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Seller_AMIcj4UDgop6M

DSGVO Datenschutzhinweise seitens Verkäufer erforderlich? Aufttragsverarbeitung

Ab 25.Mai 2018 gelten erweitere Informations und Hinweispflichten bei der Datenerhebung.

  1. Ist mit Amazon ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu schließen (Artikel 28)?
  2. Sind eigene Datenschutzhinweise im Amazon-Shop zu erstellen?
  3. Auf welche Art sind die Informationspflichten sind seitens der Verkäufers vor bzw. die Hinweispflichten nach dem Kauf an den Käufer zu geben ?
  4. Darf man auf die eigenen Datenschutzhinweise auf der eigenen Homepage verweisen?

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist gegeben. (Erfüllung Kaufvertrag Artikel 6-1b)

Die wie sieht es mit den Informationspflichten (Artikel 13) aus?

.5Wie stelle ich sicher, dass der Kunde meine Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat?

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Tags:Richtlinie
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Ab 25.Mai 2018 gelten erweitere Informations und Hinweispflichten bei der Datenerhebung.

  1. Ist mit Amazon ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu schließen (Artikel 28)?
  2. Sind eigene Datenschutzhinweise im Amazon-Shop zu erstellen?
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  4. Darf man auf die eigenen Datenschutzhinweise auf der eigenen Homepage verweisen?

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist gegeben. (Erfüllung Kaufvertrag Artikel 6-1b)

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Seller_oi0rqS7NhwifH
In Antwort auf: Post von: Seller_AMIcj4UDgop6M
  1. Nein
  2. Wie schon immer.
  3. Wie schon immer.
  4. Das erlaubt Ama nicht.
  5. Indem sie gepflegt sind.
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