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Seller_bETX2n3mX6TI3

Hilfe! Konto wegen angeblicher Patentverletzung gesperrt – aber keine Verkäufe gemacht

Hallo zusammen,

mein Verkäuferkonto wurde deaktiviert wegen angeblicher Patentverletzungen. Es ging um Haarbürsten, die ich nur gelistet, aber nie verkauft oder verschickt habe. Es gab keine Bestellungen, keine Lagerbestände – nur Listings.

Ich habe die betroffenen ASINs sofort entfernt und überprüfe jetzt mein ganzes Sortiment. Trotzdem ist das Konto gesperrt.

Hat jemand Erfahrung damit oder Tipps, wie ich am besten vorgehe? Kann man das Performance Team überzeugen, wenn keine Verkäufe stattgefunden haben?

Bin über jede Hilfe dankbar!

Viele Grüße

Tugba

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Tags:Verkäuferleistung
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Seller_bETX2n3mX6TI3

Hilfe! Konto wegen angeblicher Patentverletzung gesperrt – aber keine Verkäufe gemacht

Hallo zusammen,

mein Verkäuferkonto wurde deaktiviert wegen angeblicher Patentverletzungen. Es ging um Haarbürsten, die ich nur gelistet, aber nie verkauft oder verschickt habe. Es gab keine Bestellungen, keine Lagerbestände – nur Listings.

Ich habe die betroffenen ASINs sofort entfernt und überprüfe jetzt mein ganzes Sortiment. Trotzdem ist das Konto gesperrt.

Hat jemand Erfahrung damit oder Tipps, wie ich am besten vorgehe? Kann man das Performance Team überzeugen, wenn keine Verkäufe stattgefunden haben?

Bin über jede Hilfe dankbar!

Viele Grüße

Tugba

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Seller_KFiOCNzjNltJ7
In Antwort auf: Post von: Seller_bETX2n3mX6TI3

"142 PatG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne die erforderliche Zustimmung des Patentinhabers oder des Inhabers eines ergänzenden Schutzzertifikats (§§ 16a, 49a)

1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats ist (§ 9 Satz 2 Nr. 1), herstellt oder anbietet, in Verkehr bringt, gebraucht oder zu einem der genannten Zwecke entweder einführt oder besitzt oder

2. ..."

Fazit: Bereits das Anbieten eines durch Patent geschützten Produktes reicht zur Strafbarkeit. Ob der Patentinhaber da noch was nach schiebt, lässt sich nicht sagen. Ich rate aber erst mal zur Gelassenheit. Hätte der Patentinhaber mehr gewollt, wäre er direkt an Dich herangetreten. Wie AMZ das handhabt, ist eine andere Frage. Vllt. wissen andere Kollegen da Rat?

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Seller_JEk5n40d5ksqo
In Antwort auf: Post von: Seller_bETX2n3mX6TI3

Frage: Warum ist jedes deiner Wörter / Sätze hier via ChatGPT?

Deine komplette Antwort inkl. Titel ist via CHATGPT generiert..

Jetzt habe ich nur Halb soviel Respekt vor deinem Thread

LG

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Seller_bETX2n3mX6TI3

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Hallo zusammen,

mein Verkäuferkonto wurde deaktiviert wegen angeblicher Patentverletzungen. Es ging um Haarbürsten, die ich nur gelistet, aber nie verkauft oder verschickt habe. Es gab keine Bestellungen, keine Lagerbestände – nur Listings.

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von Seller_bETX2n3mX6TI3

Hallo zusammen,

mein Verkäuferkonto wurde deaktiviert wegen angeblicher Patentverletzungen. Es ging um Haarbürsten, die ich nur gelistet, aber nie verkauft oder verschickt habe. Es gab keine Bestellungen, keine Lagerbestände – nur Listings.

Ich habe die betroffenen ASINs sofort entfernt und überprüfe jetzt mein ganzes Sortiment. Trotzdem ist das Konto gesperrt.

Hat jemand Erfahrung damit oder Tipps, wie ich am besten vorgehe? Kann man das Performance Team überzeugen, wenn keine Verkäufe stattgefunden haben?

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Seller_KFiOCNzjNltJ7
In Antwort auf: Post von: Seller_bETX2n3mX6TI3

"142 PatG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne die erforderliche Zustimmung des Patentinhabers oder des Inhabers eines ergänzenden Schutzzertifikats (§§ 16a, 49a)

1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats ist (§ 9 Satz 2 Nr. 1), herstellt oder anbietet, in Verkehr bringt, gebraucht oder zu einem der genannten Zwecke entweder einführt oder besitzt oder

2. ..."

Fazit: Bereits das Anbieten eines durch Patent geschützten Produktes reicht zur Strafbarkeit. Ob der Patentinhaber da noch was nach schiebt, lässt sich nicht sagen. Ich rate aber erst mal zur Gelassenheit. Hätte der Patentinhaber mehr gewollt, wäre er direkt an Dich herangetreten. Wie AMZ das handhabt, ist eine andere Frage. Vllt. wissen andere Kollegen da Rat?

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In Antwort auf: Post von: Seller_bETX2n3mX6TI3

Frage: Warum ist jedes deiner Wörter / Sätze hier via ChatGPT?

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(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne die erforderliche Zustimmung des Patentinhabers oder des Inhabers eines ergänzenden Schutzzertifikats (§§ 16a, 49a)

1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats ist (§ 9 Satz 2 Nr. 1), herstellt oder anbietet, in Verkehr bringt, gebraucht oder zu einem der genannten Zwecke entweder einführt oder besitzt oder

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1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats ist (§ 9 Satz 2 Nr. 1), herstellt oder anbietet, in Verkehr bringt, gebraucht oder zu einem der genannten Zwecke entweder einführt oder besitzt oder

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