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Seller_yPxTORRFjfKNi

GPSR Verantwortliche Person

Hallo,wie finde ich von der jeweiligen FIrma denn den Verantwortlichen? Ich kann ja schlecht jeden Händler anschrieben.

Kann mir einer Helfen?

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Seller_yPxTORRFjfKNi

GPSR Verantwortliche Person

Hallo,wie finde ich von der jeweiligen FIrma denn den Verantwortlichen? Ich kann ja schlecht jeden Händler anschrieben.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_yPxTORRFjfKNi

Steht auf dem Produkt.

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Seller_ZYuqi35vdDxYK
In Antwort auf: Post von: Seller_yPxTORRFjfKNi

Homepage des Herstellers, dann Impressum

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Seller_GYiM6rFZ8ISxY
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_yPxTORRFjfKNi

Die verantwortliche Person kann auch juristische Person sein. Also die GmbH etc. die drauf steht.

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Seller_C8h4Nw9mDkWNH
niemand für diesen laut Herstellern Unsinn und da haben die auch Recht verantwortlich ist.
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_yPxTORRFjfKNi

Das NEUE GPSR ja. Das Produktsicherheitsgesetz nach dem die Anschrift etc drauf sein musste - schon seit Jahren - also nein...

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Seller_C8h4Nw9mDkWNH
Außerdem betrifft laut Händlerbund und den Behörden die Regel nur Artikel die ab dem 13.12. neu in den Katalog eingegeben werden
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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_yPxTORRFjfKNi

Bücher haben kein CE und daher auch keine verantwortliche Person dafür...

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Seller_Dh6ZTrr2Hy9IJ

Bei Büchern steht der Verlag, keine verantwortliche Person.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_yPxTORRFjfKNi

Du hast es genau erfasst :) Leider werfen hier viele zu vieles durcheinander...

Bei GPSR mit Herstelelr im Drittland ist die "Verantwortliche Person" gleich dem Inverkehrbinger (Quasi-Hersteller/Distributor etc.) - und dessen Anschrioft steht schon immer / oder hat schon immer auf der Verpackung zu stehen (bzw sogar auf dem Produkt selbst)

Bei büchern sollten diese Fragen eigentlich garnicht gestellt werden - aber hier ist es imo der Verlag.

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Seller_pogOoegmvGseg

Ich glaube nicht das PaulPK damit sagen wollte, dass die GPSR nur bei CE Artikeln gilt. Vielmehr muss aufgrund der CE Verordnung eine "Verantwortliche Person" angegeben werden.

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Seller_QUsVNR5qyKBSQ
In Antwort auf: Post von: Seller_yPxTORRFjfKNi

Grundsätzlich auf dem Produkt mindestens auf der Verpackung oder dem Typenschild. In welcher Form dies zu kennzeichnen ist hängt von der Produktkategorie ab und ob das betreffende Produkt unter eine der grob 28 EU-Verordnungen fällt.

So ist jeder Importeur/Hersteller/Erstinverkehrbringer entsprechend dazu verpflichtet die Produkte nach den jeweiligen Verordnungen zu Kennzeichnen bevor diese auf den Markt bereitgestellt werden.

Ist ein Produkt nicht mit dem Importeur/Hersteller/Erstinverkehrbringer gekennzeichnet ist es nicht verkehrsfähig. Entsprechend muss auf deinem Produkt die Verantwortliche Firma bereits angegeben sein oder es darf schlicht nicht verkauft werden.

Darüber hinaus wird ab dem 13.12.2024 die Pflicht der Händler erweitert, nicht nur die richtige Kennzeichnung zu Prüfen Abweichungen müssen ab dann auch gemeldet werden und das Produkt muss vom Verkauf ausgeschlossen werden.

Wer muss dir die Daten zur Verfügung stellen?

Dein Lieferant/Hersteller und es muss ohnehin bereits auf dem Produkt stehen.

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Seller_yPxTORRFjfKNi
In Antwort auf: Post von: Seller_yPxTORRFjfKNi

@Rachelle_Amazon hi, Können die Daten für die GPSR auch aus dem Impressum entnommen werden?

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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_yPxTORRFjfKNi

Hi zusammen!

Die verantwortliche Person muss ja auch auf die Produktverpackung. Dementsprechend muss die Angabe auf dem Produkt mit der Angabe bei Amazon auch übereinstimmen.

Beste Grüße

Rachelle

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Seller_yPxTORRFjfKNi

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GPSR Verantwortliche Person

von Seller_yPxTORRFjfKNi

Hallo,wie finde ich von der jeweiligen FIrma denn den Verantwortlichen? Ich kann ja schlecht jeden Händler anschrieben.

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Das NEUE GPSR ja. Das Produktsicherheitsgesetz nach dem die Anschrift etc drauf sein musste - schon seit Jahren - also nein...

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Bei Büchern steht der Verlag, keine verantwortliche Person.

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Du hast es genau erfasst :) Leider werfen hier viele zu vieles durcheinander...

Bei GPSR mit Herstelelr im Drittland ist die "Verantwortliche Person" gleich dem Inverkehrbinger (Quasi-Hersteller/Distributor etc.) - und dessen Anschrioft steht schon immer / oder hat schon immer auf der Verpackung zu stehen (bzw sogar auf dem Produkt selbst)

Bei büchern sollten diese Fragen eigentlich garnicht gestellt werden - aber hier ist es imo der Verlag.

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Seller_pogOoegmvGseg

Ich glaube nicht das PaulPK damit sagen wollte, dass die GPSR nur bei CE Artikeln gilt. Vielmehr muss aufgrund der CE Verordnung eine "Verantwortliche Person" angegeben werden.

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Seller_QUsVNR5qyKBSQ
In Antwort auf: Post von: Seller_yPxTORRFjfKNi

Grundsätzlich auf dem Produkt mindestens auf der Verpackung oder dem Typenschild. In welcher Form dies zu kennzeichnen ist hängt von der Produktkategorie ab und ob das betreffende Produkt unter eine der grob 28 EU-Verordnungen fällt.

So ist jeder Importeur/Hersteller/Erstinverkehrbringer entsprechend dazu verpflichtet die Produkte nach den jeweiligen Verordnungen zu Kennzeichnen bevor diese auf den Markt bereitgestellt werden.

Ist ein Produkt nicht mit dem Importeur/Hersteller/Erstinverkehrbringer gekennzeichnet ist es nicht verkehrsfähig. Entsprechend muss auf deinem Produkt die Verantwortliche Firma bereits angegeben sein oder es darf schlicht nicht verkauft werden.

Darüber hinaus wird ab dem 13.12.2024 die Pflicht der Händler erweitert, nicht nur die richtige Kennzeichnung zu Prüfen Abweichungen müssen ab dann auch gemeldet werden und das Produkt muss vom Verkauf ausgeschlossen werden.

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Seller_yPxTORRFjfKNi
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@Rachelle_Amazon hi, Können die Daten für die GPSR auch aus dem Impressum entnommen werden?

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Rachelle_Amazon
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Hi zusammen!

Die verantwortliche Person muss ja auch auf die Produktverpackung. Dementsprechend muss die Angabe auf dem Produkt mit der Angabe bei Amazon auch übereinstimmen.

Beste Grüße

Rachelle

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Grundsätzlich auf dem Produkt mindestens auf der Verpackung oder dem Typenschild. In welcher Form dies zu kennzeichnen ist hängt von der Produktkategorie ab und ob das betreffende Produkt unter eine der grob 28 EU-Verordnungen fällt.

So ist jeder Importeur/Hersteller/Erstinverkehrbringer entsprechend dazu verpflichtet die Produkte nach den jeweiligen Verordnungen zu Kennzeichnen bevor diese auf den Markt bereitgestellt werden.

Ist ein Produkt nicht mit dem Importeur/Hersteller/Erstinverkehrbringer gekennzeichnet ist es nicht verkehrsfähig. Entsprechend muss auf deinem Produkt die Verantwortliche Firma bereits angegeben sein oder es darf schlicht nicht verkauft werden.

Darüber hinaus wird ab dem 13.12.2024 die Pflicht der Händler erweitert, nicht nur die richtige Kennzeichnung zu Prüfen Abweichungen müssen ab dann auch gemeldet werden und das Produkt muss vom Verkauf ausgeschlossen werden.

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So ist jeder Importeur/Hersteller/Erstinverkehrbringer entsprechend dazu verpflichtet die Produkte nach den jeweiligen Verordnungen zu Kennzeichnen bevor diese auf den Markt bereitgestellt werden.

Ist ein Produkt nicht mit dem Importeur/Hersteller/Erstinverkehrbringer gekennzeichnet ist es nicht verkehrsfähig. Entsprechend muss auf deinem Produkt die Verantwortliche Firma bereits angegeben sein oder es darf schlicht nicht verkauft werden.

Darüber hinaus wird ab dem 13.12.2024 die Pflicht der Händler erweitert, nicht nur die richtige Kennzeichnung zu Prüfen Abweichungen müssen ab dann auch gemeldet werden und das Produkt muss vom Verkauf ausgeschlossen werden.

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Seller_yPxTORRFjfKNi
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@Rachelle_Amazon hi, Können die Daten für die GPSR auch aus dem Impressum entnommen werden?

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@Rachelle_Amazon hi, Können die Daten für die GPSR auch aus dem Impressum entnommen werden?

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Rachelle_Amazon
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Hi zusammen!

Die verantwortliche Person muss ja auch auf die Produktverpackung. Dementsprechend muss die Angabe auf dem Produkt mit der Angabe bei Amazon auch übereinstimmen.

Beste Grüße

Rachelle

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Rachelle_Amazon
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