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Seller_ldagG641aPwjN

Freischaltungsantrag für einen Artikel

Hallo , gestern wollte ich ein Produkt in 2 verschiedenen Versionen einstellen.

Leider musste ich dazu erst eine Freigabe beantragen , welche Abgelehnt wurde da ich eine Rechnung mit Artikelnummer/Name/Firmenname incl Adresse und EAN benötigen würde.

Leider haben wir nur einen ganz normalen Beleg, nur mit Artikelname und Preis.

Dies haben wir Amazon mitgeteilt und der Fall vom Freischaltungsantrag geht nun weiter.

Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit diesem Problem und kann uns evtl. Informationen darüber geben wie es weiter gehen kann/was wir sonst noch tun können sodass das Produkt schnellstmöglich freigeschaltet wird?

Hier sind die ASIN Nummern von den Artikeln:
B00B796XVS
B016QBY390
B01K1S6UNG

Vielen Dank schonmal für eure Mithilfe :slight_smile: !

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Seller_ldagG641aPwjN

Freischaltungsantrag für einen Artikel

Hallo , gestern wollte ich ein Produkt in 2 verschiedenen Versionen einstellen.

Leider musste ich dazu erst eine Freigabe beantragen , welche Abgelehnt wurde da ich eine Rechnung mit Artikelnummer/Name/Firmenname incl Adresse und EAN benötigen würde.

Leider haben wir nur einen ganz normalen Beleg, nur mit Artikelname und Preis.

Dies haben wir Amazon mitgeteilt und der Fall vom Freischaltungsantrag geht nun weiter.

Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit diesem Problem und kann uns evtl. Informationen darüber geben wie es weiter gehen kann/was wir sonst noch tun können sodass das Produkt schnellstmöglich freigeschaltet wird?

Hier sind die ASIN Nummern von den Artikeln:
B00B796XVS
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Vielen Dank schonmal für eure Mithilfe :slight_smile: !

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Seller_Jv4H8E20DTkdF
In Antwort auf: Post von: Seller_ldagG641aPwjN

Aye aye aye, grad bei solchen Produkten ist Ama recht streng. Neben richtigen Rechnungen von einem offiziellen Distri ist grad bei den Produkten noch einiges anderes von Nöten.

"Der Verkauf von Kosmetikprodukten unterliegt den strengen Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009. Ergänzt durch die Kosmetik-Werbeverordnung Nr. 665/2013 und das allgemeine Wettbewerbsrecht, ergeben sich für den Verkauf von Kosmetika nicht nur wesentliche Pflichten für Hersteller. Vielmehr haben auch Händler im Fernabsatz mit Kosmetikprodukten besondere Voraussetzungen zu beachten. In diesem Leitfaden hat die IT-Recht Kanzlei die wesentlichen kosmetikrechtlichen Pflichten von Herstellern und (Online)-Händlern zusammengetragen."

Erstmal damit befassen würde ich sagen…

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Janina_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_ldagG641aPwjN

Hey @Antecsales,

ich habe dir zu diesem Thema mal ein paar Hilfeseiten herausgesucht, welche interessant und hilfreich sein könnten:

Kosmetik

Kategorien und Produkte, die eine Freischaltung erfordern

Anträge auf Freischaltung zum Verkauf – Häufig gestellte Fragen

Zudem hat auch @Mr_T ein paar wichtige Hinweise gegeben. Danke dafür.

Lass uns gerne wissen, wenn du noch weitere Fragen hast.

Beste Grüße,
Janina

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Seller_ldagG641aPwjN

Freischaltungsantrag für einen Artikel

Hallo , gestern wollte ich ein Produkt in 2 verschiedenen Versionen einstellen.

Leider musste ich dazu erst eine Freigabe beantragen , welche Abgelehnt wurde da ich eine Rechnung mit Artikelnummer/Name/Firmenname incl Adresse und EAN benötigen würde.

Leider haben wir nur einen ganz normalen Beleg, nur mit Artikelname und Preis.

Dies haben wir Amazon mitgeteilt und der Fall vom Freischaltungsantrag geht nun weiter.

Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit diesem Problem und kann uns evtl. Informationen darüber geben wie es weiter gehen kann/was wir sonst noch tun können sodass das Produkt schnellstmöglich freigeschaltet wird?

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Seller_ldagG641aPwjN

Freischaltungsantrag für einen Artikel

Hallo , gestern wollte ich ein Produkt in 2 verschiedenen Versionen einstellen.

Leider musste ich dazu erst eine Freigabe beantragen , welche Abgelehnt wurde da ich eine Rechnung mit Artikelnummer/Name/Firmenname incl Adresse und EAN benötigen würde.

Leider haben wir nur einen ganz normalen Beleg, nur mit Artikelname und Preis.

Dies haben wir Amazon mitgeteilt und der Fall vom Freischaltungsantrag geht nun weiter.

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von Seller_ldagG641aPwjN

Hallo , gestern wollte ich ein Produkt in 2 verschiedenen Versionen einstellen.

Leider musste ich dazu erst eine Freigabe beantragen , welche Abgelehnt wurde da ich eine Rechnung mit Artikelnummer/Name/Firmenname incl Adresse und EAN benötigen würde.

Leider haben wir nur einen ganz normalen Beleg, nur mit Artikelname und Preis.

Dies haben wir Amazon mitgeteilt und der Fall vom Freischaltungsantrag geht nun weiter.

Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit diesem Problem und kann uns evtl. Informationen darüber geben wie es weiter gehen kann/was wir sonst noch tun können sodass das Produkt schnellstmöglich freigeschaltet wird?

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Seller_Jv4H8E20DTkdF
In Antwort auf: Post von: Seller_ldagG641aPwjN

Aye aye aye, grad bei solchen Produkten ist Ama recht streng. Neben richtigen Rechnungen von einem offiziellen Distri ist grad bei den Produkten noch einiges anderes von Nöten.

"Der Verkauf von Kosmetikprodukten unterliegt den strengen Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009. Ergänzt durch die Kosmetik-Werbeverordnung Nr. 665/2013 und das allgemeine Wettbewerbsrecht, ergeben sich für den Verkauf von Kosmetika nicht nur wesentliche Pflichten für Hersteller. Vielmehr haben auch Händler im Fernabsatz mit Kosmetikprodukten besondere Voraussetzungen zu beachten. In diesem Leitfaden hat die IT-Recht Kanzlei die wesentlichen kosmetikrechtlichen Pflichten von Herstellern und (Online)-Händlern zusammengetragen."

Erstmal damit befassen würde ich sagen…

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Janina_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_ldagG641aPwjN

Hey @Antecsales,

ich habe dir zu diesem Thema mal ein paar Hilfeseiten herausgesucht, welche interessant und hilfreich sein könnten:

Kosmetik

Kategorien und Produkte, die eine Freischaltung erfordern

Anträge auf Freischaltung zum Verkauf – Häufig gestellte Fragen

Zudem hat auch @Mr_T ein paar wichtige Hinweise gegeben. Danke dafür.

Lass uns gerne wissen, wenn du noch weitere Fragen hast.

Beste Grüße,
Janina

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Aye aye aye, grad bei solchen Produkten ist Ama recht streng. Neben richtigen Rechnungen von einem offiziellen Distri ist grad bei den Produkten noch einiges anderes von Nöten.

"Der Verkauf von Kosmetikprodukten unterliegt den strengen Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009. Ergänzt durch die Kosmetik-Werbeverordnung Nr. 665/2013 und das allgemeine Wettbewerbsrecht, ergeben sich für den Verkauf von Kosmetika nicht nur wesentliche Pflichten für Hersteller. Vielmehr haben auch Händler im Fernabsatz mit Kosmetikprodukten besondere Voraussetzungen zu beachten. In diesem Leitfaden hat die IT-Recht Kanzlei die wesentlichen kosmetikrechtlichen Pflichten von Herstellern und (Online)-Händlern zusammengetragen."

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Aye aye aye, grad bei solchen Produkten ist Ama recht streng. Neben richtigen Rechnungen von einem offiziellen Distri ist grad bei den Produkten noch einiges anderes von Nöten.

"Der Verkauf von Kosmetikprodukten unterliegt den strengen Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009. Ergänzt durch die Kosmetik-Werbeverordnung Nr. 665/2013 und das allgemeine Wettbewerbsrecht, ergeben sich für den Verkauf von Kosmetika nicht nur wesentliche Pflichten für Hersteller. Vielmehr haben auch Händler im Fernabsatz mit Kosmetikprodukten besondere Voraussetzungen zu beachten. In diesem Leitfaden hat die IT-Recht Kanzlei die wesentlichen kosmetikrechtlichen Pflichten von Herstellern und (Online)-Händlern zusammengetragen."

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