EU-OSS ab 1. Juli 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Österreich ist die Registrierung zum EU-OSS bereits seit 1. April 2021 möglich: https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer/Umsatzsteuer-One-Stop-Shop/EU-OSS/Registrierung-zum-EU-OSS.html
Mit 1. Juli wird dann das EU-OSS aktiv und ich brauche nur meine österreichische UID zum Verkaufen von Waren in der ganzen EU (zumindest hab ich das so verstanden).
Leider finde ich im Seller Central noch keine Möglichkeit, meine EU-OSS zu hinterlegen, es werden nur nationale UIDs erfasst.
Ist in dieser Richtung etwas geplant?
LG,
Stefan
EU-OSS ab 1. Juli 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Österreich ist die Registrierung zum EU-OSS bereits seit 1. April 2021 möglich: https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer/Umsatzsteuer-One-Stop-Shop/EU-OSS/Registrierung-zum-EU-OSS.html
Mit 1. Juli wird dann das EU-OSS aktiv und ich brauche nur meine österreichische UID zum Verkaufen von Waren in der ganzen EU (zumindest hab ich das so verstanden).
Leider finde ich im Seller Central noch keine Möglichkeit, meine EU-OSS zu hinterlegen, es werden nur nationale UIDs erfasst.
Ist in dieser Richtung etwas geplant?
LG,
Stefan
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Seller_fUC1S5MsJDWYk
Und zusätzlich in den Ländern, in denen Du lagerst und von denen aus Du versendest.
Also FBA mit Lagerung in De bedeutet, dass Du auch in DE eine umsatzsteuerliche Registrierung und eine USt-Id brauchst.
Das wird es auch künftig nicht geben.
Mit Deiner Ust-Id musst Du dem Marktplatz belegen, dass Du eine umsatzsteuerliche Registrierung im Sitzland hast, also wird Amazon von der Haftung für Deine Umsatzsteuerpflichten freigestellt.
Über das OSS meldest Du Deine Fernverkäufe - das kann und darf Amazon nicht machen, denn einerseits kennt Amazon nicht Deine sonstigen Umsätze, andererseits darf Amazon keine Steuererklärungen abgeben.
Seller_U322htYBZhkjh
Hallo ebenfalls aus Ö.
Wir haben gestern eine ziemlich ausführliche Mail (bzw einen Fall im Amazon Konto) in Englisch von Ama bekommen, dass wir ganz dringend und bis allerspätestens 1.7. entweder unsere deutsche UID eintragen sollen oder den Nachweis erbringen, bei OSS registriert zu sein. Den Nachweis soll man in diesem Fall als PDF hochladen.
Schau doch mal, vielleicht hast Du auch einen offenen Fall.
(wir sind allerdings nicht Kleinunternehmer)
Seller_U322htYBZhkjh
Ich glaub da ist eh nix zum Anonymisieren dran, ist ziemlich allgemein gehalten (zur Info: wir machen kein FBA und liegen bislang immer unter der Lieferschwelle nach DE, ergo nur ne AT UID hinterlegt):
Dear Selling Partner,
Please read this message carefully: Your seller account does not have a German VAT number and we need you to update it in Seller Central to ensure that you do not lose your ability to inbound stock to FBA or sell in the German marketplace.
According to the new amendments in the German VAT Code, all online marketplaces must collect a German VAT identification number, replacing the existing requirement to collect §22f Tax certificate from Selling Partners trading on a German Marketplace and fulfilling orders from or to Germany.
In order to remain compliant, you will be required to be VAT registered in Germany and provide your German VAT identification number on Seller Central by July 1st 2021 to avoid your account from being suspended in Germany. Please make sure that your business name and address on Seller Central is matching with the data from your German VAT Registration Certificate. Note that your German VAT identification number also needs to match your business name and address stored by the German Federal Tax Authority : https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/USt_IdNr/ust_idnr_node.html#js-toc-entry3.
Please upload all European VAT numbers that you have available at https://sellercentral-europe.amazon.com/tax/registrations
Please visit https://sellercentral.amazon.co.uk/gc/vat-services for further information. Please respond to this case with proof of vat registration application as an attachment in pdf format.
Valid proof can include one of the following: confirmation letter from your tax advisor that they have submitted an application on your behalf or a copy/ screenshot of the application to the German tax authorities if you have made the registration by yourself.
Union One- Stop-Shop Scheme (OSS): If you do not store inventory in Germany you can alternatively meet your German tax obligations by opting into Union One-Stop-Shop (“OSS”). You will need to provide evidence by July 1st that you report your EU Business-to-Consumer cross border sales to Germany through OSS and mark the VAT identification number in Seller Central used for OSS.
Further information regarding this change, and the implications for your business, is available on the EU VAT Ecommerce Legislation help page : https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/vat-education/eu-dr?.
Seller_UCeZcXlElLlP7
Ich bin gerade am Grübeln und mit dem derzeitigen Wissen zum Schluss gekommen, dass es für mich wohl 2 Möglichkeiten gibt:
A) Kleinunternehmerregelung aufgeben, UID in D beantragen
B) Kleinunternehmer bleiben, UID in D beantragen plus EU-OSS, dann aber ausschließlich FBM
Ich denke, B wäre die einfachere Möglichkeit und nach allem was ich gelesen hab auch rechtskonform wenn man keinen Lagerstand in D hat. Die Frage ist allerdings, ob eine UID in D tatsächlich noch nötig ist wenn man eine EU-OSS hat (und die evtl sogar bei Amazon hinterlegen kann).
Seller_itYq3SwU9oKOh
Hallo,
da ich Österreichischer Unternehmer bin und das ganze schon so ziemlich durchgemacht habe fasse ich dir mal alles zusammen.
Du bist Österreichischer Unternehmer und versendest von Österreich aus ohne OSS?
Versteuert wird mit 20% Ust. in alle Länder in die du verschickst bis du die Lieferschwelle erreicht hast. Sobald du diese erreicht hast bist du Ust. pflichtig in jenem Land und musst dich dort Umsatzsteuerlich registrieren und die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes in der Rechnung angeben
Du bist Österreichischer Unternehmer und versendest von Österreich aus mit OSS?
Versteuert wird mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Landes in das du verkaufst und du musst dich NICHT in jedem Land registrieren und kannst diese nun über das OSS melden. Das heist, du hast nur 1 UID also die österreichische und machst quasi deine Umsatzsteuervoranmeldungen für jedes Land über das österreichische Finanzamt, also Finanzonline.
Du bist Österreichischer Unternehmer und Lagerst in einem FBA Lager?
OSS ist für dich somit nutzlos, du musst dich weiterhin in jedem Land registrieren, in dem du Lagerst. Beispiel: Du lagerst in Deutschland und versendest Europaweit? Du musst nun mit 19% Umsatzsteuer deine Rechnungen ausweisen und monatlich über ELSTER deine UVA machen.
ACHTUNG: Auch von hier gelten Lieferschwellen, also falls du die Schwelle z.b nach Italien erreichst musst du dich auch dort registrieren.
Du bist Österreichischer Unternehmer und Lagerst in mehreren FBA Lager (PAN-EU)?
Dann musst du dich Umsatzsteuerlich dort registrieren wo deine Waren lagern und das selbe Schema wie vorhin verwenden, also Umsatzsteuer vom Versendungsland bis die Lieferschwellen erreicht sind.
Falls du österreichischer Kleinunternehmer bist hast du übrigens die Arschkarte, auch wenn du eine UID hast. Amazon wird dir nämlich Netto Rechnungen (Reverse Charge ) ausstellen und du musst die Steuer dann über deine UVA angeben. Du wirst aber im Gegenzug NICHT wie ein normaler Unternehmer vorsteuerabzugsfähig sein.
Hoffe ich konnte helfen
Liebe Grüße
Seller_UCeZcXlElLlP7
Ich danke vielmals für die tollen Informationen! Eigentlich müsste eine Zusammenfassung dieses Threads jedem angehenden Amazon-Händler gleich mal bei der Registrierung (zumindest in D und Ö) “aufs Auge gedrückt” werden, so wichtig ist das.
Nachdem das eigentliche Problem in meinem Fall wohl die Lagerung in D ist, werde ich wohl oder übel auf FBA verzichten müssen und von Ö aus verschicken, der Einfachheit halber mit OSS solange Amazon keine Warenlager in Ö hat.
Seller_UCeZcXlElLlP7
Lieber Thomas,
bist du dir sicher, dass beim Versand aus Ö kein prime-Logo möglich ist? Es gibt dafür ja das “Prime durch Verkäufer”-Programm, oder?
EDIT: Gerade gesehen, man braucht ein Warenlager in D dafür.
Seller_UCeZcXlElLlP7
Ich möchte momentan noch nicht mit Steuerberater arbeiten, vor allem weil ich zunächst alles selbst verstehen will und dann ggf. einzelne Schritte auslagern möchte. Ich hab schon das Formular des FA München für die Zuteilung einer UID gefunden, das werd ich ausfüllen.
Ist die UST-Voranmeldung und UST-Jahresabrechnung im ELSTER eine eigene Wissenschaft oder einigermaßen benutzerfreundlich? Dann bekomm ich das sicher selber hin. Was es mit der Zusammenfassenden Meldung auf sich hat, muss ich aber erst genau ergründen.
Seller_UCeZcXlElLlP7
Wäre für FBA evtl auch die Konsignationslagerregelung interessant oder bin ich da komplett auf dem Holzweg?
-> https://www.wko.at/service/steuern/konsignationslager-in-anderem-eu-mitgliedsstaat.html