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Seller_KCABmkwzhrS6B

Amainvoice und Lexoffice gemeinsam nutzen

Hallo,

Ich bin neuer Seller bei Amazon und würde gerne wissen wie ich die Buchhaltung aufstellen muss. Bis jetzt benutze ich Lexoffice mit Verbindung Billbee und Payjoe. Allerdings schaffe ich es nicht die Rechnungen von Amazon zu kategorisieren. Es fehlen mir einfach die Belege von Amazon.

Jetzt habe ich herausgefunden dass Amainvoice diese Belege erzeugen kann, wie genau , keine Ahnung.

Das Problem mit Amainvoice ist, dass ich da aber keine normale Buchführung machen kann. Sprich keine Eingangsrechnungen hochladen und keinen Überblick über die Finanzen wie bei Lexoffice. Mein Plan wäre es die Belege von Amainvoice zu nehmen und sie bei Lexoffice einzufügen. Wäre das möglich?

Da ist noch sehr weit am Anfang bin, will ich mir noch keinen Steuerberater holen.

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Tags:Steuern, Zahlungen
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Seller_KCABmkwzhrS6B

Amainvoice und Lexoffice gemeinsam nutzen

Hallo,

Ich bin neuer Seller bei Amazon und würde gerne wissen wie ich die Buchhaltung aufstellen muss. Bis jetzt benutze ich Lexoffice mit Verbindung Billbee und Payjoe. Allerdings schaffe ich es nicht die Rechnungen von Amazon zu kategorisieren. Es fehlen mir einfach die Belege von Amazon.

Jetzt habe ich herausgefunden dass Amainvoice diese Belege erzeugen kann, wie genau , keine Ahnung.

Das Problem mit Amainvoice ist, dass ich da aber keine normale Buchführung machen kann. Sprich keine Eingangsrechnungen hochladen und keinen Überblick über die Finanzen wie bei Lexoffice. Mein Plan wäre es die Belege von Amainvoice zu nehmen und sie bei Lexoffice einzufügen. Wäre das möglich?

Da ist noch sehr weit am Anfang bin, will ich mir noch keinen Steuerberater holen.

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Seller_vlweHMnQRHSzo
In Antwort auf: Post von: Seller_KCABmkwzhrS6B

Welche Belege soll Amainvoice denn erzeugen können, die Billbee und Easybill nicht erzeugen können?

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Seller_rVpI9ZXLm7kop
In Antwort auf: Post von: Seller_KCABmkwzhrS6B

Da ist das eigentliche Problem … gerade Lexoffice bietet dir doch schon die Schnittstelle für Steuerberater die sich dann auch, hoffentlich, mit dem richtigen verbuchen bei AMZ auskennen…

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Seller_NcFoaPKMAfRos
In Antwort auf: Post von: Seller_KCABmkwzhrS6B

Hallo,

wir standen damals vor demselben Problem, eine vernünftige und weitestgehend automatisierte Buchhaltung für unsere damals bestehenden Einzelunternehmen aufzusetzen. Sich den Steuerberater am Anfang zu sparen, ist meiner Meinung nach auch vollkommen legitim, wenn man seinen grundlegenden steuerlichen Pflichten nachkommt.

Dazu zählt:

  • eine ordentliche Buchhaltung (hier abhängig von deiner Rechtsform, Kapitalgesellschaft = doppelte Buchführung und Bilanz, Einzelunternehmen = Pflicht zur Aufstellung einer EÜR)
  • Abführung der USt. und Abgabe der USt.-Voranmeldung (abhängig von deinem Status als (Klein-)Unternehmer, denn als Kleinunternehmer ist man vorerst von dieser Pflicht befreit)
  • Abgabe der Steuererklärung am Ende des Jahres

Art der Belege
Die Verarbeitung / Erzeugung von Belegen ist neben den Buchungen deine wichtigste Aufgabe. Als Einzelunternehmer hast du jedoch nicht die Pflicht, jeder einzelnen Buchung ein Beleg zuzuordnen, du musst die Belege aber trotzdem archivieren.

Eingangsbelege = die Belege die du von anderen Unternehmen bekommst
Ausgangsbelege = die Belege die du an andere Personen / Unternehmen stellst

Buchungen
Jeden Geschäftsvorfall musst du in deiner Buchhaltung abbilden. Bei Eingangsbelegen ist der in der Praxis easy, denn du hast am Anfang nicht viele davon und die sind in deinem Buchhaltungsprogramm (zB Lexoffice) schnell angelegt und verbucht. Eingangsbelege sind also nicht das Problem, egal welches Buchhaltungsprogramm du verwendest.
Schwierig wird es bei Verkäufen / Ausgangsbelegen. Du kannst innerhalb von relativ kurzer Zeit viele Verkäufe erzielen, die alle ordentlich verbucht werden müssen. Dabei fallen für einen Verkauf schnell drei verschiedene Buchungen an, hier als gängiges Beispiel:

Verkauf 1
VK brutto: 10,00€
Umsatzerlöse: 4,75€
Umsatzsteuer: 1,59€
Verkäufergebühren: 3,66€

Hierbei werden Umsatzerlöse, Umsatzsteuer und Verkäufergebühren jeweils als eigenes Konto in deiner Buchhaltung geführt, damit am Ende des Jahres eine EÜR rauskommt, die alle drei Posten mit ihren verschiedenen Summen / Salden enthält. Wenn du dir jetzt vorstellst, du machst in einem Monat schon nur 200 Verkäufe, hast du einen großen Buchungsaufwand und wenn du das manuell machst ist das auch ein fehleranfälliges Modell.

Empfehlung

  1. Nutz für die Erstellung der Ausgangsrechnungen easybill und nicht amazinvoice. Wir haben beides ausprobiert und easybill ist das moderner Tool mit dem besseren Service. Ruf bei easybill an, um die Integration vorzunehmen. Der Support ist super!
  2. Nutz Buchhaltungsbutler für deine Buchhaltung. Buchhaltungsbutler hat als eines der wenigen Programme eine Schnittstelle zu Amazon und alle deine Verkäufe werden nach dem ersten SetUp automatisch importiert und verbucht! Die Belegzuordnung kannst du dir als Einzelunternehmer sparen. Der Support von Buchhaltungsbutler ist gut, aber es dauert ihn zu erreichen. Die helfen dir aber auch bei Buchhaltungsfragen. Lexoffice ist zwar günstig, richtet sich aber an totale Anfänger die nur wenige Rechnungen im Monat erzeugen.

Mit diesen beiden Tools bist du als Anfänger gut aufgestellt um deine Buchhaltung schnell und ordentlich zu erledigen.

LG

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Seller_KCABmkwzhrS6B

Amainvoice und Lexoffice gemeinsam nutzen

Hallo,

Ich bin neuer Seller bei Amazon und würde gerne wissen wie ich die Buchhaltung aufstellen muss. Bis jetzt benutze ich Lexoffice mit Verbindung Billbee und Payjoe. Allerdings schaffe ich es nicht die Rechnungen von Amazon zu kategorisieren. Es fehlen mir einfach die Belege von Amazon.

Jetzt habe ich herausgefunden dass Amainvoice diese Belege erzeugen kann, wie genau , keine Ahnung.

Das Problem mit Amainvoice ist, dass ich da aber keine normale Buchführung machen kann. Sprich keine Eingangsrechnungen hochladen und keinen Überblick über die Finanzen wie bei Lexoffice. Mein Plan wäre es die Belege von Amainvoice zu nehmen und sie bei Lexoffice einzufügen. Wäre das möglich?

Da ist noch sehr weit am Anfang bin, will ich mir noch keinen Steuerberater holen.

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Seller_KCABmkwzhrS6B

Amainvoice und Lexoffice gemeinsam nutzen

Hallo,

Ich bin neuer Seller bei Amazon und würde gerne wissen wie ich die Buchhaltung aufstellen muss. Bis jetzt benutze ich Lexoffice mit Verbindung Billbee und Payjoe. Allerdings schaffe ich es nicht die Rechnungen von Amazon zu kategorisieren. Es fehlen mir einfach die Belege von Amazon.

Jetzt habe ich herausgefunden dass Amainvoice diese Belege erzeugen kann, wie genau , keine Ahnung.

Das Problem mit Amainvoice ist, dass ich da aber keine normale Buchführung machen kann. Sprich keine Eingangsrechnungen hochladen und keinen Überblick über die Finanzen wie bei Lexoffice. Mein Plan wäre es die Belege von Amainvoice zu nehmen und sie bei Lexoffice einzufügen. Wäre das möglich?

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von Seller_KCABmkwzhrS6B

Hallo,

Ich bin neuer Seller bei Amazon und würde gerne wissen wie ich die Buchhaltung aufstellen muss. Bis jetzt benutze ich Lexoffice mit Verbindung Billbee und Payjoe. Allerdings schaffe ich es nicht die Rechnungen von Amazon zu kategorisieren. Es fehlen mir einfach die Belege von Amazon.

Jetzt habe ich herausgefunden dass Amainvoice diese Belege erzeugen kann, wie genau , keine Ahnung.

Das Problem mit Amainvoice ist, dass ich da aber keine normale Buchführung machen kann. Sprich keine Eingangsrechnungen hochladen und keinen Überblick über die Finanzen wie bei Lexoffice. Mein Plan wäre es die Belege von Amainvoice zu nehmen und sie bei Lexoffice einzufügen. Wäre das möglich?

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Seller_vlweHMnQRHSzo
In Antwort auf: Post von: Seller_KCABmkwzhrS6B

Welche Belege soll Amainvoice denn erzeugen können, die Billbee und Easybill nicht erzeugen können?

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Seller_rVpI9ZXLm7kop
In Antwort auf: Post von: Seller_KCABmkwzhrS6B

Da ist das eigentliche Problem … gerade Lexoffice bietet dir doch schon die Schnittstelle für Steuerberater die sich dann auch, hoffentlich, mit dem richtigen verbuchen bei AMZ auskennen…

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Seller_NcFoaPKMAfRos
In Antwort auf: Post von: Seller_KCABmkwzhrS6B

Hallo,

wir standen damals vor demselben Problem, eine vernünftige und weitestgehend automatisierte Buchhaltung für unsere damals bestehenden Einzelunternehmen aufzusetzen. Sich den Steuerberater am Anfang zu sparen, ist meiner Meinung nach auch vollkommen legitim, wenn man seinen grundlegenden steuerlichen Pflichten nachkommt.

Dazu zählt:

  • eine ordentliche Buchhaltung (hier abhängig von deiner Rechtsform, Kapitalgesellschaft = doppelte Buchführung und Bilanz, Einzelunternehmen = Pflicht zur Aufstellung einer EÜR)
  • Abführung der USt. und Abgabe der USt.-Voranmeldung (abhängig von deinem Status als (Klein-)Unternehmer, denn als Kleinunternehmer ist man vorerst von dieser Pflicht befreit)
  • Abgabe der Steuererklärung am Ende des Jahres

Art der Belege
Die Verarbeitung / Erzeugung von Belegen ist neben den Buchungen deine wichtigste Aufgabe. Als Einzelunternehmer hast du jedoch nicht die Pflicht, jeder einzelnen Buchung ein Beleg zuzuordnen, du musst die Belege aber trotzdem archivieren.

Eingangsbelege = die Belege die du von anderen Unternehmen bekommst
Ausgangsbelege = die Belege die du an andere Personen / Unternehmen stellst

Buchungen
Jeden Geschäftsvorfall musst du in deiner Buchhaltung abbilden. Bei Eingangsbelegen ist der in der Praxis easy, denn du hast am Anfang nicht viele davon und die sind in deinem Buchhaltungsprogramm (zB Lexoffice) schnell angelegt und verbucht. Eingangsbelege sind also nicht das Problem, egal welches Buchhaltungsprogramm du verwendest.
Schwierig wird es bei Verkäufen / Ausgangsbelegen. Du kannst innerhalb von relativ kurzer Zeit viele Verkäufe erzielen, die alle ordentlich verbucht werden müssen. Dabei fallen für einen Verkauf schnell drei verschiedene Buchungen an, hier als gängiges Beispiel:

Verkauf 1
VK brutto: 10,00€
Umsatzerlöse: 4,75€
Umsatzsteuer: 1,59€
Verkäufergebühren: 3,66€

Hierbei werden Umsatzerlöse, Umsatzsteuer und Verkäufergebühren jeweils als eigenes Konto in deiner Buchhaltung geführt, damit am Ende des Jahres eine EÜR rauskommt, die alle drei Posten mit ihren verschiedenen Summen / Salden enthält. Wenn du dir jetzt vorstellst, du machst in einem Monat schon nur 200 Verkäufe, hast du einen großen Buchungsaufwand und wenn du das manuell machst ist das auch ein fehleranfälliges Modell.

Empfehlung

  1. Nutz für die Erstellung der Ausgangsrechnungen easybill und nicht amazinvoice. Wir haben beides ausprobiert und easybill ist das moderner Tool mit dem besseren Service. Ruf bei easybill an, um die Integration vorzunehmen. Der Support ist super!
  2. Nutz Buchhaltungsbutler für deine Buchhaltung. Buchhaltungsbutler hat als eines der wenigen Programme eine Schnittstelle zu Amazon und alle deine Verkäufe werden nach dem ersten SetUp automatisch importiert und verbucht! Die Belegzuordnung kannst du dir als Einzelunternehmer sparen. Der Support von Buchhaltungsbutler ist gut, aber es dauert ihn zu erreichen. Die helfen dir aber auch bei Buchhaltungsfragen. Lexoffice ist zwar günstig, richtet sich aber an totale Anfänger die nur wenige Rechnungen im Monat erzeugen.

Mit diesen beiden Tools bist du als Anfänger gut aufgestellt um deine Buchhaltung schnell und ordentlich zu erledigen.

LG

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Seller_vlweHMnQRHSzo
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Welche Belege soll Amainvoice denn erzeugen können, die Billbee und Easybill nicht erzeugen können?

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Seller_rVpI9ZXLm7kop
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Da ist das eigentliche Problem … gerade Lexoffice bietet dir doch schon die Schnittstelle für Steuerberater die sich dann auch, hoffentlich, mit dem richtigen verbuchen bei AMZ auskennen…

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Da ist das eigentliche Problem … gerade Lexoffice bietet dir doch schon die Schnittstelle für Steuerberater die sich dann auch, hoffentlich, mit dem richtigen verbuchen bei AMZ auskennen…

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Seller_NcFoaPKMAfRos
In Antwort auf: Post von: Seller_KCABmkwzhrS6B

Hallo,

wir standen damals vor demselben Problem, eine vernünftige und weitestgehend automatisierte Buchhaltung für unsere damals bestehenden Einzelunternehmen aufzusetzen. Sich den Steuerberater am Anfang zu sparen, ist meiner Meinung nach auch vollkommen legitim, wenn man seinen grundlegenden steuerlichen Pflichten nachkommt.

Dazu zählt:

  • eine ordentliche Buchhaltung (hier abhängig von deiner Rechtsform, Kapitalgesellschaft = doppelte Buchführung und Bilanz, Einzelunternehmen = Pflicht zur Aufstellung einer EÜR)
  • Abführung der USt. und Abgabe der USt.-Voranmeldung (abhängig von deinem Status als (Klein-)Unternehmer, denn als Kleinunternehmer ist man vorerst von dieser Pflicht befreit)
  • Abgabe der Steuererklärung am Ende des Jahres

Art der Belege
Die Verarbeitung / Erzeugung von Belegen ist neben den Buchungen deine wichtigste Aufgabe. Als Einzelunternehmer hast du jedoch nicht die Pflicht, jeder einzelnen Buchung ein Beleg zuzuordnen, du musst die Belege aber trotzdem archivieren.

Eingangsbelege = die Belege die du von anderen Unternehmen bekommst
Ausgangsbelege = die Belege die du an andere Personen / Unternehmen stellst

Buchungen
Jeden Geschäftsvorfall musst du in deiner Buchhaltung abbilden. Bei Eingangsbelegen ist der in der Praxis easy, denn du hast am Anfang nicht viele davon und die sind in deinem Buchhaltungsprogramm (zB Lexoffice) schnell angelegt und verbucht. Eingangsbelege sind also nicht das Problem, egal welches Buchhaltungsprogramm du verwendest.
Schwierig wird es bei Verkäufen / Ausgangsbelegen. Du kannst innerhalb von relativ kurzer Zeit viele Verkäufe erzielen, die alle ordentlich verbucht werden müssen. Dabei fallen für einen Verkauf schnell drei verschiedene Buchungen an, hier als gängiges Beispiel:

Verkauf 1
VK brutto: 10,00€
Umsatzerlöse: 4,75€
Umsatzsteuer: 1,59€
Verkäufergebühren: 3,66€

Hierbei werden Umsatzerlöse, Umsatzsteuer und Verkäufergebühren jeweils als eigenes Konto in deiner Buchhaltung geführt, damit am Ende des Jahres eine EÜR rauskommt, die alle drei Posten mit ihren verschiedenen Summen / Salden enthält. Wenn du dir jetzt vorstellst, du machst in einem Monat schon nur 200 Verkäufe, hast du einen großen Buchungsaufwand und wenn du das manuell machst ist das auch ein fehleranfälliges Modell.

Empfehlung

  1. Nutz für die Erstellung der Ausgangsrechnungen easybill und nicht amazinvoice. Wir haben beides ausprobiert und easybill ist das moderner Tool mit dem besseren Service. Ruf bei easybill an, um die Integration vorzunehmen. Der Support ist super!
  2. Nutz Buchhaltungsbutler für deine Buchhaltung. Buchhaltungsbutler hat als eines der wenigen Programme eine Schnittstelle zu Amazon und alle deine Verkäufe werden nach dem ersten SetUp automatisch importiert und verbucht! Die Belegzuordnung kannst du dir als Einzelunternehmer sparen. Der Support von Buchhaltungsbutler ist gut, aber es dauert ihn zu erreichen. Die helfen dir aber auch bei Buchhaltungsfragen. Lexoffice ist zwar günstig, richtet sich aber an totale Anfänger die nur wenige Rechnungen im Monat erzeugen.

Mit diesen beiden Tools bist du als Anfänger gut aufgestellt um deine Buchhaltung schnell und ordentlich zu erledigen.

LG

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Seller_NcFoaPKMAfRos
In Antwort auf: Post von: Seller_KCABmkwzhrS6B

Hallo,

wir standen damals vor demselben Problem, eine vernünftige und weitestgehend automatisierte Buchhaltung für unsere damals bestehenden Einzelunternehmen aufzusetzen. Sich den Steuerberater am Anfang zu sparen, ist meiner Meinung nach auch vollkommen legitim, wenn man seinen grundlegenden steuerlichen Pflichten nachkommt.

Dazu zählt:

  • eine ordentliche Buchhaltung (hier abhängig von deiner Rechtsform, Kapitalgesellschaft = doppelte Buchführung und Bilanz, Einzelunternehmen = Pflicht zur Aufstellung einer EÜR)
  • Abführung der USt. und Abgabe der USt.-Voranmeldung (abhängig von deinem Status als (Klein-)Unternehmer, denn als Kleinunternehmer ist man vorerst von dieser Pflicht befreit)
  • Abgabe der Steuererklärung am Ende des Jahres

Art der Belege
Die Verarbeitung / Erzeugung von Belegen ist neben den Buchungen deine wichtigste Aufgabe. Als Einzelunternehmer hast du jedoch nicht die Pflicht, jeder einzelnen Buchung ein Beleg zuzuordnen, du musst die Belege aber trotzdem archivieren.

Eingangsbelege = die Belege die du von anderen Unternehmen bekommst
Ausgangsbelege = die Belege die du an andere Personen / Unternehmen stellst

Buchungen
Jeden Geschäftsvorfall musst du in deiner Buchhaltung abbilden. Bei Eingangsbelegen ist der in der Praxis easy, denn du hast am Anfang nicht viele davon und die sind in deinem Buchhaltungsprogramm (zB Lexoffice) schnell angelegt und verbucht. Eingangsbelege sind also nicht das Problem, egal welches Buchhaltungsprogramm du verwendest.
Schwierig wird es bei Verkäufen / Ausgangsbelegen. Du kannst innerhalb von relativ kurzer Zeit viele Verkäufe erzielen, die alle ordentlich verbucht werden müssen. Dabei fallen für einen Verkauf schnell drei verschiedene Buchungen an, hier als gängiges Beispiel:

Verkauf 1
VK brutto: 10,00€
Umsatzerlöse: 4,75€
Umsatzsteuer: 1,59€
Verkäufergebühren: 3,66€

Hierbei werden Umsatzerlöse, Umsatzsteuer und Verkäufergebühren jeweils als eigenes Konto in deiner Buchhaltung geführt, damit am Ende des Jahres eine EÜR rauskommt, die alle drei Posten mit ihren verschiedenen Summen / Salden enthält. Wenn du dir jetzt vorstellst, du machst in einem Monat schon nur 200 Verkäufe, hast du einen großen Buchungsaufwand und wenn du das manuell machst ist das auch ein fehleranfälliges Modell.

Empfehlung

  1. Nutz für die Erstellung der Ausgangsrechnungen easybill und nicht amazinvoice. Wir haben beides ausprobiert und easybill ist das moderner Tool mit dem besseren Service. Ruf bei easybill an, um die Integration vorzunehmen. Der Support ist super!
  2. Nutz Buchhaltungsbutler für deine Buchhaltung. Buchhaltungsbutler hat als eines der wenigen Programme eine Schnittstelle zu Amazon und alle deine Verkäufe werden nach dem ersten SetUp automatisch importiert und verbucht! Die Belegzuordnung kannst du dir als Einzelunternehmer sparen. Der Support von Buchhaltungsbutler ist gut, aber es dauert ihn zu erreichen. Die helfen dir aber auch bei Buchhaltungsfragen. Lexoffice ist zwar günstig, richtet sich aber an totale Anfänger die nur wenige Rechnungen im Monat erzeugen.

Mit diesen beiden Tools bist du als Anfänger gut aufgestellt um deine Buchhaltung schnell und ordentlich zu erledigen.

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