Pflichten für Verlage nach der Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit GPSR
Pflichten für Verlage nach der Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit GPSR
Börsenverein des Deutschen Buchhandels:
Verlage müssen als Hersteller ihrer Bücher dafür einstehen, dass ihre Produkte sicher sind. Nach den neuen Regelungen müssen sie
für ausnahmslos jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und in einer technischen Dokumention festhalten;
alle Produkte mit vorgegebenen Informationen beschriften, die eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und sichere Handhabung durch Verbraucher ermöglichen;
insbesondere den Anbietern von Fernabsatz und Online-Marktplätzen Informationen zur Verfügung stellen;
einen öffentlich zugänglichen Kommunikationskanal einrichten, der es Verbrauchern ermöglicht, Beschwerden einzureichen oder über Unfälle oder Sicherheitsprobleme mit einem Produkt zu informieren.
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Pflichten für Verlage nach der Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit GPSR
Pflichten für Verlage nach der Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit GPSR
Börsenverein des Deutschen Buchhandels:
Verlage müssen als Hersteller ihrer Bücher dafür einstehen, dass ihre Produkte sicher sind. Nach den neuen Regelungen müssen sie
für ausnahmslos jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und in einer technischen Dokumention festhalten;
alle Produkte mit vorgegebenen Informationen beschriften, die eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und sichere Handhabung durch Verbraucher ermöglichen;
insbesondere den Anbietern von Fernabsatz und Online-Marktplätzen Informationen zur Verfügung stellen;
einen öffentlich zugänglichen Kommunikationskanal einrichten, der es Verbrauchern ermöglicht, Beschwerden einzureichen oder über Unfälle oder Sicherheitsprobleme mit einem Produkt zu informieren.
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
0 Antworten
Seller_FJChsitX8Vq0L
Produktsicherheit ist ja eine feine Sache und generell sehr sinnvoll. V.a. wenn ich an den ganzen Elektroschrott auch China denke (aber nicht nur da gibt´s schwarze Schafe).
Aber auch die Info des Börsenvereins zeigt, dass in der Umsetzung weit übers Ziel hinausgeschossen wird und es in der Praxis oft zu völlig überflüssigem Bürokratieaufwand führt.
Was Amazon angeht, sind ja für Bücher bisher keinerlei Anforderungen in der Verkäuferleistung sichtbar. Ich gehe davon aus, dass hier auch nichts kommt, weil die meisten Artikel hier von Amazon angelegt (bzw. vom BLV importiert ) importiert wurden und daher bereits alle Anforderungen erfüllen.
Aber die Bekanntmachung des Börsenvereins trägt schon absurde Züge:
Nach dem Motto: Mir ist ein Buch auf den Fuß gefallen, das gehört sofort verboten.... Das ganze toppt noch die Verhältnisse in den USA mit dem Beispiel des Schmerzensgeldes für heißen Kaffee bei McDonald....
Seller_RNcG9mBJUvsvL
Bücher sind gefährlich. Schon oft passiert: Im Bett ein Buch gelesen und dann dabei eingeschlafen und Buch fällt mir ins Gesicht. Da müssen unbedingt Warnhinwiese dran und natürlich einen Kommunikationskanal wo ich dir genau das dann mitteilen kann. Freu dich auf die neue Richtlinie über die Entwaldungfreiheit oder wie das heißt, die nächstes Jahr kommt. Betrifft vor allem Bücher.