EU – Gesetz zur Parallelimportierung – Ignoriert Amazon alle Regeln?
Da wir im Zusammenhang mit dem Parallelimport innerhalb der EU böswillig und wiederholt angegriffen werden, habe ich mich eingehender mit dem einschlägigen EU-Recht beschäftigt, das nationales Recht übertrifft:
✅ Der Verkauf von Parallelimporten innerhalb der EU ist legal, solange es sich um echte (originale) Produkte handelt, die bereits im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht wurden – unabhängig davon, ob der Verkauf an Endkunden, Unternehmen oder Händler erfolgt.
✅ Nach dem Prinzip der „Erschöpfung der Rechte“ (Richtlinie 2008/95/EG) kann ein Markeninhaber den Weiterverkauf eines Produkts nicht mehr verbieten, sobald es erstmalig im EWR verkauft wurde.
✅ Die EU schützt den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Vertrag über die Arbeitsweise der EU – Artikel 34–36).
✅ Wettbewerbsbeschränkende Praktiken, wie das Blockieren von Weiterverkäufen, sind in der Regel rechtswidrig (Artikel 101 AEUV).
✅ Der Schutz von Markenrechten greift nicht, solange die Produkte nicht verändert oder beschädigt wurden.
🔴 Dennoch erlaubt es Amazon, dass vermeintlich „seriöse“ Dritte beliebig oft Angriffe starten – oft wiederholt und ohne Grundlage –, obwohl diese Vorgänge klar gegen das EU-Recht verstoßen.
Ich habe Amazon mehrfach auf diesen rechtlichen Rahmen hingewiesen – aber es fühlt sich an, als würde ich gegen eine Wand reden....
EU – Gesetz zur Parallelimportierung – Ignoriert Amazon alle Regeln?
Da wir im Zusammenhang mit dem Parallelimport innerhalb der EU böswillig und wiederholt angegriffen werden, habe ich mich eingehender mit dem einschlägigen EU-Recht beschäftigt, das nationales Recht übertrifft:
✅ Der Verkauf von Parallelimporten innerhalb der EU ist legal, solange es sich um echte (originale) Produkte handelt, die bereits im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht wurden – unabhängig davon, ob der Verkauf an Endkunden, Unternehmen oder Händler erfolgt.
✅ Nach dem Prinzip der „Erschöpfung der Rechte“ (Richtlinie 2008/95/EG) kann ein Markeninhaber den Weiterverkauf eines Produkts nicht mehr verbieten, sobald es erstmalig im EWR verkauft wurde.
✅ Die EU schützt den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Vertrag über die Arbeitsweise der EU – Artikel 34–36).
✅ Wettbewerbsbeschränkende Praktiken, wie das Blockieren von Weiterverkäufen, sind in der Regel rechtswidrig (Artikel 101 AEUV).
✅ Der Schutz von Markenrechten greift nicht, solange die Produkte nicht verändert oder beschädigt wurden.
🔴 Dennoch erlaubt es Amazon, dass vermeintlich „seriöse“ Dritte beliebig oft Angriffe starten – oft wiederholt und ohne Grundlage –, obwohl diese Vorgänge klar gegen das EU-Recht verstoßen.
Ich habe Amazon mehrfach auf diesen rechtlichen Rahmen hingewiesen – aber es fühlt sich an, als würde ich gegen eine Wand reden....
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Seller_C8XxwTXrjLw11
Due verwendest den Begriff falsch. "Als Parallelimport oder Grauimport bezeichnet man Waren, die mit Zustimmung des Rechtsinhabers hergestellt wurden (es handelt sich also um Originalprodukte), jedoch ohne dessen Zustimmung in der europäischen Union oder den Vertragsstaaten über den EWR (Norwegen, Island und Liechtenstein) auf den Markt gebracht werden. " Es gibt also keine Parallelimporte innerhalb der EU.
In der EU ist der Handel frei.
Wenn aber der Markeninhaber Amazon meldet, dass es sich um ein Parallelimport handelt (also Ware außerhalb der EU kommt) - dann urteil Amazon nicht, sondern glaubt das so.
Amazon spielt also nicht den Richter. Du musst sie auch nicht auf die rechtlichen Begebenheiten hinweisen, glaube mir die kennen diese.
Das Problem das du hast ist - du bezieht die Ware vermutlich nicht von dem Markeninhaber, sondern von einem Dritten. Isst dieser offizieller Distributor? Dann soll er dir das bestätigen mit einer Urkunde des Markeninhabers.
Ist er es nicht - wie stellst du dann sicher, dass es kein Parallelimport ist? Alleine die Tatsache das DU in EU einkaufst erschöpft die Markenrechte nicht zwangsläufig, wenn der Inverkehrbringer für den Markeninhaber nicht greifbar ist.
Ist alles koscher und du kaufst legitime EU Ware kannst du einen Anwalt beauftragen den Markeninhaber abzumahnen und zu zwingen die Beschwerden zurückzunehmen.
Seller_C8XxwTXrjLw11
Ja nichts anderes schrieb ich doch. Amazon nennt es so, weil der Rechteinhaber einen Parallelimport meldet. Amazon wird hier selten eingreifen. Wenn sie bei dir Angebote wiederhergestellt haben, dann hast du sie wohl von bekannten offiziellen Distributoren bezogen. Wie mühselig sowas sein kann siehst du aber ja selbst. Ich eskalierte einmal einen Streit mit Myprotein - die Ware wurde aus Polen bezogen von offiziellem PL Distributor - trotzdem kam die Meldung Parallelimport - Letztendlich wurde es nach einer Einstweiligen Verfügung eines DE Gerichtes freigegeben. Das sind genau die Gründe, warum ich auf retail Ware bei Amazon verzichte. Die Rechtslage ist klar - durchsetzen musst du sie aber nicht gegen Amazon sondern gegen den Beschwerdeführer. Alles andere ist aussichtslos. Viel Erfolg!
Seller_gX1r7HAdIW0i5
Eine "Erschöpfung" tritt aber doch nur ein, wenn das Produkt mit Zustimmung des Markeninhabers rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde. Fehlt diese Zustimmung (explizit oder implizit), besteht das Markenrecht weiter, und der Markeninhaber kann den Weitervertrieb untersagen.
Kenne natürlich nicht deinen Distributor - aber wenn er nicht das Recht hat, die Produkte zum Verkauf im EWR weiterzuverkaufen, greift deine Argumentation hier nicht.
Hast du amazon Dokumente gesendet, die belegen, dass entweder du Vertriebsrechte vom Markeninhaber hast oder dein Distributor entsprechend so verfahren darf? Denn dann verstünde ich ebenfalls nicht, warum amazon sich querstellt.
Seller_kF1rs156m2vK2
@Dingeskirchen Selektiver Vertrieb unterliegt in der EU sehr strengen Anforderungen. Die Fälle, von denen XtremeSeller spricht, verfügen jedoch über kein entsprechendes EU-konformes System für diese Produkte.
Dass Amazon Meldungen von Rechteinhabern (NTD – Notice to Dispute) bearbeitet, ist zwar gerechtfertigt und sogar erforderlich. Jedoch ist Amazon gemäß dem DSA (Digital Services Act) auch verpflichtet, vor einer für den Verkäufer nachteiligen Maßnahme eine ausreichende Prüfung der Meldungen vorzunehmen. Diese Pflicht besteht speziell, um Missbrauch durch Rechteinhaber zu verhindern, die sonst den freien Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes einschränken könnten.
Ich bin Kollege von XtremeSeller und kann bestätigen, dass Amazon keinerlei echte Überprüfung oder Sorgfaltspflicht vornimmt, abgesehen von der bloßen Identitätsbestätigung des Beschwerdeführers. Oftmals beinhalten Mitteilungen der Rechteinhaber Aussagen wie: „Wir sind der einzige Verkäufer auf Amazon FR und möchten dort keine anderen haben.“ Bei Beschwerden über akzeptierte Parallelimporte ist das eindeutig falsch und stellt einen Missbrauch des Markenschutzes dar. Aufgrund einiger weniger Marken, die wir auf Amazon vertreiben und die parallel selbst auf Amazon verkaufen, werden wir nun ungerechtfertigt als regelmäßige illegale Parallelimporteure eingestuft, obwohl wir nahezu alle Produkte, abgesehen von Multimedia-Artikeln, innerhalb der EU beziehen.
Eine Diskussion über die Rechtmäßigkeit unserer Produkte ist hier nicht notwendig, da es sich nicht einmal um Graumarktware handelt. Alle Produkte wurden bereits erfolgreich auf ihre Konformität überprüft und werden direkt von den Rechteinhabern selbst auf den EU-Markt über B2B-Kanäle gebracht – genau aus dieser Lieferkette beziehen wir unsere Waren. Es ist kein Zufall, dass diese missbräuchlichen Markeninhaber dieselben Artikel ebenfalls direkt auf den ASINs verkaufen. Unser Hauptanliegen ist der Missbrauch des NTD-Systems von Amazon. Nach zwei Jahren und über 100 erfolgreich aufgehobenen IP-Beschwerden (meist zu Parallelimporten) benötigen wir keine weitere Belehrung über rechtliche Grundlagen; wir sind mittlerweile Experten auf diesem Gebiet. Rechteinhaber können sich einfach hinter Amazons System verstecken und wissen, dass ihnen nichts passieren wird.
Die derzeitige Handhabung der NTD-Meldungen durch Amazon führt zu großer Frustration:
Maßnahmen gegen wiederholt unrichtige Beschwerden von Markeninhabern werden kaum umgesetzt. Wir haben Fälle, in denen Marken regelmäßig wiederkehrend dieselben ASINs blockieren lassen, obwohl wir mehrfach erfolgreich Einspruch eingelegt haben. Einige Marken missbrauchen dies bewusst, um Konkurrenten für mindestens 24 Stunden zu deaktivieren. Auch der Berufungsprozess ist weder zuverlässig noch schnell. Rechnungen werden zuerst abgelehnt und nach erneutem Einreichen, ohne Änderungen, plötzlich akzeptiert. Dies führte dazu, dass einige unserer Topseller über das umsatzstärkste Wochenende im vergangenen Jahr bis zu 72 Stunden lang deaktiviert waren, während die Marke selbst als Amazon Vendor problemlos weiterverkaufte.
Amazon-Mitarbeiter, besonders offshore-Teams, sind oft nicht ausreichend mit EU-Recht vertraut. Anforderungen zur Beweisführung von Parallelimporten entsprechen häufig US-Standards und sind in der EU völlig unpassend.
Das Formular „Missbrauch melden“ bringt kaum Ergebnisse, entweder kommen verspätete und thematisch irrelevante Antworten, oder gar keine.
Hinweise der Prüfer auf eingereichte Dokumente sind nicht einsehbar. Stattdessen wurden teure lokale Supportteams eingerichtet, deren einzige Hilfe darin besteht, diese verborgenen Prüferkommentare vorzulesen und zu ermutigen, weitere fruchtlose Einsprüche einzulegen. Oft haben diese Supportmitarbeiter sogar weniger Wissen über die Prozesse als wir Verkäufer. Zwar verstehen sie unser Problem, doch letztlich bleibt nur der Satz: „Ich kann leider nichts für Sie tun.“
Es gibt keine Vermittlung zwischen Markeninhaber und Verkäufer seitens Amazon. Diese Politik führt letztlich dazu, dass Markeninhaber die Situation gezielt missbrauchen, um Monopole aufzubauen. Das beeinträchtigt sogar Amazons eigene Provisionseinnahmen, da weniger Wettbewerb und höhere Preise entstehen, sobald günstigere Angebote durch solche Maßnahmen entfernt werden.
Die Anforderungen an Rechnungen sind teilweise absurd. Beispielsweise erhielten wir eine Beschwerde wegen Parallelimport für eine ASIN, die seit 1,5 Jahren keinerlei Verkäufe aufwies. Die Rechnung dafür wurde als „zu alt“ abgelehnt, wodurch wir letztlich gezwungen waren, uns für etwas zu entschuldigen, das wir gar nicht begangen hatten.
Wir schätzen Amazon als Plattform sehr und arbeiten grundsätzlich gerne damit zusammen. Doch gerade bei diesem spezifischen Themenbereich wünschen wir uns dringend, dass Amazon weitere Nachforschungen anstellt und eventuell aktiv auf stark betroffene Verkäufer wie uns zugeht. Wir haben absolut nichts zu verbergen und würden sehr gerne bei der Klärung und Verbesserung dieser Situation helfen. Denn letztlich profitiert niemand – auch Amazon nicht – von diesen Praktiken, außer den monopolistischen Markeninhabern. Alle anderen, einschließlich der Verbraucher, sind dadurch negativ betroffen.
Wir schätzen, dass 95 % aller AH-Probleme bei uns vollkommen unbegründet sind und 30-40 % davon Monate zur Klärung benötigen. Diese Situation ist mittlerweile so gravierend, dass mein Kollege XtremeSeller, eigentlich zuständig für globale Expansion, seit Wochen fast ausschließlich Überstunden macht, um diese Probleme zu bearbeiten. Es ist wirklich kaum zu glauben, wie lange diese Zustände schon andauern.
Seller_C8XxwTXrjLw11
Deshalb immer Amazon außen vor lassen und gegen den Beschwerdeführer vorgehen.
Die derzeitige Handhabung der NTD-Meldungen durch Amazon führt zu großer Frustration: