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Seller_RSHewFxq5EueH

Steuerprüfung angeordnet, aber wieso?

Hallo,

ich fange mal hinten an, habe heute mit Finanzamt telefoniert, und weiß, dass es um Innergemeinschaftliche Erwerbe geht. Steuerjahre 2022 und 2023, Schwerpunkt USt.

Das einzige, was ich als "Käufe" zuordnen kann, sind Werbeanzeigen in diversen Ländern, aber auf jeder Rechnung steht "Tax included", muss man die dann doppelt abführen? Habe ich etwas überlesen?

Sonst gibt es nur Verkäufe. Bin momentan sprach- und ratlos.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich würde mich natürlich gerne möglichst gut auf die Prüfung vorbereiten..

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Tags:Steuern, Steuerunterlagen, Überprüfung
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Seller_RSHewFxq5EueH

Steuerprüfung angeordnet, aber wieso?

Hallo,

ich fange mal hinten an, habe heute mit Finanzamt telefoniert, und weiß, dass es um Innergemeinschaftliche Erwerbe geht. Steuerjahre 2022 und 2023, Schwerpunkt USt.

Das einzige, was ich als "Käufe" zuordnen kann, sind Werbeanzeigen in diversen Ländern, aber auf jeder Rechnung steht "Tax included", muss man die dann doppelt abführen? Habe ich etwas überlesen?

Sonst gibt es nur Verkäufe. Bin momentan sprach- und ratlos.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich würde mich natürlich gerne möglichst gut auf die Prüfung vorbereiten..

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_RSHewFxq5EueH

Du hast in 2022 und 2023 (bis Juli 2024) von Amazon Netto-Rechnungen aus Luxemburg erhalten. Seit August kommen die Rechnungen aus Deutschland. Hast Du für diese Amazon-Rechnungen aus Luxemburg im Sinne von § 13b UStG (Reverse Charge) in Deutschland die Umsatzsteuer abgeführt? Die Kannst Du zwar im gleichen Atemzug als Vorsteuer geltend machen (sofern Du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt), aber Du musst es halt angeben.

Ebenso kann es um Lieferungen gehen, die USt-Steuerfrei an Unternehmen in der EU erfolgen. Hier geht es um innergemeinschaftlichen Lieferungen, für die "Zusammenfassenden Meldungen" abgegeben werden müssen.

Das dürften die zwei Punkte sein, die das Finanzamt in dem Fall prüft. Aber wenn das FA dir schon gesagt hat, dass es ausschließlich um Erwerbe geht und nicht um Lieferungen, dann dürfte es eher der erste Punkt sein

102
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Seller_XSDYvCic57FLE
In Antwort auf: Post von: Seller_RSHewFxq5EueH

Ich hatte vor Jahren gleiche Prüfung. Wie @Seller_FJChsitX8Vq0Lbereits erklärt hat, klingt es auch bei mir nach Prüfung § 13b UStG. Viele hatten nämlich damals die amazon-Gebühren falsch abgerechnet. Wenn Du googelst "amazon-Gebühren richtig buchen" wird das sehr genau und leicht verständlich erklärt, vor allem, wie trotz Gegenrechnung der Vorsteuer, eine Restschuld verbleibt und die summiert sich auf Dauer gehörig.

16
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Seller_JrpYCjdOUiINN
In Antwort auf: Post von: Seller_RSHewFxq5EueH

Hallo,

ich wurde auch vor Jahren gebeten, solche Buchungen für "Innergemeinschaftliche Gewerbe" nachzureichen. Da ging es nur um die Amazon-Verkäufergebühren (Luxemburg, unter Reverse-Charge zu buchen). Für die Rechnungen für Werbung müsste das Gleiche gelten. Nur seltsam, dass dort bei dir die USt ausgewiesen ist?

06
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Seller_aZy8ingLZyRAR
In Antwort auf: Post von: Seller_RSHewFxq5EueH

Eine Prüfung ist jetzt nicht außergewöhnliches und nach dem wieso kann man erst nach dem Prüfbericht Fragen, ich würde erstmal abwarten worum es geht und wenn was kritisiert wird kann man immer noch hier Fragen.

30
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Seller_lHON9HTZQ1UPE
In Antwort auf: Post von: Seller_RSHewFxq5EueH

hatte ich auch, es geht einfach um die Abführung der Umsatzsteuer, die Du zahlen musst, da Du Amazon quasi als Unternehmen in Anspruch genommen hast, die aber, da nicht in Deutschland, keine Umsatzsteuer zahlen. Der Finanzbeamte war superfreundlich, hat mir alles erklärt, kein Stress. Du kannst das dann von Deinem Gewinn abziehen, leider erst im nächsten Jahr und es wird eigentlich nur eine Steuerumverteilung .....

Sortiere alle Papiere .... Einnahmen und Ausgaben, was man ja normalerweise sowieso macht und gut ist ;-)

10
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Seller_JEk5n40d5ksqo
In Antwort auf: Post von: Seller_RSHewFxq5EueH

Such dir dringend einen Steuerberater + ein Rechtsanwalt, du hast sicherlich ungewollt und indirekt Steuern hinterzogen.

Wenn du nichts macht, kommst die nächste Betriebsprüfung, rückwirkend auf mehrere Jahre und auch auf Gewerbe/Einkommensteuer.

Du bekommst gewaltige Probleme ansonsten.

LG

47
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Seller_X3hXHh6gUHD3m
In Antwort auf: Post von: Seller_RSHewFxq5EueH

Da Du die Steuererklärung schon gemacht hast und diese nun geprüft wird, kannst Du Dich gar nicht darauf vorbereiten sondern musst abwarten, was die Prüfung ergibt. Hast Du alles richtig gebucht bleibt alles wie es ist. Sollte Dir ein Fehler unterlaufen sein, musst Du nachzahlen. Am unwahrscheinlichsten ist es, dass Du hinterher Geld vom Finanzamt bekommst.

60
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Seller_KOMKdmLfomePS
In Antwort auf: Post von: Seller_RSHewFxq5EueH

Ich kann nur jedem empfehlen der irgendwie in Europa verkauft und nicht nur National (Deutschland) sich beim OSS (One-Stop-Shop) anzumelden. Dann hat man hinterher all diese Prüfungen nicht mehr an der Backe, weil man quartalsweise seine Steuern in die einzelnen Länder über eine zentrale Schnittstelle abführt.

Sobald international verkauft wird, sieht das Finanzamt genauer hin. Da wird einfach zu viel Unheil getrieben, vielleicht oft auch aus Unwissenheit.

Des Weiteren wer bei Amazon verkauft oder auf einer anderen Plattform, sollte sich einen Steuerberater holen der sich mit E-Commerce auskennt. Viele Steuerberater sind was das angeht, entschuldigt meine Wortwahl "Pfeifen", aber die Realität zeigt es leider. Hier lohnt es sich einen kompetenten Tax Consultant zu organisieren, das spart auf Dauer wirklich Bares.

Und dann hättest du auch die Sorgen bezüglich der Prüfungen nicht. Bei Amazon hast du noch Glück, die haben alles als Berichte archiviert. Lässt sich also alles sauber nachweisen.

30
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Seller_RSHewFxq5EueH
In Antwort auf: Post von: Seller_RSHewFxq5EueH

Liebe Leute,

Vielen Dank für Euren Input.

Die FA-Beamtin war in der Tat super freundlich, ich hätte auch ins FA kommen können. Sie sagte, dass es um innergemeinschaftliche Erwerbe ginge, hauptsächlich kleine Beträge aus Südeuropäischen Ländern.

Ich ziehe jetzt eine weitere Tabelle mit den Beträgen, und dann hätte ich meine Hausaufgaben erledigt.

Ich kann Euch gerne informieren, wie es gelaufen ist. Termin ist am 04.12.2024

40
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Seller_3fdBRqO4y1xcD
In Antwort auf: Post von: Seller_RSHewFxq5EueH

Der Staat braucht Geld [...],deshalb versuchen die Finanzämter, überall noch etwas raus zu quetschen ...


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Seller_RSHewFxq5EueH

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Hallo,

ich fange mal hinten an, habe heute mit Finanzamt telefoniert, und weiß, dass es um Innergemeinschaftliche Erwerbe geht. Steuerjahre 2022 und 2023, Schwerpunkt USt.

Das einzige, was ich als "Käufe" zuordnen kann, sind Werbeanzeigen in diversen Ländern, aber auf jeder Rechnung steht "Tax included", muss man die dann doppelt abführen? Habe ich etwas überlesen?

Sonst gibt es nur Verkäufe. Bin momentan sprach- und ratlos.

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Ich würde mich natürlich gerne möglichst gut auf die Prüfung vorbereiten..

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Steuerprüfung angeordnet, aber wieso?

Hallo,

ich fange mal hinten an, habe heute mit Finanzamt telefoniert, und weiß, dass es um Innergemeinschaftliche Erwerbe geht. Steuerjahre 2022 und 2023, Schwerpunkt USt.

Das einzige, was ich als "Käufe" zuordnen kann, sind Werbeanzeigen in diversen Ländern, aber auf jeder Rechnung steht "Tax included", muss man die dann doppelt abführen? Habe ich etwas überlesen?

Sonst gibt es nur Verkäufe. Bin momentan sprach- und ratlos.

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von Seller_RSHewFxq5EueH

Hallo,

ich fange mal hinten an, habe heute mit Finanzamt telefoniert, und weiß, dass es um Innergemeinschaftliche Erwerbe geht. Steuerjahre 2022 und 2023, Schwerpunkt USt.

Das einzige, was ich als "Käufe" zuordnen kann, sind Werbeanzeigen in diversen Ländern, aber auf jeder Rechnung steht "Tax included", muss man die dann doppelt abführen? Habe ich etwas überlesen?

Sonst gibt es nur Verkäufe. Bin momentan sprach- und ratlos.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_RSHewFxq5EueH

Du hast in 2022 und 2023 (bis Juli 2024) von Amazon Netto-Rechnungen aus Luxemburg erhalten. Seit August kommen die Rechnungen aus Deutschland. Hast Du für diese Amazon-Rechnungen aus Luxemburg im Sinne von § 13b UStG (Reverse Charge) in Deutschland die Umsatzsteuer abgeführt? Die Kannst Du zwar im gleichen Atemzug als Vorsteuer geltend machen (sofern Du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt), aber Du musst es halt angeben.

Ebenso kann es um Lieferungen gehen, die USt-Steuerfrei an Unternehmen in der EU erfolgen. Hier geht es um innergemeinschaftlichen Lieferungen, für die "Zusammenfassenden Meldungen" abgegeben werden müssen.

Das dürften die zwei Punkte sein, die das Finanzamt in dem Fall prüft. Aber wenn das FA dir schon gesagt hat, dass es ausschließlich um Erwerbe geht und nicht um Lieferungen, dann dürfte es eher der erste Punkt sein

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Ich hatte vor Jahren gleiche Prüfung. Wie @Seller_FJChsitX8Vq0Lbereits erklärt hat, klingt es auch bei mir nach Prüfung § 13b UStG. Viele hatten nämlich damals die amazon-Gebühren falsch abgerechnet. Wenn Du googelst "amazon-Gebühren richtig buchen" wird das sehr genau und leicht verständlich erklärt, vor allem, wie trotz Gegenrechnung der Vorsteuer, eine Restschuld verbleibt und die summiert sich auf Dauer gehörig.

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Hallo,

ich wurde auch vor Jahren gebeten, solche Buchungen für "Innergemeinschaftliche Gewerbe" nachzureichen. Da ging es nur um die Amazon-Verkäufergebühren (Luxemburg, unter Reverse-Charge zu buchen). Für die Rechnungen für Werbung müsste das Gleiche gelten. Nur seltsam, dass dort bei dir die USt ausgewiesen ist?

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Seller_aZy8ingLZyRAR
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Eine Prüfung ist jetzt nicht außergewöhnliches und nach dem wieso kann man erst nach dem Prüfbericht Fragen, ich würde erstmal abwarten worum es geht und wenn was kritisiert wird kann man immer noch hier Fragen.

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Seller_lHON9HTZQ1UPE
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hatte ich auch, es geht einfach um die Abführung der Umsatzsteuer, die Du zahlen musst, da Du Amazon quasi als Unternehmen in Anspruch genommen hast, die aber, da nicht in Deutschland, keine Umsatzsteuer zahlen. Der Finanzbeamte war superfreundlich, hat mir alles erklärt, kein Stress. Du kannst das dann von Deinem Gewinn abziehen, leider erst im nächsten Jahr und es wird eigentlich nur eine Steuerumverteilung .....

Sortiere alle Papiere .... Einnahmen und Ausgaben, was man ja normalerweise sowieso macht und gut ist ;-)

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Seller_JEk5n40d5ksqo
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Such dir dringend einen Steuerberater + ein Rechtsanwalt, du hast sicherlich ungewollt und indirekt Steuern hinterzogen.

Wenn du nichts macht, kommst die nächste Betriebsprüfung, rückwirkend auf mehrere Jahre und auch auf Gewerbe/Einkommensteuer.

Du bekommst gewaltige Probleme ansonsten.

LG

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Da Du die Steuererklärung schon gemacht hast und diese nun geprüft wird, kannst Du Dich gar nicht darauf vorbereiten sondern musst abwarten, was die Prüfung ergibt. Hast Du alles richtig gebucht bleibt alles wie es ist. Sollte Dir ein Fehler unterlaufen sein, musst Du nachzahlen. Am unwahrscheinlichsten ist es, dass Du hinterher Geld vom Finanzamt bekommst.

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Seller_KOMKdmLfomePS
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Ich kann nur jedem empfehlen der irgendwie in Europa verkauft und nicht nur National (Deutschland) sich beim OSS (One-Stop-Shop) anzumelden. Dann hat man hinterher all diese Prüfungen nicht mehr an der Backe, weil man quartalsweise seine Steuern in die einzelnen Länder über eine zentrale Schnittstelle abführt.

Sobald international verkauft wird, sieht das Finanzamt genauer hin. Da wird einfach zu viel Unheil getrieben, vielleicht oft auch aus Unwissenheit.

Des Weiteren wer bei Amazon verkauft oder auf einer anderen Plattform, sollte sich einen Steuerberater holen der sich mit E-Commerce auskennt. Viele Steuerberater sind was das angeht, entschuldigt meine Wortwahl "Pfeifen", aber die Realität zeigt es leider. Hier lohnt es sich einen kompetenten Tax Consultant zu organisieren, das spart auf Dauer wirklich Bares.

Und dann hättest du auch die Sorgen bezüglich der Prüfungen nicht. Bei Amazon hast du noch Glück, die haben alles als Berichte archiviert. Lässt sich also alles sauber nachweisen.

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Seller_RSHewFxq5EueH
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Liebe Leute,

Vielen Dank für Euren Input.

Die FA-Beamtin war in der Tat super freundlich, ich hätte auch ins FA kommen können. Sie sagte, dass es um innergemeinschaftliche Erwerbe ginge, hauptsächlich kleine Beträge aus Südeuropäischen Ländern.

Ich ziehe jetzt eine weitere Tabelle mit den Beträgen, und dann hätte ich meine Hausaufgaben erledigt.

Ich kann Euch gerne informieren, wie es gelaufen ist. Termin ist am 04.12.2024

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Du hast in 2022 und 2023 (bis Juli 2024) von Amazon Netto-Rechnungen aus Luxemburg erhalten. Seit August kommen die Rechnungen aus Deutschland. Hast Du für diese Amazon-Rechnungen aus Luxemburg im Sinne von § 13b UStG (Reverse Charge) in Deutschland die Umsatzsteuer abgeführt? Die Kannst Du zwar im gleichen Atemzug als Vorsteuer geltend machen (sofern Du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt), aber Du musst es halt angeben.

Ebenso kann es um Lieferungen gehen, die USt-Steuerfrei an Unternehmen in der EU erfolgen. Hier geht es um innergemeinschaftlichen Lieferungen, für die "Zusammenfassenden Meldungen" abgegeben werden müssen.

Das dürften die zwei Punkte sein, die das Finanzamt in dem Fall prüft. Aber wenn das FA dir schon gesagt hat, dass es ausschließlich um Erwerbe geht und nicht um Lieferungen, dann dürfte es eher der erste Punkt sein

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Du hast in 2022 und 2023 (bis Juli 2024) von Amazon Netto-Rechnungen aus Luxemburg erhalten. Seit August kommen die Rechnungen aus Deutschland. Hast Du für diese Amazon-Rechnungen aus Luxemburg im Sinne von § 13b UStG (Reverse Charge) in Deutschland die Umsatzsteuer abgeführt? Die Kannst Du zwar im gleichen Atemzug als Vorsteuer geltend machen (sofern Du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt), aber Du musst es halt angeben.

Ebenso kann es um Lieferungen gehen, die USt-Steuerfrei an Unternehmen in der EU erfolgen. Hier geht es um innergemeinschaftlichen Lieferungen, für die "Zusammenfassenden Meldungen" abgegeben werden müssen.

Das dürften die zwei Punkte sein, die das Finanzamt in dem Fall prüft. Aber wenn das FA dir schon gesagt hat, dass es ausschließlich um Erwerbe geht und nicht um Lieferungen, dann dürfte es eher der erste Punkt sein

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Seller_XSDYvCic57FLE
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Ich hatte vor Jahren gleiche Prüfung. Wie @Seller_FJChsitX8Vq0Lbereits erklärt hat, klingt es auch bei mir nach Prüfung § 13b UStG. Viele hatten nämlich damals die amazon-Gebühren falsch abgerechnet. Wenn Du googelst "amazon-Gebühren richtig buchen" wird das sehr genau und leicht verständlich erklärt, vor allem, wie trotz Gegenrechnung der Vorsteuer, eine Restschuld verbleibt und die summiert sich auf Dauer gehörig.

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Seller_XSDYvCic57FLE
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Ich hatte vor Jahren gleiche Prüfung. Wie @Seller_FJChsitX8Vq0Lbereits erklärt hat, klingt es auch bei mir nach Prüfung § 13b UStG. Viele hatten nämlich damals die amazon-Gebühren falsch abgerechnet. Wenn Du googelst "amazon-Gebühren richtig buchen" wird das sehr genau und leicht verständlich erklärt, vor allem, wie trotz Gegenrechnung der Vorsteuer, eine Restschuld verbleibt und die summiert sich auf Dauer gehörig.

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Seller_JrpYCjdOUiINN
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Hallo,

ich wurde auch vor Jahren gebeten, solche Buchungen für "Innergemeinschaftliche Gewerbe" nachzureichen. Da ging es nur um die Amazon-Verkäufergebühren (Luxemburg, unter Reverse-Charge zu buchen). Für die Rechnungen für Werbung müsste das Gleiche gelten. Nur seltsam, dass dort bei dir die USt ausgewiesen ist?

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Seller_JrpYCjdOUiINN
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Hallo,

ich wurde auch vor Jahren gebeten, solche Buchungen für "Innergemeinschaftliche Gewerbe" nachzureichen. Da ging es nur um die Amazon-Verkäufergebühren (Luxemburg, unter Reverse-Charge zu buchen). Für die Rechnungen für Werbung müsste das Gleiche gelten. Nur seltsam, dass dort bei dir die USt ausgewiesen ist?

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Seller_aZy8ingLZyRAR
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Eine Prüfung ist jetzt nicht außergewöhnliches und nach dem wieso kann man erst nach dem Prüfbericht Fragen, ich würde erstmal abwarten worum es geht und wenn was kritisiert wird kann man immer noch hier Fragen.

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Eine Prüfung ist jetzt nicht außergewöhnliches und nach dem wieso kann man erst nach dem Prüfbericht Fragen, ich würde erstmal abwarten worum es geht und wenn was kritisiert wird kann man immer noch hier Fragen.

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Seller_lHON9HTZQ1UPE
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hatte ich auch, es geht einfach um die Abführung der Umsatzsteuer, die Du zahlen musst, da Du Amazon quasi als Unternehmen in Anspruch genommen hast, die aber, da nicht in Deutschland, keine Umsatzsteuer zahlen. Der Finanzbeamte war superfreundlich, hat mir alles erklärt, kein Stress. Du kannst das dann von Deinem Gewinn abziehen, leider erst im nächsten Jahr und es wird eigentlich nur eine Steuerumverteilung .....

Sortiere alle Papiere .... Einnahmen und Ausgaben, was man ja normalerweise sowieso macht und gut ist ;-)

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hatte ich auch, es geht einfach um die Abführung der Umsatzsteuer, die Du zahlen musst, da Du Amazon quasi als Unternehmen in Anspruch genommen hast, die aber, da nicht in Deutschland, keine Umsatzsteuer zahlen. Der Finanzbeamte war superfreundlich, hat mir alles erklärt, kein Stress. Du kannst das dann von Deinem Gewinn abziehen, leider erst im nächsten Jahr und es wird eigentlich nur eine Steuerumverteilung .....

Sortiere alle Papiere .... Einnahmen und Ausgaben, was man ja normalerweise sowieso macht und gut ist ;-)

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Such dir dringend einen Steuerberater + ein Rechtsanwalt, du hast sicherlich ungewollt und indirekt Steuern hinterzogen.

Wenn du nichts macht, kommst die nächste Betriebsprüfung, rückwirkend auf mehrere Jahre und auch auf Gewerbe/Einkommensteuer.

Du bekommst gewaltige Probleme ansonsten.

LG

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Such dir dringend einen Steuerberater + ein Rechtsanwalt, du hast sicherlich ungewollt und indirekt Steuern hinterzogen.

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Du bekommst gewaltige Probleme ansonsten.

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Da Du die Steuererklärung schon gemacht hast und diese nun geprüft wird, kannst Du Dich gar nicht darauf vorbereiten sondern musst abwarten, was die Prüfung ergibt. Hast Du alles richtig gebucht bleibt alles wie es ist. Sollte Dir ein Fehler unterlaufen sein, musst Du nachzahlen. Am unwahrscheinlichsten ist es, dass Du hinterher Geld vom Finanzamt bekommst.

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Da Du die Steuererklärung schon gemacht hast und diese nun geprüft wird, kannst Du Dich gar nicht darauf vorbereiten sondern musst abwarten, was die Prüfung ergibt. Hast Du alles richtig gebucht bleibt alles wie es ist. Sollte Dir ein Fehler unterlaufen sein, musst Du nachzahlen. Am unwahrscheinlichsten ist es, dass Du hinterher Geld vom Finanzamt bekommst.

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Ich kann nur jedem empfehlen der irgendwie in Europa verkauft und nicht nur National (Deutschland) sich beim OSS (One-Stop-Shop) anzumelden. Dann hat man hinterher all diese Prüfungen nicht mehr an der Backe, weil man quartalsweise seine Steuern in die einzelnen Länder über eine zentrale Schnittstelle abführt.

Sobald international verkauft wird, sieht das Finanzamt genauer hin. Da wird einfach zu viel Unheil getrieben, vielleicht oft auch aus Unwissenheit.

Des Weiteren wer bei Amazon verkauft oder auf einer anderen Plattform, sollte sich einen Steuerberater holen der sich mit E-Commerce auskennt. Viele Steuerberater sind was das angeht, entschuldigt meine Wortwahl "Pfeifen", aber die Realität zeigt es leider. Hier lohnt es sich einen kompetenten Tax Consultant zu organisieren, das spart auf Dauer wirklich Bares.

Und dann hättest du auch die Sorgen bezüglich der Prüfungen nicht. Bei Amazon hast du noch Glück, die haben alles als Berichte archiviert. Lässt sich also alles sauber nachweisen.

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Sobald international verkauft wird, sieht das Finanzamt genauer hin. Da wird einfach zu viel Unheil getrieben, vielleicht oft auch aus Unwissenheit.

Des Weiteren wer bei Amazon verkauft oder auf einer anderen Plattform, sollte sich einen Steuerberater holen der sich mit E-Commerce auskennt. Viele Steuerberater sind was das angeht, entschuldigt meine Wortwahl "Pfeifen", aber die Realität zeigt es leider. Hier lohnt es sich einen kompetenten Tax Consultant zu organisieren, das spart auf Dauer wirklich Bares.

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Ich kann Euch gerne informieren, wie es gelaufen ist. Termin ist am 04.12.2024

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Ich kann Euch gerne informieren, wie es gelaufen ist. Termin ist am 04.12.2024

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