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Seller_l27q98TnkqkCY

Als Privatperson verkaufen

Hallo,

Ich habe irgendwie das Gefühl das ich eine art Geschäftskonto habe. Anders kann ich mir nicht erklären wieso Amazon für alles eine Freischaltung möchte, die ich nur mit als Privatperson unerreichbaren anzahlen an Rechnungen erlangen kann.

Aktuell habe ich die Situation, dass ich meine alte Samsung SSD Pro 850 256GB verkaufen möchte. Amazon verlangt nun eine Rechnung die nicht älter als 180 Tage ist und den Einkauf von mindestens 10 Artikeln belegt. Welcher normale Mensch kauft denn 10 Samsung Artikel innerhalb eines Jahres?

Da kann etwas nicht stimmen dachte ich mir und kam auf die Idee das das Problem ganz einfach darin liegen könnte, dass mein Account als Großhändler geflaggt sein könnte. Oder Gilt diese Freischalt Sache tatsächlich auch für Privatpersonen die alle Schaltjahre mal ihren Keller ausmisten wollen?

Gruß Sven

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Seller_l27q98TnkqkCY

Als Privatperson verkaufen

Hallo,

Ich habe irgendwie das Gefühl das ich eine art Geschäftskonto habe. Anders kann ich mir nicht erklären wieso Amazon für alles eine Freischaltung möchte, die ich nur mit als Privatperson unerreichbaren anzahlen an Rechnungen erlangen kann.

Aktuell habe ich die Situation, dass ich meine alte Samsung SSD Pro 850 256GB verkaufen möchte. Amazon verlangt nun eine Rechnung die nicht älter als 180 Tage ist und den Einkauf von mindestens 10 Artikeln belegt. Welcher normale Mensch kauft denn 10 Samsung Artikel innerhalb eines Jahres?

Da kann etwas nicht stimmen dachte ich mir und kam auf die Idee das das Problem ganz einfach darin liegen könnte, dass mein Account als Großhändler geflaggt sein könnte. Oder Gilt diese Freischalt Sache tatsächlich auch für Privatpersonen die alle Schaltjahre mal ihren Keller ausmisten wollen?

Gruß Sven

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
In Antwort auf: Post von: Seller_l27q98TnkqkCY

Stimmt schon - es gibt einige Marken hier, die man nicht (mehr) einfach so verkaufen kann. Dafür benötigt man die genannten Rechnungen zur Vorlage. Kann ein Privatverkäfuer natürlich nicht vorlegen und damit solche Artikel nicht verkaufen.
Auch mit einem gewerblichen account kann nicht (mehr) alles einfach so verkauft werden - nur dass gewerbliche Verkäufer eben die Nachweise bringen können.
Verkauf´ das Teil doch in der Bucht - solche Artikel sind für Privatverkäufer eh heikel zum Verkauf auf amazon - vor allem kannst Du dort auch Deinen Privatverkäfuer-Status auch deutlicher zum Ausdruck bringen.

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Seller_j3KkCXSC1kRjV
In Antwort auf: Post von: Seller_l27q98TnkqkCY

Diverse verschiedene Artikel müssen Aufgrund von Amazon-Vorgaben freigeschaltet werden. Ist abhängig vom Hersteller, Produktgruppe etc. Das hat nichts mit dem Account zu tun.

:vulcan_salute:

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Seller_efG0zqhB7h2Ub
In Antwort auf: Post von: Seller_l27q98TnkqkCY

Hallo,
für bestimmte Kategorien benötigt man seitens Amazon eine Freischaltung (Tendenz: Anzahl der Kategorien steigend). Hauptsächlicher Grund: Vermeiden des Verkaufs von Plagiaten.

Der grösste Teil der Verkäufer auf Amazon sind gewerbliche Händler, private Verkäufer werden nicht ausgeschlossen.
Amazon macht jedoch keinen Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern!
Das heisst: Auch ein privater Verkäufer muss hier den verkauften Artikel auf Käuferwunsch zurücknehmen etc.
Und ja, das ist rechtens, da Du hier dem Käufer vor Kauf - im Gegensatz zu ebay - nicht kenntlich machen kannst, dass Du ein privater Verkäufer bist (ausser der “Privatverkäufer ohne Rücknahme” ist Teil Deines Verkäufernamens.

LG incognito

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_l27q98TnkqkCY

“ebay” ist die passende Antwort - Amazon ist die denkbar schlechteste Plattform fuer private Verkaeufe von gebrauchter Elektronik. Punkt. Gibt es nichts zu diskutieren…

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Seller_l27q98TnkqkCY

Als Privatperson verkaufen

Hallo,

Ich habe irgendwie das Gefühl das ich eine art Geschäftskonto habe. Anders kann ich mir nicht erklären wieso Amazon für alles eine Freischaltung möchte, die ich nur mit als Privatperson unerreichbaren anzahlen an Rechnungen erlangen kann.

Aktuell habe ich die Situation, dass ich meine alte Samsung SSD Pro 850 256GB verkaufen möchte. Amazon verlangt nun eine Rechnung die nicht älter als 180 Tage ist und den Einkauf von mindestens 10 Artikeln belegt. Welcher normale Mensch kauft denn 10 Samsung Artikel innerhalb eines Jahres?

Da kann etwas nicht stimmen dachte ich mir und kam auf die Idee das das Problem ganz einfach darin liegen könnte, dass mein Account als Großhändler geflaggt sein könnte. Oder Gilt diese Freischalt Sache tatsächlich auch für Privatpersonen die alle Schaltjahre mal ihren Keller ausmisten wollen?

Gruß Sven

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Seller_l27q98TnkqkCY

Als Privatperson verkaufen

Hallo,

Ich habe irgendwie das Gefühl das ich eine art Geschäftskonto habe. Anders kann ich mir nicht erklären wieso Amazon für alles eine Freischaltung möchte, die ich nur mit als Privatperson unerreichbaren anzahlen an Rechnungen erlangen kann.

Aktuell habe ich die Situation, dass ich meine alte Samsung SSD Pro 850 256GB verkaufen möchte. Amazon verlangt nun eine Rechnung die nicht älter als 180 Tage ist und den Einkauf von mindestens 10 Artikeln belegt. Welcher normale Mensch kauft denn 10 Samsung Artikel innerhalb eines Jahres?

Da kann etwas nicht stimmen dachte ich mir und kam auf die Idee das das Problem ganz einfach darin liegen könnte, dass mein Account als Großhändler geflaggt sein könnte. Oder Gilt diese Freischalt Sache tatsächlich auch für Privatpersonen die alle Schaltjahre mal ihren Keller ausmisten wollen?

Gruß Sven

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Als Privatperson verkaufen

von Seller_l27q98TnkqkCY

Hallo,

Ich habe irgendwie das Gefühl das ich eine art Geschäftskonto habe. Anders kann ich mir nicht erklären wieso Amazon für alles eine Freischaltung möchte, die ich nur mit als Privatperson unerreichbaren anzahlen an Rechnungen erlangen kann.

Aktuell habe ich die Situation, dass ich meine alte Samsung SSD Pro 850 256GB verkaufen möchte. Amazon verlangt nun eine Rechnung die nicht älter als 180 Tage ist und den Einkauf von mindestens 10 Artikeln belegt. Welcher normale Mensch kauft denn 10 Samsung Artikel innerhalb eines Jahres?

Da kann etwas nicht stimmen dachte ich mir und kam auf die Idee das das Problem ganz einfach darin liegen könnte, dass mein Account als Großhändler geflaggt sein könnte. Oder Gilt diese Freischalt Sache tatsächlich auch für Privatpersonen die alle Schaltjahre mal ihren Keller ausmisten wollen?

Gruß Sven

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Seller_Q8CWPyI0feUOc
In Antwort auf: Post von: Seller_l27q98TnkqkCY

Stimmt schon - es gibt einige Marken hier, die man nicht (mehr) einfach so verkaufen kann. Dafür benötigt man die genannten Rechnungen zur Vorlage. Kann ein Privatverkäfuer natürlich nicht vorlegen und damit solche Artikel nicht verkaufen.
Auch mit einem gewerblichen account kann nicht (mehr) alles einfach so verkauft werden - nur dass gewerbliche Verkäufer eben die Nachweise bringen können.
Verkauf´ das Teil doch in der Bucht - solche Artikel sind für Privatverkäufer eh heikel zum Verkauf auf amazon - vor allem kannst Du dort auch Deinen Privatverkäfuer-Status auch deutlicher zum Ausdruck bringen.

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Seller_j3KkCXSC1kRjV
In Antwort auf: Post von: Seller_l27q98TnkqkCY

Diverse verschiedene Artikel müssen Aufgrund von Amazon-Vorgaben freigeschaltet werden. Ist abhängig vom Hersteller, Produktgruppe etc. Das hat nichts mit dem Account zu tun.

:vulcan_salute:

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Seller_efG0zqhB7h2Ub
In Antwort auf: Post von: Seller_l27q98TnkqkCY

Hallo,
für bestimmte Kategorien benötigt man seitens Amazon eine Freischaltung (Tendenz: Anzahl der Kategorien steigend). Hauptsächlicher Grund: Vermeiden des Verkaufs von Plagiaten.

Der grösste Teil der Verkäufer auf Amazon sind gewerbliche Händler, private Verkäufer werden nicht ausgeschlossen.
Amazon macht jedoch keinen Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern!
Das heisst: Auch ein privater Verkäufer muss hier den verkauften Artikel auf Käuferwunsch zurücknehmen etc.
Und ja, das ist rechtens, da Du hier dem Käufer vor Kauf - im Gegensatz zu ebay - nicht kenntlich machen kannst, dass Du ein privater Verkäufer bist (ausser der “Privatverkäufer ohne Rücknahme” ist Teil Deines Verkäufernamens.

LG incognito

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In Antwort auf: Post von: Seller_l27q98TnkqkCY

“ebay” ist die passende Antwort - Amazon ist die denkbar schlechteste Plattform fuer private Verkaeufe von gebrauchter Elektronik. Punkt. Gibt es nichts zu diskutieren…

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Stimmt schon - es gibt einige Marken hier, die man nicht (mehr) einfach so verkaufen kann. Dafür benötigt man die genannten Rechnungen zur Vorlage. Kann ein Privatverkäfuer natürlich nicht vorlegen und damit solche Artikel nicht verkaufen.
Auch mit einem gewerblichen account kann nicht (mehr) alles einfach so verkauft werden - nur dass gewerbliche Verkäufer eben die Nachweise bringen können.
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Stimmt schon - es gibt einige Marken hier, die man nicht (mehr) einfach so verkaufen kann. Dafür benötigt man die genannten Rechnungen zur Vorlage. Kann ein Privatverkäfuer natürlich nicht vorlegen und damit solche Artikel nicht verkaufen.
Auch mit einem gewerblichen account kann nicht (mehr) alles einfach so verkauft werden - nur dass gewerbliche Verkäufer eben die Nachweise bringen können.
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Diverse verschiedene Artikel müssen Aufgrund von Amazon-Vorgaben freigeschaltet werden. Ist abhängig vom Hersteller, Produktgruppe etc. Das hat nichts mit dem Account zu tun.

:vulcan_salute:

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Diverse verschiedene Artikel müssen Aufgrund von Amazon-Vorgaben freigeschaltet werden. Ist abhängig vom Hersteller, Produktgruppe etc. Das hat nichts mit dem Account zu tun.

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Hallo,
für bestimmte Kategorien benötigt man seitens Amazon eine Freischaltung (Tendenz: Anzahl der Kategorien steigend). Hauptsächlicher Grund: Vermeiden des Verkaufs von Plagiaten.

Der grösste Teil der Verkäufer auf Amazon sind gewerbliche Händler, private Verkäufer werden nicht ausgeschlossen.
Amazon macht jedoch keinen Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern!
Das heisst: Auch ein privater Verkäufer muss hier den verkauften Artikel auf Käuferwunsch zurücknehmen etc.
Und ja, das ist rechtens, da Du hier dem Käufer vor Kauf - im Gegensatz zu ebay - nicht kenntlich machen kannst, dass Du ein privater Verkäufer bist (ausser der “Privatverkäufer ohne Rücknahme” ist Teil Deines Verkäufernamens.

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Der grösste Teil der Verkäufer auf Amazon sind gewerbliche Händler, private Verkäufer werden nicht ausgeschlossen.
Amazon macht jedoch keinen Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern!
Das heisst: Auch ein privater Verkäufer muss hier den verkauften Artikel auf Käuferwunsch zurücknehmen etc.
Und ja, das ist rechtens, da Du hier dem Käufer vor Kauf - im Gegensatz zu ebay - nicht kenntlich machen kannst, dass Du ein privater Verkäufer bist (ausser der “Privatverkäufer ohne Rücknahme” ist Teil Deines Verkäufernamens.

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“ebay” ist die passende Antwort - Amazon ist die denkbar schlechteste Plattform fuer private Verkaeufe von gebrauchter Elektronik. Punkt. Gibt es nichts zu diskutieren…

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