Kundenbeschwerde über unvollständige Lieferung
Hallo zusammen,
Ich habe gerade meine Kunden um Bewertungen gebeten. Dabei hat mir eine Kundin zurückgeschrieben, das sie die Lieferung unvollständig erhalten hat und daher nicht bewerten wird.
Meine Frage als Neuling ist: Wo sehe ich Beschwerden des Kunden, wenn es um Mängel in der FBA Lieferung geht? Wie wird das dann abgewickelt?
Viele Dank!
Kundenbeschwerde über unvollständige Lieferung
Hallo zusammen,
Ich habe gerade meine Kunden um Bewertungen gebeten. Dabei hat mir eine Kundin zurückgeschrieben, das sie die Lieferung unvollständig erhalten hat und daher nicht bewerten wird.
Meine Frage als Neuling ist: Wo sehe ich Beschwerden des Kunden, wenn es um Mängel in der FBA Lieferung geht? Wie wird das dann abgewickelt?
Viele Dank!
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Seller_lHM5K6tPrOGQh
Hallo,
du weißt, dass das rechtlich problematisch ist? Wenn nicht, erkundige dich da mal.
Da hilft auch nicht, dass Amazon diese Funktion sogar anbietet.
Amazon liefert eine Bestellung desöfteren in mehreren Teillieferungen aus verschiedenen Paketzentren. Das ist hier auch wahrscheinlich.
Kundenservice bei FBA macht Amazon. Da muss sich der Kunde bei Amazon beschweren und das mit denen klären. Amazon kann auch ziemlich “zickig” werden, wenn man sich als Verkäufer bei FBA einmischt.
Bei “Stimme des Kunden” oder bei einer abgegebenen Bewertung. Beides wird eventuell auch dir negativ angerechnet und du musst dann schauen, ob du es geradegebogen bekommst.
Seller_lHM5K6tPrOGQh
Hallo,
ich hoffe, meine Antwort von gestern ist nicht falsch bei dir angekommen.
Ich habe es selbst am Anfang auch so gemacht wie du. Dieses Vorgehen ist schließlich nach meiner Meinung auch vollkommen logisch.
Das Problem ist nur, dass man mit Logik bei Amazon und deutscher Gesetzgebung/Rechtsprechung oft falsch liegt. Deshalb mein Rat, sich zu erkundigen: mal ein bisschen rumgoogeln und hier im Forum stöbern bringt einen in dieser Richtung wirklich weiter.
In diesem Sinne: Viel Erfolg, Herr Kollege!
Seller_fUC1S5MsJDWYk
Die Bitte um eine Bewertung wird im Wettbewerbsrecht als Webung gesehen.
Werben per Email kannst Du aber nur dann rechtskonform, wenn DU, also DU als Absender bzw. Verursacher/Begünstigter, eine Einwilligung des Kunden hast. Amazon hat diese Einwilligung (meistens), aber Du bist nicht Amazon.
Deine Kundin kann also mit der Mail in die nächste Wettbewerbszentrale gehen und die mahnen Dich dann ab. Passiert recht oft, kostet Geld, ist ärgerlich.
Amazon hat dieses Bewertung-Anfordern-System letztes Jahr etwas geändert, aber nicht so, dass der Händler jetzt rechtlich auf der sicheren Seite ist. Zwar tritt jetzt Amazon als Absender auf, aber die Gerichte tendieren dazu, Dich als Verursacher/Auslöser in die Mangel zu nehmen.
Hier mal ein Beitrag dazu: https://www.it-recht-kanzlei.de/amazon-bewertung-anfordern-button-rechtssicherheit.html
Nachtrag: Es gibt einige Amazon-Agenturen, die nicht Amazon gehören, die mit dieser und anderen, nicht zulässigen Aktionen Bewertungen einsammeln. Fällt reihenweise den Sellern auf die Füsse. Finger weg von den Get-Rich-Quick-Junkies.