Frage an die Steuerexperten
Liebe Kollegen,
in meiner Liste der ungültigen Sendungsverfolgungsnummern ist eine Bestellung für 17 € plus 4 € Versand aufgetaucht. Bestellwert nach meiner Berechnung: 17 + 4 abzüglich MwSt = 19,63 €. Der Versand erfolgte deshalb als BüWa. In der Amazon-Berechnung wird jedoch brutto gleich netto gesetzt und gar keine MwSt ausgewiesen, der Bestellwert also mit den vollen 21 € festgesetzt. Die Begründung des Supports:
“Die Bestellung wurde in das Gebiet von Büsingen versandt, das sich physisch in Deutschland befindet, aber für Mehrwertsteuerzwecke nicht der EU gehört. Die Bestellung ist daher vom Händler erfüllter Export.” Anmerkung hierzu: Büsingen liegt in einer Art deutscher Enklave, die von Schweizer Staatsgebiet umschlossen ist.
Es spielt meines Erachtens für die Berechnung des Warenwerts keine Rolle, ob Büsingen steuerrechtlich zur EU gehört oder ein sogenanntes Drittland ist.
Gehört Büsingen zu Deutschland, muss die Rechnung so aussehen:
Artikelpreis: 17,00 € (enthaltene MwSt 1,11 €)
Versand: 4,00€ (enthaltene MwSt 0,26 €)
Gesamt 21,00 €
Berechnung des Bestellwerts: 17,00 + 4,00 - 1,37 MwSt = 19,63 €
Bestellwert unter 20 €, keine Sendungsverfolgungsnummer bei Versand nötig
Ist Büsingen ein Drittland (Schweiz), muss die Rechnung so aussehen:
Artikelpreis: 15,89 € (enthaltene MwSt 0,00)
Versand: 3,74 € (enthaltene MwSt 0,00)
Gesamt 19,63 €
Bestellwert unter 20 €, keine Sendungsverfolgungsnummer bei Versand nötig
Die Amazon-Berechnung sieht jedoch so aus:
Preis pro Einheit (exklusive Mehrwertsteuer) 17,00 €
Preis pro Einheit (inklusive Mehrwertsteuer) 17,00 €
Versand (exklusive Mehrwertsteuer) 4 €
Versand (inklusive Mehrwersteuer) 4 €
Bestellwert 21 €
Der Support beharrt auf seiner Auskunft und will die Bestellung nicht aus meiner Liste der ungültigen Sendungsverfolgungsnummern entfernen.
Meine Frage: Gibt es tatsächlich Flecken in Europa (oder der Welt), die weder EU noch Drittland sind und in denen der Käufer brutto gleich netto bezahlt? Ich kann das gar nicht glauben. Mir scheint eher, dass hier die automatische Berechnung versagt und der Support keine Möglichkeit zur händischen Korrektur hat, sodass es einfacher ist, mich ein bisschen für dumm zu verkaufen.
Lieben Gruß
Sandra
Frage an die Steuerexperten
Liebe Kollegen,
in meiner Liste der ungültigen Sendungsverfolgungsnummern ist eine Bestellung für 17 € plus 4 € Versand aufgetaucht. Bestellwert nach meiner Berechnung: 17 + 4 abzüglich MwSt = 19,63 €. Der Versand erfolgte deshalb als BüWa. In der Amazon-Berechnung wird jedoch brutto gleich netto gesetzt und gar keine MwSt ausgewiesen, der Bestellwert also mit den vollen 21 € festgesetzt. Die Begründung des Supports:
“Die Bestellung wurde in das Gebiet von Büsingen versandt, das sich physisch in Deutschland befindet, aber für Mehrwertsteuerzwecke nicht der EU gehört. Die Bestellung ist daher vom Händler erfüllter Export.” Anmerkung hierzu: Büsingen liegt in einer Art deutscher Enklave, die von Schweizer Staatsgebiet umschlossen ist.
Es spielt meines Erachtens für die Berechnung des Warenwerts keine Rolle, ob Büsingen steuerrechtlich zur EU gehört oder ein sogenanntes Drittland ist.
Gehört Büsingen zu Deutschland, muss die Rechnung so aussehen:
Artikelpreis: 17,00 € (enthaltene MwSt 1,11 €)
Versand: 4,00€ (enthaltene MwSt 0,26 €)
Gesamt 21,00 €
Berechnung des Bestellwerts: 17,00 + 4,00 - 1,37 MwSt = 19,63 €
Bestellwert unter 20 €, keine Sendungsverfolgungsnummer bei Versand nötig
Ist Büsingen ein Drittland (Schweiz), muss die Rechnung so aussehen:
Artikelpreis: 15,89 € (enthaltene MwSt 0,00)
Versand: 3,74 € (enthaltene MwSt 0,00)
Gesamt 19,63 €
Bestellwert unter 20 €, keine Sendungsverfolgungsnummer bei Versand nötig
Die Amazon-Berechnung sieht jedoch so aus:
Preis pro Einheit (exklusive Mehrwertsteuer) 17,00 €
Preis pro Einheit (inklusive Mehrwertsteuer) 17,00 €
Versand (exklusive Mehrwertsteuer) 4 €
Versand (inklusive Mehrwersteuer) 4 €
Bestellwert 21 €
Der Support beharrt auf seiner Auskunft und will die Bestellung nicht aus meiner Liste der ungültigen Sendungsverfolgungsnummern entfernen.
Meine Frage: Gibt es tatsächlich Flecken in Europa (oder der Welt), die weder EU noch Drittland sind und in denen der Käufer brutto gleich netto bezahlt? Ich kann das gar nicht glauben. Mir scheint eher, dass hier die automatische Berechnung versagt und der Support keine Möglichkeit zur händischen Korrektur hat, sodass es einfacher ist, mich ein bisschen für dumm zu verkaufen.
Lieben Gruß
Sandra
0 Antworten
Seller_rzvI9FIN5cz3H
Der Käufer, aus einer steuerfreien Exklave, hat 21 Euro an Amazon geschickt und du hast den Artikel steuerfrei exportiert? Aber dir geht es ja nicht um die Steuer sondern darum das du trackingfreien Versand gewählt hast und nicht negativ bewertet werden möchtest? Lohnt der Aufwand?
Seller_rzvI9FIN5cz3H
Amazon hat dem Büsinger(in deinem Namen) ein brutto=netto Angebot gemacht und der Kunde hat angenommen = nix Mwst
und selbst wenn er bei dir im Shop für 19% gekauft hätte und dann später selber die Ausfuhr macht - ob und wieviel(Abzug deines Aufwandes) du ihm dann erstattest entscheidest du selber, ist keine Verpflichtung
aber diskutiere das mal mit einem “geübten” Amazonkäufer
Seller_JrpYCjdOUiINN
Dies habe ich noch gefunden:
“Die Mehrwertsteuer in Büsingen
Obwohl die Gemeinde Büsingen deutsches Hoheitsgebiet ist, gilt hinsichtlich der Mehrwertsteuer voll umfänglich Schweizer Recht (Artikel 2 Abs. 1 Buchst. g des Staatsvertrages). Dies bedeutet unter anderem, dass der Mehrwertsteuersatz auf dem jeweils geltenden Schweizer Niveau liegt (seit 01.01.2018 bei 7,7%) und die Steuerschuld von den Büsinger Firmen an die Eidgenössische Steuerverwaltung nach Bern abzuführen ist. Bei der Einfuhr von Waren aus Deutschland ist am Schweizer Zoll, soweit die Freibeträge überschritten sind, Schweizer Mehrwertsteuer zu bezahlen.”
Ich schätze, du hast recht, Grummelpiet. Aber vielleicht findet sich hier noch ein Crack (wo ist eigentlich antigrav?), der es ganz genau weiß.
Hab Dank für deine Mühe!
Seller_i7Ojxw1B7c9zX
Hallo,
die Berechnung ist korrekt. Da die Lieferung nicht im Unionsgebiet stattfindet, darfst du keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Für den Versand musst du zusätzlich das Formular CN23 (ausgefüllt und unterschrieben) sowie die Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung in einer Versandtasche AUSSEN am Paket anbringen.
Als Incoterm ist unbedingt DDP zu wählen!
Grüße
Seller_jMlPRE5icQ2Qg
Aus meiner Sicht ist die Berechnung von Amazon korrekt. (Umsatz-)Steuerrechtlich wird Büsingen wie die Schweiz behandelt. Du hast also brutto gleich netto (= 21 EUR) in die Schweiz “exportiert” und dann zieht die Regelung, dass Du ab 20,00 EUR die Sendungsverfolgung hinterlegen musst. Der Denkfehler ist wohl, dass Du denkst, dass die Verkaufspreise also netto bei Amazon hinterlegt werden - werden sie aber als brutto. Alles in allem ein sehr spannender Case aber sehr edgy – ich halte es für ausgeschlossen, dass das indische Support-Center das überhaupt begreifen wird, da es so speziell ist.