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Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Ein weiteres unmögliches Szenario von A bis Z.

9.5.24 Der Käufer kauft eine Sonnenbrille für knapp 200 Euro

17.05.24 Käufer öffnet Rückgabeantrag „Bestellung irrtümlich aufgegeben“

Dem Käufer wird eine automatische RMA mit unserer Rücksendeadresse zugesandt (wie bei allen Rücksendeanfragen).

19.05.24 Der Käufer eröffnet eine A-Z-Reklamation und entscheidet plötzlich, dass der Artikel „beschädigt/defekt“ ist – keine Mitteilung des Käufers, keine Fotos, nichts. Nur ein Satz von A-Z: Offenbar hat die „Brille wackelige Bügel“

Amazon wird die Rückerstattung veranlassen – „Wir haben dem Käufer nicht innerhalb von 48 Stunden geantwortet.“ - Sicherlich gilt eine RMA als Antwort?

Das Produkt wurde (noch...? Noch nie...?) nicht an uns zurückgesandt. Möchte der Käufer nun tatsächlich seine „wackelige“ Brille behalten?

Wie ist dies in irgendeiner Weise fair oder im Einklang mit den Online-Fernabsatzbestimmungen? Es ist doch nur fair, dass auch sogenannte „beschädigte“ Artikel an den Verkäufer zurückgegeben werden?

Wir bitten die Community oder vorzugsweise jemanden mit Autorität bei Amazon, sich mit diesem Fall zu befassen

Vielen Dank.

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Tags:A-bis-Z-Garantieanträge, Erstattungen, Rücksendung
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Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Ein weiteres unmögliches Szenario von A bis Z.

9.5.24 Der Käufer kauft eine Sonnenbrille für knapp 200 Euro

17.05.24 Käufer öffnet Rückgabeantrag „Bestellung irrtümlich aufgegeben“

Dem Käufer wird eine automatische RMA mit unserer Rücksendeadresse zugesandt (wie bei allen Rücksendeanfragen).

19.05.24 Der Käufer eröffnet eine A-Z-Reklamation und entscheidet plötzlich, dass der Artikel „beschädigt/defekt“ ist – keine Mitteilung des Käufers, keine Fotos, nichts. Nur ein Satz von A-Z: Offenbar hat die „Brille wackelige Bügel“

Amazon wird die Rückerstattung veranlassen – „Wir haben dem Käufer nicht innerhalb von 48 Stunden geantwortet.“ - Sicherlich gilt eine RMA als Antwort?

Das Produkt wurde (noch...? Noch nie...?) nicht an uns zurückgesandt. Möchte der Käufer nun tatsächlich seine „wackelige“ Brille behalten?

Wie ist dies in irgendeiner Weise fair oder im Einklang mit den Online-Fernabsatzbestimmungen? Es ist doch nur fair, dass auch sogenannte „beschädigte“ Artikel an den Verkäufer zurückgegeben werden?

Wir bitten die Community oder vorzugsweise jemanden mit Autorität bei Amazon, sich mit diesem Fall zu befassen

Vielen Dank.

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Seller_B8A16cPRYNPzj
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Seller_gw7Xiv98rwgJ0
Wie ist dies in irgendeiner Weise fair oder im Einklang mit den Online-Fernabsatzbestimmungen?
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A-Z und Fairness sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe und sie passen nur selten zusammen. Wahrscheinlich ist dem Käufer bewusst geworden, dass er Gefahr läuft, bei "irrtümlich bestellt" tatsächlich mal die Rücksendekosten tragen zu müssen und hat sich deshalb dann für einen A-Z mit "wackeligen Bügeln" entschieden.

Wird die Brille nicht zurückgesendet, bleibt nur "Rechnung, Mahnung und Inkasso".

Melde dich von der automatischen Rücksendegenehmigung ab, das macht das Händlerleben wesentlich leichter.

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Jona_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Hallo @Seller_gw7Xiv98rwgJ0,

wurde der Antrag bereits entschieden? Da du sagst, dass Amazon die Rückerstattung veranlassen wird, war es für mich nicht ganz klar, ob du vermutest, dass das passiert, oder die Erstattung bereits erfolgt ist.

Es ist schonmal gut, dass du den Rücksendeantrag damals bestätigt hattest. Hatte der Kunde noch eine weitere Nachricht an euch gesendet? Sprich, gibt es eine Kundennachricht, auf die eine Antwort aussteht?

Beste Grüße,

Jona

10
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Seller_GP8AS3TAlBG7A
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Gutes Thema! Ich hätte da auch noch was.

Kunde bekommt einwandfreie Ware innerhalb der angegebenen Lieferzeit.. Ruft dann bei Amazon an, weil er die Ware zurücksenden möchte, ihm aber alle Rücksendegründe nicht passend erscheinen. Amazon MItarbeiter eröffnet also sofort einen A-Z Antag, der natürlich sofort genehmigt wird, ohne vorherige Kontaktaufnahme mit mir und komplett ohne Rücksendeantrag. Widerspruch wird direkt abgelehnt. Kunde hat nun das Geld und die Ware und will die Ware auch nicht zurückschicken.

Ach so: Der Kunde gibt mir dann noch eine negative Bewertung, weil Amazon ihn ja nicht zurückgerufen hat...

Das macht doch richtig Spass hier!

250
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Seller_RKuSC7Ictm6Zz
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Hallo,

klingt so als ob Du noch nicht viel solche Erfahrungen mit Amazon gemacht hast, das Forum ist voll mit krassen Sachen in Bezug auf A-Z.

Schlußendlich gibts ne kleine Keule wie ich Jona schrieb über jeff (at) amazon (Punkt) com oder die Rechtsabteilung in München über die definitiv falsche und unrechtmäßige Entscheidung zu informieren.

Die große Keule ist das volle Programm... also Strafanzeige gegen den Kunden wegen offensichtlichem Betrug sowie die Forderung gemäß höchstricherlicher Rechtssprechung des BGH zu A-Z Anträgen juristisch einzuklagen... Urteil vom 01.04.2020, Az.: VIII ZR 18/19

Ebenfalls könnten Folgeschäden die dadurch entstehen juristisch dagegen angegangen werden... also sprich wenn Amazon wegen dieser Sache Beschränkungen vor nimmt oder so.

Amazon hat nicht das Recht sich über das deutsche Gesetz oder EU-Regeln zu stellen.

Ob man jedoch das Risiko eingehen möchte auf einer möglichen Abschußliste von Amazon zu landen und Amazon nach möglichen verstößen intensiv sucht und was anderes als Grund vorschiebt ist ne andere Sache.

Jeder muß für sich selbst entscheiden wie wichtig Amaszon für einen ist und ob man auf Amazon verzichten möchte oder kann wenn Amazon Druck macht. Wir haben uns entschlossen Amazon auf Sparflamme laufen zu lassen und nur das nötigste an Angebote zu listen... früher waren es 25k jetzt sind es etwa 1k früher alle Ama-Marketplaces, jetzt nur noch DE.

Wir gehen dem Ärger oder den Betrügereien der Amazon Kunden gerne aus dem Weg. Auch anderweitig ist Amazon nicht mehr die erste Wahl für uns, Stichwort manipulierte, falsche oder halbrichtige / unvollständige Produktdaten die Abmahnungen zu folgen haben können und man hilflos ausgeliefert ist da sich Amazon auf die DSGVO beruft weder was intern gegen die Verursacher unternimmt noch den Verursacher preis gibt um selbst dagen vorzugehen.

Ein großer Punkt ist auch wie in diesem Fall unrechtmäßige Entscheidungen, ob mutwillig oder fahrlässig durch Mitarbeiter in Callcentern die dem Kunden Honig um den Muns schmieren und Recht geben und tricksen damit der Kunde ein positives Kauferlebnis hat... auch wenn der Verkäufer ein negatives Verkaufserlebnis hat. Aber Verkäufer werden seit langem nicht mehr so geschätzt von Amazon wie es vor 25 Jahren war.

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Seller_3Vd3Wp7y9BnSD
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Noch ein Grund, warum ich VOR JAHREN entschieden habe, auf amazon NICHTS mehr zu listen, was mehr als 50 € im EK kostet!

Mittlerweile expandiere ich auch nur noch mit Ramschware, wo es mir komplett am A#### vorbeigeht, wenn ein Kunde mich betrügt und dass amazon bei Briefsendungen Kunden aktiv dazu auffordert zu betrügen, indem amazon ALLEN KUNDEN!!! schreibt: Ihr Paket verzögert sich, holen Sie sich jetzt schon eine Erstattung.

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Seller_EIaGZMlu9fDfA
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

rechtslage oder das was amzon macht? das driftet komplett auseinander, nur aktuell interessiert sich das kartellamt dafür nciht,man ist mit wichtigerem beschäftigt.... benzinpreis und energiekosten wohl auch nciht....

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Seller_5FqcspDa4bsgN
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Das wird demnächst noch besser...

Die A-bis-Z-Garantie deckt jetzt Sachschäden und Personenschäden ab

Wir haben das A-bis-Z-Garantieprogramm aktualisiert, damit das Schadenersatzverfahren für den unwahrscheinlichen Fall abgedeckt ist, dass ein in unseren Stores in der EU oder im Vereinigten Königreich verkauftes fehlerhaftes Produkt einen Sach- oder Personenschaden verursacht.

Um bei Amazon zu verkaufen, müssen Sie eine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherung abschließen und diese beibehalten, sobald in einem Monat der Bruttoumsatz Ihrer Transaktionen die geltenden Versicherungspflichtgrenze für Verkäufe überschreitet. Wir können auch jederzeit auf Sie zukommen und Sie bitten, diese Informationen vorzulegen. Weitere Informationen zur Versicherungspflichtgrenze finden Sie im Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag.

Bei Anträgen unter 1.000 € bzw. 1.000 £, die nachweislich auf ein fehlerhaftes Produkt zurückzuführen sind, zahlen wir nach unserem Ermessen eine Erstattung direkt an den Käufer. Wir informieren Sie, sobald ein Antrag bearbeitet wurde und Sie in Seller Central unter A-bis-Z-Garantieanträge verwalten den Status des Antrags einsehen können. Solange Sie einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen und sich an unsere Richtlinien halten, verlangen wir keine Erstattung von Ihnen oder Ihrer Versicherung.

Bei Anträgen über 1.000 € bzw. 1.000 £ werden wir oder unser externer Verwalter Sedgwick mit Ihnen gemeinsam den Antrag überprüfen und die Erstattung an den Käufer auszahlen.

Wenn Sie bereits über eine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherungen verfügen, die Sie in den USA abgeschlossen haben und in den Stores in der EU oder im Vereinigten Königreich verkaufen, wenden Sie sich an Ihren Versicherungsanbieter, um sicherzustellen, dass Ihre Versicherung Garantieanträge, die in der EU und im Vereinigten Königreich gestellt werden, abdeckt.

Für den Fall, dass Sie eine neue Versicherung benötigen, haben wir für Sie Anbieter von gewerblichen Haftpflichtversicherungen zusammengestellt. Um den Anbieter zu kontaktieren, gehen Sie auf Allianz

Wenn Sie ein Wiederverkäufer und kein Hersteller sind, werden wir oder Sedgwick Sie per E-Mail kontaktieren und Sie bitten, die Versicherungs- oder Kontaktdaten des Herstellers übermitteln. Sie sind für den Entschädigungswert verantwortlich, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

Sie können den Hersteller des Produkts nicht identifizieren.

Sie antworten nicht innerhalb von 7 Werktagen auf unsere Anfrage.

Sie verfügen auf Nachfrage über keine gültige Versicherung, wie im Business Solutions Vertrag gefordert.

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zu A-bis-Z-Garantieantragsverfahren für Sach- und Personenschäden.

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Seller_u0dyEAo4Tjlvv
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Einfach die Rückgabefrist abwarten, danach eine Rechnung und ggf. Mahnung schicken. Fertig !

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Seller_gw7Xiv98rwgJ0

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Dem Käufer wird eine automatische RMA mit unserer Rücksendeadresse zugesandt (wie bei allen Rücksendeanfragen).

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Amazon wird die Rückerstattung veranlassen – „Wir haben dem Käufer nicht innerhalb von 48 Stunden geantwortet.“ - Sicherlich gilt eine RMA als Antwort?

Das Produkt wurde (noch...? Noch nie...?) nicht an uns zurückgesandt. Möchte der Käufer nun tatsächlich seine „wackelige“ Brille behalten?

Wie ist dies in irgendeiner Weise fair oder im Einklang mit den Online-Fernabsatzbestimmungen? Es ist doch nur fair, dass auch sogenannte „beschädigte“ Artikel an den Verkäufer zurückgegeben werden?

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Vielen Dank.

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Dem Käufer wird eine automatische RMA mit unserer Rücksendeadresse zugesandt (wie bei allen Rücksendeanfragen).

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Amazon wird die Rückerstattung veranlassen – „Wir haben dem Käufer nicht innerhalb von 48 Stunden geantwortet.“ - Sicherlich gilt eine RMA als Antwort?

Das Produkt wurde (noch...? Noch nie...?) nicht an uns zurückgesandt. Möchte der Käufer nun tatsächlich seine „wackelige“ Brille behalten?

Wie ist dies in irgendeiner Weise fair oder im Einklang mit den Online-Fernabsatzbestimmungen? Es ist doch nur fair, dass auch sogenannte „beschädigte“ Artikel an den Verkäufer zurückgegeben werden?

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Ein weiteres unmögliches Szenario von A bis Z.

von Seller_gw7Xiv98rwgJ0

9.5.24 Der Käufer kauft eine Sonnenbrille für knapp 200 Euro

17.05.24 Käufer öffnet Rückgabeantrag „Bestellung irrtümlich aufgegeben“

Dem Käufer wird eine automatische RMA mit unserer Rücksendeadresse zugesandt (wie bei allen Rücksendeanfragen).

19.05.24 Der Käufer eröffnet eine A-Z-Reklamation und entscheidet plötzlich, dass der Artikel „beschädigt/defekt“ ist – keine Mitteilung des Käufers, keine Fotos, nichts. Nur ein Satz von A-Z: Offenbar hat die „Brille wackelige Bügel“

Amazon wird die Rückerstattung veranlassen – „Wir haben dem Käufer nicht innerhalb von 48 Stunden geantwortet.“ - Sicherlich gilt eine RMA als Antwort?

Das Produkt wurde (noch...? Noch nie...?) nicht an uns zurückgesandt. Möchte der Käufer nun tatsächlich seine „wackelige“ Brille behalten?

Wie ist dies in irgendeiner Weise fair oder im Einklang mit den Online-Fernabsatzbestimmungen? Es ist doch nur fair, dass auch sogenannte „beschädigte“ Artikel an den Verkäufer zurückgegeben werden?

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Seller_B8A16cPRYNPzj
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Seller_gw7Xiv98rwgJ0
Wie ist dies in irgendeiner Weise fair oder im Einklang mit den Online-Fernabsatzbestimmungen?
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A-Z und Fairness sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe und sie passen nur selten zusammen. Wahrscheinlich ist dem Käufer bewusst geworden, dass er Gefahr läuft, bei "irrtümlich bestellt" tatsächlich mal die Rücksendekosten tragen zu müssen und hat sich deshalb dann für einen A-Z mit "wackeligen Bügeln" entschieden.

Wird die Brille nicht zurückgesendet, bleibt nur "Rechnung, Mahnung und Inkasso".

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Jona_Amazon
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Hallo @Seller_gw7Xiv98rwgJ0,

wurde der Antrag bereits entschieden? Da du sagst, dass Amazon die Rückerstattung veranlassen wird, war es für mich nicht ganz klar, ob du vermutest, dass das passiert, oder die Erstattung bereits erfolgt ist.

Es ist schonmal gut, dass du den Rücksendeantrag damals bestätigt hattest. Hatte der Kunde noch eine weitere Nachricht an euch gesendet? Sprich, gibt es eine Kundennachricht, auf die eine Antwort aussteht?

Beste Grüße,

Jona

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Seller_GP8AS3TAlBG7A
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Gutes Thema! Ich hätte da auch noch was.

Kunde bekommt einwandfreie Ware innerhalb der angegebenen Lieferzeit.. Ruft dann bei Amazon an, weil er die Ware zurücksenden möchte, ihm aber alle Rücksendegründe nicht passend erscheinen. Amazon MItarbeiter eröffnet also sofort einen A-Z Antag, der natürlich sofort genehmigt wird, ohne vorherige Kontaktaufnahme mit mir und komplett ohne Rücksendeantrag. Widerspruch wird direkt abgelehnt. Kunde hat nun das Geld und die Ware und will die Ware auch nicht zurückschicken.

Ach so: Der Kunde gibt mir dann noch eine negative Bewertung, weil Amazon ihn ja nicht zurückgerufen hat...

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Hallo,

klingt so als ob Du noch nicht viel solche Erfahrungen mit Amazon gemacht hast, das Forum ist voll mit krassen Sachen in Bezug auf A-Z.

Schlußendlich gibts ne kleine Keule wie ich Jona schrieb über jeff (at) amazon (Punkt) com oder die Rechtsabteilung in München über die definitiv falsche und unrechtmäßige Entscheidung zu informieren.

Die große Keule ist das volle Programm... also Strafanzeige gegen den Kunden wegen offensichtlichem Betrug sowie die Forderung gemäß höchstricherlicher Rechtssprechung des BGH zu A-Z Anträgen juristisch einzuklagen... Urteil vom 01.04.2020, Az.: VIII ZR 18/19

Ebenfalls könnten Folgeschäden die dadurch entstehen juristisch dagegen angegangen werden... also sprich wenn Amazon wegen dieser Sache Beschränkungen vor nimmt oder so.

Amazon hat nicht das Recht sich über das deutsche Gesetz oder EU-Regeln zu stellen.

Ob man jedoch das Risiko eingehen möchte auf einer möglichen Abschußliste von Amazon zu landen und Amazon nach möglichen verstößen intensiv sucht und was anderes als Grund vorschiebt ist ne andere Sache.

Jeder muß für sich selbst entscheiden wie wichtig Amaszon für einen ist und ob man auf Amazon verzichten möchte oder kann wenn Amazon Druck macht. Wir haben uns entschlossen Amazon auf Sparflamme laufen zu lassen und nur das nötigste an Angebote zu listen... früher waren es 25k jetzt sind es etwa 1k früher alle Ama-Marketplaces, jetzt nur noch DE.

Wir gehen dem Ärger oder den Betrügereien der Amazon Kunden gerne aus dem Weg. Auch anderweitig ist Amazon nicht mehr die erste Wahl für uns, Stichwort manipulierte, falsche oder halbrichtige / unvollständige Produktdaten die Abmahnungen zu folgen haben können und man hilflos ausgeliefert ist da sich Amazon auf die DSGVO beruft weder was intern gegen die Verursacher unternimmt noch den Verursacher preis gibt um selbst dagen vorzugehen.

Ein großer Punkt ist auch wie in diesem Fall unrechtmäßige Entscheidungen, ob mutwillig oder fahrlässig durch Mitarbeiter in Callcentern die dem Kunden Honig um den Muns schmieren und Recht geben und tricksen damit der Kunde ein positives Kauferlebnis hat... auch wenn der Verkäufer ein negatives Verkaufserlebnis hat. Aber Verkäufer werden seit langem nicht mehr so geschätzt von Amazon wie es vor 25 Jahren war.

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Noch ein Grund, warum ich VOR JAHREN entschieden habe, auf amazon NICHTS mehr zu listen, was mehr als 50 € im EK kostet!

Mittlerweile expandiere ich auch nur noch mit Ramschware, wo es mir komplett am A#### vorbeigeht, wenn ein Kunde mich betrügt und dass amazon bei Briefsendungen Kunden aktiv dazu auffordert zu betrügen, indem amazon ALLEN KUNDEN!!! schreibt: Ihr Paket verzögert sich, holen Sie sich jetzt schon eine Erstattung.

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rechtslage oder das was amzon macht? das driftet komplett auseinander, nur aktuell interessiert sich das kartellamt dafür nciht,man ist mit wichtigerem beschäftigt.... benzinpreis und energiekosten wohl auch nciht....

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Das wird demnächst noch besser...

Die A-bis-Z-Garantie deckt jetzt Sachschäden und Personenschäden ab

Wir haben das A-bis-Z-Garantieprogramm aktualisiert, damit das Schadenersatzverfahren für den unwahrscheinlichen Fall abgedeckt ist, dass ein in unseren Stores in der EU oder im Vereinigten Königreich verkauftes fehlerhaftes Produkt einen Sach- oder Personenschaden verursacht.

Um bei Amazon zu verkaufen, müssen Sie eine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherung abschließen und diese beibehalten, sobald in einem Monat der Bruttoumsatz Ihrer Transaktionen die geltenden Versicherungspflichtgrenze für Verkäufe überschreitet. Wir können auch jederzeit auf Sie zukommen und Sie bitten, diese Informationen vorzulegen. Weitere Informationen zur Versicherungspflichtgrenze finden Sie im Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag.

Bei Anträgen unter 1.000 € bzw. 1.000 £, die nachweislich auf ein fehlerhaftes Produkt zurückzuführen sind, zahlen wir nach unserem Ermessen eine Erstattung direkt an den Käufer. Wir informieren Sie, sobald ein Antrag bearbeitet wurde und Sie in Seller Central unter A-bis-Z-Garantieanträge verwalten den Status des Antrags einsehen können. Solange Sie einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen und sich an unsere Richtlinien halten, verlangen wir keine Erstattung von Ihnen oder Ihrer Versicherung.

Bei Anträgen über 1.000 € bzw. 1.000 £ werden wir oder unser externer Verwalter Sedgwick mit Ihnen gemeinsam den Antrag überprüfen und die Erstattung an den Käufer auszahlen.

Wenn Sie bereits über eine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherungen verfügen, die Sie in den USA abgeschlossen haben und in den Stores in der EU oder im Vereinigten Königreich verkaufen, wenden Sie sich an Ihren Versicherungsanbieter, um sicherzustellen, dass Ihre Versicherung Garantieanträge, die in der EU und im Vereinigten Königreich gestellt werden, abdeckt.

Für den Fall, dass Sie eine neue Versicherung benötigen, haben wir für Sie Anbieter von gewerblichen Haftpflichtversicherungen zusammengestellt. Um den Anbieter zu kontaktieren, gehen Sie auf Allianz

Wenn Sie ein Wiederverkäufer und kein Hersteller sind, werden wir oder Sedgwick Sie per E-Mail kontaktieren und Sie bitten, die Versicherungs- oder Kontaktdaten des Herstellers übermitteln. Sie sind für den Entschädigungswert verantwortlich, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

Sie können den Hersteller des Produkts nicht identifizieren.

Sie antworten nicht innerhalb von 7 Werktagen auf unsere Anfrage.

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Wird die Brille nicht zurückgesendet, bleibt nur "Rechnung, Mahnung und Inkasso".

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Wird die Brille nicht zurückgesendet, bleibt nur "Rechnung, Mahnung und Inkasso".

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Hallo @Seller_gw7Xiv98rwgJ0,

wurde der Antrag bereits entschieden? Da du sagst, dass Amazon die Rückerstattung veranlassen wird, war es für mich nicht ganz klar, ob du vermutest, dass das passiert, oder die Erstattung bereits erfolgt ist.

Es ist schonmal gut, dass du den Rücksendeantrag damals bestätigt hattest. Hatte der Kunde noch eine weitere Nachricht an euch gesendet? Sprich, gibt es eine Kundennachricht, auf die eine Antwort aussteht?

Beste Grüße,

Jona

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Hallo @Seller_gw7Xiv98rwgJ0,

wurde der Antrag bereits entschieden? Da du sagst, dass Amazon die Rückerstattung veranlassen wird, war es für mich nicht ganz klar, ob du vermutest, dass das passiert, oder die Erstattung bereits erfolgt ist.

Es ist schonmal gut, dass du den Rücksendeantrag damals bestätigt hattest. Hatte der Kunde noch eine weitere Nachricht an euch gesendet? Sprich, gibt es eine Kundennachricht, auf die eine Antwort aussteht?

Beste Grüße,

Jona

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Gutes Thema! Ich hätte da auch noch was.

Kunde bekommt einwandfreie Ware innerhalb der angegebenen Lieferzeit.. Ruft dann bei Amazon an, weil er die Ware zurücksenden möchte, ihm aber alle Rücksendegründe nicht passend erscheinen. Amazon MItarbeiter eröffnet also sofort einen A-Z Antag, der natürlich sofort genehmigt wird, ohne vorherige Kontaktaufnahme mit mir und komplett ohne Rücksendeantrag. Widerspruch wird direkt abgelehnt. Kunde hat nun das Geld und die Ware und will die Ware auch nicht zurückschicken.

Ach so: Der Kunde gibt mir dann noch eine negative Bewertung, weil Amazon ihn ja nicht zurückgerufen hat...

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Gutes Thema! Ich hätte da auch noch was.

Kunde bekommt einwandfreie Ware innerhalb der angegebenen Lieferzeit.. Ruft dann bei Amazon an, weil er die Ware zurücksenden möchte, ihm aber alle Rücksendegründe nicht passend erscheinen. Amazon MItarbeiter eröffnet also sofort einen A-Z Antag, der natürlich sofort genehmigt wird, ohne vorherige Kontaktaufnahme mit mir und komplett ohne Rücksendeantrag. Widerspruch wird direkt abgelehnt. Kunde hat nun das Geld und die Ware und will die Ware auch nicht zurückschicken.

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Hallo,

klingt so als ob Du noch nicht viel solche Erfahrungen mit Amazon gemacht hast, das Forum ist voll mit krassen Sachen in Bezug auf A-Z.

Schlußendlich gibts ne kleine Keule wie ich Jona schrieb über jeff (at) amazon (Punkt) com oder die Rechtsabteilung in München über die definitiv falsche und unrechtmäßige Entscheidung zu informieren.

Die große Keule ist das volle Programm... also Strafanzeige gegen den Kunden wegen offensichtlichem Betrug sowie die Forderung gemäß höchstricherlicher Rechtssprechung des BGH zu A-Z Anträgen juristisch einzuklagen... Urteil vom 01.04.2020, Az.: VIII ZR 18/19

Ebenfalls könnten Folgeschäden die dadurch entstehen juristisch dagegen angegangen werden... also sprich wenn Amazon wegen dieser Sache Beschränkungen vor nimmt oder so.

Amazon hat nicht das Recht sich über das deutsche Gesetz oder EU-Regeln zu stellen.

Ob man jedoch das Risiko eingehen möchte auf einer möglichen Abschußliste von Amazon zu landen und Amazon nach möglichen verstößen intensiv sucht und was anderes als Grund vorschiebt ist ne andere Sache.

Jeder muß für sich selbst entscheiden wie wichtig Amaszon für einen ist und ob man auf Amazon verzichten möchte oder kann wenn Amazon Druck macht. Wir haben uns entschlossen Amazon auf Sparflamme laufen zu lassen und nur das nötigste an Angebote zu listen... früher waren es 25k jetzt sind es etwa 1k früher alle Ama-Marketplaces, jetzt nur noch DE.

Wir gehen dem Ärger oder den Betrügereien der Amazon Kunden gerne aus dem Weg. Auch anderweitig ist Amazon nicht mehr die erste Wahl für uns, Stichwort manipulierte, falsche oder halbrichtige / unvollständige Produktdaten die Abmahnungen zu folgen haben können und man hilflos ausgeliefert ist da sich Amazon auf die DSGVO beruft weder was intern gegen die Verursacher unternimmt noch den Verursacher preis gibt um selbst dagen vorzugehen.

Ein großer Punkt ist auch wie in diesem Fall unrechtmäßige Entscheidungen, ob mutwillig oder fahrlässig durch Mitarbeiter in Callcentern die dem Kunden Honig um den Muns schmieren und Recht geben und tricksen damit der Kunde ein positives Kauferlebnis hat... auch wenn der Verkäufer ein negatives Verkaufserlebnis hat. Aber Verkäufer werden seit langem nicht mehr so geschätzt von Amazon wie es vor 25 Jahren war.

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Hallo,

klingt so als ob Du noch nicht viel solche Erfahrungen mit Amazon gemacht hast, das Forum ist voll mit krassen Sachen in Bezug auf A-Z.

Schlußendlich gibts ne kleine Keule wie ich Jona schrieb über jeff (at) amazon (Punkt) com oder die Rechtsabteilung in München über die definitiv falsche und unrechtmäßige Entscheidung zu informieren.

Die große Keule ist das volle Programm... also Strafanzeige gegen den Kunden wegen offensichtlichem Betrug sowie die Forderung gemäß höchstricherlicher Rechtssprechung des BGH zu A-Z Anträgen juristisch einzuklagen... Urteil vom 01.04.2020, Az.: VIII ZR 18/19

Ebenfalls könnten Folgeschäden die dadurch entstehen juristisch dagegen angegangen werden... also sprich wenn Amazon wegen dieser Sache Beschränkungen vor nimmt oder so.

Amazon hat nicht das Recht sich über das deutsche Gesetz oder EU-Regeln zu stellen.

Ob man jedoch das Risiko eingehen möchte auf einer möglichen Abschußliste von Amazon zu landen und Amazon nach möglichen verstößen intensiv sucht und was anderes als Grund vorschiebt ist ne andere Sache.

Jeder muß für sich selbst entscheiden wie wichtig Amaszon für einen ist und ob man auf Amazon verzichten möchte oder kann wenn Amazon Druck macht. Wir haben uns entschlossen Amazon auf Sparflamme laufen zu lassen und nur das nötigste an Angebote zu listen... früher waren es 25k jetzt sind es etwa 1k früher alle Ama-Marketplaces, jetzt nur noch DE.

Wir gehen dem Ärger oder den Betrügereien der Amazon Kunden gerne aus dem Weg. Auch anderweitig ist Amazon nicht mehr die erste Wahl für uns, Stichwort manipulierte, falsche oder halbrichtige / unvollständige Produktdaten die Abmahnungen zu folgen haben können und man hilflos ausgeliefert ist da sich Amazon auf die DSGVO beruft weder was intern gegen die Verursacher unternimmt noch den Verursacher preis gibt um selbst dagen vorzugehen.

Ein großer Punkt ist auch wie in diesem Fall unrechtmäßige Entscheidungen, ob mutwillig oder fahrlässig durch Mitarbeiter in Callcentern die dem Kunden Honig um den Muns schmieren und Recht geben und tricksen damit der Kunde ein positives Kauferlebnis hat... auch wenn der Verkäufer ein negatives Verkaufserlebnis hat. Aber Verkäufer werden seit langem nicht mehr so geschätzt von Amazon wie es vor 25 Jahren war.

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Seller_3Vd3Wp7y9BnSD
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Noch ein Grund, warum ich VOR JAHREN entschieden habe, auf amazon NICHTS mehr zu listen, was mehr als 50 € im EK kostet!

Mittlerweile expandiere ich auch nur noch mit Ramschware, wo es mir komplett am A#### vorbeigeht, wenn ein Kunde mich betrügt und dass amazon bei Briefsendungen Kunden aktiv dazu auffordert zu betrügen, indem amazon ALLEN KUNDEN!!! schreibt: Ihr Paket verzögert sich, holen Sie sich jetzt schon eine Erstattung.

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Seller_3Vd3Wp7y9BnSD
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Noch ein Grund, warum ich VOR JAHREN entschieden habe, auf amazon NICHTS mehr zu listen, was mehr als 50 € im EK kostet!

Mittlerweile expandiere ich auch nur noch mit Ramschware, wo es mir komplett am A#### vorbeigeht, wenn ein Kunde mich betrügt und dass amazon bei Briefsendungen Kunden aktiv dazu auffordert zu betrügen, indem amazon ALLEN KUNDEN!!! schreibt: Ihr Paket verzögert sich, holen Sie sich jetzt schon eine Erstattung.

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Seller_EIaGZMlu9fDfA
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

rechtslage oder das was amzon macht? das driftet komplett auseinander, nur aktuell interessiert sich das kartellamt dafür nciht,man ist mit wichtigerem beschäftigt.... benzinpreis und energiekosten wohl auch nciht....

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Seller_EIaGZMlu9fDfA
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

rechtslage oder das was amzon macht? das driftet komplett auseinander, nur aktuell interessiert sich das kartellamt dafür nciht,man ist mit wichtigerem beschäftigt.... benzinpreis und energiekosten wohl auch nciht....

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Seller_5FqcspDa4bsgN
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Das wird demnächst noch besser...

Die A-bis-Z-Garantie deckt jetzt Sachschäden und Personenschäden ab

Wir haben das A-bis-Z-Garantieprogramm aktualisiert, damit das Schadenersatzverfahren für den unwahrscheinlichen Fall abgedeckt ist, dass ein in unseren Stores in der EU oder im Vereinigten Königreich verkauftes fehlerhaftes Produkt einen Sach- oder Personenschaden verursacht.

Um bei Amazon zu verkaufen, müssen Sie eine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherung abschließen und diese beibehalten, sobald in einem Monat der Bruttoumsatz Ihrer Transaktionen die geltenden Versicherungspflichtgrenze für Verkäufe überschreitet. Wir können auch jederzeit auf Sie zukommen und Sie bitten, diese Informationen vorzulegen. Weitere Informationen zur Versicherungspflichtgrenze finden Sie im Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag.

Bei Anträgen unter 1.000 € bzw. 1.000 £, die nachweislich auf ein fehlerhaftes Produkt zurückzuführen sind, zahlen wir nach unserem Ermessen eine Erstattung direkt an den Käufer. Wir informieren Sie, sobald ein Antrag bearbeitet wurde und Sie in Seller Central unter A-bis-Z-Garantieanträge verwalten den Status des Antrags einsehen können. Solange Sie einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen und sich an unsere Richtlinien halten, verlangen wir keine Erstattung von Ihnen oder Ihrer Versicherung.

Bei Anträgen über 1.000 € bzw. 1.000 £ werden wir oder unser externer Verwalter Sedgwick mit Ihnen gemeinsam den Antrag überprüfen und die Erstattung an den Käufer auszahlen.

Wenn Sie bereits über eine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherungen verfügen, die Sie in den USA abgeschlossen haben und in den Stores in der EU oder im Vereinigten Königreich verkaufen, wenden Sie sich an Ihren Versicherungsanbieter, um sicherzustellen, dass Ihre Versicherung Garantieanträge, die in der EU und im Vereinigten Königreich gestellt werden, abdeckt.

Für den Fall, dass Sie eine neue Versicherung benötigen, haben wir für Sie Anbieter von gewerblichen Haftpflichtversicherungen zusammengestellt. Um den Anbieter zu kontaktieren, gehen Sie auf Allianz

Wenn Sie ein Wiederverkäufer und kein Hersteller sind, werden wir oder Sedgwick Sie per E-Mail kontaktieren und Sie bitten, die Versicherungs- oder Kontaktdaten des Herstellers übermitteln. Sie sind für den Entschädigungswert verantwortlich, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

Sie können den Hersteller des Produkts nicht identifizieren.

Sie antworten nicht innerhalb von 7 Werktagen auf unsere Anfrage.

Sie verfügen auf Nachfrage über keine gültige Versicherung, wie im Business Solutions Vertrag gefordert.

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zu A-bis-Z-Garantieantragsverfahren für Sach- und Personenschäden.

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Seller_5FqcspDa4bsgN
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Das wird demnächst noch besser...

Die A-bis-Z-Garantie deckt jetzt Sachschäden und Personenschäden ab

Wir haben das A-bis-Z-Garantieprogramm aktualisiert, damit das Schadenersatzverfahren für den unwahrscheinlichen Fall abgedeckt ist, dass ein in unseren Stores in der EU oder im Vereinigten Königreich verkauftes fehlerhaftes Produkt einen Sach- oder Personenschaden verursacht.

Um bei Amazon zu verkaufen, müssen Sie eine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherung abschließen und diese beibehalten, sobald in einem Monat der Bruttoumsatz Ihrer Transaktionen die geltenden Versicherungspflichtgrenze für Verkäufe überschreitet. Wir können auch jederzeit auf Sie zukommen und Sie bitten, diese Informationen vorzulegen. Weitere Informationen zur Versicherungspflichtgrenze finden Sie im Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag.

Bei Anträgen unter 1.000 € bzw. 1.000 £, die nachweislich auf ein fehlerhaftes Produkt zurückzuführen sind, zahlen wir nach unserem Ermessen eine Erstattung direkt an den Käufer. Wir informieren Sie, sobald ein Antrag bearbeitet wurde und Sie in Seller Central unter A-bis-Z-Garantieanträge verwalten den Status des Antrags einsehen können. Solange Sie einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen und sich an unsere Richtlinien halten, verlangen wir keine Erstattung von Ihnen oder Ihrer Versicherung.

Bei Anträgen über 1.000 € bzw. 1.000 £ werden wir oder unser externer Verwalter Sedgwick mit Ihnen gemeinsam den Antrag überprüfen und die Erstattung an den Käufer auszahlen.

Wenn Sie bereits über eine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherungen verfügen, die Sie in den USA abgeschlossen haben und in den Stores in der EU oder im Vereinigten Königreich verkaufen, wenden Sie sich an Ihren Versicherungsanbieter, um sicherzustellen, dass Ihre Versicherung Garantieanträge, die in der EU und im Vereinigten Königreich gestellt werden, abdeckt.

Für den Fall, dass Sie eine neue Versicherung benötigen, haben wir für Sie Anbieter von gewerblichen Haftpflichtversicherungen zusammengestellt. Um den Anbieter zu kontaktieren, gehen Sie auf Allianz

Wenn Sie ein Wiederverkäufer und kein Hersteller sind, werden wir oder Sedgwick Sie per E-Mail kontaktieren und Sie bitten, die Versicherungs- oder Kontaktdaten des Herstellers übermitteln. Sie sind für den Entschädigungswert verantwortlich, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

Sie können den Hersteller des Produkts nicht identifizieren.

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Seller_u0dyEAo4Tjlvv
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Einfach die Rückgabefrist abwarten, danach eine Rechnung und ggf. Mahnung schicken. Fertig !

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Seller_u0dyEAo4Tjlvv
In Antwort auf: Post von: Seller_gw7Xiv98rwgJ0

Einfach die Rückgabefrist abwarten, danach eine Rechnung und ggf. Mahnung schicken. Fertig !

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