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Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Inkasso nach A-Z Antrag?

Hallo,
es gab mal wieder einen A-Z Antrag einer Kundin die ein Fahrrad gekauft hat.
Sie hat das Fahrrad innerhalb von drei Tagen erhalten.
Alles wunderbar,jetzt stellt Sie ,kurz bevor es nicht mehr geht einen A-Z Antrag und sagt der Artikel wäre völlig beschädigt.
Amazon bucht sofort das Geld zurück,Widerspruch zwecklos.
Ich schreibe Sie an und frage warum Sie den A-Z Antrag gestellt hat.
Im Lenker wäre ein Kratzer…kulanterweise habe ich Ihr einen neuen zukommen lassen.
Und Sie wollte den A-Z Antrag widerrufen bzw. nochmals zahlen.

Natürlich hat Sie beides nicht gemacht.
Auch nach Rechnung,Mahnung usw. nicht.

Als ich ihr Inkasso androhte,sendete Sie mir nur die Mail das sie mit Amazon telefoniert hat:

Guten Tag Frau …,
vielen Dank für Ihren Anruf bei Amazon.de.
Wie am Telefon besprochen sind Sie nicht dazu verpflichtet dem Verkäufer nach einer angenommen A-Z Garantie Geld zu überweisen.
Es wurde ein A-Z Antrag gestellt der von unsere Fachabteilung genehmigt wurde. Für Sie besteht keinerlei Handlungsbedarf.
Erklärung der A-Z Garantie:
Die Amazon A-bis-z-Garantie schützt Sie, wenn Sie Artikel, verkauft und versandt von Marketplace-Verkäufern, einkaufen. Die Amazon A-bis-z-Garantie deckt Zustand und rechtzeitige Lieferung des gekauften Artikels ab. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich an unser Team wenden und wir überprüfen, ob eine Erstattung möglich ist.

Soll ich das an Inkasso abgeben?
Hat das schon mal jemand gemacht?

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Tags:A-bis-Z-Garantieanträge, Erstattungen, Kunde
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Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Inkasso nach A-Z Antrag?

Hallo,
es gab mal wieder einen A-Z Antrag einer Kundin die ein Fahrrad gekauft hat.
Sie hat das Fahrrad innerhalb von drei Tagen erhalten.
Alles wunderbar,jetzt stellt Sie ,kurz bevor es nicht mehr geht einen A-Z Antrag und sagt der Artikel wäre völlig beschädigt.
Amazon bucht sofort das Geld zurück,Widerspruch zwecklos.
Ich schreibe Sie an und frage warum Sie den A-Z Antrag gestellt hat.
Im Lenker wäre ein Kratzer…kulanterweise habe ich Ihr einen neuen zukommen lassen.
Und Sie wollte den A-Z Antrag widerrufen bzw. nochmals zahlen.

Natürlich hat Sie beides nicht gemacht.
Auch nach Rechnung,Mahnung usw. nicht.

Als ich ihr Inkasso androhte,sendete Sie mir nur die Mail das sie mit Amazon telefoniert hat:

Guten Tag Frau …,
vielen Dank für Ihren Anruf bei Amazon.de.
Wie am Telefon besprochen sind Sie nicht dazu verpflichtet dem Verkäufer nach einer angenommen A-Z Garantie Geld zu überweisen.
Es wurde ein A-Z Antrag gestellt der von unsere Fachabteilung genehmigt wurde. Für Sie besteht keinerlei Handlungsbedarf.
Erklärung der A-Z Garantie:
Die Amazon A-bis-z-Garantie schützt Sie, wenn Sie Artikel, verkauft und versandt von Marketplace-Verkäufern, einkaufen. Die Amazon A-bis-z-Garantie deckt Zustand und rechtzeitige Lieferung des gekauften Artikels ab. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich an unser Team wenden und wir überprüfen, ob eine Erstattung möglich ist.

Soll ich das an Inkasso abgeben?
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Seller_GkrbRpG1cOTZX
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Kunden zur Zahlung außerhalb Amazon aufgefordert. Läuft.

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Seller_C363IgZzcDE4i
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Grundsätzlich hat die Kundin nun einen einwandfreien Artikel, ausser das Sie diesen selbst umbauen muss.
Von daher zahlt die Kundin oder schickt den Artikel zurück.

Ja, Ama sieht das ein wenig anders :smiley:

40
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Seller_nU9ZZGHX47iau
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

guten tag,

Habt ihr unter Hilfe im Suchfeld mal “A-bis-Z-Garantie” gesucht dort öffnen sich ein kleines Fenster in dem man die Bestellnummer eingeben kann. Danach hat man die Möglichkeit anzugeben, dass man davon ausgeht das der Kunde einen Betrügt. Danach darf man die Sachlage noch einmal schildern und die Fachabteilung schaut noch einmal genauer hin.

Wenn die Kommunikation immer über Amazon gelaufen ist und die Kundin dort zugegeben hat, dass es sich lediglich um einen Kratzer handelte, welcher sogar ausgebessert wurde, sollte der Fall eigentlich nicht zu euren Gunsten entschieden werden. Auf jedenfall angeben das die Kundin nun einen Voll Funktion fähigen Artikel, der nicht bezahlt wurde und den sie nicht zurückgeschickt hatte. Äußere den verdacht, dass die Kundin das Amazon System ausnutzt um Artikel umsonst zu erhalten.

Bei uns hat das dazu geführt, dass ein ursprünglich zu Kundengunsten entschiedenen A-Z Garantie Antrag zu unseren Gunsten umentschieden wurde. Obwohl wir beide male also bei der ersten Erklärung und der zweiten die gleichen Informationen zur Verfügung gestellt haben.

110
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Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Was spricht dagegen? Wirklich bestritten ist die Forderung nicht. Problematisch könnte sein, dass der Mangel nicht wirklich behoben wurde, sondern der Käufer den Mangel selbst beheben müsste. Aber dabei muss der Kunde auch mitwirken, ansonsten ist er wegen der Nacherfüllung in Annahmeverzug.

Hat das schon mal jemand gemacht?

Vor ca. 2 Monaten hat ein (gewerblicher) Kunde über FBA bestellt und dann einen anfang letzten Jahres gekauften Artikel gleichen Typs an Amazon zurückgesandt. Einen Tag nach Beauftragung des Inkassounternehmens ging von dort die Mahnung raus, noch einen Tag danach hat er bezahlt (allerdings direkt an mich und ohne Inkassokosten). Es läuft nicht immer so unproblematisch, aber es läuft. Wenn man einen gläubigerfreundlichen Inkassovertrag hat, bringt einem das trotzdem was, auch wenn der Kunde nicht bezahlt. Man kann vor Gericht den Verzug beweisen und wenn der Schuldner reagiert, dann weiß man, mit welcher Begründung er die Zahlung verweigert und kann ggf. vor Gericht die richtigen Weichen stellen.

40
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Seller_uLw0rLoDBOnsW
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Ersteinmal wäre ich wahrscheinlich so wütend, daß ich mal wieder ein Stückchen aus meiner Tischplatte beißen würde. Und mein erster Reflex wäre auch ein Inkassounternehmen.

Das Problem dabei ist nur, daß wir Verkäufer uns den Amazonrichtlinien zu unterwerfen haben, sagt zumindest Amazon.

Mit der Anmeldung, stimmt man diesen A-Z.Selbstbedienungsladen zu, was man dann später gern verdrängt.

Vor ein paar Jahren hatte es mal jemanden gegeben, der sich mit einem Anwalt rumgeprügelt hatte. Letztlich endete das mit einem Vergleich, vielen Kosten und noch mehr Nervereien.

Man darf nicht vergessen, daß es Kunden gibt, die hier mit einer kriminellen Energie die A-Z Anträge nutzen und auch wissen, wie das gespielt wird. Ob der Kunde oder Verkäufer letztlich Recht bekommt, muss dann ein Richter entscheiden. So ganz einfach sehe ich die Entscheidung nicht, auch wenn offener Betrug hinter der Nummer steckt. Amazon stärkt aber den Kunden und letztlich entscheiden deren Hausregel, zumindest wenn der Kunde damit nicht schlechter gestellt wird, als die gesetzlichen Vorgaben es verlangen.

Probieren kann man das mit dem Inkasso. Ist der Kunde aber ein professioneller Betrüger, dann könnte man damit seine Möglichkeiten über Amazon zu verkaufen verwirken. Wenn der Kunde sich bei Amazon über den Verkäufer beklagt, dann könnte das echt eng werden.

Wie Du siehst, ich habe keinen wirklichen Ratschlag.

30
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Seller_pm2aIhh69HVI0
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Für mein Rechtsverständnis muss eine Frist dem Kunden gesetzt werden entweder den Artikel zu bezahlen oder ihn zurück zu geben. Kommt er der Frist nicht nach, dann Mahnverfahren, was vermutlich vor Gericht endet.
Der Kunde hat einen Artikel in seinem Besitz, welches er nicht bezahlt hat. Daher ist er verpflichtet den Gegenstand wieder zurück zu geben, oder zu bezahlen.

50
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Seller_AxjNtabazrw3b
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Man darf hier auf dieser Plattform die Kunden nicht bedrängen :wink:
Gemäß dem diesjährigen PP-Urteil, steht es dir aber/also offen, dich außerhalb der Plattform um dein Recht zu bemühen. Wenn Amazon hier gegen dich entscheidet, bedeutet das nicht, dass du außerhalb Amazons deine Rechte abgibst.
Wenn Amazon sagt, dass Kunden hier kein Widerrufsrecht haben, könnte sich ein Käufer ebenso außerhalb der Plattform das Recht erkämpfen; nur weil es Amazon in seinem Hausrecht verwehrt.

Amazon darf die Kunden zwar besser stellen, aber es kann nicht gegen gültige Gesetze verstoßen.
Die Kundin ist also hier nicht verpflichtet, dir Geld und/oder Ware zu geben, weil das Amazon so entschieden hat.

Wenn das Recht jedoch auf deiner Seite ist, kannst du Inkasso et cetera bemühen.

90
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Seller_lHA0lpHsJp0jD
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Klarerweise gibt es auch ein Leben außerhalb von Amazon.
Die Bestreitung und letztlich Eintreibung einer Forderung ohne Amazon ist natürlich völlig logisch, kann man machen.
Man muss sich aber bewusst sein, dass man dadurch seinen Selleraccount riskiert.
Deine Kundin wird unter Umständen zwar zur Zahlung außerhalb Amazon gezwungen, aber wie man sieht, ist sie mit AMA im Kontakt, der Fall bekannt. Es ist anzunehmen, dass sie AMA auch weiterhin über Deine Weiterungen informiert.
Ama sieht das ganz anders und wird mit großer Wahrscheinlichkeit von einem TOS Verstoß ausgehen, da Du aufgrund der Eintreibung und letztlich Zahlung ohne Amazon deren Provision hinterziehst, was wiederum zur Accountsperre führen kann…

Schwierig, muss man für sich selbst entscheiden…

Der korrekte Weg wäre, den A-Z anzufechten, die Kundin dazu zu bringen, dass sie AMA gegenüber bestätigt die einwandfreie Ware erhalten zu haben um dann den Wiedereinzug des Betrages durch AMA zu beantragen. Ob man das allerdings alles so durchbringt ist mehr als fraglich.

30
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Seller_6IHgwasxcNv4L
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Was spricht dagegen?!

Ich kann und mag mir einen solchen Kunden zwar nicht vorstellen, aber wenn Du einen verpeilten Kunden hast, der von Recht und Ordnung tatsächlich keine Ahnung hat und der sich deshalb an den Rat von Amazon hält, dann ist das in diesem Fall für alle Seiten fatal.
Unglaublich, welche Rückmeldung er bekam. Kein Wort von Rücksendung etc … krasse Fehlinformation.

30
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Seller_HbVB8nSeohsmX
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

ja schon öfter am besten über den Händlerbund die sagen dir genau was du machen musst und was benötigt wird

Gruß

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Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Inkasso nach A-Z Antrag?

Hallo,
es gab mal wieder einen A-Z Antrag einer Kundin die ein Fahrrad gekauft hat.
Sie hat das Fahrrad innerhalb von drei Tagen erhalten.
Alles wunderbar,jetzt stellt Sie ,kurz bevor es nicht mehr geht einen A-Z Antrag und sagt der Artikel wäre völlig beschädigt.
Amazon bucht sofort das Geld zurück,Widerspruch zwecklos.
Ich schreibe Sie an und frage warum Sie den A-Z Antrag gestellt hat.
Im Lenker wäre ein Kratzer…kulanterweise habe ich Ihr einen neuen zukommen lassen.
Und Sie wollte den A-Z Antrag widerrufen bzw. nochmals zahlen.

Natürlich hat Sie beides nicht gemacht.
Auch nach Rechnung,Mahnung usw. nicht.

Als ich ihr Inkasso androhte,sendete Sie mir nur die Mail das sie mit Amazon telefoniert hat:

Guten Tag Frau …,
vielen Dank für Ihren Anruf bei Amazon.de.
Wie am Telefon besprochen sind Sie nicht dazu verpflichtet dem Verkäufer nach einer angenommen A-Z Garantie Geld zu überweisen.
Es wurde ein A-Z Antrag gestellt der von unsere Fachabteilung genehmigt wurde. Für Sie besteht keinerlei Handlungsbedarf.
Erklärung der A-Z Garantie:
Die Amazon A-bis-z-Garantie schützt Sie, wenn Sie Artikel, verkauft und versandt von Marketplace-Verkäufern, einkaufen. Die Amazon A-bis-z-Garantie deckt Zustand und rechtzeitige Lieferung des gekauften Artikels ab. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich an unser Team wenden und wir überprüfen, ob eine Erstattung möglich ist.

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Inkasso nach A-Z Antrag?

Hallo,
es gab mal wieder einen A-Z Antrag einer Kundin die ein Fahrrad gekauft hat.
Sie hat das Fahrrad innerhalb von drei Tagen erhalten.
Alles wunderbar,jetzt stellt Sie ,kurz bevor es nicht mehr geht einen A-Z Antrag und sagt der Artikel wäre völlig beschädigt.
Amazon bucht sofort das Geld zurück,Widerspruch zwecklos.
Ich schreibe Sie an und frage warum Sie den A-Z Antrag gestellt hat.
Im Lenker wäre ein Kratzer…kulanterweise habe ich Ihr einen neuen zukommen lassen.
Und Sie wollte den A-Z Antrag widerrufen bzw. nochmals zahlen.

Natürlich hat Sie beides nicht gemacht.
Auch nach Rechnung,Mahnung usw. nicht.

Als ich ihr Inkasso androhte,sendete Sie mir nur die Mail das sie mit Amazon telefoniert hat:

Guten Tag Frau …,
vielen Dank für Ihren Anruf bei Amazon.de.
Wie am Telefon besprochen sind Sie nicht dazu verpflichtet dem Verkäufer nach einer angenommen A-Z Garantie Geld zu überweisen.
Es wurde ein A-Z Antrag gestellt der von unsere Fachabteilung genehmigt wurde. Für Sie besteht keinerlei Handlungsbedarf.
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Die Amazon A-bis-z-Garantie schützt Sie, wenn Sie Artikel, verkauft und versandt von Marketplace-Verkäufern, einkaufen. Die Amazon A-bis-z-Garantie deckt Zustand und rechtzeitige Lieferung des gekauften Artikels ab. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich an unser Team wenden und wir überprüfen, ob eine Erstattung möglich ist.

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Inkasso nach A-Z Antrag?

von Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Hallo,
es gab mal wieder einen A-Z Antrag einer Kundin die ein Fahrrad gekauft hat.
Sie hat das Fahrrad innerhalb von drei Tagen erhalten.
Alles wunderbar,jetzt stellt Sie ,kurz bevor es nicht mehr geht einen A-Z Antrag und sagt der Artikel wäre völlig beschädigt.
Amazon bucht sofort das Geld zurück,Widerspruch zwecklos.
Ich schreibe Sie an und frage warum Sie den A-Z Antrag gestellt hat.
Im Lenker wäre ein Kratzer…kulanterweise habe ich Ihr einen neuen zukommen lassen.
Und Sie wollte den A-Z Antrag widerrufen bzw. nochmals zahlen.

Natürlich hat Sie beides nicht gemacht.
Auch nach Rechnung,Mahnung usw. nicht.

Als ich ihr Inkasso androhte,sendete Sie mir nur die Mail das sie mit Amazon telefoniert hat:

Guten Tag Frau …,
vielen Dank für Ihren Anruf bei Amazon.de.
Wie am Telefon besprochen sind Sie nicht dazu verpflichtet dem Verkäufer nach einer angenommen A-Z Garantie Geld zu überweisen.
Es wurde ein A-Z Antrag gestellt der von unsere Fachabteilung genehmigt wurde. Für Sie besteht keinerlei Handlungsbedarf.
Erklärung der A-Z Garantie:
Die Amazon A-bis-z-Garantie schützt Sie, wenn Sie Artikel, verkauft und versandt von Marketplace-Verkäufern, einkaufen. Die Amazon A-bis-z-Garantie deckt Zustand und rechtzeitige Lieferung des gekauften Artikels ab. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich an unser Team wenden und wir überprüfen, ob eine Erstattung möglich ist.

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Seller_GkrbRpG1cOTZX
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Kunden zur Zahlung außerhalb Amazon aufgefordert. Läuft.

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Seller_C363IgZzcDE4i
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Grundsätzlich hat die Kundin nun einen einwandfreien Artikel, ausser das Sie diesen selbst umbauen muss.
Von daher zahlt die Kundin oder schickt den Artikel zurück.

Ja, Ama sieht das ein wenig anders :smiley:

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Seller_nU9ZZGHX47iau
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

guten tag,

Habt ihr unter Hilfe im Suchfeld mal “A-bis-Z-Garantie” gesucht dort öffnen sich ein kleines Fenster in dem man die Bestellnummer eingeben kann. Danach hat man die Möglichkeit anzugeben, dass man davon ausgeht das der Kunde einen Betrügt. Danach darf man die Sachlage noch einmal schildern und die Fachabteilung schaut noch einmal genauer hin.

Wenn die Kommunikation immer über Amazon gelaufen ist und die Kundin dort zugegeben hat, dass es sich lediglich um einen Kratzer handelte, welcher sogar ausgebessert wurde, sollte der Fall eigentlich nicht zu euren Gunsten entschieden werden. Auf jedenfall angeben das die Kundin nun einen Voll Funktion fähigen Artikel, der nicht bezahlt wurde und den sie nicht zurückgeschickt hatte. Äußere den verdacht, dass die Kundin das Amazon System ausnutzt um Artikel umsonst zu erhalten.

Bei uns hat das dazu geführt, dass ein ursprünglich zu Kundengunsten entschiedenen A-Z Garantie Antrag zu unseren Gunsten umentschieden wurde. Obwohl wir beide male also bei der ersten Erklärung und der zweiten die gleichen Informationen zur Verfügung gestellt haben.

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Seller_iVZ814C8ZJYeR
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Was spricht dagegen? Wirklich bestritten ist die Forderung nicht. Problematisch könnte sein, dass der Mangel nicht wirklich behoben wurde, sondern der Käufer den Mangel selbst beheben müsste. Aber dabei muss der Kunde auch mitwirken, ansonsten ist er wegen der Nacherfüllung in Annahmeverzug.

Hat das schon mal jemand gemacht?

Vor ca. 2 Monaten hat ein (gewerblicher) Kunde über FBA bestellt und dann einen anfang letzten Jahres gekauften Artikel gleichen Typs an Amazon zurückgesandt. Einen Tag nach Beauftragung des Inkassounternehmens ging von dort die Mahnung raus, noch einen Tag danach hat er bezahlt (allerdings direkt an mich und ohne Inkassokosten). Es läuft nicht immer so unproblematisch, aber es läuft. Wenn man einen gläubigerfreundlichen Inkassovertrag hat, bringt einem das trotzdem was, auch wenn der Kunde nicht bezahlt. Man kann vor Gericht den Verzug beweisen und wenn der Schuldner reagiert, dann weiß man, mit welcher Begründung er die Zahlung verweigert und kann ggf. vor Gericht die richtigen Weichen stellen.

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In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Ersteinmal wäre ich wahrscheinlich so wütend, daß ich mal wieder ein Stückchen aus meiner Tischplatte beißen würde. Und mein erster Reflex wäre auch ein Inkassounternehmen.

Das Problem dabei ist nur, daß wir Verkäufer uns den Amazonrichtlinien zu unterwerfen haben, sagt zumindest Amazon.

Mit der Anmeldung, stimmt man diesen A-Z.Selbstbedienungsladen zu, was man dann später gern verdrängt.

Vor ein paar Jahren hatte es mal jemanden gegeben, der sich mit einem Anwalt rumgeprügelt hatte. Letztlich endete das mit einem Vergleich, vielen Kosten und noch mehr Nervereien.

Man darf nicht vergessen, daß es Kunden gibt, die hier mit einer kriminellen Energie die A-Z Anträge nutzen und auch wissen, wie das gespielt wird. Ob der Kunde oder Verkäufer letztlich Recht bekommt, muss dann ein Richter entscheiden. So ganz einfach sehe ich die Entscheidung nicht, auch wenn offener Betrug hinter der Nummer steckt. Amazon stärkt aber den Kunden und letztlich entscheiden deren Hausregel, zumindest wenn der Kunde damit nicht schlechter gestellt wird, als die gesetzlichen Vorgaben es verlangen.

Probieren kann man das mit dem Inkasso. Ist der Kunde aber ein professioneller Betrüger, dann könnte man damit seine Möglichkeiten über Amazon zu verkaufen verwirken. Wenn der Kunde sich bei Amazon über den Verkäufer beklagt, dann könnte das echt eng werden.

Wie Du siehst, ich habe keinen wirklichen Ratschlag.

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Für mein Rechtsverständnis muss eine Frist dem Kunden gesetzt werden entweder den Artikel zu bezahlen oder ihn zurück zu geben. Kommt er der Frist nicht nach, dann Mahnverfahren, was vermutlich vor Gericht endet.
Der Kunde hat einen Artikel in seinem Besitz, welches er nicht bezahlt hat. Daher ist er verpflichtet den Gegenstand wieder zurück zu geben, oder zu bezahlen.

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Seller_AxjNtabazrw3b
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Man darf hier auf dieser Plattform die Kunden nicht bedrängen :wink:
Gemäß dem diesjährigen PP-Urteil, steht es dir aber/also offen, dich außerhalb der Plattform um dein Recht zu bemühen. Wenn Amazon hier gegen dich entscheidet, bedeutet das nicht, dass du außerhalb Amazons deine Rechte abgibst.
Wenn Amazon sagt, dass Kunden hier kein Widerrufsrecht haben, könnte sich ein Käufer ebenso außerhalb der Plattform das Recht erkämpfen; nur weil es Amazon in seinem Hausrecht verwehrt.

Amazon darf die Kunden zwar besser stellen, aber es kann nicht gegen gültige Gesetze verstoßen.
Die Kundin ist also hier nicht verpflichtet, dir Geld und/oder Ware zu geben, weil das Amazon so entschieden hat.

Wenn das Recht jedoch auf deiner Seite ist, kannst du Inkasso et cetera bemühen.

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Klarerweise gibt es auch ein Leben außerhalb von Amazon.
Die Bestreitung und letztlich Eintreibung einer Forderung ohne Amazon ist natürlich völlig logisch, kann man machen.
Man muss sich aber bewusst sein, dass man dadurch seinen Selleraccount riskiert.
Deine Kundin wird unter Umständen zwar zur Zahlung außerhalb Amazon gezwungen, aber wie man sieht, ist sie mit AMA im Kontakt, der Fall bekannt. Es ist anzunehmen, dass sie AMA auch weiterhin über Deine Weiterungen informiert.
Ama sieht das ganz anders und wird mit großer Wahrscheinlichkeit von einem TOS Verstoß ausgehen, da Du aufgrund der Eintreibung und letztlich Zahlung ohne Amazon deren Provision hinterziehst, was wiederum zur Accountsperre führen kann…

Schwierig, muss man für sich selbst entscheiden…

Der korrekte Weg wäre, den A-Z anzufechten, die Kundin dazu zu bringen, dass sie AMA gegenüber bestätigt die einwandfreie Ware erhalten zu haben um dann den Wiedereinzug des Betrages durch AMA zu beantragen. Ob man das allerdings alles so durchbringt ist mehr als fraglich.

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Was spricht dagegen?!

Ich kann und mag mir einen solchen Kunden zwar nicht vorstellen, aber wenn Du einen verpeilten Kunden hast, der von Recht und Ordnung tatsächlich keine Ahnung hat und der sich deshalb an den Rat von Amazon hält, dann ist das in diesem Fall für alle Seiten fatal.
Unglaublich, welche Rückmeldung er bekam. Kein Wort von Rücksendung etc … krasse Fehlinformation.

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ja schon öfter am besten über den Händlerbund die sagen dir genau was du machen musst und was benötigt wird

Gruß

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Grundsätzlich hat die Kundin nun einen einwandfreien Artikel, ausser das Sie diesen selbst umbauen muss.
Von daher zahlt die Kundin oder schickt den Artikel zurück.

Ja, Ama sieht das ein wenig anders :smiley:

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Grundsätzlich hat die Kundin nun einen einwandfreien Artikel, ausser das Sie diesen selbst umbauen muss.
Von daher zahlt die Kundin oder schickt den Artikel zurück.

Ja, Ama sieht das ein wenig anders :smiley:

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Habt ihr unter Hilfe im Suchfeld mal “A-bis-Z-Garantie” gesucht dort öffnen sich ein kleines Fenster in dem man die Bestellnummer eingeben kann. Danach hat man die Möglichkeit anzugeben, dass man davon ausgeht das der Kunde einen Betrügt. Danach darf man die Sachlage noch einmal schildern und die Fachabteilung schaut noch einmal genauer hin.

Wenn die Kommunikation immer über Amazon gelaufen ist und die Kundin dort zugegeben hat, dass es sich lediglich um einen Kratzer handelte, welcher sogar ausgebessert wurde, sollte der Fall eigentlich nicht zu euren Gunsten entschieden werden. Auf jedenfall angeben das die Kundin nun einen Voll Funktion fähigen Artikel, der nicht bezahlt wurde und den sie nicht zurückgeschickt hatte. Äußere den verdacht, dass die Kundin das Amazon System ausnutzt um Artikel umsonst zu erhalten.

Bei uns hat das dazu geführt, dass ein ursprünglich zu Kundengunsten entschiedenen A-Z Garantie Antrag zu unseren Gunsten umentschieden wurde. Obwohl wir beide male also bei der ersten Erklärung und der zweiten die gleichen Informationen zur Verfügung gestellt haben.

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Habt ihr unter Hilfe im Suchfeld mal “A-bis-Z-Garantie” gesucht dort öffnen sich ein kleines Fenster in dem man die Bestellnummer eingeben kann. Danach hat man die Möglichkeit anzugeben, dass man davon ausgeht das der Kunde einen Betrügt. Danach darf man die Sachlage noch einmal schildern und die Fachabteilung schaut noch einmal genauer hin.

Wenn die Kommunikation immer über Amazon gelaufen ist und die Kundin dort zugegeben hat, dass es sich lediglich um einen Kratzer handelte, welcher sogar ausgebessert wurde, sollte der Fall eigentlich nicht zu euren Gunsten entschieden werden. Auf jedenfall angeben das die Kundin nun einen Voll Funktion fähigen Artikel, der nicht bezahlt wurde und den sie nicht zurückgeschickt hatte. Äußere den verdacht, dass die Kundin das Amazon System ausnutzt um Artikel umsonst zu erhalten.

Bei uns hat das dazu geführt, dass ein ursprünglich zu Kundengunsten entschiedenen A-Z Garantie Antrag zu unseren Gunsten umentschieden wurde. Obwohl wir beide male also bei der ersten Erklärung und der zweiten die gleichen Informationen zur Verfügung gestellt haben.

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Was spricht dagegen? Wirklich bestritten ist die Forderung nicht. Problematisch könnte sein, dass der Mangel nicht wirklich behoben wurde, sondern der Käufer den Mangel selbst beheben müsste. Aber dabei muss der Kunde auch mitwirken, ansonsten ist er wegen der Nacherfüllung in Annahmeverzug.

Hat das schon mal jemand gemacht?

Vor ca. 2 Monaten hat ein (gewerblicher) Kunde über FBA bestellt und dann einen anfang letzten Jahres gekauften Artikel gleichen Typs an Amazon zurückgesandt. Einen Tag nach Beauftragung des Inkassounternehmens ging von dort die Mahnung raus, noch einen Tag danach hat er bezahlt (allerdings direkt an mich und ohne Inkassokosten). Es läuft nicht immer so unproblematisch, aber es läuft. Wenn man einen gläubigerfreundlichen Inkassovertrag hat, bringt einem das trotzdem was, auch wenn der Kunde nicht bezahlt. Man kann vor Gericht den Verzug beweisen und wenn der Schuldner reagiert, dann weiß man, mit welcher Begründung er die Zahlung verweigert und kann ggf. vor Gericht die richtigen Weichen stellen.

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Was spricht dagegen? Wirklich bestritten ist die Forderung nicht. Problematisch könnte sein, dass der Mangel nicht wirklich behoben wurde, sondern der Käufer den Mangel selbst beheben müsste. Aber dabei muss der Kunde auch mitwirken, ansonsten ist er wegen der Nacherfüllung in Annahmeverzug.

Hat das schon mal jemand gemacht?

Vor ca. 2 Monaten hat ein (gewerblicher) Kunde über FBA bestellt und dann einen anfang letzten Jahres gekauften Artikel gleichen Typs an Amazon zurückgesandt. Einen Tag nach Beauftragung des Inkassounternehmens ging von dort die Mahnung raus, noch einen Tag danach hat er bezahlt (allerdings direkt an mich und ohne Inkassokosten). Es läuft nicht immer so unproblematisch, aber es läuft. Wenn man einen gläubigerfreundlichen Inkassovertrag hat, bringt einem das trotzdem was, auch wenn der Kunde nicht bezahlt. Man kann vor Gericht den Verzug beweisen und wenn der Schuldner reagiert, dann weiß man, mit welcher Begründung er die Zahlung verweigert und kann ggf. vor Gericht die richtigen Weichen stellen.

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Ersteinmal wäre ich wahrscheinlich so wütend, daß ich mal wieder ein Stückchen aus meiner Tischplatte beißen würde. Und mein erster Reflex wäre auch ein Inkassounternehmen.

Das Problem dabei ist nur, daß wir Verkäufer uns den Amazonrichtlinien zu unterwerfen haben, sagt zumindest Amazon.

Mit der Anmeldung, stimmt man diesen A-Z.Selbstbedienungsladen zu, was man dann später gern verdrängt.

Vor ein paar Jahren hatte es mal jemanden gegeben, der sich mit einem Anwalt rumgeprügelt hatte. Letztlich endete das mit einem Vergleich, vielen Kosten und noch mehr Nervereien.

Man darf nicht vergessen, daß es Kunden gibt, die hier mit einer kriminellen Energie die A-Z Anträge nutzen und auch wissen, wie das gespielt wird. Ob der Kunde oder Verkäufer letztlich Recht bekommt, muss dann ein Richter entscheiden. So ganz einfach sehe ich die Entscheidung nicht, auch wenn offener Betrug hinter der Nummer steckt. Amazon stärkt aber den Kunden und letztlich entscheiden deren Hausregel, zumindest wenn der Kunde damit nicht schlechter gestellt wird, als die gesetzlichen Vorgaben es verlangen.

Probieren kann man das mit dem Inkasso. Ist der Kunde aber ein professioneller Betrüger, dann könnte man damit seine Möglichkeiten über Amazon zu verkaufen verwirken. Wenn der Kunde sich bei Amazon über den Verkäufer beklagt, dann könnte das echt eng werden.

Wie Du siehst, ich habe keinen wirklichen Ratschlag.

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Ersteinmal wäre ich wahrscheinlich so wütend, daß ich mal wieder ein Stückchen aus meiner Tischplatte beißen würde. Und mein erster Reflex wäre auch ein Inkassounternehmen.

Das Problem dabei ist nur, daß wir Verkäufer uns den Amazonrichtlinien zu unterwerfen haben, sagt zumindest Amazon.

Mit der Anmeldung, stimmt man diesen A-Z.Selbstbedienungsladen zu, was man dann später gern verdrängt.

Vor ein paar Jahren hatte es mal jemanden gegeben, der sich mit einem Anwalt rumgeprügelt hatte. Letztlich endete das mit einem Vergleich, vielen Kosten und noch mehr Nervereien.

Man darf nicht vergessen, daß es Kunden gibt, die hier mit einer kriminellen Energie die A-Z Anträge nutzen und auch wissen, wie das gespielt wird. Ob der Kunde oder Verkäufer letztlich Recht bekommt, muss dann ein Richter entscheiden. So ganz einfach sehe ich die Entscheidung nicht, auch wenn offener Betrug hinter der Nummer steckt. Amazon stärkt aber den Kunden und letztlich entscheiden deren Hausregel, zumindest wenn der Kunde damit nicht schlechter gestellt wird, als die gesetzlichen Vorgaben es verlangen.

Probieren kann man das mit dem Inkasso. Ist der Kunde aber ein professioneller Betrüger, dann könnte man damit seine Möglichkeiten über Amazon zu verkaufen verwirken. Wenn der Kunde sich bei Amazon über den Verkäufer beklagt, dann könnte das echt eng werden.

Wie Du siehst, ich habe keinen wirklichen Ratschlag.

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Seller_pm2aIhh69HVI0
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Für mein Rechtsverständnis muss eine Frist dem Kunden gesetzt werden entweder den Artikel zu bezahlen oder ihn zurück zu geben. Kommt er der Frist nicht nach, dann Mahnverfahren, was vermutlich vor Gericht endet.
Der Kunde hat einen Artikel in seinem Besitz, welches er nicht bezahlt hat. Daher ist er verpflichtet den Gegenstand wieder zurück zu geben, oder zu bezahlen.

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Seller_pm2aIhh69HVI0
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Für mein Rechtsverständnis muss eine Frist dem Kunden gesetzt werden entweder den Artikel zu bezahlen oder ihn zurück zu geben. Kommt er der Frist nicht nach, dann Mahnverfahren, was vermutlich vor Gericht endet.
Der Kunde hat einen Artikel in seinem Besitz, welches er nicht bezahlt hat. Daher ist er verpflichtet den Gegenstand wieder zurück zu geben, oder zu bezahlen.

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Seller_AxjNtabazrw3b
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Man darf hier auf dieser Plattform die Kunden nicht bedrängen :wink:
Gemäß dem diesjährigen PP-Urteil, steht es dir aber/also offen, dich außerhalb der Plattform um dein Recht zu bemühen. Wenn Amazon hier gegen dich entscheidet, bedeutet das nicht, dass du außerhalb Amazons deine Rechte abgibst.
Wenn Amazon sagt, dass Kunden hier kein Widerrufsrecht haben, könnte sich ein Käufer ebenso außerhalb der Plattform das Recht erkämpfen; nur weil es Amazon in seinem Hausrecht verwehrt.

Amazon darf die Kunden zwar besser stellen, aber es kann nicht gegen gültige Gesetze verstoßen.
Die Kundin ist also hier nicht verpflichtet, dir Geld und/oder Ware zu geben, weil das Amazon so entschieden hat.

Wenn das Recht jedoch auf deiner Seite ist, kannst du Inkasso et cetera bemühen.

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Seller_AxjNtabazrw3b
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Man darf hier auf dieser Plattform die Kunden nicht bedrängen :wink:
Gemäß dem diesjährigen PP-Urteil, steht es dir aber/also offen, dich außerhalb der Plattform um dein Recht zu bemühen. Wenn Amazon hier gegen dich entscheidet, bedeutet das nicht, dass du außerhalb Amazons deine Rechte abgibst.
Wenn Amazon sagt, dass Kunden hier kein Widerrufsrecht haben, könnte sich ein Käufer ebenso außerhalb der Plattform das Recht erkämpfen; nur weil es Amazon in seinem Hausrecht verwehrt.

Amazon darf die Kunden zwar besser stellen, aber es kann nicht gegen gültige Gesetze verstoßen.
Die Kundin ist also hier nicht verpflichtet, dir Geld und/oder Ware zu geben, weil das Amazon so entschieden hat.

Wenn das Recht jedoch auf deiner Seite ist, kannst du Inkasso et cetera bemühen.

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Seller_lHA0lpHsJp0jD
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Klarerweise gibt es auch ein Leben außerhalb von Amazon.
Die Bestreitung und letztlich Eintreibung einer Forderung ohne Amazon ist natürlich völlig logisch, kann man machen.
Man muss sich aber bewusst sein, dass man dadurch seinen Selleraccount riskiert.
Deine Kundin wird unter Umständen zwar zur Zahlung außerhalb Amazon gezwungen, aber wie man sieht, ist sie mit AMA im Kontakt, der Fall bekannt. Es ist anzunehmen, dass sie AMA auch weiterhin über Deine Weiterungen informiert.
Ama sieht das ganz anders und wird mit großer Wahrscheinlichkeit von einem TOS Verstoß ausgehen, da Du aufgrund der Eintreibung und letztlich Zahlung ohne Amazon deren Provision hinterziehst, was wiederum zur Accountsperre führen kann…

Schwierig, muss man für sich selbst entscheiden…

Der korrekte Weg wäre, den A-Z anzufechten, die Kundin dazu zu bringen, dass sie AMA gegenüber bestätigt die einwandfreie Ware erhalten zu haben um dann den Wiedereinzug des Betrages durch AMA zu beantragen. Ob man das allerdings alles so durchbringt ist mehr als fraglich.

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Seller_lHA0lpHsJp0jD
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Klarerweise gibt es auch ein Leben außerhalb von Amazon.
Die Bestreitung und letztlich Eintreibung einer Forderung ohne Amazon ist natürlich völlig logisch, kann man machen.
Man muss sich aber bewusst sein, dass man dadurch seinen Selleraccount riskiert.
Deine Kundin wird unter Umständen zwar zur Zahlung außerhalb Amazon gezwungen, aber wie man sieht, ist sie mit AMA im Kontakt, der Fall bekannt. Es ist anzunehmen, dass sie AMA auch weiterhin über Deine Weiterungen informiert.
Ama sieht das ganz anders und wird mit großer Wahrscheinlichkeit von einem TOS Verstoß ausgehen, da Du aufgrund der Eintreibung und letztlich Zahlung ohne Amazon deren Provision hinterziehst, was wiederum zur Accountsperre führen kann…

Schwierig, muss man für sich selbst entscheiden…

Der korrekte Weg wäre, den A-Z anzufechten, die Kundin dazu zu bringen, dass sie AMA gegenüber bestätigt die einwandfreie Ware erhalten zu haben um dann den Wiedereinzug des Betrages durch AMA zu beantragen. Ob man das allerdings alles so durchbringt ist mehr als fraglich.

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Seller_6IHgwasxcNv4L
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Was spricht dagegen?!

Ich kann und mag mir einen solchen Kunden zwar nicht vorstellen, aber wenn Du einen verpeilten Kunden hast, der von Recht und Ordnung tatsächlich keine Ahnung hat und der sich deshalb an den Rat von Amazon hält, dann ist das in diesem Fall für alle Seiten fatal.
Unglaublich, welche Rückmeldung er bekam. Kein Wort von Rücksendung etc … krasse Fehlinformation.

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Seller_6IHgwasxcNv4L
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

Was spricht dagegen?!

Ich kann und mag mir einen solchen Kunden zwar nicht vorstellen, aber wenn Du einen verpeilten Kunden hast, der von Recht und Ordnung tatsächlich keine Ahnung hat und der sich deshalb an den Rat von Amazon hält, dann ist das in diesem Fall für alle Seiten fatal.
Unglaublich, welche Rückmeldung er bekam. Kein Wort von Rücksendung etc … krasse Fehlinformation.

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Seller_HbVB8nSeohsmX
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

ja schon öfter am besten über den Händlerbund die sagen dir genau was du machen musst und was benötigt wird

Gruß

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Seller_HbVB8nSeohsmX
In Antwort auf: Post von: Seller_3ZS1yWgiZPkCG

ja schon öfter am besten über den Händlerbund die sagen dir genau was du machen musst und was benötigt wird

Gruß

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