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Seller_PENfISP9dcwk3

Mehrwertsteuer Erstattungsbrief vom Zoll bekommen

Ein Kunde hat über Amazon dasselbe Produkt 6 Mal in die Schweiz bestellt und es dann 6 Mal zurückerstattet. Aufgeteilt waren die Produkte in zwei Bestellungen (2+4) Ende letzten Jahres und Anfang diesen Jahres.

Jetzt habe ich vom Zoll einen Brief über die Erstattung der Mehrwertsteuer bekommen:

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Ich habe so etwas noch nie erlebt und frage mich, ob jemand von euch durchblickt, einerseits was die Absicht des Kunden war und ob ich ihm tatsächlich die MwSt. erstatten muss.

Beste Grüße

Peter

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Seller_PENfISP9dcwk3

Mehrwertsteuer Erstattungsbrief vom Zoll bekommen

Ein Kunde hat über Amazon dasselbe Produkt 6 Mal in die Schweiz bestellt und es dann 6 Mal zurückerstattet. Aufgeteilt waren die Produkte in zwei Bestellungen (2+4) Ende letzten Jahres und Anfang diesen Jahres.

Jetzt habe ich vom Zoll einen Brief über die Erstattung der Mehrwertsteuer bekommen:

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Ich habe so etwas noch nie erlebt und frage mich, ob jemand von euch durchblickt, einerseits was die Absicht des Kunden war und ob ich ihm tatsächlich die MwSt. erstatten muss.

Beste Grüße

Peter

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_PENfISP9dcwk3

Du musst nicht - Du kannst - Da die die Ware nicht netto angeboten hast und inkl. MwSt gekauft hat liiegt es in deinem Ermessen. Ansonsten sind Drittlandlieferungen halt Steuerfrei.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_PENfISP9dcwk3

So ganz verstehe ich den Brief trotz Foto nicht. VON WEM ist dieser Brief? Du schreibst, er ist vom Zoll und weiter unter, dass Du dem Kunden die MwSt. erstatten sollst. Das bedeutet ja, dass der Zoll Dich auffordert, dem Kunden was zu erstatten. Das wäre mehr als ungewöhnlich.

Zudem schreibst Du, dass der Kunde die Bestellung zurückerstattet hat. Das verstehe ich nicht. Hat der Kunde zurück geschickt und DU hast erstattet?

Ich hatte mal eine Retoure um die 1000,- Euro aus der Schweiz, bei der der DEUTSCHE ZOLL von mir eine Einfuhrumsatzsteuer verlangt hat - bis ich denen nachgewiesen habe, dass es keine Einfuhr, sondern eine Retoure war. Aber das dürfte es hier nicht sein, denn da meldet sich der deutsche Zoll.

Bei normalen Lieferungen in die Schweiz stellst Du normalerweise eine Rechnung ohne USt. aus. Hast Du in dem Fall auf Deiner Rechnung die USt. ausgewiesen und in Deutschland abgeführt? Das wäre der Fall, den @Seller_C8XxwTXrjLw11 beschrieben hat. Dann hätte der Kunde das aber vor dem Kauf klären müssen. Aber auch so zieht der Schweizer Zoll nicht für Deine Kunden falsch berechnete USt. ein.

Wenn der Kunde zurück gesandt hat, und Du rückerstattet hast, dann wäre der Fall eh obsolet, da der komplette Kaufpreis ja erstattet wurde und damit auch die evtl. falsch berechnete USt. bereits erstattet wurde.

Ein anderer Fall ist, wenn das Schreiben vom Zoll ist und das Geld nicht wie Du schreibst den Kunden erstattet wird, sondern an das Schweizer Finanzamt abgeführt wird. Dann könnte das hier der Fall sein: Erreichen eure Kleinsendungen in die Schweiz pro Kalenderjahr den Wert von 100.000 CHF (netto), seid ihr in der Schweiz steuerpflichtig. Google mal taxdoo und "Wie genau funktioniert die Lieferschwelle Schweiz?" für Details.

Aber dass hieße, dass Du über der Lieferschwelle bist - dann müsstest Du USt. in der Schweiz abführen. Aber natürlich auch dann nicht, wenn der Kauf rückabgewickelt wurde.

Also: Von wem genau ist der Brief? Wem gehört das Konto bei der genannten Kantonalbank? und was genau war auf der erwähnten Rechnung ausgewiesen?

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Ein Kunde hat über Amazon dasselbe Produkt 6 Mal in die Schweiz bestellt und es dann 6 Mal zurückerstattet. Aufgeteilt waren die Produkte in zwei Bestellungen (2+4) Ende letzten Jahres und Anfang diesen Jahres.

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Mehrwertsteuer Erstattungsbrief vom Zoll bekommen

von Seller_PENfISP9dcwk3

Ein Kunde hat über Amazon dasselbe Produkt 6 Mal in die Schweiz bestellt und es dann 6 Mal zurückerstattet. Aufgeteilt waren die Produkte in zwei Bestellungen (2+4) Ende letzten Jahres und Anfang diesen Jahres.

Jetzt habe ich vom Zoll einen Brief über die Erstattung der Mehrwertsteuer bekommen:

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Ich habe so etwas noch nie erlebt und frage mich, ob jemand von euch durchblickt, einerseits was die Absicht des Kunden war und ob ich ihm tatsächlich die MwSt. erstatten muss.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_PENfISP9dcwk3

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So ganz verstehe ich den Brief trotz Foto nicht. VON WEM ist dieser Brief? Du schreibst, er ist vom Zoll und weiter unter, dass Du dem Kunden die MwSt. erstatten sollst. Das bedeutet ja, dass der Zoll Dich auffordert, dem Kunden was zu erstatten. Das wäre mehr als ungewöhnlich.

Zudem schreibst Du, dass der Kunde die Bestellung zurückerstattet hat. Das verstehe ich nicht. Hat der Kunde zurück geschickt und DU hast erstattet?

Ich hatte mal eine Retoure um die 1000,- Euro aus der Schweiz, bei der der DEUTSCHE ZOLL von mir eine Einfuhrumsatzsteuer verlangt hat - bis ich denen nachgewiesen habe, dass es keine Einfuhr, sondern eine Retoure war. Aber das dürfte es hier nicht sein, denn da meldet sich der deutsche Zoll.

Bei normalen Lieferungen in die Schweiz stellst Du normalerweise eine Rechnung ohne USt. aus. Hast Du in dem Fall auf Deiner Rechnung die USt. ausgewiesen und in Deutschland abgeführt? Das wäre der Fall, den @Seller_C8XxwTXrjLw11 beschrieben hat. Dann hätte der Kunde das aber vor dem Kauf klären müssen. Aber auch so zieht der Schweizer Zoll nicht für Deine Kunden falsch berechnete USt. ein.

Wenn der Kunde zurück gesandt hat, und Du rückerstattet hast, dann wäre der Fall eh obsolet, da der komplette Kaufpreis ja erstattet wurde und damit auch die evtl. falsch berechnete USt. bereits erstattet wurde.

Ein anderer Fall ist, wenn das Schreiben vom Zoll ist und das Geld nicht wie Du schreibst den Kunden erstattet wird, sondern an das Schweizer Finanzamt abgeführt wird. Dann könnte das hier der Fall sein: Erreichen eure Kleinsendungen in die Schweiz pro Kalenderjahr den Wert von 100.000 CHF (netto), seid ihr in der Schweiz steuerpflichtig. Google mal taxdoo und "Wie genau funktioniert die Lieferschwelle Schweiz?" für Details.

Aber dass hieße, dass Du über der Lieferschwelle bist - dann müsstest Du USt. in der Schweiz abführen. Aber natürlich auch dann nicht, wenn der Kauf rückabgewickelt wurde.

Also: Von wem genau ist der Brief? Wem gehört das Konto bei der genannten Kantonalbank? und was genau war auf der erwähnten Rechnung ausgewiesen?

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So ganz verstehe ich den Brief trotz Foto nicht. VON WEM ist dieser Brief? Du schreibst, er ist vom Zoll und weiter unter, dass Du dem Kunden die MwSt. erstatten sollst. Das bedeutet ja, dass der Zoll Dich auffordert, dem Kunden was zu erstatten. Das wäre mehr als ungewöhnlich.

Zudem schreibst Du, dass der Kunde die Bestellung zurückerstattet hat. Das verstehe ich nicht. Hat der Kunde zurück geschickt und DU hast erstattet?

Ich hatte mal eine Retoure um die 1000,- Euro aus der Schweiz, bei der der DEUTSCHE ZOLL von mir eine Einfuhrumsatzsteuer verlangt hat - bis ich denen nachgewiesen habe, dass es keine Einfuhr, sondern eine Retoure war. Aber das dürfte es hier nicht sein, denn da meldet sich der deutsche Zoll.

Bei normalen Lieferungen in die Schweiz stellst Du normalerweise eine Rechnung ohne USt. aus. Hast Du in dem Fall auf Deiner Rechnung die USt. ausgewiesen und in Deutschland abgeführt? Das wäre der Fall, den @Seller_C8XxwTXrjLw11 beschrieben hat. Dann hätte der Kunde das aber vor dem Kauf klären müssen. Aber auch so zieht der Schweizer Zoll nicht für Deine Kunden falsch berechnete USt. ein.

Wenn der Kunde zurück gesandt hat, und Du rückerstattet hast, dann wäre der Fall eh obsolet, da der komplette Kaufpreis ja erstattet wurde und damit auch die evtl. falsch berechnete USt. bereits erstattet wurde.

Ein anderer Fall ist, wenn das Schreiben vom Zoll ist und das Geld nicht wie Du schreibst den Kunden erstattet wird, sondern an das Schweizer Finanzamt abgeführt wird. Dann könnte das hier der Fall sein: Erreichen eure Kleinsendungen in die Schweiz pro Kalenderjahr den Wert von 100.000 CHF (netto), seid ihr in der Schweiz steuerpflichtig. Google mal taxdoo und "Wie genau funktioniert die Lieferschwelle Schweiz?" für Details.

Aber dass hieße, dass Du über der Lieferschwelle bist - dann müsstest Du USt. in der Schweiz abführen. Aber natürlich auch dann nicht, wenn der Kauf rückabgewickelt wurde.

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So ganz verstehe ich den Brief trotz Foto nicht. VON WEM ist dieser Brief? Du schreibst, er ist vom Zoll und weiter unter, dass Du dem Kunden die MwSt. erstatten sollst. Das bedeutet ja, dass der Zoll Dich auffordert, dem Kunden was zu erstatten. Das wäre mehr als ungewöhnlich.

Zudem schreibst Du, dass der Kunde die Bestellung zurückerstattet hat. Das verstehe ich nicht. Hat der Kunde zurück geschickt und DU hast erstattet?

Ich hatte mal eine Retoure um die 1000,- Euro aus der Schweiz, bei der der DEUTSCHE ZOLL von mir eine Einfuhrumsatzsteuer verlangt hat - bis ich denen nachgewiesen habe, dass es keine Einfuhr, sondern eine Retoure war. Aber das dürfte es hier nicht sein, denn da meldet sich der deutsche Zoll.

Bei normalen Lieferungen in die Schweiz stellst Du normalerweise eine Rechnung ohne USt. aus. Hast Du in dem Fall auf Deiner Rechnung die USt. ausgewiesen und in Deutschland abgeführt? Das wäre der Fall, den @Seller_C8XxwTXrjLw11 beschrieben hat. Dann hätte der Kunde das aber vor dem Kauf klären müssen. Aber auch so zieht der Schweizer Zoll nicht für Deine Kunden falsch berechnete USt. ein.

Wenn der Kunde zurück gesandt hat, und Du rückerstattet hast, dann wäre der Fall eh obsolet, da der komplette Kaufpreis ja erstattet wurde und damit auch die evtl. falsch berechnete USt. bereits erstattet wurde.

Ein anderer Fall ist, wenn das Schreiben vom Zoll ist und das Geld nicht wie Du schreibst den Kunden erstattet wird, sondern an das Schweizer Finanzamt abgeführt wird. Dann könnte das hier der Fall sein: Erreichen eure Kleinsendungen in die Schweiz pro Kalenderjahr den Wert von 100.000 CHF (netto), seid ihr in der Schweiz steuerpflichtig. Google mal taxdoo und "Wie genau funktioniert die Lieferschwelle Schweiz?" für Details.

Aber dass hieße, dass Du über der Lieferschwelle bist - dann müsstest Du USt. in der Schweiz abführen. Aber natürlich auch dann nicht, wenn der Kauf rückabgewickelt wurde.

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