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Seller_HTzdZe1NIZK1m

Ust. bei Verkaufsgebühren

Hallo Liebe Community,

ich habe eine Frage zu den Amazon Verkaufsgebühren.
Mir ist in meinen Abrechnung aufgefallen das immer die Verkaufsgebühren des jeweiligen Tag aufgeführt sind die Ust.% jedoch 0 beträgt.

Heißt das, dass meine Verkaufsgebühren keine Ust. enthält? Oder werden diese noch später drauf gerechnet?

Vielen Dank für eure Hilfe

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Tags:ASIN, Angebote, Einkaufswagen-Feld, Gebühren, Preisgestaltung
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Seller_HTzdZe1NIZK1m

Ust. bei Verkaufsgebühren

Hallo Liebe Community,

ich habe eine Frage zu den Amazon Verkaufsgebühren.
Mir ist in meinen Abrechnung aufgefallen das immer die Verkaufsgebühren des jeweiligen Tag aufgeführt sind die Ust.% jedoch 0 beträgt.

Heißt das, dass meine Verkaufsgebühren keine Ust. enthält? Oder werden diese noch später drauf gerechnet?

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_HTzdZe1NIZK1m
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Die Rechnungen, die Amazon dir netto ausstellt, kommen aus Luxemburg und nicht aus Deutschland.
Diese musst du umsatzsteuerlich behandeln nach §13b USTG.
Du gibst in deiner Umsatzsteuererklärung die UST an, kannst den Betrag aber gleichzeitig als Vorsteuer wieder geltend machen.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_HTzdZe1NIZK1m
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Die Rechnungen, die Amazon dir netto ausstellt, kommen aus Luxemburg und nicht aus Deutschland.
Diese musst du umsatzsteuerlich behandeln nach §13b USTG.
Du gibst in deiner Umsatzsteuererklärung die UST an, kannst den Betrag aber gleichzeitig als Vorsteuer wieder geltend machen.

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Seller_cc6X23AjKaK9A
In Antwort auf: Post von: Seller_HTzdZe1NIZK1m

Ja, die Umsatzsteuer musst du ans Finanzamt überweisen. Schau mal auf der Rechnung, da steht z.B. auch: “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG.”

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Seller_cc6X23AjKaK9A
In Antwort auf: Post von: Seller_HTzdZe1NIZK1m

Ja genau, das solltet ihr mal überprüfen. @MarketPlacer & @ZYKLOP_Fashion1

Ich hatte erst eine Betriebsprüfung und durfte die ganzen Steuern für ein Jahr nachzahlen. Da hatte ich erst angefangen und der Steuerberater wenig Erfahrung in diesem Bereich. Zum Glück lief alles ohne Ordnungs-/Strafverfahren.

Man bezahlt hier 1x die Amazon Gebühren als Ausgabe und 1x zusätzlich auf diese Gebühren noch die Steuer ans deutsche Finanzamt.

Ihr rechnet wahrscheinlich nur 100.000 € Ausgaben (Verpackung, Versand, Provision…) aus und 0 € Steuer… aber auf diese 100.000 € Ausgaben dürft ihr dann 19% Steuer noch ans Amt abdrücken, da Amazon in Luxemburg sitzt. Muss dann unter §13b bei der Ust-Voranmeldung eingetragen sein.
Wegen diesem Zusatz auf der Rechnung " Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG."

Genau @leunaM … das ganze nennt sich “Reverse Charge”

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Seller_HTzdZe1NIZK1m
In Antwort auf: Post von: Seller_HTzdZe1NIZK1m

Hallo an alle Themen-Teilnehmer, ich danke euch für eure Beiträge damit kann ich viel anfangen und die wichtigen Themen mit meinem Steuerberater besprechen.

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Seller_HTzdZe1NIZK1m

Ust. bei Verkaufsgebühren

Hallo Liebe Community,

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Seller_HTzdZe1NIZK1m

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ich habe eine Frage zu den Amazon Verkaufsgebühren.
Mir ist in meinen Abrechnung aufgefallen das immer die Verkaufsgebühren des jeweiligen Tag aufgeführt sind die Ust.% jedoch 0 beträgt.

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Ust. bei Verkaufsgebühren

von Seller_HTzdZe1NIZK1m

Hallo Liebe Community,

ich habe eine Frage zu den Amazon Verkaufsgebühren.
Mir ist in meinen Abrechnung aufgefallen das immer die Verkaufsgebühren des jeweiligen Tag aufgeführt sind die Ust.% jedoch 0 beträgt.

Heißt das, dass meine Verkaufsgebühren keine Ust. enthält? Oder werden diese noch später drauf gerechnet?

Vielen Dank für eure Hilfe

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Die Rechnungen, die Amazon dir netto ausstellt, kommen aus Luxemburg und nicht aus Deutschland.
Diese musst du umsatzsteuerlich behandeln nach §13b USTG.
Du gibst in deiner Umsatzsteuererklärung die UST an, kannst den Betrag aber gleichzeitig als Vorsteuer wieder geltend machen.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Die Rechnungen, die Amazon dir netto ausstellt, kommen aus Luxemburg und nicht aus Deutschland.
Diese musst du umsatzsteuerlich behandeln nach §13b USTG.
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Diese musst du umsatzsteuerlich behandeln nach §13b USTG.
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Die Rechnungen, die Amazon dir netto ausstellt, kommen aus Luxemburg und nicht aus Deutschland.
Diese musst du umsatzsteuerlich behandeln nach §13b USTG.
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Ja, die Umsatzsteuer musst du ans Finanzamt überweisen. Schau mal auf der Rechnung, da steht z.B. auch: “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG.”

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Ja genau, das solltet ihr mal überprüfen. @MarketPlacer & @ZYKLOP_Fashion1

Ich hatte erst eine Betriebsprüfung und durfte die ganzen Steuern für ein Jahr nachzahlen. Da hatte ich erst angefangen und der Steuerberater wenig Erfahrung in diesem Bereich. Zum Glück lief alles ohne Ordnungs-/Strafverfahren.

Man bezahlt hier 1x die Amazon Gebühren als Ausgabe und 1x zusätzlich auf diese Gebühren noch die Steuer ans deutsche Finanzamt.

Ihr rechnet wahrscheinlich nur 100.000 € Ausgaben (Verpackung, Versand, Provision…) aus und 0 € Steuer… aber auf diese 100.000 € Ausgaben dürft ihr dann 19% Steuer noch ans Amt abdrücken, da Amazon in Luxemburg sitzt. Muss dann unter §13b bei der Ust-Voranmeldung eingetragen sein.
Wegen diesem Zusatz auf der Rechnung " Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG."

Genau @leunaM … das ganze nennt sich “Reverse Charge”

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Seller_HTzdZe1NIZK1m
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Hallo an alle Themen-Teilnehmer, ich danke euch für eure Beiträge damit kann ich viel anfangen und die wichtigen Themen mit meinem Steuerberater besprechen.

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Diese musst du umsatzsteuerlich behandeln nach §13b USTG.
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Ja, die Umsatzsteuer musst du ans Finanzamt überweisen. Schau mal auf der Rechnung, da steht z.B. auch: “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG.”

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Ja, die Umsatzsteuer musst du ans Finanzamt überweisen. Schau mal auf der Rechnung, da steht z.B. auch: “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG.”

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Ich hatte erst eine Betriebsprüfung und durfte die ganzen Steuern für ein Jahr nachzahlen. Da hatte ich erst angefangen und der Steuerberater wenig Erfahrung in diesem Bereich. Zum Glück lief alles ohne Ordnungs-/Strafverfahren.

Man bezahlt hier 1x die Amazon Gebühren als Ausgabe und 1x zusätzlich auf diese Gebühren noch die Steuer ans deutsche Finanzamt.

Ihr rechnet wahrscheinlich nur 100.000 € Ausgaben (Verpackung, Versand, Provision…) aus und 0 € Steuer… aber auf diese 100.000 € Ausgaben dürft ihr dann 19% Steuer noch ans Amt abdrücken, da Amazon in Luxemburg sitzt. Muss dann unter §13b bei der Ust-Voranmeldung eingetragen sein.
Wegen diesem Zusatz auf der Rechnung " Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG."

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Man bezahlt hier 1x die Amazon Gebühren als Ausgabe und 1x zusätzlich auf diese Gebühren noch die Steuer ans deutsche Finanzamt.

Ihr rechnet wahrscheinlich nur 100.000 € Ausgaben (Verpackung, Versand, Provision…) aus und 0 € Steuer… aber auf diese 100.000 € Ausgaben dürft ihr dann 19% Steuer noch ans Amt abdrücken, da Amazon in Luxemburg sitzt. Muss dann unter §13b bei der Ust-Voranmeldung eingetragen sein.
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