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Seller_XkWaOOloVv5IJ

Gibt es nach dem 1. Oktober 2019 keine Privatverkäufer mehr?

Als langjähriger Amazon.de Marketplace Verkäufer bedauer ich es, das Amazon seinen Privatverkäufer kündigt, wenn sie nicht eine Steuerbescheinigung als Gewerbetreibender einreichen. Nach der offiziellen Begründung von Amazon, müsste man auch alle anderen Plattformen für Privatverkäufer im Internet schließen. Offensichtlich waren die Einnahmen der Gebühren/Provision von Privatverkäufern für den Konzern nicht mehr lohnenswert. Ich hatte pro Jahr einen Umsatz deutlich unter 50,- ~ 100,-€

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Seller_XkWaOOloVv5IJ

Gibt es nach dem 1. Oktober 2019 keine Privatverkäufer mehr?

Als langjähriger Amazon.de Marketplace Verkäufer bedauer ich es, das Amazon seinen Privatverkäufer kündigt, wenn sie nicht eine Steuerbescheinigung als Gewerbetreibender einreichen. Nach der offiziellen Begründung von Amazon, müsste man auch alle anderen Plattformen für Privatverkäufer im Internet schließen. Offensichtlich waren die Einnahmen der Gebühren/Provision von Privatverkäufern für den Konzern nicht mehr lohnenswert. Ich hatte pro Jahr einen Umsatz deutlich unter 50,- ~ 100,-€

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Seller_wqrwY4i0VLeec
In Antwort auf: Post von: Seller_XkWaOOloVv5IJ

Verstehe, jetzt muss das entstehende Freizeit-Loch durch andere Hobbies gefüllt werden. Wie wär’s mit Kite-Surfen?

Cheers!

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Seller_vslhaf42oJcBg
In Antwort auf: Post von: Seller_XkWaOOloVv5IJ

Guten Abend Zahlenjongleur,
wo steht dass Du dann nicht mehr verkaufen kannst?
Diese Steuerbescheinigung untersagt nicht Privatverkäufe, sondern diese bestätigt Deinen steuerlichen Status = steuerpflichtig oder nicht.
Ich habe das so verstanden und mir auch so erklären lassen.
Ciao.

Nachtrag: mittlerweile sind hierzu extrem viele Beiträge im Forum, die könnten ein paar Aktenordner füllen.
Stöbere das Forum mit Deiner Fragestellung durch, um noch mehr und gezieltere Fakten zu erfahren.

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Seller_rz2V4AVahhndP
In Antwort auf: Post von: Seller_XkWaOOloVv5IJ

Hallo,

ich habe Amazon angeschrieben und erhielt folgende Antwort, hoffe das hilft weiter!

Guten Tag,

herzliche Grüße vom Amazon Verkäuferservice.

Ich beantworte Ihre Frage bezüglich der Steuerbescheinigung.

Wie Sie uns mitgeteilt haben, sind Sie kein Unternehmen sondern ein Privatverkäufer. Sie haben keinen Anspruch auf Besteuerung.

In diesem Situation, füllen Sie bitte die Erklärung aus, dass Sie keine steuerpflichtigen Verkäufe in Deutschland erzielen.

• Wenn Sie nicht verpflichtet sind, in Deutschland steuerpflichtig zu sein und daher keine Steuerbescheinigung zu erhalten, müssen Sie die unterstehende Erklärung bestätigen, dass Sie keine steuerpflichtigen Umsätze in Deutschland erzielen:

https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/amazon-business/tax-settings/tax-certificate-de/tax-declaration

https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/amazon-business/tax-settings/tax-certificate-de/tax-declaration/success?ref_=sc_de_jsl_cert_decl_yes

Um mehr über die Gesetzgebung zu erfahren, schauen Sie sich Beispielbilder der richtigen Dokumente an und sehen Sie sich andere häufig gestellte Fragen an: https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/amazon-business/tax-settings/tax-certificate-de

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte den folgenden Link:

Falls Sie die weitere Bedenken oder Schwierigkeiten begegnen / haben, wenden Sie sich uns erneut an unten folgendes Link :-

https://sellercentral.amazon.de/gp/contact-us/contact-amazon-form.html/ref=xx_contactus_conr_help

Mit besten Grüßen!

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Seller_p54bTtm2gU7fK
In Antwort auf: Post von: Seller_XkWaOOloVv5IJ

"Willkommen bei Amazons Umsatzsteuer-Wissenszentrum"

Das ist sie, die Keimzelle der amazonschen Steuerkompetenz… :grinning:

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Seller_Efqraa3UnOlsM
In Antwort auf: Post von: Seller_XkWaOOloVv5IJ

Ich glaube nicht, dass Privatverkäufer einen Umsatz von >16.000 € erreichen - ich jedenfalls nicht.
Eine vernünftige Antwort auf meine Frage, was nicht umsatzsteuerpflichtige Verkäufer tun sollen, konnte mir Amazon bisher nicht geben. Aber vielleicht im 2. Durchgang? Ich warte noch mal ab und sonst: Weg mit Schaden! Grüße aus HH von :turtle:

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_XkWaOOloVv5IJ

Das hat nur auf den ersten Blick damit zu tun, dass Amazon keine Privatverkäufer will.
Das eigentliche Problem ist, dass die Unterscheidung zwischen gewerblich und privat nicht eindeutig ist.
Lt. Gesetz liegt muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn eine “Gewinnerzielungsabsicht” vorliegt. Und das handhaben die Finanzämter durchaus unterschiedlich. Schon beim Verkauf von nur 1 Artikel kann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden. Lt. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen sind Online-Plattformen verpflichtet die Umsatzsteuer der gewerblichen Händler zu bezahlen, wenn die Händler ihren Pflichten nicht nachkommen. Daher will Amazon die f22 haben. Amazon kann aber nicht entscheiden, ob jemand gewerblich oder privat unterwegs ist - wenn das schon die Finanzämter nicht eideutig sagen können. Deswegen geht Amazon auf Nummer sicher und akzeptiert keine Privatverkäufer mehr. Denn wenn ein Privatverkäufer dann plötzlich vom Finanzamt als gewerblich eingestuft würde, müsste Amazon für die entgangene Umsatzsteuer haften. Das gilt natürlich für alle Plattformen und das wird sehr spannend werden, wenn eBay zum ersten Mal Ust. für einen seiner Kunden zahlen muss…

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Seller_Jv4H8E20DTkdF
In Antwort auf: Post von: Seller_XkWaOOloVv5IJ

Wenn innem Monat oder so :stuck_out_tongue_winking_eye: das ganze Privatverkäufertheater durch is, heisst es hier erstmal:

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Seller_WDuQLAlH9X4E0
In Antwort auf: Post von: Seller_XkWaOOloVv5IJ

Die Steuerbescheinigung stellt das Finanzamt auf Antrag auch Privatanbietern aus. Damit weiß dann das Finanzamt, dass man privat was vertickert und kann ggf. kontrollieren, ob das wirklich privat ist. Alle Plattformen, auch die kleineren, sind verpflichtet, dem nachzugehen.

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Seller_4H1SnFq4dOVe4
In Antwort auf: Post von: Seller_XkWaOOloVv5IJ

Marketplace bis 30. September:
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Seller_XkWaOOloVv5IJ

Gibt es nach dem 1. Oktober 2019 keine Privatverkäufer mehr?

Als langjähriger Amazon.de Marketplace Verkäufer bedauer ich es, das Amazon seinen Privatverkäufer kündigt, wenn sie nicht eine Steuerbescheinigung als Gewerbetreibender einreichen. Nach der offiziellen Begründung von Amazon, müsste man auch alle anderen Plattformen für Privatverkäufer im Internet schließen. Offensichtlich waren die Einnahmen der Gebühren/Provision von Privatverkäufern für den Konzern nicht mehr lohnenswert. Ich hatte pro Jahr einen Umsatz deutlich unter 50,- ~ 100,-€

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Seller_XkWaOOloVv5IJ

Gibt es nach dem 1. Oktober 2019 keine Privatverkäufer mehr?

Als langjähriger Amazon.de Marketplace Verkäufer bedauer ich es, das Amazon seinen Privatverkäufer kündigt, wenn sie nicht eine Steuerbescheinigung als Gewerbetreibender einreichen. Nach der offiziellen Begründung von Amazon, müsste man auch alle anderen Plattformen für Privatverkäufer im Internet schließen. Offensichtlich waren die Einnahmen der Gebühren/Provision von Privatverkäufern für den Konzern nicht mehr lohnenswert. Ich hatte pro Jahr einen Umsatz deutlich unter 50,- ~ 100,-€

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von Seller_XkWaOOloVv5IJ

Als langjähriger Amazon.de Marketplace Verkäufer bedauer ich es, das Amazon seinen Privatverkäufer kündigt, wenn sie nicht eine Steuerbescheinigung als Gewerbetreibender einreichen. Nach der offiziellen Begründung von Amazon, müsste man auch alle anderen Plattformen für Privatverkäufer im Internet schließen. Offensichtlich waren die Einnahmen der Gebühren/Provision von Privatverkäufern für den Konzern nicht mehr lohnenswert. Ich hatte pro Jahr einen Umsatz deutlich unter 50,- ~ 100,-€

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Verstehe, jetzt muss das entstehende Freizeit-Loch durch andere Hobbies gefüllt werden. Wie wär’s mit Kite-Surfen?

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Guten Abend Zahlenjongleur,
wo steht dass Du dann nicht mehr verkaufen kannst?
Diese Steuerbescheinigung untersagt nicht Privatverkäufe, sondern diese bestätigt Deinen steuerlichen Status = steuerpflichtig oder nicht.
Ich habe das so verstanden und mir auch so erklären lassen.
Ciao.

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Hallo,

ich habe Amazon angeschrieben und erhielt folgende Antwort, hoffe das hilft weiter!

Guten Tag,

herzliche Grüße vom Amazon Verkäuferservice.

Ich beantworte Ihre Frage bezüglich der Steuerbescheinigung.

Wie Sie uns mitgeteilt haben, sind Sie kein Unternehmen sondern ein Privatverkäufer. Sie haben keinen Anspruch auf Besteuerung.

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• Wenn Sie nicht verpflichtet sind, in Deutschland steuerpflichtig zu sein und daher keine Steuerbescheinigung zu erhalten, müssen Sie die unterstehende Erklärung bestätigen, dass Sie keine steuerpflichtigen Umsätze in Deutschland erzielen:

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Um mehr über die Gesetzgebung zu erfahren, schauen Sie sich Beispielbilder der richtigen Dokumente an und sehen Sie sich andere häufig gestellte Fragen an: https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/amazon-business/tax-settings/tax-certificate-de

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte den folgenden Link:

Falls Sie die weitere Bedenken oder Schwierigkeiten begegnen / haben, wenden Sie sich uns erneut an unten folgendes Link :-

https://sellercentral.amazon.de/gp/contact-us/contact-amazon-form.html/ref=xx_contactus_conr_help

Mit besten Grüßen!

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Das hat nur auf den ersten Blick damit zu tun, dass Amazon keine Privatverkäufer will.
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Lt. Gesetz liegt muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn eine “Gewinnerzielungsabsicht” vorliegt. Und das handhaben die Finanzämter durchaus unterschiedlich. Schon beim Verkauf von nur 1 Artikel kann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden. Lt. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen sind Online-Plattformen verpflichtet die Umsatzsteuer der gewerblichen Händler zu bezahlen, wenn die Händler ihren Pflichten nicht nachkommen. Daher will Amazon die f22 haben. Amazon kann aber nicht entscheiden, ob jemand gewerblich oder privat unterwegs ist - wenn das schon die Finanzämter nicht eideutig sagen können. Deswegen geht Amazon auf Nummer sicher und akzeptiert keine Privatverkäufer mehr. Denn wenn ein Privatverkäufer dann plötzlich vom Finanzamt als gewerblich eingestuft würde, müsste Amazon für die entgangene Umsatzsteuer haften. Das gilt natürlich für alle Plattformen und das wird sehr spannend werden, wenn eBay zum ersten Mal Ust. für einen seiner Kunden zahlen muss…

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Die Steuerbescheinigung stellt das Finanzamt auf Antrag auch Privatanbietern aus. Damit weiß dann das Finanzamt, dass man privat was vertickert und kann ggf. kontrollieren, ob das wirklich privat ist. Alle Plattformen, auch die kleineren, sind verpflichtet, dem nachzugehen.

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Verstehe, jetzt muss das entstehende Freizeit-Loch durch andere Hobbies gefüllt werden. Wie wär’s mit Kite-Surfen?

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Guten Abend Zahlenjongleur,
wo steht dass Du dann nicht mehr verkaufen kannst?
Diese Steuerbescheinigung untersagt nicht Privatverkäufe, sondern diese bestätigt Deinen steuerlichen Status = steuerpflichtig oder nicht.
Ich habe das so verstanden und mir auch so erklären lassen.
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Diese Steuerbescheinigung untersagt nicht Privatverkäufe, sondern diese bestätigt Deinen steuerlichen Status = steuerpflichtig oder nicht.
Ich habe das so verstanden und mir auch so erklären lassen.
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Hallo,

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• Wenn Sie nicht verpflichtet sind, in Deutschland steuerpflichtig zu sein und daher keine Steuerbescheinigung zu erhalten, müssen Sie die unterstehende Erklärung bestätigen, dass Sie keine steuerpflichtigen Umsätze in Deutschland erzielen:

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Hallo,

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Guten Tag,

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Wie Sie uns mitgeteilt haben, sind Sie kein Unternehmen sondern ein Privatverkäufer. Sie haben keinen Anspruch auf Besteuerung.

In diesem Situation, füllen Sie bitte die Erklärung aus, dass Sie keine steuerpflichtigen Verkäufe in Deutschland erzielen.

• Wenn Sie nicht verpflichtet sind, in Deutschland steuerpflichtig zu sein und daher keine Steuerbescheinigung zu erhalten, müssen Sie die unterstehende Erklärung bestätigen, dass Sie keine steuerpflichtigen Umsätze in Deutschland erzielen:

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Seller_p54bTtm2gU7fK
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"Willkommen bei Amazons Umsatzsteuer-Wissenszentrum"

Das ist sie, die Keimzelle der amazonschen Steuerkompetenz… :grinning:

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Seller_p54bTtm2gU7fK
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Das ist sie, die Keimzelle der amazonschen Steuerkompetenz… :grinning:

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Seller_Efqraa3UnOlsM
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Ich glaube nicht, dass Privatverkäufer einen Umsatz von >16.000 € erreichen - ich jedenfalls nicht.
Eine vernünftige Antwort auf meine Frage, was nicht umsatzsteuerpflichtige Verkäufer tun sollen, konnte mir Amazon bisher nicht geben. Aber vielleicht im 2. Durchgang? Ich warte noch mal ab und sonst: Weg mit Schaden! Grüße aus HH von :turtle:

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Seller_Efqraa3UnOlsM
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Ich glaube nicht, dass Privatverkäufer einen Umsatz von >16.000 € erreichen - ich jedenfalls nicht.
Eine vernünftige Antwort auf meine Frage, was nicht umsatzsteuerpflichtige Verkäufer tun sollen, konnte mir Amazon bisher nicht geben. Aber vielleicht im 2. Durchgang? Ich warte noch mal ab und sonst: Weg mit Schaden! Grüße aus HH von :turtle:

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Das hat nur auf den ersten Blick damit zu tun, dass Amazon keine Privatverkäufer will.
Das eigentliche Problem ist, dass die Unterscheidung zwischen gewerblich und privat nicht eindeutig ist.
Lt. Gesetz liegt muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn eine “Gewinnerzielungsabsicht” vorliegt. Und das handhaben die Finanzämter durchaus unterschiedlich. Schon beim Verkauf von nur 1 Artikel kann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden. Lt. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen sind Online-Plattformen verpflichtet die Umsatzsteuer der gewerblichen Händler zu bezahlen, wenn die Händler ihren Pflichten nicht nachkommen. Daher will Amazon die f22 haben. Amazon kann aber nicht entscheiden, ob jemand gewerblich oder privat unterwegs ist - wenn das schon die Finanzämter nicht eideutig sagen können. Deswegen geht Amazon auf Nummer sicher und akzeptiert keine Privatverkäufer mehr. Denn wenn ein Privatverkäufer dann plötzlich vom Finanzamt als gewerblich eingestuft würde, müsste Amazon für die entgangene Umsatzsteuer haften. Das gilt natürlich für alle Plattformen und das wird sehr spannend werden, wenn eBay zum ersten Mal Ust. für einen seiner Kunden zahlen muss…

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Das hat nur auf den ersten Blick damit zu tun, dass Amazon keine Privatverkäufer will.
Das eigentliche Problem ist, dass die Unterscheidung zwischen gewerblich und privat nicht eindeutig ist.
Lt. Gesetz liegt muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn eine “Gewinnerzielungsabsicht” vorliegt. Und das handhaben die Finanzämter durchaus unterschiedlich. Schon beim Verkauf von nur 1 Artikel kann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden. Lt. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen sind Online-Plattformen verpflichtet die Umsatzsteuer der gewerblichen Händler zu bezahlen, wenn die Händler ihren Pflichten nicht nachkommen. Daher will Amazon die f22 haben. Amazon kann aber nicht entscheiden, ob jemand gewerblich oder privat unterwegs ist - wenn das schon die Finanzämter nicht eideutig sagen können. Deswegen geht Amazon auf Nummer sicher und akzeptiert keine Privatverkäufer mehr. Denn wenn ein Privatverkäufer dann plötzlich vom Finanzamt als gewerblich eingestuft würde, müsste Amazon für die entgangene Umsatzsteuer haften. Das gilt natürlich für alle Plattformen und das wird sehr spannend werden, wenn eBay zum ersten Mal Ust. für einen seiner Kunden zahlen muss…

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Seller_Jv4H8E20DTkdF
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Wenn innem Monat oder so :stuck_out_tongue_winking_eye: das ganze Privatverkäufertheater durch is, heisst es hier erstmal:

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Wenn innem Monat oder so :stuck_out_tongue_winking_eye: das ganze Privatverkäufertheater durch is, heisst es hier erstmal:

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Die Steuerbescheinigung stellt das Finanzamt auf Antrag auch Privatanbietern aus. Damit weiß dann das Finanzamt, dass man privat was vertickert und kann ggf. kontrollieren, ob das wirklich privat ist. Alle Plattformen, auch die kleineren, sind verpflichtet, dem nachzugehen.

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Die Steuerbescheinigung stellt das Finanzamt auf Antrag auch Privatanbietern aus. Damit weiß dann das Finanzamt, dass man privat was vertickert und kann ggf. kontrollieren, ob das wirklich privat ist. Alle Plattformen, auch die kleineren, sind verpflichtet, dem nachzugehen.

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