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Amazon-Konto deaktiviert wegen angeblicher Steuerpflichtverletzung obwohl ich Kleinunternehmer bin

So, jetzt muss ich tatsächlich auch mal eine Diskussion eröffnen, weil jetzt habe ich wirklich auch keinen Rat mehr. Mein Amazon-Konto wurde wegen angeblicher Steuerpflichtverletzung deaktiviert. Ich wäre angeblich Umsatzsteuerpflichtig aufgrund der Regel ab 01.Juli 2021. Ich bin aber ein Kleinunternehmer, welcher beim Finanzamt auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Mein Gewerbe besteht erst seit Januar 2024 und ich hatte jetzt im ersten Jahr auch "nur" einen Jahresumsatz von knapp 23.000€. Obwohl ich jetzt mehrfach gemeldet habe, dass ich Kleinunternehmer bin und nicht unter die Umsatzsteuerpflicht falle, berufen die sich immer wieder auf diese Regeln, welche sich ab dem 01. Juli 2021 geändert hätten. Ich habe damals natürlich meinen Gewerbeschein hochgeladen und im Verlauf sollte ich auch mal einen Gewerberegisterauszug einreichen, was ich alles gemacht habe. Es müsste denen also definitiv bekannt sein, dass ich Kleinunternehmer ein so kleiner Fisch bin, dass ich nicht verpflichtet bin, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen.

Jetzt sag mir bitte einmal: Irre ich mich? Bin ich aus irgendwelchen Gründen, die mir noch nicht bekannt sind, doch dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen? Ich konnte nämlich keine andere Gesetzgebung finden, die mich dazu verpflichten würde. Auch die 10.000€-Grenze für Auslandsverkäufe überschreite ich läääääääängst nicht. Ich habe insgesamt nur 1 oder 2 mal ein Paket nach Österreich versenden müssen, aber das war's dann auch.

Was kann ich machen? Amazon kapiert es einfach nicht, dass ich Kleinunternehmer bin. Ich habe über 6k Umsatz, welche jetzt blockiert sind und ich meine Rechnungen jetzt alle schön erstmal Privat zahlen darf.

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So, jetzt muss ich tatsächlich auch mal eine Diskussion eröffnen, weil jetzt habe ich wirklich auch keinen Rat mehr. Mein Amazon-Konto wurde wegen angeblicher Steuerpflichtverletzung deaktiviert. Ich wäre angeblich Umsatzsteuerpflichtig aufgrund der Regel ab 01.Juli 2021. Ich bin aber ein Kleinunternehmer, welcher beim Finanzamt auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Mein Gewerbe besteht erst seit Januar 2024 und ich hatte jetzt im ersten Jahr auch "nur" einen Jahresumsatz von knapp 23.000€. Obwohl ich jetzt mehrfach gemeldet habe, dass ich Kleinunternehmer bin und nicht unter die Umsatzsteuerpflicht falle, berufen die sich immer wieder auf diese Regeln, welche sich ab dem 01. Juli 2021 geändert hätten. Ich habe damals natürlich meinen Gewerbeschein hochgeladen und im Verlauf sollte ich auch mal einen Gewerberegisterauszug einreichen, was ich alles gemacht habe. Es müsste denen also definitiv bekannt sein, dass ich Kleinunternehmer ein so kleiner Fisch bin, dass ich nicht verpflichtet bin, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen.

Jetzt sag mir bitte einmal: Irre ich mich? Bin ich aus irgendwelchen Gründen, die mir noch nicht bekannt sind, doch dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen? Ich konnte nämlich keine andere Gesetzgebung finden, die mich dazu verpflichten würde. Auch die 10.000€-Grenze für Auslandsverkäufe überschreite ich läääääääängst nicht. Ich habe insgesamt nur 1 oder 2 mal ein Paket nach Österreich versenden müssen, aber das war's dann auch.

Was kann ich machen? Amazon kapiert es einfach nicht, dass ich Kleinunternehmer bin. Ich habe über 6k Umsatz, welche jetzt blockiert sind und ich meine Rechnungen jetzt alle schön erstmal Privat zahlen darf.

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Seller_HiLwhLVwQxFdJ
Es müsste denen also definitiv bekannt sein, dass ich Kleinunternehmer ein so kleiner Fisch bin, dass ich nicht verpflichtet bin, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen.
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Ob Du Umsatzsteuerpflichtig bist, klärst Du ausschließlich mit dem Finanzamt - nicht mit Amazon.

Aber auch als Nutzer der Kleinunternehmerregelung kannst Du eine Umsatzsteuer-ID beantragen und brauchst diese bei Amazon auch zwingend.

Amazon haftet im Zweifelsfall für hinterzogene Umsatzsteuern. Wenn Du aber eine USt-ID hast, kann Amazon davon ausgehen, dass Du das Thema USt. mit dem FA klärst. So warst Du z.B. bis Juli 2024 verpflichtet als Kleinunternehmer die USt. auf die Amazon-Rechnungen (die ja netto kamen) AKTIV an das Finanzamt abzuführen! Recherchier mal unter dem Thema "Reverse Charge" oder "Steuerschuldumkehr" oder 13b UStg. Wenn Du die USt. NICHT abgeführt hast, wird Dir das vom FA als Steuerhinterziehung ausgelegt. Und Amazon hat Dein Konto zu Recht deaktiviert.

Lösung: Beim BZSt. die USt-ID beantragen und bei Amazon hinterlegen. Dann sollte Dein Konto wieder frei sein. Und dann im Rahmen der Jahresumsatzsteuererklärung die USt. für die Amazon-Rechnungen Januar - Juli 2024 an das FA nachzahlen. Seit August kommen die Rechnungen von Amazon aus Deuschland und weisen die USt. aus - d.h. da führt Amazon die USt. für Dich ab. Vorher musstest Du das tun.

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In Antwort auf: Post von: Seller_HiLwhLVwQxFdJ
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Seller_HiLwhLVwQxFdJ
Ich muss beim FA jetzt erst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und die Regelbesteuerung fordern
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Ich denke, hier muss es eine andere Lösung geben. Ich selber bin vor 20 Jahren in die Regelbesteuerung gewechselt, daher kenne ich das Prozedere heute nicht genau. Aber ich bin sicher, man kann eine USt-ID als Kleinunternehmer bekommen, OHNE vorher in die Regelbesteuerung zu wechseln. Denn aus der Regelbesteuerung kommst du nicht gleich wieder raus! Erkundige dich mal beim FA wie Du an die USt-ID als Kleinunternehmer kommst. Vielleicht findest Du auch was über Google.

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Seller_HiLwhLVwQxFdJ
Und deswegen muss ich bis Juli diese Steuern (quasi meine entstandenen Steuerschulden) nachzahlen und ab August nicht mehr. Richtig bis dahin?
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Genau so ist es! Aber es entsteht zu den Rechnungen ab August kein Nachteil. In beiden Fällen zahlst du Umsatzsteuer und kannst diese nicht als Vorsteuer geltend machen. Nur einmal musst du es aktiv machen und einmal kassiert Amazon das von dir und führt es ab. Ich denke, das Prinzip ist jetzt klar. Und ab 2025 hast Du kein Problem mehr damit - dann ist Reverse Charge für dich erledigt.

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Seller_HiLwhLVwQxFdJ
Also muss ich dann eine Einkommenssteuererklärung (inkl. EÜR) + eine zusätzliche Umsatzsteuererklärung (weil ich Umsatzsteuern zahlen musste) beim FA abgeben?
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Ja, das geht über die Jahresumsatzsteuererklärung.

Da trägst Du die Summe der Amazon-Rechnungen in Zeile 65 ein (Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG). Und rechnest dann diese Summ x 19% und trägst die Steuer dort bei Steuer ein.

(Wenn Du das als Vorsteuer geltend machen könntest, müsstest du die Steuer dann noch in Zeile 106 eintragen - aber das entfällt bei Dir.)

Ich denke jetzt ist alles geklärt, bis auf den Punkt mit der Beantragung der UST-ID. Ich Du denke du wirst "fündig, wenn Du googelst "wie beantrage ich als Kleinunternehmer eine USt-ID" Viel Erfolg

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_HiLwhLVwQxFdJ

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Seller_HiLwhLVwQxFdJ
Durch die Teilnahme an der Kleinunternehmerregelung werden Sie bei Ihrem Finanzamt mit einem für Kleinunternehmer festgelegten umsatzsteuerlichen Grundkennbuchstaben geführt Dadurch kann das BZSt keine Vergabe der USt-IdNr. durchführen
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Ich glaube trotzdem, dass eine andere Lösung möglich ist. Die Kombi "Kleinunternehmer mit UST-ID" ist definitiv möglich. Womöglich bekommt man die über den Umweg über das eigene FA. Oder das FA kann Dir einen anderen Grundkennbuchstaben geben.

Nach § 19 Abs. 2 UStG ist man 5 Jahre and die Regelbesteuerung gebunden, wenn man sie einmal gewählt hat. Deshalb würde ich mich konkret beim zuständigen Finanzamt erkundigen, wie Du eine USt-ID bekommst, ohne in die Regelbesteuerung zu wechseln. Viel Erfolg

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Amazon-Konto deaktiviert wegen angeblicher Steuerpflichtverletzung obwohl ich Kleinunternehmer bin

So, jetzt muss ich tatsächlich auch mal eine Diskussion eröffnen, weil jetzt habe ich wirklich auch keinen Rat mehr. Mein Amazon-Konto wurde wegen angeblicher Steuerpflichtverletzung deaktiviert. Ich wäre angeblich Umsatzsteuerpflichtig aufgrund der Regel ab 01.Juli 2021. Ich bin aber ein Kleinunternehmer, welcher beim Finanzamt auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Mein Gewerbe besteht erst seit Januar 2024 und ich hatte jetzt im ersten Jahr auch "nur" einen Jahresumsatz von knapp 23.000€. Obwohl ich jetzt mehrfach gemeldet habe, dass ich Kleinunternehmer bin und nicht unter die Umsatzsteuerpflicht falle, berufen die sich immer wieder auf diese Regeln, welche sich ab dem 01. Juli 2021 geändert hätten. Ich habe damals natürlich meinen Gewerbeschein hochgeladen und im Verlauf sollte ich auch mal einen Gewerberegisterauszug einreichen, was ich alles gemacht habe. Es müsste denen also definitiv bekannt sein, dass ich Kleinunternehmer ein so kleiner Fisch bin, dass ich nicht verpflichtet bin, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen.

Jetzt sag mir bitte einmal: Irre ich mich? Bin ich aus irgendwelchen Gründen, die mir noch nicht bekannt sind, doch dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen? Ich konnte nämlich keine andere Gesetzgebung finden, die mich dazu verpflichten würde. Auch die 10.000€-Grenze für Auslandsverkäufe überschreite ich läääääääängst nicht. Ich habe insgesamt nur 1 oder 2 mal ein Paket nach Österreich versenden müssen, aber das war's dann auch.

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So, jetzt muss ich tatsächlich auch mal eine Diskussion eröffnen, weil jetzt habe ich wirklich auch keinen Rat mehr. Mein Amazon-Konto wurde wegen angeblicher Steuerpflichtverletzung deaktiviert. Ich wäre angeblich Umsatzsteuerpflichtig aufgrund der Regel ab 01.Juli 2021. Ich bin aber ein Kleinunternehmer, welcher beim Finanzamt auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Mein Gewerbe besteht erst seit Januar 2024 und ich hatte jetzt im ersten Jahr auch "nur" einen Jahresumsatz von knapp 23.000€. Obwohl ich jetzt mehrfach gemeldet habe, dass ich Kleinunternehmer bin und nicht unter die Umsatzsteuerpflicht falle, berufen die sich immer wieder auf diese Regeln, welche sich ab dem 01. Juli 2021 geändert hätten. Ich habe damals natürlich meinen Gewerbeschein hochgeladen und im Verlauf sollte ich auch mal einen Gewerberegisterauszug einreichen, was ich alles gemacht habe. Es müsste denen also definitiv bekannt sein, dass ich Kleinunternehmer ein so kleiner Fisch bin, dass ich nicht verpflichtet bin, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen.

Jetzt sag mir bitte einmal: Irre ich mich? Bin ich aus irgendwelchen Gründen, die mir noch nicht bekannt sind, doch dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen? Ich konnte nämlich keine andere Gesetzgebung finden, die mich dazu verpflichten würde. Auch die 10.000€-Grenze für Auslandsverkäufe überschreite ich läääääääängst nicht. Ich habe insgesamt nur 1 oder 2 mal ein Paket nach Österreich versenden müssen, aber das war's dann auch.

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So, jetzt muss ich tatsächlich auch mal eine Diskussion eröffnen, weil jetzt habe ich wirklich auch keinen Rat mehr. Mein Amazon-Konto wurde wegen angeblicher Steuerpflichtverletzung deaktiviert. Ich wäre angeblich Umsatzsteuerpflichtig aufgrund der Regel ab 01.Juli 2021. Ich bin aber ein Kleinunternehmer, welcher beim Finanzamt auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Mein Gewerbe besteht erst seit Januar 2024 und ich hatte jetzt im ersten Jahr auch "nur" einen Jahresumsatz von knapp 23.000€. Obwohl ich jetzt mehrfach gemeldet habe, dass ich Kleinunternehmer bin und nicht unter die Umsatzsteuerpflicht falle, berufen die sich immer wieder auf diese Regeln, welche sich ab dem 01. Juli 2021 geändert hätten. Ich habe damals natürlich meinen Gewerbeschein hochgeladen und im Verlauf sollte ich auch mal einen Gewerberegisterauszug einreichen, was ich alles gemacht habe. Es müsste denen also definitiv bekannt sein, dass ich Kleinunternehmer ein so kleiner Fisch bin, dass ich nicht verpflichtet bin, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen.

Jetzt sag mir bitte einmal: Irre ich mich? Bin ich aus irgendwelchen Gründen, die mir noch nicht bekannt sind, doch dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen? Ich konnte nämlich keine andere Gesetzgebung finden, die mich dazu verpflichten würde. Auch die 10.000€-Grenze für Auslandsverkäufe überschreite ich läääääääängst nicht. Ich habe insgesamt nur 1 oder 2 mal ein Paket nach Österreich versenden müssen, aber das war's dann auch.

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Es müsste denen also definitiv bekannt sein, dass ich Kleinunternehmer ein so kleiner Fisch bin, dass ich nicht verpflichtet bin, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen.
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Ob Du Umsatzsteuerpflichtig bist, klärst Du ausschließlich mit dem Finanzamt - nicht mit Amazon.

Aber auch als Nutzer der Kleinunternehmerregelung kannst Du eine Umsatzsteuer-ID beantragen und brauchst diese bei Amazon auch zwingend.

Amazon haftet im Zweifelsfall für hinterzogene Umsatzsteuern. Wenn Du aber eine USt-ID hast, kann Amazon davon ausgehen, dass Du das Thema USt. mit dem FA klärst. So warst Du z.B. bis Juli 2024 verpflichtet als Kleinunternehmer die USt. auf die Amazon-Rechnungen (die ja netto kamen) AKTIV an das Finanzamt abzuführen! Recherchier mal unter dem Thema "Reverse Charge" oder "Steuerschuldumkehr" oder 13b UStg. Wenn Du die USt. NICHT abgeführt hast, wird Dir das vom FA als Steuerhinterziehung ausgelegt. Und Amazon hat Dein Konto zu Recht deaktiviert.

Lösung: Beim BZSt. die USt-ID beantragen und bei Amazon hinterlegen. Dann sollte Dein Konto wieder frei sein. Und dann im Rahmen der Jahresumsatzsteuererklärung die USt. für die Amazon-Rechnungen Januar - Juli 2024 an das FA nachzahlen. Seit August kommen die Rechnungen von Amazon aus Deuschland und weisen die USt. aus - d.h. da führt Amazon die USt. für Dich ab. Vorher musstest Du das tun.

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Ich muss beim FA jetzt erst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und die Regelbesteuerung fordern
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Ich denke, hier muss es eine andere Lösung geben. Ich selber bin vor 20 Jahren in die Regelbesteuerung gewechselt, daher kenne ich das Prozedere heute nicht genau. Aber ich bin sicher, man kann eine USt-ID als Kleinunternehmer bekommen, OHNE vorher in die Regelbesteuerung zu wechseln. Denn aus der Regelbesteuerung kommst du nicht gleich wieder raus! Erkundige dich mal beim FA wie Du an die USt-ID als Kleinunternehmer kommst. Vielleicht findest Du auch was über Google.

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Seller_HiLwhLVwQxFdJ
Und deswegen muss ich bis Juli diese Steuern (quasi meine entstandenen Steuerschulden) nachzahlen und ab August nicht mehr. Richtig bis dahin?
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Genau so ist es! Aber es entsteht zu den Rechnungen ab August kein Nachteil. In beiden Fällen zahlst du Umsatzsteuer und kannst diese nicht als Vorsteuer geltend machen. Nur einmal musst du es aktiv machen und einmal kassiert Amazon das von dir und führt es ab. Ich denke, das Prinzip ist jetzt klar. Und ab 2025 hast Du kein Problem mehr damit - dann ist Reverse Charge für dich erledigt.

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Also muss ich dann eine Einkommenssteuererklärung (inkl. EÜR) + eine zusätzliche Umsatzsteuererklärung (weil ich Umsatzsteuern zahlen musste) beim FA abgeben?
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Ja, das geht über die Jahresumsatzsteuererklärung.

Da trägst Du die Summe der Amazon-Rechnungen in Zeile 65 ein (Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG). Und rechnest dann diese Summ x 19% und trägst die Steuer dort bei Steuer ein.

(Wenn Du das als Vorsteuer geltend machen könntest, müsstest du die Steuer dann noch in Zeile 106 eintragen - aber das entfällt bei Dir.)

Ich denke jetzt ist alles geklärt, bis auf den Punkt mit der Beantragung der UST-ID. Ich Du denke du wirst "fündig, wenn Du googelst "wie beantrage ich als Kleinunternehmer eine USt-ID" Viel Erfolg

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Durch die Teilnahme an der Kleinunternehmerregelung werden Sie bei Ihrem Finanzamt mit einem für Kleinunternehmer festgelegten umsatzsteuerlichen Grundkennbuchstaben geführt Dadurch kann das BZSt keine Vergabe der USt-IdNr. durchführen
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Ich glaube trotzdem, dass eine andere Lösung möglich ist. Die Kombi "Kleinunternehmer mit UST-ID" ist definitiv möglich. Womöglich bekommt man die über den Umweg über das eigene FA. Oder das FA kann Dir einen anderen Grundkennbuchstaben geben.

Nach § 19 Abs. 2 UStG ist man 5 Jahre and die Regelbesteuerung gebunden, wenn man sie einmal gewählt hat. Deshalb würde ich mich konkret beim zuständigen Finanzamt erkundigen, wie Du eine USt-ID bekommst, ohne in die Regelbesteuerung zu wechseln. Viel Erfolg

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Es müsste denen also definitiv bekannt sein, dass ich Kleinunternehmer ein so kleiner Fisch bin, dass ich nicht verpflichtet bin, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen.
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Ob Du Umsatzsteuerpflichtig bist, klärst Du ausschließlich mit dem Finanzamt - nicht mit Amazon.

Aber auch als Nutzer der Kleinunternehmerregelung kannst Du eine Umsatzsteuer-ID beantragen und brauchst diese bei Amazon auch zwingend.

Amazon haftet im Zweifelsfall für hinterzogene Umsatzsteuern. Wenn Du aber eine USt-ID hast, kann Amazon davon ausgehen, dass Du das Thema USt. mit dem FA klärst. So warst Du z.B. bis Juli 2024 verpflichtet als Kleinunternehmer die USt. auf die Amazon-Rechnungen (die ja netto kamen) AKTIV an das Finanzamt abzuführen! Recherchier mal unter dem Thema "Reverse Charge" oder "Steuerschuldumkehr" oder 13b UStg. Wenn Du die USt. NICHT abgeführt hast, wird Dir das vom FA als Steuerhinterziehung ausgelegt. Und Amazon hat Dein Konto zu Recht deaktiviert.

Lösung: Beim BZSt. die USt-ID beantragen und bei Amazon hinterlegen. Dann sollte Dein Konto wieder frei sein. Und dann im Rahmen der Jahresumsatzsteuererklärung die USt. für die Amazon-Rechnungen Januar - Juli 2024 an das FA nachzahlen. Seit August kommen die Rechnungen von Amazon aus Deuschland und weisen die USt. aus - d.h. da führt Amazon die USt. für Dich ab. Vorher musstest Du das tun.

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Es müsste denen also definitiv bekannt sein, dass ich Kleinunternehmer ein so kleiner Fisch bin, dass ich nicht verpflichtet bin, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen.
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Ob Du Umsatzsteuerpflichtig bist, klärst Du ausschließlich mit dem Finanzamt - nicht mit Amazon.

Aber auch als Nutzer der Kleinunternehmerregelung kannst Du eine Umsatzsteuer-ID beantragen und brauchst diese bei Amazon auch zwingend.

Amazon haftet im Zweifelsfall für hinterzogene Umsatzsteuern. Wenn Du aber eine USt-ID hast, kann Amazon davon ausgehen, dass Du das Thema USt. mit dem FA klärst. So warst Du z.B. bis Juli 2024 verpflichtet als Kleinunternehmer die USt. auf die Amazon-Rechnungen (die ja netto kamen) AKTIV an das Finanzamt abzuführen! Recherchier mal unter dem Thema "Reverse Charge" oder "Steuerschuldumkehr" oder 13b UStg. Wenn Du die USt. NICHT abgeführt hast, wird Dir das vom FA als Steuerhinterziehung ausgelegt. Und Amazon hat Dein Konto zu Recht deaktiviert.

Lösung: Beim BZSt. die USt-ID beantragen und bei Amazon hinterlegen. Dann sollte Dein Konto wieder frei sein. Und dann im Rahmen der Jahresumsatzsteuererklärung die USt. für die Amazon-Rechnungen Januar - Juli 2024 an das FA nachzahlen. Seit August kommen die Rechnungen von Amazon aus Deuschland und weisen die USt. aus - d.h. da führt Amazon die USt. für Dich ab. Vorher musstest Du das tun.

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Ich denke, hier muss es eine andere Lösung geben. Ich selber bin vor 20 Jahren in die Regelbesteuerung gewechselt, daher kenne ich das Prozedere heute nicht genau. Aber ich bin sicher, man kann eine USt-ID als Kleinunternehmer bekommen, OHNE vorher in die Regelbesteuerung zu wechseln. Denn aus der Regelbesteuerung kommst du nicht gleich wieder raus! Erkundige dich mal beim FA wie Du an die USt-ID als Kleinunternehmer kommst. Vielleicht findest Du auch was über Google.

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Und deswegen muss ich bis Juli diese Steuern (quasi meine entstandenen Steuerschulden) nachzahlen und ab August nicht mehr. Richtig bis dahin?
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Genau so ist es! Aber es entsteht zu den Rechnungen ab August kein Nachteil. In beiden Fällen zahlst du Umsatzsteuer und kannst diese nicht als Vorsteuer geltend machen. Nur einmal musst du es aktiv machen und einmal kassiert Amazon das von dir und führt es ab. Ich denke, das Prinzip ist jetzt klar. Und ab 2025 hast Du kein Problem mehr damit - dann ist Reverse Charge für dich erledigt.

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Also muss ich dann eine Einkommenssteuererklärung (inkl. EÜR) + eine zusätzliche Umsatzsteuererklärung (weil ich Umsatzsteuern zahlen musste) beim FA abgeben?
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Ja, das geht über die Jahresumsatzsteuererklärung.

Da trägst Du die Summe der Amazon-Rechnungen in Zeile 65 ein (Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG). Und rechnest dann diese Summ x 19% und trägst die Steuer dort bei Steuer ein.

(Wenn Du das als Vorsteuer geltend machen könntest, müsstest du die Steuer dann noch in Zeile 106 eintragen - aber das entfällt bei Dir.)

Ich denke jetzt ist alles geklärt, bis auf den Punkt mit der Beantragung der UST-ID. Ich Du denke du wirst "fündig, wenn Du googelst "wie beantrage ich als Kleinunternehmer eine USt-ID" Viel Erfolg

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Ich muss beim FA jetzt erst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und die Regelbesteuerung fordern
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Ich denke, hier muss es eine andere Lösung geben. Ich selber bin vor 20 Jahren in die Regelbesteuerung gewechselt, daher kenne ich das Prozedere heute nicht genau. Aber ich bin sicher, man kann eine USt-ID als Kleinunternehmer bekommen, OHNE vorher in die Regelbesteuerung zu wechseln. Denn aus der Regelbesteuerung kommst du nicht gleich wieder raus! Erkundige dich mal beim FA wie Du an die USt-ID als Kleinunternehmer kommst. Vielleicht findest Du auch was über Google.

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Und deswegen muss ich bis Juli diese Steuern (quasi meine entstandenen Steuerschulden) nachzahlen und ab August nicht mehr. Richtig bis dahin?
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Genau so ist es! Aber es entsteht zu den Rechnungen ab August kein Nachteil. In beiden Fällen zahlst du Umsatzsteuer und kannst diese nicht als Vorsteuer geltend machen. Nur einmal musst du es aktiv machen und einmal kassiert Amazon das von dir und führt es ab. Ich denke, das Prinzip ist jetzt klar. Und ab 2025 hast Du kein Problem mehr damit - dann ist Reverse Charge für dich erledigt.

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Also muss ich dann eine Einkommenssteuererklärung (inkl. EÜR) + eine zusätzliche Umsatzsteuererklärung (weil ich Umsatzsteuern zahlen musste) beim FA abgeben?
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Ja, das geht über die Jahresumsatzsteuererklärung.

Da trägst Du die Summe der Amazon-Rechnungen in Zeile 65 ein (Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG). Und rechnest dann diese Summ x 19% und trägst die Steuer dort bei Steuer ein.

(Wenn Du das als Vorsteuer geltend machen könntest, müsstest du die Steuer dann noch in Zeile 106 eintragen - aber das entfällt bei Dir.)

Ich denke jetzt ist alles geklärt, bis auf den Punkt mit der Beantragung der UST-ID. Ich Du denke du wirst "fündig, wenn Du googelst "wie beantrage ich als Kleinunternehmer eine USt-ID" Viel Erfolg

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Ich glaube trotzdem, dass eine andere Lösung möglich ist. Die Kombi "Kleinunternehmer mit UST-ID" ist definitiv möglich. Womöglich bekommt man die über den Umweg über das eigene FA. Oder das FA kann Dir einen anderen Grundkennbuchstaben geben.

Nach § 19 Abs. 2 UStG ist man 5 Jahre and die Regelbesteuerung gebunden, wenn man sie einmal gewählt hat. Deshalb würde ich mich konkret beim zuständigen Finanzamt erkundigen, wie Du eine USt-ID bekommst, ohne in die Regelbesteuerung zu wechseln. Viel Erfolg

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Ich glaube trotzdem, dass eine andere Lösung möglich ist. Die Kombi "Kleinunternehmer mit UST-ID" ist definitiv möglich. Womöglich bekommt man die über den Umweg über das eigene FA. Oder das FA kann Dir einen anderen Grundkennbuchstaben geben.

Nach § 19 Abs. 2 UStG ist man 5 Jahre and die Regelbesteuerung gebunden, wenn man sie einmal gewählt hat. Deshalb würde ich mich konkret beim zuständigen Finanzamt erkundigen, wie Du eine USt-ID bekommst, ohne in die Regelbesteuerung zu wechseln. Viel Erfolg

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