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Seller_2n7EJ7ymIASQ4

Reverse-Charge-Verfahren für Amazon Gebühren?

Guten Tag, ich habe eine Frage.

Ich verkaufe FBA und versende auch selbst. Beides nur Deutschland. Gilt für die anfallenden Verkaufsprovisionen das Reverse-Charge-Verfahren? Wenn ja, wo finde ich die Abrechungen auf denen dies auch draufsteht das dieses Verfahren zum Einsatz kommt. Freue mich über Ihre Rückmeldung. Danke

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Seller_2n7EJ7ymIASQ4

Reverse-Charge-Verfahren für Amazon Gebühren?

Guten Tag, ich habe eine Frage.

Ich verkaufe FBA und versende auch selbst. Beides nur Deutschland. Gilt für die anfallenden Verkaufsprovisionen das Reverse-Charge-Verfahren? Wenn ja, wo finde ich die Abrechungen auf denen dies auch draufsteht das dieses Verfahren zum Einsatz kommt. Freue mich über Ihre Rückmeldung. Danke

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_2n7EJ7ymIASQ4

JA, für die Amazonrechnung über die Gebühren gilt das Reverse-Charge Verfahren. Die Amazonrechnungen findest Du unter Berichte -> Steuerdokumente oder direkt unter diesem Link:

Rechnungen über Verkaufsgebühren

Naturlich steht auf den Rechnungen nichts von Reverse Charge. Das ist eine rein steuerliche Angelegenheit und damit ist Amazon da raus. Wie Reverse Charge gebucht wird kann Dir Dein Steuerberater erklären.

Zur Buchung in Elster hier ein paar Hinweise:

Reverse Charge betrifft NUR die USt.

Es geht NUR um Rechnungen von Unternehmen aus dem EU-Ausland an Dich, die KEINE USt. ausweisen (Ust. =0).

Für die Beträge aus diesen Rechnungen musst Du in Deiner monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung 19% Ust. an Dein Finanzamt abführen. (geht über Feld 46 und 47 in Elster. Zeile 46 kommen die Rechnungsbeträge und Zeile 47 die 19% darauf). Das ist in Zeile 29 unter: 29 Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)

Gleichzeitig machst Du den Betrag aus Feld 47 (die abgeführte USt.) als Vorsteuer geltend in Zeile 40 (Feld 67) unter: 40 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)

Damit hast Du ein Nullsummenspiel.

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Seller_4F2E65VqaofxD
In Antwort auf: Post von: Seller_2n7EJ7ymIASQ4

Hi,

der Hinweis auf Reverse-Charge steht auf Amazon-Rechnungen so oder so ähnlicht:

"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG."

und das ist auch üblich und richtig so.

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Seller_2n7EJ7ymIASQ4

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Guten Tag, ich habe eine Frage.

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von Seller_2n7EJ7ymIASQ4

Guten Tag, ich habe eine Frage.

Ich verkaufe FBA und versende auch selbst. Beides nur Deutschland. Gilt für die anfallenden Verkaufsprovisionen das Reverse-Charge-Verfahren? Wenn ja, wo finde ich die Abrechungen auf denen dies auch draufsteht das dieses Verfahren zum Einsatz kommt. Freue mich über Ihre Rückmeldung. Danke

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_2n7EJ7ymIASQ4

JA, für die Amazonrechnung über die Gebühren gilt das Reverse-Charge Verfahren. Die Amazonrechnungen findest Du unter Berichte -> Steuerdokumente oder direkt unter diesem Link:

Rechnungen über Verkaufsgebühren

Naturlich steht auf den Rechnungen nichts von Reverse Charge. Das ist eine rein steuerliche Angelegenheit und damit ist Amazon da raus. Wie Reverse Charge gebucht wird kann Dir Dein Steuerberater erklären.

Zur Buchung in Elster hier ein paar Hinweise:

Reverse Charge betrifft NUR die USt.

Es geht NUR um Rechnungen von Unternehmen aus dem EU-Ausland an Dich, die KEINE USt. ausweisen (Ust. =0).

Für die Beträge aus diesen Rechnungen musst Du in Deiner monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung 19% Ust. an Dein Finanzamt abführen. (geht über Feld 46 und 47 in Elster. Zeile 46 kommen die Rechnungsbeträge und Zeile 47 die 19% darauf). Das ist in Zeile 29 unter: 29 Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)

Gleichzeitig machst Du den Betrag aus Feld 47 (die abgeführte USt.) als Vorsteuer geltend in Zeile 40 (Feld 67) unter: 40 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)

Damit hast Du ein Nullsummenspiel.

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Seller_4F2E65VqaofxD
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Hi,

der Hinweis auf Reverse-Charge steht auf Amazon-Rechnungen so oder so ähnlicht:

"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG."

und das ist auch üblich und richtig so.

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JA, für die Amazonrechnung über die Gebühren gilt das Reverse-Charge Verfahren. Die Amazonrechnungen findest Du unter Berichte -> Steuerdokumente oder direkt unter diesem Link:

Rechnungen über Verkaufsgebühren

Naturlich steht auf den Rechnungen nichts von Reverse Charge. Das ist eine rein steuerliche Angelegenheit und damit ist Amazon da raus. Wie Reverse Charge gebucht wird kann Dir Dein Steuerberater erklären.

Zur Buchung in Elster hier ein paar Hinweise:

Reverse Charge betrifft NUR die USt.

Es geht NUR um Rechnungen von Unternehmen aus dem EU-Ausland an Dich, die KEINE USt. ausweisen (Ust. =0).

Für die Beträge aus diesen Rechnungen musst Du in Deiner monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung 19% Ust. an Dein Finanzamt abführen. (geht über Feld 46 und 47 in Elster. Zeile 46 kommen die Rechnungsbeträge und Zeile 47 die 19% darauf). Das ist in Zeile 29 unter: 29 Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)

Gleichzeitig machst Du den Betrag aus Feld 47 (die abgeführte USt.) als Vorsteuer geltend in Zeile 40 (Feld 67) unter: 40 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)

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Naturlich steht auf den Rechnungen nichts von Reverse Charge. Das ist eine rein steuerliche Angelegenheit und damit ist Amazon da raus. Wie Reverse Charge gebucht wird kann Dir Dein Steuerberater erklären.

Zur Buchung in Elster hier ein paar Hinweise:

Reverse Charge betrifft NUR die USt.

Es geht NUR um Rechnungen von Unternehmen aus dem EU-Ausland an Dich, die KEINE USt. ausweisen (Ust. =0).

Für die Beträge aus diesen Rechnungen musst Du in Deiner monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung 19% Ust. an Dein Finanzamt abführen. (geht über Feld 46 und 47 in Elster. Zeile 46 kommen die Rechnungsbeträge und Zeile 47 die 19% darauf). Das ist in Zeile 29 unter: 29 Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)

Gleichzeitig machst Du den Betrag aus Feld 47 (die abgeführte USt.) als Vorsteuer geltend in Zeile 40 (Feld 67) unter: 40 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)

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der Hinweis auf Reverse-Charge steht auf Amazon-Rechnungen so oder so ähnlicht:

"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG."

und das ist auch üblich und richtig so.

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"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG."

und das ist auch üblich und richtig so.

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