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Seller_AxWQzbsdbPJAG

Angeblicher Innergemeinschaftlicher Erwerb

Moin,

vorab: ja natürlich, ihr seid keine Steuerberater und ich sollte mir persönlichen Rat einholen.
Allerdings will ich mal Wissen, ob jemand etwas ähnliches schon durch hat.

Ich habe letztes Jahr bei Amazon Verkauft. Den Verkauf musste ich aufgrund Lieferschwierigkeiten vorerst einstellen. Bis zur Umsatzgrenze mache ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Heißt: ich weiße keine Umsatzsteuer aus. Das ist bei Amazon auch so eingestellt und auf Rechnungen ersichtlich.
Ende letzten Jahres schrieb mich das Finanzamt an und meinte Amazon hat Summe XX.XXX über meine Umsatzsteueridentifikationsnummer an Umsatz gemeldet. Das ist ja schön und gut. Allerdings haben Sie es als Innergemeinschaftlicher Erwerb gekennzeichnet. Somit auch mit Kleinunternehmerregelung Steuerpflichtig. Das stimmt aber gar nicht.
Ich kaufe meine Waren in Deutschland und Verkaufe auch zu 98% an Deutsche Kunden.
Jetzt stellt sich das Finanzamt quer und nimmt meinen Widerspruch nicht an.

Hat jemand ähnliches auch erlebt? Gibt es eine Möglichkeit Amazon zu kontaktieren diesbezüglich?
Oder reicht nur noch der Schritt zum Steuerberater oder sogar Anwalt?

Über Antworten wäre ich dankbar.

Vielen Dank & Lg

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Tags:Steuern
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Seller_AxWQzbsdbPJAG

Angeblicher Innergemeinschaftlicher Erwerb

Moin,

vorab: ja natürlich, ihr seid keine Steuerberater und ich sollte mir persönlichen Rat einholen.
Allerdings will ich mal Wissen, ob jemand etwas ähnliches schon durch hat.

Ich habe letztes Jahr bei Amazon Verkauft. Den Verkauf musste ich aufgrund Lieferschwierigkeiten vorerst einstellen. Bis zur Umsatzgrenze mache ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Heißt: ich weiße keine Umsatzsteuer aus. Das ist bei Amazon auch so eingestellt und auf Rechnungen ersichtlich.
Ende letzten Jahres schrieb mich das Finanzamt an und meinte Amazon hat Summe XX.XXX über meine Umsatzsteueridentifikationsnummer an Umsatz gemeldet. Das ist ja schön und gut. Allerdings haben Sie es als Innergemeinschaftlicher Erwerb gekennzeichnet. Somit auch mit Kleinunternehmerregelung Steuerpflichtig. Das stimmt aber gar nicht.
Ich kaufe meine Waren in Deutschland und Verkaufe auch zu 98% an Deutsche Kunden.
Jetzt stellt sich das Finanzamt quer und nimmt meinen Widerspruch nicht an.

Hat jemand ähnliches auch erlebt? Gibt es eine Möglichkeit Amazon zu kontaktieren diesbezüglich?
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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG
Hilfreichste Antwort

Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

Aber das nur nebenbei.

Das ist der Knackpunkt.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Pflicht befreit, auf Deine Inlands-Umsätze Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Sonstige umsatsteuerlichen Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen mussst Du - auch als Kleinunternehmer - für die Amazon-Rechnungen über Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren die Umsatzsteuer hier (am Ort des Leistungsbezugs) an das Finanzamt abführen. Nennt sich Reverse-Charge-Verfahren und ist im § 13b des UStG geregelt.

Anmerkung: Ich habe wirklich nichts gegen Kleinunternehmer, aber viele Quellen klären nur unzureichend auf, dass “keine Umsatzsteuer” sich nur auf die eigenen Lieferungen und Leistungen bezieht.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Ammaffon-Seller haben alles hinter sich und schrecken sich vor nix. Also:

(Interne Anmerkung: Schon wieder Kleinunternehmer).

  • Hast Du für die Amazon-Rechnungen Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt?
  • Und sicher nur in DE gelagert und von dort aus versandt?
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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

verstehe das Problem nicht :smiley: Ich habe ja extra ausgeschrieben “Kleinunternehmerregelung”. Musste ja schauen ob das so läuft wie ich mir das vorstelle. Wird natürlich später zum Einzelunternehmen umfirmiert.

Ich nehme an der Umsatzsteuerübermittlung von Amazon teil.
Und ja zu 100%. Habe es ans FBA Lager geschickt und wurde auch in keine Umlands Lager verschickt. Wie gesagt, 98% Bestellungen von Deutschland nach Deutschland. 2% an Österreich, Schweiz. Ich würde ja verstehen wenn ich die nach Österreich und Schweiz noch versteuern muss. Aber der Rest? wofür dann die Umsatzsteuerbefreiung bis zur Umsatzgrenze die ich nicht überschritten habe.

Lg

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Seller_ZUktz8WdnwROL
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Warte, ich denke mal er meint die Rechnung von Amazon die ja standartmäßig mit 0% besteuert werden.

Hast du den diese Steuern abgeführt? Schau mal auf die FBA Rechnungen.

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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_ZUktz8WdnwROL

Wie bereits geschrieben.
Aufgrund dessen, dass ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch mache führe ich keine Umsatzsteuer ab (bis zur Umsatzgrenze! Bitte nicht vergessen). Die Umsatzgrenze habe ich nicht überschritten. Somit müsste ich auf diese Bestellungen keine Umsatzsteuer abführen.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG
Hilfreichste Antwort

Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

Aber das nur nebenbei.

Das ist der Knackpunkt.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Pflicht befreit, auf Deine Inlands-Umsätze Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Sonstige umsatsteuerlichen Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen mussst Du - auch als Kleinunternehmer - für die Amazon-Rechnungen über Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren die Umsatzsteuer hier (am Ort des Leistungsbezugs) an das Finanzamt abführen. Nennt sich Reverse-Charge-Verfahren und ist im § 13b des UStG geregelt.

Anmerkung: Ich habe wirklich nichts gegen Kleinunternehmer, aber viele Quellen klären nur unzureichend auf, dass “keine Umsatzsteuer” sich nur auf die eigenen Lieferungen und Leistungen bezieht.

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Seller_ZUktz8WdnwROL
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Ah da haben wir es ja, doch, leider musst du für die Gebühren Steuern abführen, da es Amazon nicht macht.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_ZUktz8WdnwROL

Hat ja mit Amazon nix zu tun. Als Leistungsempfänger ist man für diese Gebühren steuerpflichtig.

Und jetzt noch eins oben drauf: Sollte in diesen Rechnungen von Amazon (Provisionen, FBA-Gebühren) doch Mehrwertsteuer ausgewiesen sein, muss man hier trotzdem die 19% Umsatzsteuer abführen. Ursache ist, dass man bei Amazon keine gültige USt-Id hinterlegt hat. Passiert auch öfters.

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Seller_ZUktz8WdnwROL
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Darauf bin ich ein Glück nicht reingefallen

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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Heißt: auf FBA Gebühren und die Provision muss ich trotz Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuer bezahlen? dann lohnt sich ja das ganze System bei Amazon nicht. Oh man. Das kann ja ganz schön heikel werden. Ist keine kleine Summe die das Finanzamt will.

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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Nein, Nein… das Unternehmen besteht seit Oktober 2019.

Mir geht es nun darum, dass es eine Umsatzsteuervorauszahlung sein soll.
Die macht für mich aber nur Sinn wenn ich jedes Quartal diese 23.000€ verdiene.
Das habe ich aber nicht! Wie bereits gesagt, nur einmal.

Dafür ist das Forum da, denke ich zumindest.
Danke an alle die was dazu beitragen.

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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Im Q3 habe ich die einzigen Einnahmen getätigt. Weder davor noch danach.

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Seller_AxWQzbsdbPJAG

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vorab: ja natürlich, ihr seid keine Steuerberater und ich sollte mir persönlichen Rat einholen.
Allerdings will ich mal Wissen, ob jemand etwas ähnliches schon durch hat.

Ich habe letztes Jahr bei Amazon Verkauft. Den Verkauf musste ich aufgrund Lieferschwierigkeiten vorerst einstellen. Bis zur Umsatzgrenze mache ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Heißt: ich weiße keine Umsatzsteuer aus. Das ist bei Amazon auch so eingestellt und auf Rechnungen ersichtlich.
Ende letzten Jahres schrieb mich das Finanzamt an und meinte Amazon hat Summe XX.XXX über meine Umsatzsteueridentifikationsnummer an Umsatz gemeldet. Das ist ja schön und gut. Allerdings haben Sie es als Innergemeinschaftlicher Erwerb gekennzeichnet. Somit auch mit Kleinunternehmerregelung Steuerpflichtig. Das stimmt aber gar nicht.
Ich kaufe meine Waren in Deutschland und Verkaufe auch zu 98% an Deutsche Kunden.
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Allerdings will ich mal Wissen, ob jemand etwas ähnliches schon durch hat.

Ich habe letztes Jahr bei Amazon Verkauft. Den Verkauf musste ich aufgrund Lieferschwierigkeiten vorerst einstellen. Bis zur Umsatzgrenze mache ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Heißt: ich weiße keine Umsatzsteuer aus. Das ist bei Amazon auch so eingestellt und auf Rechnungen ersichtlich.
Ende letzten Jahres schrieb mich das Finanzamt an und meinte Amazon hat Summe XX.XXX über meine Umsatzsteueridentifikationsnummer an Umsatz gemeldet. Das ist ja schön und gut. Allerdings haben Sie es als Innergemeinschaftlicher Erwerb gekennzeichnet. Somit auch mit Kleinunternehmerregelung Steuerpflichtig. Das stimmt aber gar nicht.
Ich kaufe meine Waren in Deutschland und Verkaufe auch zu 98% an Deutsche Kunden.
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Allerdings will ich mal Wissen, ob jemand etwas ähnliches schon durch hat.

Ich habe letztes Jahr bei Amazon Verkauft. Den Verkauf musste ich aufgrund Lieferschwierigkeiten vorerst einstellen. Bis zur Umsatzgrenze mache ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Heißt: ich weiße keine Umsatzsteuer aus. Das ist bei Amazon auch so eingestellt und auf Rechnungen ersichtlich.
Ende letzten Jahres schrieb mich das Finanzamt an und meinte Amazon hat Summe XX.XXX über meine Umsatzsteueridentifikationsnummer an Umsatz gemeldet. Das ist ja schön und gut. Allerdings haben Sie es als Innergemeinschaftlicher Erwerb gekennzeichnet. Somit auch mit Kleinunternehmerregelung Steuerpflichtig. Das stimmt aber gar nicht.
Ich kaufe meine Waren in Deutschland und Verkaufe auch zu 98% an Deutsche Kunden.
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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG
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Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

Aber das nur nebenbei.

Das ist der Knackpunkt.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Pflicht befreit, auf Deine Inlands-Umsätze Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Sonstige umsatsteuerlichen Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen mussst Du - auch als Kleinunternehmer - für die Amazon-Rechnungen über Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren die Umsatzsteuer hier (am Ort des Leistungsbezugs) an das Finanzamt abführen. Nennt sich Reverse-Charge-Verfahren und ist im § 13b des UStG geregelt.

Anmerkung: Ich habe wirklich nichts gegen Kleinunternehmer, aber viele Quellen klären nur unzureichend auf, dass “keine Umsatzsteuer” sich nur auf die eigenen Lieferungen und Leistungen bezieht.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

Aber das nur nebenbei.

Das ist der Knackpunkt.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Pflicht befreit, auf Deine Inlands-Umsätze Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Sonstige umsatsteuerlichen Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen mussst Du - auch als Kleinunternehmer - für die Amazon-Rechnungen über Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren die Umsatzsteuer hier (am Ort des Leistungsbezugs) an das Finanzamt abführen. Nennt sich Reverse-Charge-Verfahren und ist im § 13b des UStG geregelt.

Anmerkung: Ich habe wirklich nichts gegen Kleinunternehmer, aber viele Quellen klären nur unzureichend auf, dass “keine Umsatzsteuer” sich nur auf die eigenen Lieferungen und Leistungen bezieht.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG
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Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

Aber das nur nebenbei.

Das ist der Knackpunkt.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Pflicht befreit, auf Deine Inlands-Umsätze Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Sonstige umsatsteuerlichen Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen mussst Du - auch als Kleinunternehmer - für die Amazon-Rechnungen über Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren die Umsatzsteuer hier (am Ort des Leistungsbezugs) an das Finanzamt abführen. Nennt sich Reverse-Charge-Verfahren und ist im § 13b des UStG geregelt.

Anmerkung: Ich habe wirklich nichts gegen Kleinunternehmer, aber viele Quellen klären nur unzureichend auf, dass “keine Umsatzsteuer” sich nur auf die eigenen Lieferungen und Leistungen bezieht.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Ammaffon-Seller haben alles hinter sich und schrecken sich vor nix. Also:

(Interne Anmerkung: Schon wieder Kleinunternehmer).

  • Hast Du für die Amazon-Rechnungen Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt?
  • Und sicher nur in DE gelagert und von dort aus versandt?
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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

verstehe das Problem nicht :smiley: Ich habe ja extra ausgeschrieben “Kleinunternehmerregelung”. Musste ja schauen ob das so läuft wie ich mir das vorstelle. Wird natürlich später zum Einzelunternehmen umfirmiert.

Ich nehme an der Umsatzsteuerübermittlung von Amazon teil.
Und ja zu 100%. Habe es ans FBA Lager geschickt und wurde auch in keine Umlands Lager verschickt. Wie gesagt, 98% Bestellungen von Deutschland nach Deutschland. 2% an Österreich, Schweiz. Ich würde ja verstehen wenn ich die nach Österreich und Schweiz noch versteuern muss. Aber der Rest? wofür dann die Umsatzsteuerbefreiung bis zur Umsatzgrenze die ich nicht überschritten habe.

Lg

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Seller_ZUktz8WdnwROL
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Warte, ich denke mal er meint die Rechnung von Amazon die ja standartmäßig mit 0% besteuert werden.

Hast du den diese Steuern abgeführt? Schau mal auf die FBA Rechnungen.

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Seller_AxWQzbsdbPJAG
In Antwort auf: Post von: Seller_ZUktz8WdnwROL

Wie bereits geschrieben.
Aufgrund dessen, dass ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch mache führe ich keine Umsatzsteuer ab (bis zur Umsatzgrenze! Bitte nicht vergessen). Die Umsatzgrenze habe ich nicht überschritten. Somit müsste ich auf diese Bestellungen keine Umsatzsteuer abführen.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

Aber das nur nebenbei.

Das ist der Knackpunkt.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Pflicht befreit, auf Deine Inlands-Umsätze Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Sonstige umsatsteuerlichen Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen mussst Du - auch als Kleinunternehmer - für die Amazon-Rechnungen über Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren die Umsatzsteuer hier (am Ort des Leistungsbezugs) an das Finanzamt abführen. Nennt sich Reverse-Charge-Verfahren und ist im § 13b des UStG geregelt.

Anmerkung: Ich habe wirklich nichts gegen Kleinunternehmer, aber viele Quellen klären nur unzureichend auf, dass “keine Umsatzsteuer” sich nur auf die eigenen Lieferungen und Leistungen bezieht.

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Seller_ZUktz8WdnwROL
In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Ah da haben wir es ja, doch, leider musst du für die Gebühren Steuern abführen, da es Amazon nicht macht.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_ZUktz8WdnwROL

Hat ja mit Amazon nix zu tun. Als Leistungsempfänger ist man für diese Gebühren steuerpflichtig.

Und jetzt noch eins oben drauf: Sollte in diesen Rechnungen von Amazon (Provisionen, FBA-Gebühren) doch Mehrwertsteuer ausgewiesen sein, muss man hier trotzdem die 19% Umsatzsteuer abführen. Ursache ist, dass man bei Amazon keine gültige USt-Id hinterlegt hat. Passiert auch öfters.

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In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Darauf bin ich ein Glück nicht reingefallen

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In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Heißt: auf FBA Gebühren und die Provision muss ich trotz Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuer bezahlen? dann lohnt sich ja das ganze System bei Amazon nicht. Oh man. Das kann ja ganz schön heikel werden. Ist keine kleine Summe die das Finanzamt will.

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In Antwort auf: Post von: Seller_AxWQzbsdbPJAG

Nein, Nein… das Unternehmen besteht seit Oktober 2019.

Mir geht es nun darum, dass es eine Umsatzsteuervorauszahlung sein soll.
Die macht für mich aber nur Sinn wenn ich jedes Quartal diese 23.000€ verdiene.
Das habe ich aber nicht! Wie bereits gesagt, nur einmal.

Dafür ist das Forum da, denke ich zumindest.
Danke an alle die was dazu beitragen.

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Im Q3 habe ich die einzigen Einnahmen getätigt. Weder davor noch danach.

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Ammaffon-Seller haben alles hinter sich und schrecken sich vor nix. Also:

(Interne Anmerkung: Schon wieder Kleinunternehmer).

  • Hast Du für die Amazon-Rechnungen Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt?
  • Und sicher nur in DE gelagert und von dort aus versandt?
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Ammaffon-Seller haben alles hinter sich und schrecken sich vor nix. Also:

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  • Hast Du für die Amazon-Rechnungen Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt?
  • Und sicher nur in DE gelagert und von dort aus versandt?
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verstehe das Problem nicht :smiley: Ich habe ja extra ausgeschrieben “Kleinunternehmerregelung”. Musste ja schauen ob das so läuft wie ich mir das vorstelle. Wird natürlich später zum Einzelunternehmen umfirmiert.

Ich nehme an der Umsatzsteuerübermittlung von Amazon teil.
Und ja zu 100%. Habe es ans FBA Lager geschickt und wurde auch in keine Umlands Lager verschickt. Wie gesagt, 98% Bestellungen von Deutschland nach Deutschland. 2% an Österreich, Schweiz. Ich würde ja verstehen wenn ich die nach Österreich und Schweiz noch versteuern muss. Aber der Rest? wofür dann die Umsatzsteuerbefreiung bis zur Umsatzgrenze die ich nicht überschritten habe.

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verstehe das Problem nicht :smiley: Ich habe ja extra ausgeschrieben “Kleinunternehmerregelung”. Musste ja schauen ob das so läuft wie ich mir das vorstelle. Wird natürlich später zum Einzelunternehmen umfirmiert.

Ich nehme an der Umsatzsteuerübermittlung von Amazon teil.
Und ja zu 100%. Habe es ans FBA Lager geschickt und wurde auch in keine Umlands Lager verschickt. Wie gesagt, 98% Bestellungen von Deutschland nach Deutschland. 2% an Österreich, Schweiz. Ich würde ja verstehen wenn ich die nach Österreich und Schweiz noch versteuern muss. Aber der Rest? wofür dann die Umsatzsteuerbefreiung bis zur Umsatzgrenze die ich nicht überschritten habe.

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Seller_ZUktz8WdnwROL
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Warte, ich denke mal er meint die Rechnung von Amazon die ja standartmäßig mit 0% besteuert werden.

Hast du den diese Steuern abgeführt? Schau mal auf die FBA Rechnungen.

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Warte, ich denke mal er meint die Rechnung von Amazon die ja standartmäßig mit 0% besteuert werden.

Hast du den diese Steuern abgeführt? Schau mal auf die FBA Rechnungen.

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Wie bereits geschrieben.
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Wie bereits geschrieben.
Aufgrund dessen, dass ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch mache führe ich keine Umsatzsteuer ab (bis zur Umsatzgrenze! Bitte nicht vergessen). Die Umsatzgrenze habe ich nicht überschritten. Somit müsste ich auf diese Bestellungen keine Umsatzsteuer abführen.

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Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

Aber das nur nebenbei.

Das ist der Knackpunkt.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Pflicht befreit, auf Deine Inlands-Umsätze Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Sonstige umsatsteuerlichen Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen mussst Du - auch als Kleinunternehmer - für die Amazon-Rechnungen über Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren die Umsatzsteuer hier (am Ort des Leistungsbezugs) an das Finanzamt abführen. Nennt sich Reverse-Charge-Verfahren und ist im § 13b des UStG geregelt.

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Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

Aber das nur nebenbei.

Das ist der Knackpunkt.

Als Kleinunternehmer bist Du von der Pflicht befreit, auf Deine Inlands-Umsätze Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Sonstige umsatsteuerlichen Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen mussst Du - auch als Kleinunternehmer - für die Amazon-Rechnungen über Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren die Umsatzsteuer hier (am Ort des Leistungsbezugs) an das Finanzamt abführen. Nennt sich Reverse-Charge-Verfahren und ist im § 13b des UStG geregelt.

Anmerkung: Ich habe wirklich nichts gegen Kleinunternehmer, aber viele Quellen klären nur unzureichend auf, dass “keine Umsatzsteuer” sich nur auf die eigenen Lieferungen und Leistungen bezieht.

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Ah da haben wir es ja, doch, leider musst du für die Gebühren Steuern abführen, da es Amazon nicht macht.

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Ah da haben wir es ja, doch, leider musst du für die Gebühren Steuern abführen, da es Amazon nicht macht.

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Hat ja mit Amazon nix zu tun. Als Leistungsempfänger ist man für diese Gebühren steuerpflichtig.

Und jetzt noch eins oben drauf: Sollte in diesen Rechnungen von Amazon (Provisionen, FBA-Gebühren) doch Mehrwertsteuer ausgewiesen sein, muss man hier trotzdem die 19% Umsatzsteuer abführen. Ursache ist, dass man bei Amazon keine gültige USt-Id hinterlegt hat. Passiert auch öfters.

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Hat ja mit Amazon nix zu tun. Als Leistungsempfänger ist man für diese Gebühren steuerpflichtig.

Und jetzt noch eins oben drauf: Sollte in diesen Rechnungen von Amazon (Provisionen, FBA-Gebühren) doch Mehrwertsteuer ausgewiesen sein, muss man hier trotzdem die 19% Umsatzsteuer abführen. Ursache ist, dass man bei Amazon keine gültige USt-Id hinterlegt hat. Passiert auch öfters.

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Darauf bin ich ein Glück nicht reingefallen

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Darauf bin ich ein Glück nicht reingefallen

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Heißt: auf FBA Gebühren und die Provision muss ich trotz Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuer bezahlen? dann lohnt sich ja das ganze System bei Amazon nicht. Oh man. Das kann ja ganz schön heikel werden. Ist keine kleine Summe die das Finanzamt will.

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Heißt: auf FBA Gebühren und die Provision muss ich trotz Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuer bezahlen? dann lohnt sich ja das ganze System bei Amazon nicht. Oh man. Das kann ja ganz schön heikel werden. Ist keine kleine Summe die das Finanzamt will.

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Nein, Nein… das Unternehmen besteht seit Oktober 2019.

Mir geht es nun darum, dass es eine Umsatzsteuervorauszahlung sein soll.
Die macht für mich aber nur Sinn wenn ich jedes Quartal diese 23.000€ verdiene.
Das habe ich aber nicht! Wie bereits gesagt, nur einmal.

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Nein, Nein… das Unternehmen besteht seit Oktober 2019.

Mir geht es nun darum, dass es eine Umsatzsteuervorauszahlung sein soll.
Die macht für mich aber nur Sinn wenn ich jedes Quartal diese 23.000€ verdiene.
Das habe ich aber nicht! Wie bereits gesagt, nur einmal.

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