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Seller_Lk5bolz4mjaCN

Amazon-Arbitrage

Ist Amazon-Arbitrage in Deutschland legal?

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Ist Amazon-Arbitrage in Deutschland legal?

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Seller_vnrMJ7b3nUMEW
In Antwort auf: Post von: Seller_Lk5bolz4mjaCN

Warum sollte es nicht legal sein?
Kann man machen aber ich rate dringend davon ab, außer man will ein kurzfristiges Geschäft betreiben. Lange hat das jedenfalls kein Bestand.

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_Lk5bolz4mjaCN

Damit wir vom selben sprechen:
Unter “Arbitrage” verstehst Du dass Du Produkte im Einzelhandel (lokales Geschäft, Onlinehändler…), quasi als Privatperson, kaufst, oder?

Wenn die Ware innerhalb des EWR gekauft wurde, dann ist der Weiterverkauf im EWR ebenso legal (mal von seltenen Ausnahmen abgesehen).
Rein rechtlich gesehen also im Regelfall überhaupt kein Problem.
Man darf solche Produkte sowohl Offline als auch Online weiterverkaufen.

Stolpersteine die es möglicherweise bei Amazon gibt:

  1. Amazon fordert von manchen Verkäufern von Zeit zu Zeit Einkaufsrechnungen als Nachweis (offiziell: Prüfung der Echtheit) an. Möglicherweise könnte es mit Deinen Rechnungen Probleme geben, falls z.B. nicht Dein Name auf der Rechnung steht (sondern es bloß ein Barzahlungsbon war), oder weil auf einem Einzelhandelsbon evtl. wichtige Infos fehlen: Statt Artikelnummer etc. steht nur “Playmobil-Set” auf Rechnung.

  2. Es könnte sein dass bei manchen Marken Amazon nur Verkäufer erlaubt die vom Markenrechtsinhalber “autorisiert”. Bei diesen Marken hättest Du dann Pech.

Aber das sind Amazonregeln. Rechtlich gesehen darf man das Zeug prinzipiell verkaufen, da legal.

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von Seller_Lk5bolz4mjaCN

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Seller_vnrMJ7b3nUMEW
In Antwort auf: Post von: Seller_Lk5bolz4mjaCN

Warum sollte es nicht legal sein?
Kann man machen aber ich rate dringend davon ab, außer man will ein kurzfristiges Geschäft betreiben. Lange hat das jedenfalls kein Bestand.

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Seller_jRoOpSwp9rAQt
In Antwort auf: Post von: Seller_Lk5bolz4mjaCN

Damit wir vom selben sprechen:
Unter “Arbitrage” verstehst Du dass Du Produkte im Einzelhandel (lokales Geschäft, Onlinehändler…), quasi als Privatperson, kaufst, oder?

Wenn die Ware innerhalb des EWR gekauft wurde, dann ist der Weiterverkauf im EWR ebenso legal (mal von seltenen Ausnahmen abgesehen).
Rein rechtlich gesehen also im Regelfall überhaupt kein Problem.
Man darf solche Produkte sowohl Offline als auch Online weiterverkaufen.

Stolpersteine die es möglicherweise bei Amazon gibt:

  1. Amazon fordert von manchen Verkäufern von Zeit zu Zeit Einkaufsrechnungen als Nachweis (offiziell: Prüfung der Echtheit) an. Möglicherweise könnte es mit Deinen Rechnungen Probleme geben, falls z.B. nicht Dein Name auf der Rechnung steht (sondern es bloß ein Barzahlungsbon war), oder weil auf einem Einzelhandelsbon evtl. wichtige Infos fehlen: Statt Artikelnummer etc. steht nur “Playmobil-Set” auf Rechnung.

  2. Es könnte sein dass bei manchen Marken Amazon nur Verkäufer erlaubt die vom Markenrechtsinhalber “autorisiert”. Bei diesen Marken hättest Du dann Pech.

Aber das sind Amazonregeln. Rechtlich gesehen darf man das Zeug prinzipiell verkaufen, da legal.

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In Antwort auf: Post von: Seller_Lk5bolz4mjaCN

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Kann man machen aber ich rate dringend davon ab, außer man will ein kurzfristiges Geschäft betreiben. Lange hat das jedenfalls kein Bestand.

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Warum sollte es nicht legal sein?
Kann man machen aber ich rate dringend davon ab, außer man will ein kurzfristiges Geschäft betreiben. Lange hat das jedenfalls kein Bestand.

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In Antwort auf: Post von: Seller_Lk5bolz4mjaCN

Damit wir vom selben sprechen:
Unter “Arbitrage” verstehst Du dass Du Produkte im Einzelhandel (lokales Geschäft, Onlinehändler…), quasi als Privatperson, kaufst, oder?

Wenn die Ware innerhalb des EWR gekauft wurde, dann ist der Weiterverkauf im EWR ebenso legal (mal von seltenen Ausnahmen abgesehen).
Rein rechtlich gesehen also im Regelfall überhaupt kein Problem.
Man darf solche Produkte sowohl Offline als auch Online weiterverkaufen.

Stolpersteine die es möglicherweise bei Amazon gibt:

  1. Amazon fordert von manchen Verkäufern von Zeit zu Zeit Einkaufsrechnungen als Nachweis (offiziell: Prüfung der Echtheit) an. Möglicherweise könnte es mit Deinen Rechnungen Probleme geben, falls z.B. nicht Dein Name auf der Rechnung steht (sondern es bloß ein Barzahlungsbon war), oder weil auf einem Einzelhandelsbon evtl. wichtige Infos fehlen: Statt Artikelnummer etc. steht nur “Playmobil-Set” auf Rechnung.

  2. Es könnte sein dass bei manchen Marken Amazon nur Verkäufer erlaubt die vom Markenrechtsinhalber “autorisiert”. Bei diesen Marken hättest Du dann Pech.

Aber das sind Amazonregeln. Rechtlich gesehen darf man das Zeug prinzipiell verkaufen, da legal.

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In Antwort auf: Post von: Seller_Lk5bolz4mjaCN

Damit wir vom selben sprechen:
Unter “Arbitrage” verstehst Du dass Du Produkte im Einzelhandel (lokales Geschäft, Onlinehändler…), quasi als Privatperson, kaufst, oder?

Wenn die Ware innerhalb des EWR gekauft wurde, dann ist der Weiterverkauf im EWR ebenso legal (mal von seltenen Ausnahmen abgesehen).
Rein rechtlich gesehen also im Regelfall überhaupt kein Problem.
Man darf solche Produkte sowohl Offline als auch Online weiterverkaufen.

Stolpersteine die es möglicherweise bei Amazon gibt:

  1. Amazon fordert von manchen Verkäufern von Zeit zu Zeit Einkaufsrechnungen als Nachweis (offiziell: Prüfung der Echtheit) an. Möglicherweise könnte es mit Deinen Rechnungen Probleme geben, falls z.B. nicht Dein Name auf der Rechnung steht (sondern es bloß ein Barzahlungsbon war), oder weil auf einem Einzelhandelsbon evtl. wichtige Infos fehlen: Statt Artikelnummer etc. steht nur “Playmobil-Set” auf Rechnung.

  2. Es könnte sein dass bei manchen Marken Amazon nur Verkäufer erlaubt die vom Markenrechtsinhalber “autorisiert”. Bei diesen Marken hättest Du dann Pech.

Aber das sind Amazonregeln. Rechtlich gesehen darf man das Zeug prinzipiell verkaufen, da legal.

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