sagen, eure Vorgehensweise ist absolut enttäuschend und der Tiefpunkt der ohnehin nicht besonders lobenswerten Amazon Kommunikation.
Seller_Z5Bf2ly13Kcxo
Das Vorgehen ist hochgradig unprofessionell und kostet das Vertrauen sämtlicher Verkäufer. Zudem geht es seit Wochen hier um genau dieses Thema und es kümmert sich kein Moderator um dieses Anliegen.
Seller_FJChsitX8Vq0L
Lieber Jona,
in diesem Post wird nur das wiederholt, was wir schon wissen bzw. was schon lange kommuniziert wird. Die daraus resultierenden Fragen aber beantwortet das gar nicht, nämlich:
Ihr fragt aber konkret nach denselben Unterlagen, die euch bereits vorliegen!
2. Welche Verkäufer sind von dieser Maßnahme betroffen? Nach und nach ALLE? Oder gibt es Kriterien?
3. Verifizierungen gab es schon öfter - was rechtfertigt das Einfrieren von kompletten Guthaben über viele Wochen? Normal wäre es, uns für die Verifizierung eine Frist zu setzen. Und wenn wir die nicht einhalten, könnt ihr Rücklagen bilden. Und wenn es um die Haftung für die Ust geht - dann solltet ihr die Rücklagen für 19% der Umsätze bilden - und nicht zahlreiche Seller unter einen solch enormen finanziellen Druck setzen.
4. Ihr habt Zugriff auf das BZSt. und deren Daten über uns - glaubt ihr dem BZSt. nicht?????
Ich weiß die Bemühungen von Euch Moderatoren wirklich zu schätzen. Aber was Amazon sich hier leistet ist eine Bankrotterklärung und eines Weltunternehmens absolut unwürdig. Für Käufer bietet Amazon m.E. den besten Service der Welt - für uns Seller ist es leider der mit Abstand schlechteste Service weltweit.
Seller_30dTlQA03pNHg
Amazon will den Verpflichtungen nachkommen, soweit verstanden, wir als Seller jedoch auch, wir müssen unsere Rechnungen zahlen. Systematisch macht ihr Seller kaputt damit mehr Platz für die asiatischen Anbieter geschaffen werden können. Wenn ihr doch so ein heikles Thema bearbeiten wollt dann bitte mit deutschsprachigem Support, die wissen wovon sie sprechen. Die Hotline in Indien schickt nur vorgefertigte Emails die nichts bringen.
Setzt doch wenigstens rechtzeitig Fristen damit das Guthaben nicht von einem auf den anderen Tag eingefroren wird.
Wenn´s um Kontensperren, Guthaben einfrieren etc. geht ist Amazon schnell, wenn wir als Seller was brauchen dauert das Ewigkeiten.
Man kann dieses Problem schnell mit USt.-ID Abfrage lösen, warum muss es immer so kompliziert sein
Seller_nydj1ORRlCa7K
Ich habe seit 25.01. mittlerweile 26 Dokumente eingereicht, mehr geht nicht mehr und immer wieder möchte man etwas anderes.
Jüngst wurde zB die private Stromrechnung verlangt und diese darf nicht älter als 180 Tage sein. Das ist ein Unding, Abrechnungen, genauso wie Betriebskostenabrechnungen kenne ich nur mit Turnus 365 Tagen. Folgedessen kann ich aktuell gar keine einreichen, außer ich habe gerade Glück, dass sie im letzten halben Jahr ausgestellt wurde. Dabei steht meine private Anschrift auf zich anderen eingereichten Dokumenten wie Telefonrechnung, Krankenkassenbescheid, Personalausweis usw.
Ich hatte am Sonntag eine Dame vom Health-Service am Apparat, die mit mir alle Dokumente durchgegangen ist. Alles ok, alles wunderbar, aber leider nicht der Entscheider. Die entscheidende Abteilung musste heute nach (erneut 3 Tagen wie immer) ihr Veto einlegen. Ich verstehe es nicht mehr und fühle mich regelrecht veralbert.
Seller_KbzdGLNXYT5se
Dieses Posting ist zum jetzigen Zeitpunkt, nachdem Amazon jüngst bei so vielen Verkäufern ein solches Chaos angerichtet hat, an Dreistigkeit und Gleichgültigkeit nicht mehr zu überbieten! Keinen interessiert es im Amazonland, dass ihr damit manche Händler an den Rand des Ruin treibt!
Keine Entschuldigung, nur Text mit allem, was eh bekannt ist.
Für die Ansässigkeit in Deutschland und die USt-Pflicht hätte es EIN Schreiben des Finanzamts getan: "Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland" gemäß § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG". Damit wird Dir bescheinigst, dass Du an Adresse XY im Inland mit der Ust-ID XX ansässig bist.
Seller_7gNy8VmjPmZDO
Meine Auszahlungen sind seit 25.1. blockiert. Ebenso wie viele andere Verkäufer habe ich unzählige Dokumente hochgeladen, die beweisen, dass mein Standort nach wie vor in Deuschland ist und ich hier meine Steuern abführe. Es wäre allenfalls noch nachvollziehbar 19 % des auszahlbaren Betrages einzufrieren (allerdings auch fragwürdig) aber keinesfalls der gesamte Betrag.
Das grenzt an Unterschlagung und Vorsatz.
Der Prüfvorgang ist nicht nachvollziehbar, kaum sind Dokumente eingereicht, werden wieder welche gefordert.
Amazon verstößt außerdem gegen jeglichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Der Servicelevel dieses Verkäuferservice ist absolut niveaulos.
Seller_G1PKKllhFr07V
Nein, denn die Haftung ist ja fuer den gesamten Zeitraum, ueblicherweise ist der gesamte 19%-Anteil fuer diesen Zeitraum ja groesser als das gegenwaertige Guthaben.
Trotzdem ist das Vorgehen von Amazon unter aller Kanone.