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Seller_FPP227yFJiEJT

Von Umsatzsteuer auf Kleingewerbe

Hallo, ab 2024 bin ich nicht mehr Umsatzsteuerpflichtig.

Wie kann ich meine Angebote umstellen auf Kleinunternehmerschaft, bzw. ohne Umsatzsteuer.

Danke im Voraus.

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Seller_FPP227yFJiEJT

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Hallo, ab 2024 bin ich nicht mehr Umsatzsteuerpflichtig.

Wie kann ich meine Angebote umstellen auf Kleinunternehmerschaft, bzw. ohne Umsatzsteuer.

Danke im Voraus.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_FPP227yFJiEJT

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Seller_FPP227yFJiEJT
Wie kann ich meine Angebote umstellen
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Gar nicht.

Amazon ist als Plattform für Verkäufer mit Kleinunternehmerregelung eher suboptimal. Du musst natürlich Deine Rechnungen mit dem entsprechenden Passus versehen. Dazu darfst Du keinesfalls den Rechnungsservice von Amazon nutzen.

Ein Hinweis bei Deinen Angeboten, dass die USt. wg. §19 Ustg in Deinen Rechnungen nicht ausgewiesen wird, ist nicht möglich. Vereinzelt kann das zu Problemen mit gewerblichen Käufern führen, die davon ausgehen, dass die USt. ausgewiesen wird.

Dazu muss man auch beachten, dass Reverse Charge auch für Dich gilt. D.h. auf die Rechnung von Amazon musst Du aktiv Ust. ans FA abführen, darfst diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen.

Wenn Du die Einschränkungen und die genannten Hindernisse aber hinnimmst, kannst Du auch mit Kleinunternehmerregelung hier verkaufen - was viele andere auch tun.

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Seller_q1jzjncwaRLhK
In Antwort auf: Post von: Seller_FPP227yFJiEJT

Der Steuerberater sagte: "Mit der Kleinunternehmerregelung sparen Sie Steuern, aber Zeit nicht."

Die Antwort von _miro ist korrekt. Amazon bietet keine Möglichkeit an, Angebote auf Kleinunternehmerschaft umzustellen. Als Kleinunternehmer musst du deine Rechnungen selbst erstellen und dabei den entsprechenden Passus "Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG" hinzufügen. Du darfst den Rechnungsservice von Amazon nicht nutzen, da dieser immer die Umsatzsteuer ausweist.

Wenn du die Einschränkungen und die genannten Hindernisse aber hinnimmst, kannst du auch mit Kleinunternehmerregelung auf Amazon verkaufen - was viele andere auch tun.

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Seller_FPP227yFJiEJT

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Hallo, ab 2024 bin ich nicht mehr Umsatzsteuerpflichtig.

Wie kann ich meine Angebote umstellen auf Kleinunternehmerschaft, bzw. ohne Umsatzsteuer.

Danke im Voraus.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_FPP227yFJiEJT

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Gar nicht.

Amazon ist als Plattform für Verkäufer mit Kleinunternehmerregelung eher suboptimal. Du musst natürlich Deine Rechnungen mit dem entsprechenden Passus versehen. Dazu darfst Du keinesfalls den Rechnungsservice von Amazon nutzen.

Ein Hinweis bei Deinen Angeboten, dass die USt. wg. §19 Ustg in Deinen Rechnungen nicht ausgewiesen wird, ist nicht möglich. Vereinzelt kann das zu Problemen mit gewerblichen Käufern führen, die davon ausgehen, dass die USt. ausgewiesen wird.

Dazu muss man auch beachten, dass Reverse Charge auch für Dich gilt. D.h. auf die Rechnung von Amazon musst Du aktiv Ust. ans FA abführen, darfst diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen.

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Der Steuerberater sagte: "Mit der Kleinunternehmerregelung sparen Sie Steuern, aber Zeit nicht."

Die Antwort von _miro ist korrekt. Amazon bietet keine Möglichkeit an, Angebote auf Kleinunternehmerschaft umzustellen. Als Kleinunternehmer musst du deine Rechnungen selbst erstellen und dabei den entsprechenden Passus "Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG" hinzufügen. Du darfst den Rechnungsservice von Amazon nicht nutzen, da dieser immer die Umsatzsteuer ausweist.

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Gar nicht.

Amazon ist als Plattform für Verkäufer mit Kleinunternehmerregelung eher suboptimal. Du musst natürlich Deine Rechnungen mit dem entsprechenden Passus versehen. Dazu darfst Du keinesfalls den Rechnungsservice von Amazon nutzen.

Ein Hinweis bei Deinen Angeboten, dass die USt. wg. §19 Ustg in Deinen Rechnungen nicht ausgewiesen wird, ist nicht möglich. Vereinzelt kann das zu Problemen mit gewerblichen Käufern führen, die davon ausgehen, dass die USt. ausgewiesen wird.

Dazu muss man auch beachten, dass Reverse Charge auch für Dich gilt. D.h. auf die Rechnung von Amazon musst Du aktiv Ust. ans FA abführen, darfst diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen.

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Amazon ist als Plattform für Verkäufer mit Kleinunternehmerregelung eher suboptimal. Du musst natürlich Deine Rechnungen mit dem entsprechenden Passus versehen. Dazu darfst Du keinesfalls den Rechnungsservice von Amazon nutzen.

Ein Hinweis bei Deinen Angeboten, dass die USt. wg. §19 Ustg in Deinen Rechnungen nicht ausgewiesen wird, ist nicht möglich. Vereinzelt kann das zu Problemen mit gewerblichen Käufern führen, die davon ausgehen, dass die USt. ausgewiesen wird.

Dazu muss man auch beachten, dass Reverse Charge auch für Dich gilt. D.h. auf die Rechnung von Amazon musst Du aktiv Ust. ans FA abführen, darfst diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen.

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Der Steuerberater sagte: "Mit der Kleinunternehmerregelung sparen Sie Steuern, aber Zeit nicht."

Die Antwort von _miro ist korrekt. Amazon bietet keine Möglichkeit an, Angebote auf Kleinunternehmerschaft umzustellen. Als Kleinunternehmer musst du deine Rechnungen selbst erstellen und dabei den entsprechenden Passus "Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG" hinzufügen. Du darfst den Rechnungsservice von Amazon nicht nutzen, da dieser immer die Umsatzsteuer ausweist.

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Der Steuerberater sagte: "Mit der Kleinunternehmerregelung sparen Sie Steuern, aber Zeit nicht."

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