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Seller_DoobuZhsq7BwI

Amazon gibt A-Z Garantieantrag statt obwohl der Artikel geliefert wurd

Servus

Ich hatte einen Kunden ein Artikel verkauft und diesen laut sendungsnummer wurde der Artikel auch Termingerecht geliefert , der Käufer will davon aber nichts wissen und hat mir erst eine Negative Bewertung verpasst ( hier der Link zu meinem Verkäuferprofil : https://www.amazon.de/sp?encoding=UTF8&asin=B08H5BJ3DQ&isAmazonFulfilled=0&ref=olp_merch_name_1&seller=A2JYR4BMQY9CCY und dann hat noch unglaublicherweise Amazon eine A-Z Antrag statt gegeben obwohl es Beweise gibt das der Käufer den Artikel persönlich entgegengenommen hat .

Ach ich habe bei der Post nachgefragt und der Artikel wurde an diese Adresse geliefert .

Was soll ich nun machen ?

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Seller_DoobuZhsq7BwI

Amazon gibt A-Z Garantieantrag statt obwohl der Artikel geliefert wurd

Servus

Ich hatte einen Kunden ein Artikel verkauft und diesen laut sendungsnummer wurde der Artikel auch Termingerecht geliefert , der Käufer will davon aber nichts wissen und hat mir erst eine Negative Bewertung verpasst ( hier der Link zu meinem Verkäuferprofil : https://www.amazon.de/sp?encoding=UTF8&asin=B08H5BJ3DQ&isAmazonFulfilled=0&ref=olp_merch_name_1&seller=A2JYR4BMQY9CCY und dann hat noch unglaublicherweise Amazon eine A-Z Antrag statt gegeben obwohl es Beweise gibt das der Käufer den Artikel persönlich entgegengenommen hat .

Ach ich habe bei der Post nachgefragt und der Artikel wurde an diese Adresse geliefert .

Was soll ich nun machen ?

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_DoobuZhsq7BwI

Ich empfehle unbedingt eine sachliche Kommunikation mit dem Kunden zu führen und von Unterstellungen wie Betrug zu unterlassen! Ich würde daher auch deinen Kommentar unter der Kundenbewertung entfernen. Möglicherweise hat ein Nachbar oder ein Mitbewohner die Sendung angenommen?! Das zu klären ist tatsächlich deine Aufgabe, nicht die des Kunden.

Seit Beginn der Pandemie unterschreiben die Kunden nur bei DPD (zumindest bei uns in der Straße) und bei Hermes bei der Paketübergabe. Alle anderen DP/DHL etc. lassen die Zusteller stellvertretend für den Kunden unterschreiben. Bei DHL ist es vorgesehen, dass der Zusteller das Paket nur an den Empfänger oder als Briefkastenzustellung zustellen und dann für den Kunden den Empfang bestätigen darf. Ist der Empfänger nicht anwesend sollte das Paket in die Postfiliale oder Paketshop gehen. Aber in manchen Regionen sind die Zusteller immer noch gnadenlos überfordert.

Daher stelle beim Versanddienstleister einen Nachforschungsantrag und schreibe dort rein, dass der Kunde sagt, er hätte das Paket nicht erhalten. DHL recherchiert dann und fragt im Zweifel auch direkt beim Kunden nach und läßt sich gegen Unterschrift bestätigen, dass er die Sendung tatsächlich nicht erhalten hat.

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Seller_Du90rraT8aVWH
In Antwort auf: Post von: Seller_DoobuZhsq7BwI

Ja das ist bei AMAZON so gewollt hat mir heute auch ein Mitarbeiter so gesagt,
egal was der Kunde angibt wenn der Kunde will bekommt er zu 75-80% sein Geld zurück.
Und der Händler bleibt auf dem Schaden sitzen.

Du musst ein Inkasso Büro bei uns Euronord vorg. Inkasso kostenlos oder einen Anwalt einschalten bei AMAZON hast du keine Chance.

Wir können alle nur etwas erreichen wenn wir gegen solche Kunden vorgehen.

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Seller_tM6PJEw68MnYF
In Antwort auf: Post von: Seller_DoobuZhsq7BwI

Um welchen Warenwert geht es?

Hier ist das leider ein Unding, früher hatte die Sendungsnummer gereicht, jetzt kann man auch mit Sendungsnummer einen AZ-Antrag bekommen und das Geld fließt dann auch zum Käufer zurück.

Aktuell unterschreibt oftmals nur der Zusteller, wobei geübte Betrüger irgendwas kritzeln und dann sagen, das ist nicht meine Unterschrift.

Die Paketdienste reagieren nur mit Standardantworten. Eine Zustellerbefragung ist i. d. R. nur gerichtlich möglich.

Ansonsten bleibt der rechtliche Weg offen (Mahnbescheid etc.), den kann man auch nicht mit Verträgen oder Richtlinien unterbinden, diese stehen jedem hier zu.

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Seller_oA1ZVKmon3zBd
In Antwort auf: Post von: Seller_DoobuZhsq7BwI

Richtig… die Leistung wurde erbracht.

Wärend Corona nicht möglich… keine Unterschrift!
Steht Wort gegen Wort, dann entscheidet Amazon immer zu Gunsten des Kunden.

Halbrichtig. Die erfolgte Rückbuchung des Kaufpreises im Rahmen der A-bis-Z Garantie basiert ausschließlich auf einer besonderen Dienstleistungsverabredung zwischen Amazon und dem Käufer. Amazon entscheidet ganz allein, ob das Geld zurückgezahlt wird. Du hast dich damit einverstanden erklärt, das Amazon das machen darf.

ABER:
Das hebt nicht die Pflichten im Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer auf! Problem ist jetzt nur, das sich rechtlich die Rollen ändern. Nicht der Käufer muss den Verkäufer auf Rückerstattung des Kaufbetrags verklagen, sondern der Verkäufer muss eine Klage auf Zahlung erheben.

Aber Achtung bei Inkasso und Unterschlagung:
Keine Unterschrift vom Empfänger, dann gibt es kein Rechtsgültigen Nachweis! Kann zu Coronazeiten auch nach hinten losgehen, auch wenn Inkasso schon die meisten abschreckt. sonst hat berliner2 das richtige Zitiert.

Verkäufer - Käufer, stimme ich dir zu.
Verkäufer - Amazon… nicht so ganz. Ausser man kann sich die Konsequenz nicht mehr bei Amazon zu verkaufen erlauben. :rofl:

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Seller_jWWockardD22W
In Antwort auf: Post von: Seller_DoobuZhsq7BwI

Kam eben bei uns rein:
Rücksendeantrag für ein personalisiertes Produkt, das den Kunden noch gar nicht erreicht hat. (Sendung hat vor zwei Stunden unser Haus verlassen. Angabe des Kunden: Irrtümlich bestellt.

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Seller_I2CkhP2t4762x
In Antwort auf: Post von: Seller_DoobuZhsq7BwI

Strafanzeige Online stellen bei der Polizei wegen Unterschlagung.

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Seller_DoobuZhsq7BwI

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von Seller_DoobuZhsq7BwI

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Seit Beginn der Pandemie unterschreiben die Kunden nur bei DPD (zumindest bei uns in der Straße) und bei Hermes bei der Paketübergabe. Alle anderen DP/DHL etc. lassen die Zusteller stellvertretend für den Kunden unterschreiben. Bei DHL ist es vorgesehen, dass der Zusteller das Paket nur an den Empfänger oder als Briefkastenzustellung zustellen und dann für den Kunden den Empfang bestätigen darf. Ist der Empfänger nicht anwesend sollte das Paket in die Postfiliale oder Paketshop gehen. Aber in manchen Regionen sind die Zusteller immer noch gnadenlos überfordert.

Daher stelle beim Versanddienstleister einen Nachforschungsantrag und schreibe dort rein, dass der Kunde sagt, er hätte das Paket nicht erhalten. DHL recherchiert dann und fragt im Zweifel auch direkt beim Kunden nach und läßt sich gegen Unterschrift bestätigen, dass er die Sendung tatsächlich nicht erhalten hat.

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Seller_Du90rraT8aVWH
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Ja das ist bei AMAZON so gewollt hat mir heute auch ein Mitarbeiter so gesagt,
egal was der Kunde angibt wenn der Kunde will bekommt er zu 75-80% sein Geld zurück.
Und der Händler bleibt auf dem Schaden sitzen.

Du musst ein Inkasso Büro bei uns Euronord vorg. Inkasso kostenlos oder einen Anwalt einschalten bei AMAZON hast du keine Chance.

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Um welchen Warenwert geht es?

Hier ist das leider ein Unding, früher hatte die Sendungsnummer gereicht, jetzt kann man auch mit Sendungsnummer einen AZ-Antrag bekommen und das Geld fließt dann auch zum Käufer zurück.

Aktuell unterschreibt oftmals nur der Zusteller, wobei geübte Betrüger irgendwas kritzeln und dann sagen, das ist nicht meine Unterschrift.

Die Paketdienste reagieren nur mit Standardantworten. Eine Zustellerbefragung ist i. d. R. nur gerichtlich möglich.

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Richtig… die Leistung wurde erbracht.

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Halbrichtig. Die erfolgte Rückbuchung des Kaufpreises im Rahmen der A-bis-Z Garantie basiert ausschließlich auf einer besonderen Dienstleistungsverabredung zwischen Amazon und dem Käufer. Amazon entscheidet ganz allein, ob das Geld zurückgezahlt wird. Du hast dich damit einverstanden erklärt, das Amazon das machen darf.

ABER:
Das hebt nicht die Pflichten im Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer auf! Problem ist jetzt nur, das sich rechtlich die Rollen ändern. Nicht der Käufer muss den Verkäufer auf Rückerstattung des Kaufbetrags verklagen, sondern der Verkäufer muss eine Klage auf Zahlung erheben.

Aber Achtung bei Inkasso und Unterschlagung:
Keine Unterschrift vom Empfänger, dann gibt es kein Rechtsgültigen Nachweis! Kann zu Coronazeiten auch nach hinten losgehen, auch wenn Inkasso schon die meisten abschreckt. sonst hat berliner2 das richtige Zitiert.

Verkäufer - Käufer, stimme ich dir zu.
Verkäufer - Amazon… nicht so ganz. Ausser man kann sich die Konsequenz nicht mehr bei Amazon zu verkaufen erlauben. :rofl:

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_DoobuZhsq7BwI

Hallo,
diese Fälle werden hier im Forum ständig diskutiert.
Ich empfehle, u.a. folgende Threads zu durchforsten:
https://sellercentral.amazon.de/forums/search?q=a-z%20order%3Alatest_topic

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Hallo,
diese Fälle werden hier im Forum ständig diskutiert.
Ich empfehle, u.a. folgende Threads zu durchforsten:
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Seller_dKGV7iFkpPRAH
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Seit Beginn der Pandemie unterschreiben die Kunden nur bei DPD (zumindest bei uns in der Straße) und bei Hermes bei der Paketübergabe. Alle anderen DP/DHL etc. lassen die Zusteller stellvertretend für den Kunden unterschreiben. Bei DHL ist es vorgesehen, dass der Zusteller das Paket nur an den Empfänger oder als Briefkastenzustellung zustellen und dann für den Kunden den Empfang bestätigen darf. Ist der Empfänger nicht anwesend sollte das Paket in die Postfiliale oder Paketshop gehen. Aber in manchen Regionen sind die Zusteller immer noch gnadenlos überfordert.

Daher stelle beim Versanddienstleister einen Nachforschungsantrag und schreibe dort rein, dass der Kunde sagt, er hätte das Paket nicht erhalten. DHL recherchiert dann und fragt im Zweifel auch direkt beim Kunden nach und läßt sich gegen Unterschrift bestätigen, dass er die Sendung tatsächlich nicht erhalten hat.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
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Ich empfehle unbedingt eine sachliche Kommunikation mit dem Kunden zu führen und von Unterstellungen wie Betrug zu unterlassen! Ich würde daher auch deinen Kommentar unter der Kundenbewertung entfernen. Möglicherweise hat ein Nachbar oder ein Mitbewohner die Sendung angenommen?! Das zu klären ist tatsächlich deine Aufgabe, nicht die des Kunden.

Seit Beginn der Pandemie unterschreiben die Kunden nur bei DPD (zumindest bei uns in der Straße) und bei Hermes bei der Paketübergabe. Alle anderen DP/DHL etc. lassen die Zusteller stellvertretend für den Kunden unterschreiben. Bei DHL ist es vorgesehen, dass der Zusteller das Paket nur an den Empfänger oder als Briefkastenzustellung zustellen und dann für den Kunden den Empfang bestätigen darf. Ist der Empfänger nicht anwesend sollte das Paket in die Postfiliale oder Paketshop gehen. Aber in manchen Regionen sind die Zusteller immer noch gnadenlos überfordert.

Daher stelle beim Versanddienstleister einen Nachforschungsantrag und schreibe dort rein, dass der Kunde sagt, er hätte das Paket nicht erhalten. DHL recherchiert dann und fragt im Zweifel auch direkt beim Kunden nach und läßt sich gegen Unterschrift bestätigen, dass er die Sendung tatsächlich nicht erhalten hat.

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Ja das ist bei AMAZON so gewollt hat mir heute auch ein Mitarbeiter so gesagt,
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Aktuell unterschreibt oftmals nur der Zusteller, wobei geübte Betrüger irgendwas kritzeln und dann sagen, das ist nicht meine Unterschrift.

Die Paketdienste reagieren nur mit Standardantworten. Eine Zustellerbefragung ist i. d. R. nur gerichtlich möglich.

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Aktuell unterschreibt oftmals nur der Zusteller, wobei geübte Betrüger irgendwas kritzeln und dann sagen, das ist nicht meine Unterschrift.

Die Paketdienste reagieren nur mit Standardantworten. Eine Zustellerbefragung ist i. d. R. nur gerichtlich möglich.

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Richtig… die Leistung wurde erbracht.

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ABER:
Das hebt nicht die Pflichten im Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer auf! Problem ist jetzt nur, das sich rechtlich die Rollen ändern. Nicht der Käufer muss den Verkäufer auf Rückerstattung des Kaufbetrags verklagen, sondern der Verkäufer muss eine Klage auf Zahlung erheben.

Aber Achtung bei Inkasso und Unterschlagung:
Keine Unterschrift vom Empfänger, dann gibt es kein Rechtsgültigen Nachweis! Kann zu Coronazeiten auch nach hinten losgehen, auch wenn Inkasso schon die meisten abschreckt. sonst hat berliner2 das richtige Zitiert.

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ABER:
Das hebt nicht die Pflichten im Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer auf! Problem ist jetzt nur, das sich rechtlich die Rollen ändern. Nicht der Käufer muss den Verkäufer auf Rückerstattung des Kaufbetrags verklagen, sondern der Verkäufer muss eine Klage auf Zahlung erheben.

Aber Achtung bei Inkasso und Unterschlagung:
Keine Unterschrift vom Empfänger, dann gibt es kein Rechtsgültigen Nachweis! Kann zu Coronazeiten auch nach hinten losgehen, auch wenn Inkasso schon die meisten abschreckt. sonst hat berliner2 das richtige Zitiert.

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