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Seller_fUC1S5MsJDWYk

Neues zu Rechnungen ab dem 1.7

Moin liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mich bei Amazon schlau gemacht zum Thema Rechnungen ab dem 1.7. und heute die Bestätigung bekommen, wie es künftig funktionieren wird.

Das betrifft den Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungsservice VCS (also Amazon stellt die Rechnungen aus), aber auch externe Rechnungstoolanbieter werden davon betroffen sein, denn viele greifen auf die Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungen zu (VCS-lite).

Hier muss man trennen zwischen der Berechnung der Umsatzsteuer und dem Rechnungsservice.
Die hier gemachten Aussagen betreffen nicht die Non-EU-Regelung, also wenn Ware aus einem Drittland kommt (Das ist ebenfalls kompliziert, aber nicht mein Thema).

Fall 1: USt-Id liegt für das Zielland vor

Amazon berechnet die anzuwendende Umsatzsteuer, gibt diese Daten auch an die Rechnungstoolanbieter weiter, schreibt diese in die Transaktionsdateien und erstellt eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis wenn der VCS aktiviert ist.

Fall 2: Es liegt KEINE USt-Id für das Zielland vor

Amazon kann nicht zweifelsfrei die Umsatzsteuer berechnen.
Deswegen werden keine Daten über Umsatzsteuersätze nach draussen gegeben und keine Daten dazu in den Transaktionsdateien aufgezeichnet.
Es wird vom VCS keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt; ggf. wird eine Quittung erstellt.

Die Folgen

  • Ihr könnt nicht mehr den Nettoumsatz aus den Transaktionsdaten ermitteln.
  • Ihr werden teilweise Rechnungen haben und teilweise eben nicht.
  • Ihr selbst seid jetzt verantwortlich für die korrekte Ermittlung des Steuersatzes; inwieweit die Rechnungstoolanbieter hier vorbereitet sind, kann ich nicht sagen; wahrscheinlich werden es nicht alle rechtzeitig schaffen.

Drei typische Beispiele um zu zeigen, wie kompliziert es wird

  • Ihr verkauft einen Baby-Strampelanzug
    Je nach EU-Land gelten hier drei Steuersätze

  • Ihr verkauft Tiernahrung
    Jetzt sind wir schon bei 4 Steuersätzen

  • Oder Ihr verkauft Nahrungsergänzungsmittel
    Et voila: In dieser Königsdisziplin gibt es 5 unterschiedliche Steuersätze

Und weil es bis hierhin so einfach war, kommt es auch darauf an, ob der Steuersatz des Ziellands oder des Absendelands genommen werden muss, was längst nicht das Ende der Ausnahmeregelungen zu den Sonderregelungen ist.

Anmerkung: So frustrierend das klingt, kann man hier weder Amazon noch der EU die Schuld geben. Die 27 EU-Staaten haben sich redlich Mühe gegeben, die Umsetzung individuell zu gestalten, teilweise 5 vor 12 noch neue Regeln aufzusetzen oder wie letzten Freitag die Verschiebung um 2 Monate zu überlegen, was es ziemlich unmöglich macht, hier eine gültige Formel zu finden, zumal, wenn man selbst in der Haftung für die Umsatzsteuer steht. Die EU hat schon drauf reagiert um das Verfahrensrecht zu vereinheitlichen, was aber nicht für die aktuelle Reform gilt.

Anmerkung 2: Ich rechne damit, dass Amazon zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Thema einsteigt.

Bleibt gesund und habt viel Erfolg - wir werden auch das Problem in den Griff bekommen

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Tags:Abrechnung, Steuern, Transaktionen
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Seller_fUC1S5MsJDWYk

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Moin liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mich bei Amazon schlau gemacht zum Thema Rechnungen ab dem 1.7. und heute die Bestätigung bekommen, wie es künftig funktionieren wird.

Das betrifft den Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungsservice VCS (also Amazon stellt die Rechnungen aus), aber auch externe Rechnungstoolanbieter werden davon betroffen sein, denn viele greifen auf die Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungen zu (VCS-lite).

Hier muss man trennen zwischen der Berechnung der Umsatzsteuer und dem Rechnungsservice.
Die hier gemachten Aussagen betreffen nicht die Non-EU-Regelung, also wenn Ware aus einem Drittland kommt (Das ist ebenfalls kompliziert, aber nicht mein Thema).

Fall 1: USt-Id liegt für das Zielland vor

Amazon berechnet die anzuwendende Umsatzsteuer, gibt diese Daten auch an die Rechnungstoolanbieter weiter, schreibt diese in die Transaktionsdateien und erstellt eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis wenn der VCS aktiviert ist.

Fall 2: Es liegt KEINE USt-Id für das Zielland vor

Amazon kann nicht zweifelsfrei die Umsatzsteuer berechnen.
Deswegen werden keine Daten über Umsatzsteuersätze nach draussen gegeben und keine Daten dazu in den Transaktionsdateien aufgezeichnet.
Es wird vom VCS keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt; ggf. wird eine Quittung erstellt.

Die Folgen

  • Ihr könnt nicht mehr den Nettoumsatz aus den Transaktionsdaten ermitteln.
  • Ihr werden teilweise Rechnungen haben und teilweise eben nicht.
  • Ihr selbst seid jetzt verantwortlich für die korrekte Ermittlung des Steuersatzes; inwieweit die Rechnungstoolanbieter hier vorbereitet sind, kann ich nicht sagen; wahrscheinlich werden es nicht alle rechtzeitig schaffen.

Drei typische Beispiele um zu zeigen, wie kompliziert es wird

  • Ihr verkauft einen Baby-Strampelanzug
    Je nach EU-Land gelten hier drei Steuersätze

  • Ihr verkauft Tiernahrung
    Jetzt sind wir schon bei 4 Steuersätzen

  • Oder Ihr verkauft Nahrungsergänzungsmittel
    Et voila: In dieser Königsdisziplin gibt es 5 unterschiedliche Steuersätze

Und weil es bis hierhin so einfach war, kommt es auch darauf an, ob der Steuersatz des Ziellands oder des Absendelands genommen werden muss, was längst nicht das Ende der Ausnahmeregelungen zu den Sonderregelungen ist.

Anmerkung: So frustrierend das klingt, kann man hier weder Amazon noch der EU die Schuld geben. Die 27 EU-Staaten haben sich redlich Mühe gegeben, die Umsetzung individuell zu gestalten, teilweise 5 vor 12 noch neue Regeln aufzusetzen oder wie letzten Freitag die Verschiebung um 2 Monate zu überlegen, was es ziemlich unmöglich macht, hier eine gültige Formel zu finden, zumal, wenn man selbst in der Haftung für die Umsatzsteuer steht. Die EU hat schon drauf reagiert um das Verfahrensrecht zu vereinheitlichen, was aber nicht für die aktuelle Reform gilt.

Anmerkung 2: Ich rechne damit, dass Amazon zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Thema einsteigt.

Bleibt gesund und habt viel Erfolg - wir werden auch das Problem in den Griff bekommen

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Seller_LYY0C10K8tq9M
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Hallo antigrav,
vielen lieben Dank für Deine umfangreiche und interessante Recherche.
Durch diese habe ich mich eben entgültig entschlossen, weiterhin nur in Deutschland zu verkaufen.
Das Risiko, irgendwo steuerlich anzuecken ist mir einfach zu groß.
Deine Ausführungen zum Thema haben mir die Entscheidung sehr erleichtert.
Ist immer wieder lehrreich, Deine Beiträge zu lesen!!!
LG
Schneewittchen

110
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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Vielen lieben Dank @antigrav. Ich fühle mich in meiner Entscheidung, seit 2019 auf jeglichen Versand ins Ausland zu verzichten nochmals bestätigt. Gerade kleine Unternehmen gehen ansonsten ein viel zu hohes Risiko ein.

Viel wichtiger als

60
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Seller_W63KHbxGDeG0U
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Hallo @antigrav,
Was du hier auf die Beine stellst ist echt klasse.
Falls das auch noch andere finden… https://sellercentral.amazon.de/forums/t/standing-ovations-fur-antigrav/442131/10
So, nun zu meiner Frage. Unser Hauptgrund den VCS zu nutzen ist der Grund dass unsere Business Kunden aus AT netto einkaufen können und wir nicht ständig die Steuer zurückerstatten zu müssen.
Da wir eine USt-Id dafür haben sollte es ja (wie in Fall 1) weiterlaufen. Ich hoffe das habe ich soweit richtig verstanden. Oder ändert sich hier doch etwas was ich übersehen habe?

10
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Seller_K0AG6fcGBBPTu
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Also ich finde ansich es ok auch im Ausland zu verkaufen. Aber ich denke, wenn man wie wir eh Hauptsächlich einen eigenen Shop betreut und immer aktuell mit den Bestimmungen ist und natürlich die Rechnungen selber erzeugt und automatisch zu Amazon hochladen tut. Ich verstehe eh nicht wie man den komischen Berechnungsservice nutzen kann, ist für mich ein Teufelswerkzeug.

00
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Seller_4FKQfbHSlkXVC
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Lieber @antigrav vielen Dank für Deine Hilfe!

Ich hätte da so Paar Anfänger-Fragen :man_facepalming:

Bin FBA mit DE Lager

  • wenn ich jetzt nach Österreich ein Produkt verkaufe hab dann unter Steuerdokumente eine Rechnung an den Kunden - die von Amazon erstellt wurde - mit dem österreichischen MwSt?
    Oder steht da die DE Steuer und ich muss selbst die Differenz an OSS errichten?

  • ich sammle jetzt alle nicht DE Rechnungen und gebe das dem Steuerberater gesondert für die Abrechnung OSS ab? Aber wie gesagt welche Steuersätze stehen drauf?

Auf meiner Website habe ich die GEO-Lokalisierung und sobald jemand aus Österreich im Shop ist sieht er dann Nettopreis + österreichische MwSt. Funkts die GEO nicht spätestens bei der Angabe der Versandadresse wird die MwSt angepasst - macht Amazon es auch so?

Danke für Geduld :slight_smile:
Grüße aus Stuttgart!

20
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Seller_jtEOtJqjlOpm6
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Da bin ich doch froh, dass ich nur innerhalb Deutschlands verkaufe

10
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Seller_v160YOvQpQctK
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ich bin immer wieder verunsichert. Wenn ich die 10k EUR Grenze nicht überschreite und demnach auch keinen OSS registriere, wird Amazon meine Rechnungen dann weiterhin mit 19% MwSt. ausstellen (auch im Ausland)? Oder wird auch in diesem Szenario die Amazon Umsatzsteuerberechnung nicht mehr aussagefähig sein?
Ich bin bisher davon ausgegagngen, das ohne OSS Amazon einfach wie bisher weiter funktioniert. Wenn auch das nicht mehr geht werde ich das Ausland wohl noch vor dem 01.07 abstellen um abzuwarten, wie sich das ganze weiterentwickelt.

00
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Seller_8VLAOMwxoPFyo
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Hey, Amazon: Kennt ihr schon das hier?
https://ec.europa.eu/taxation_customs/tedb/vatSearchForm.html
Aber psssst, absoluter Geheimtipp! [/ironieaus]

Jetzt aber ganz im Ernst: TARIC-Code per Bulk-Upload und darüber die Abfrage nach den Steuersätzen. Oder aber eben den Sellern selbst die Möglichkeit geben, das per Bulk-Upload auf SKU-Ebene zu konfigurieren. Wäre jetzt auch nicht die Welt an Aufwand gewesen. Aber im Endeffekt hat Amazon mit seiner Stellung wenig davon, das möglichst angenehm für Seller zu gestalten. Damit macht man sich nur ein Minenfeld auf, siehe 2020. Macht man es so, ist man erstmal aus dem Schneider.

10
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Seller_96YN7X4dyzEyH
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

glaube wir sind hier mittlerweile ganz gut vorbereitet. bestätigung von taxdoo dass bei uns der normalsteuersatz in den ganzen pan-eu fba ländern gilt (haben erst letzte woche damit angefangen).
im magento bereits alles eingestellt mit normalsteuersatz in den verschiedenen ländern und wird bis dato auch richtig abgerechnet. rechnungsupload ins magento erfolgt durch magento rechnungen durch m2e.

fbm deutschland funktioniert auch ohne probleme und fbm österreich ohnehin weiterhin die 20% mwst.

bring it on

10
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Seller_PUKNGzQBdo5fL
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Hallo

Wir haben heute andere Informationen vom VKS erhalten:

Zitat:

Mit UOSS benötigen Sie nur eine Umsatzsteuer-ID (+Umsatzsteuer-IDs, wo auch immer sie die Waren lagern, falls sie FBA nutzen) und wir berechnen die Umsatzsteuer basierend auf der Lieferadresse für alle EU-Bestellungen.

Die MwSt. wird bei der Bestellungsabwicklung anhand der zum Zeitpunkt der Bestellungsabwicklung geltenden MwSt.-Berechnungsregeln und -Sätze vorberechnet.

Die dem Kunden tatsächlich in Rechnung gestellte MwSt. basiert jedoch auf den MwSt.-Berechnungsregeln (einschließlich des Status der MwSt.-Registrierungsnummer des Verkäufers und des Kunden), den Steuersätzen und dem tatsächlichen Absender-/Zielort, die zum Zeitpunkt der Genehmigung der Belastung durch eine Zahlungsmethode gelten.

Also scheint Ama doch die Sätze des Ziellandes anzuwenden.

00
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Seller_fUC1S5MsJDWYk

Neues zu Rechnungen ab dem 1.7

Moin liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mich bei Amazon schlau gemacht zum Thema Rechnungen ab dem 1.7. und heute die Bestätigung bekommen, wie es künftig funktionieren wird.

Das betrifft den Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungsservice VCS (also Amazon stellt die Rechnungen aus), aber auch externe Rechnungstoolanbieter werden davon betroffen sein, denn viele greifen auf die Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungen zu (VCS-lite).

Hier muss man trennen zwischen der Berechnung der Umsatzsteuer und dem Rechnungsservice.
Die hier gemachten Aussagen betreffen nicht die Non-EU-Regelung, also wenn Ware aus einem Drittland kommt (Das ist ebenfalls kompliziert, aber nicht mein Thema).

Fall 1: USt-Id liegt für das Zielland vor

Amazon berechnet die anzuwendende Umsatzsteuer, gibt diese Daten auch an die Rechnungstoolanbieter weiter, schreibt diese in die Transaktionsdateien und erstellt eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis wenn der VCS aktiviert ist.

Fall 2: Es liegt KEINE USt-Id für das Zielland vor

Amazon kann nicht zweifelsfrei die Umsatzsteuer berechnen.
Deswegen werden keine Daten über Umsatzsteuersätze nach draussen gegeben und keine Daten dazu in den Transaktionsdateien aufgezeichnet.
Es wird vom VCS keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt; ggf. wird eine Quittung erstellt.

Die Folgen

  • Ihr könnt nicht mehr den Nettoumsatz aus den Transaktionsdaten ermitteln.
  • Ihr werden teilweise Rechnungen haben und teilweise eben nicht.
  • Ihr selbst seid jetzt verantwortlich für die korrekte Ermittlung des Steuersatzes; inwieweit die Rechnungstoolanbieter hier vorbereitet sind, kann ich nicht sagen; wahrscheinlich werden es nicht alle rechtzeitig schaffen.

Drei typische Beispiele um zu zeigen, wie kompliziert es wird

  • Ihr verkauft einen Baby-Strampelanzug
    Je nach EU-Land gelten hier drei Steuersätze

  • Ihr verkauft Tiernahrung
    Jetzt sind wir schon bei 4 Steuersätzen

  • Oder Ihr verkauft Nahrungsergänzungsmittel
    Et voila: In dieser Königsdisziplin gibt es 5 unterschiedliche Steuersätze

Und weil es bis hierhin so einfach war, kommt es auch darauf an, ob der Steuersatz des Ziellands oder des Absendelands genommen werden muss, was längst nicht das Ende der Ausnahmeregelungen zu den Sonderregelungen ist.

Anmerkung: So frustrierend das klingt, kann man hier weder Amazon noch der EU die Schuld geben. Die 27 EU-Staaten haben sich redlich Mühe gegeben, die Umsetzung individuell zu gestalten, teilweise 5 vor 12 noch neue Regeln aufzusetzen oder wie letzten Freitag die Verschiebung um 2 Monate zu überlegen, was es ziemlich unmöglich macht, hier eine gültige Formel zu finden, zumal, wenn man selbst in der Haftung für die Umsatzsteuer steht. Die EU hat schon drauf reagiert um das Verfahrensrecht zu vereinheitlichen, was aber nicht für die aktuelle Reform gilt.

Anmerkung 2: Ich rechne damit, dass Amazon zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Thema einsteigt.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk

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Moin liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mich bei Amazon schlau gemacht zum Thema Rechnungen ab dem 1.7. und heute die Bestätigung bekommen, wie es künftig funktionieren wird.

Das betrifft den Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungsservice VCS (also Amazon stellt die Rechnungen aus), aber auch externe Rechnungstoolanbieter werden davon betroffen sein, denn viele greifen auf die Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungen zu (VCS-lite).

Hier muss man trennen zwischen der Berechnung der Umsatzsteuer und dem Rechnungsservice.
Die hier gemachten Aussagen betreffen nicht die Non-EU-Regelung, also wenn Ware aus einem Drittland kommt (Das ist ebenfalls kompliziert, aber nicht mein Thema).

Fall 1: USt-Id liegt für das Zielland vor

Amazon berechnet die anzuwendende Umsatzsteuer, gibt diese Daten auch an die Rechnungstoolanbieter weiter, schreibt diese in die Transaktionsdateien und erstellt eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis wenn der VCS aktiviert ist.

Fall 2: Es liegt KEINE USt-Id für das Zielland vor

Amazon kann nicht zweifelsfrei die Umsatzsteuer berechnen.
Deswegen werden keine Daten über Umsatzsteuersätze nach draussen gegeben und keine Daten dazu in den Transaktionsdateien aufgezeichnet.
Es wird vom VCS keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt; ggf. wird eine Quittung erstellt.

Die Folgen

  • Ihr könnt nicht mehr den Nettoumsatz aus den Transaktionsdaten ermitteln.
  • Ihr werden teilweise Rechnungen haben und teilweise eben nicht.
  • Ihr selbst seid jetzt verantwortlich für die korrekte Ermittlung des Steuersatzes; inwieweit die Rechnungstoolanbieter hier vorbereitet sind, kann ich nicht sagen; wahrscheinlich werden es nicht alle rechtzeitig schaffen.

Drei typische Beispiele um zu zeigen, wie kompliziert es wird

  • Ihr verkauft einen Baby-Strampelanzug
    Je nach EU-Land gelten hier drei Steuersätze

  • Ihr verkauft Tiernahrung
    Jetzt sind wir schon bei 4 Steuersätzen

  • Oder Ihr verkauft Nahrungsergänzungsmittel
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Und weil es bis hierhin so einfach war, kommt es auch darauf an, ob der Steuersatz des Ziellands oder des Absendelands genommen werden muss, was längst nicht das Ende der Ausnahmeregelungen zu den Sonderregelungen ist.

Anmerkung: So frustrierend das klingt, kann man hier weder Amazon noch der EU die Schuld geben. Die 27 EU-Staaten haben sich redlich Mühe gegeben, die Umsetzung individuell zu gestalten, teilweise 5 vor 12 noch neue Regeln aufzusetzen oder wie letzten Freitag die Verschiebung um 2 Monate zu überlegen, was es ziemlich unmöglich macht, hier eine gültige Formel zu finden, zumal, wenn man selbst in der Haftung für die Umsatzsteuer steht. Die EU hat schon drauf reagiert um das Verfahrensrecht zu vereinheitlichen, was aber nicht für die aktuelle Reform gilt.

Anmerkung 2: Ich rechne damit, dass Amazon zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Thema einsteigt.

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Moin liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mich bei Amazon schlau gemacht zum Thema Rechnungen ab dem 1.7. und heute die Bestätigung bekommen, wie es künftig funktionieren wird.

Das betrifft den Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungsservice VCS (also Amazon stellt die Rechnungen aus), aber auch externe Rechnungstoolanbieter werden davon betroffen sein, denn viele greifen auf die Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungen zu (VCS-lite).

Hier muss man trennen zwischen der Berechnung der Umsatzsteuer und dem Rechnungsservice.
Die hier gemachten Aussagen betreffen nicht die Non-EU-Regelung, also wenn Ware aus einem Drittland kommt (Das ist ebenfalls kompliziert, aber nicht mein Thema).

Fall 1: USt-Id liegt für das Zielland vor

Amazon berechnet die anzuwendende Umsatzsteuer, gibt diese Daten auch an die Rechnungstoolanbieter weiter, schreibt diese in die Transaktionsdateien und erstellt eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis wenn der VCS aktiviert ist.

Fall 2: Es liegt KEINE USt-Id für das Zielland vor

Amazon kann nicht zweifelsfrei die Umsatzsteuer berechnen.
Deswegen werden keine Daten über Umsatzsteuersätze nach draussen gegeben und keine Daten dazu in den Transaktionsdateien aufgezeichnet.
Es wird vom VCS keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt; ggf. wird eine Quittung erstellt.

Die Folgen

  • Ihr könnt nicht mehr den Nettoumsatz aus den Transaktionsdaten ermitteln.
  • Ihr werden teilweise Rechnungen haben und teilweise eben nicht.
  • Ihr selbst seid jetzt verantwortlich für die korrekte Ermittlung des Steuersatzes; inwieweit die Rechnungstoolanbieter hier vorbereitet sind, kann ich nicht sagen; wahrscheinlich werden es nicht alle rechtzeitig schaffen.

Drei typische Beispiele um zu zeigen, wie kompliziert es wird

  • Ihr verkauft einen Baby-Strampelanzug
    Je nach EU-Land gelten hier drei Steuersätze

  • Ihr verkauft Tiernahrung
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  • Oder Ihr verkauft Nahrungsergänzungsmittel
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Und weil es bis hierhin so einfach war, kommt es auch darauf an, ob der Steuersatz des Ziellands oder des Absendelands genommen werden muss, was längst nicht das Ende der Ausnahmeregelungen zu den Sonderregelungen ist.

Anmerkung: So frustrierend das klingt, kann man hier weder Amazon noch der EU die Schuld geben. Die 27 EU-Staaten haben sich redlich Mühe gegeben, die Umsetzung individuell zu gestalten, teilweise 5 vor 12 noch neue Regeln aufzusetzen oder wie letzten Freitag die Verschiebung um 2 Monate zu überlegen, was es ziemlich unmöglich macht, hier eine gültige Formel zu finden, zumal, wenn man selbst in der Haftung für die Umsatzsteuer steht. Die EU hat schon drauf reagiert um das Verfahrensrecht zu vereinheitlichen, was aber nicht für die aktuelle Reform gilt.

Anmerkung 2: Ich rechne damit, dass Amazon zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Thema einsteigt.

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Seller_LYY0C10K8tq9M
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Hallo antigrav,
vielen lieben Dank für Deine umfangreiche und interessante Recherche.
Durch diese habe ich mich eben entgültig entschlossen, weiterhin nur in Deutschland zu verkaufen.
Das Risiko, irgendwo steuerlich anzuecken ist mir einfach zu groß.
Deine Ausführungen zum Thema haben mir die Entscheidung sehr erleichtert.
Ist immer wieder lehrreich, Deine Beiträge zu lesen!!!
LG
Schneewittchen

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
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Vielen lieben Dank @antigrav. Ich fühle mich in meiner Entscheidung, seit 2019 auf jeglichen Versand ins Ausland zu verzichten nochmals bestätigt. Gerade kleine Unternehmen gehen ansonsten ein viel zu hohes Risiko ein.

Viel wichtiger als

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Seller_W63KHbxGDeG0U
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Hallo @antigrav,
Was du hier auf die Beine stellst ist echt klasse.
Falls das auch noch andere finden… https://sellercentral.amazon.de/forums/t/standing-ovations-fur-antigrav/442131/10
So, nun zu meiner Frage. Unser Hauptgrund den VCS zu nutzen ist der Grund dass unsere Business Kunden aus AT netto einkaufen können und wir nicht ständig die Steuer zurückerstatten zu müssen.
Da wir eine USt-Id dafür haben sollte es ja (wie in Fall 1) weiterlaufen. Ich hoffe das habe ich soweit richtig verstanden. Oder ändert sich hier doch etwas was ich übersehen habe?

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Seller_K0AG6fcGBBPTu
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Also ich finde ansich es ok auch im Ausland zu verkaufen. Aber ich denke, wenn man wie wir eh Hauptsächlich einen eigenen Shop betreut und immer aktuell mit den Bestimmungen ist und natürlich die Rechnungen selber erzeugt und automatisch zu Amazon hochladen tut. Ich verstehe eh nicht wie man den komischen Berechnungsservice nutzen kann, ist für mich ein Teufelswerkzeug.

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Seller_4FKQfbHSlkXVC
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Lieber @antigrav vielen Dank für Deine Hilfe!

Ich hätte da so Paar Anfänger-Fragen :man_facepalming:

Bin FBA mit DE Lager

  • wenn ich jetzt nach Österreich ein Produkt verkaufe hab dann unter Steuerdokumente eine Rechnung an den Kunden - die von Amazon erstellt wurde - mit dem österreichischen MwSt?
    Oder steht da die DE Steuer und ich muss selbst die Differenz an OSS errichten?

  • ich sammle jetzt alle nicht DE Rechnungen und gebe das dem Steuerberater gesondert für die Abrechnung OSS ab? Aber wie gesagt welche Steuersätze stehen drauf?

Auf meiner Website habe ich die GEO-Lokalisierung und sobald jemand aus Österreich im Shop ist sieht er dann Nettopreis + österreichische MwSt. Funkts die GEO nicht spätestens bei der Angabe der Versandadresse wird die MwSt angepasst - macht Amazon es auch so?

Danke für Geduld :slight_smile:
Grüße aus Stuttgart!

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Da bin ich doch froh, dass ich nur innerhalb Deutschlands verkaufe

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Ich bin immer wieder verunsichert. Wenn ich die 10k EUR Grenze nicht überschreite und demnach auch keinen OSS registriere, wird Amazon meine Rechnungen dann weiterhin mit 19% MwSt. ausstellen (auch im Ausland)? Oder wird auch in diesem Szenario die Amazon Umsatzsteuerberechnung nicht mehr aussagefähig sein?
Ich bin bisher davon ausgegagngen, das ohne OSS Amazon einfach wie bisher weiter funktioniert. Wenn auch das nicht mehr geht werde ich das Ausland wohl noch vor dem 01.07 abstellen um abzuwarten, wie sich das ganze weiterentwickelt.

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Hey, Amazon: Kennt ihr schon das hier?
https://ec.europa.eu/taxation_customs/tedb/vatSearchForm.html
Aber psssst, absoluter Geheimtipp! [/ironieaus]

Jetzt aber ganz im Ernst: TARIC-Code per Bulk-Upload und darüber die Abfrage nach den Steuersätzen. Oder aber eben den Sellern selbst die Möglichkeit geben, das per Bulk-Upload auf SKU-Ebene zu konfigurieren. Wäre jetzt auch nicht die Welt an Aufwand gewesen. Aber im Endeffekt hat Amazon mit seiner Stellung wenig davon, das möglichst angenehm für Seller zu gestalten. Damit macht man sich nur ein Minenfeld auf, siehe 2020. Macht man es so, ist man erstmal aus dem Schneider.

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glaube wir sind hier mittlerweile ganz gut vorbereitet. bestätigung von taxdoo dass bei uns der normalsteuersatz in den ganzen pan-eu fba ländern gilt (haben erst letzte woche damit angefangen).
im magento bereits alles eingestellt mit normalsteuersatz in den verschiedenen ländern und wird bis dato auch richtig abgerechnet. rechnungsupload ins magento erfolgt durch magento rechnungen durch m2e.

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Seller_PUKNGzQBdo5fL
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Hallo

Wir haben heute andere Informationen vom VKS erhalten:

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Mit UOSS benötigen Sie nur eine Umsatzsteuer-ID (+Umsatzsteuer-IDs, wo auch immer sie die Waren lagern, falls sie FBA nutzen) und wir berechnen die Umsatzsteuer basierend auf der Lieferadresse für alle EU-Bestellungen.

Die MwSt. wird bei der Bestellungsabwicklung anhand der zum Zeitpunkt der Bestellungsabwicklung geltenden MwSt.-Berechnungsregeln und -Sätze vorberechnet.

Die dem Kunden tatsächlich in Rechnung gestellte MwSt. basiert jedoch auf den MwSt.-Berechnungsregeln (einschließlich des Status der MwSt.-Registrierungsnummer des Verkäufers und des Kunden), den Steuersätzen und dem tatsächlichen Absender-/Zielort, die zum Zeitpunkt der Genehmigung der Belastung durch eine Zahlungsmethode gelten.

Also scheint Ama doch die Sätze des Ziellandes anzuwenden.

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Hallo antigrav,
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Durch diese habe ich mich eben entgültig entschlossen, weiterhin nur in Deutschland zu verkaufen.
Das Risiko, irgendwo steuerlich anzuecken ist mir einfach zu groß.
Deine Ausführungen zum Thema haben mir die Entscheidung sehr erleichtert.
Ist immer wieder lehrreich, Deine Beiträge zu lesen!!!
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Hallo antigrav,
vielen lieben Dank für Deine umfangreiche und interessante Recherche.
Durch diese habe ich mich eben entgültig entschlossen, weiterhin nur in Deutschland zu verkaufen.
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Vielen lieben Dank @antigrav. Ich fühle mich in meiner Entscheidung, seit 2019 auf jeglichen Versand ins Ausland zu verzichten nochmals bestätigt. Gerade kleine Unternehmen gehen ansonsten ein viel zu hohes Risiko ein.

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Vielen lieben Dank @antigrav. Ich fühle mich in meiner Entscheidung, seit 2019 auf jeglichen Versand ins Ausland zu verzichten nochmals bestätigt. Gerade kleine Unternehmen gehen ansonsten ein viel zu hohes Risiko ein.

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Hallo @antigrav,
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So, nun zu meiner Frage. Unser Hauptgrund den VCS zu nutzen ist der Grund dass unsere Business Kunden aus AT netto einkaufen können und wir nicht ständig die Steuer zurückerstatten zu müssen.
Da wir eine USt-Id dafür haben sollte es ja (wie in Fall 1) weiterlaufen. Ich hoffe das habe ich soweit richtig verstanden. Oder ändert sich hier doch etwas was ich übersehen habe?

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Da wir eine USt-Id dafür haben sollte es ja (wie in Fall 1) weiterlaufen. Ich hoffe das habe ich soweit richtig verstanden. Oder ändert sich hier doch etwas was ich übersehen habe?

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Seller_K0AG6fcGBBPTu
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Also ich finde ansich es ok auch im Ausland zu verkaufen. Aber ich denke, wenn man wie wir eh Hauptsächlich einen eigenen Shop betreut und immer aktuell mit den Bestimmungen ist und natürlich die Rechnungen selber erzeugt und automatisch zu Amazon hochladen tut. Ich verstehe eh nicht wie man den komischen Berechnungsservice nutzen kann, ist für mich ein Teufelswerkzeug.

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Seller_K0AG6fcGBBPTu
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Also ich finde ansich es ok auch im Ausland zu verkaufen. Aber ich denke, wenn man wie wir eh Hauptsächlich einen eigenen Shop betreut und immer aktuell mit den Bestimmungen ist und natürlich die Rechnungen selber erzeugt und automatisch zu Amazon hochladen tut. Ich verstehe eh nicht wie man den komischen Berechnungsservice nutzen kann, ist für mich ein Teufelswerkzeug.

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Seller_4FKQfbHSlkXVC
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Lieber @antigrav vielen Dank für Deine Hilfe!

Ich hätte da so Paar Anfänger-Fragen :man_facepalming:

Bin FBA mit DE Lager

  • wenn ich jetzt nach Österreich ein Produkt verkaufe hab dann unter Steuerdokumente eine Rechnung an den Kunden - die von Amazon erstellt wurde - mit dem österreichischen MwSt?
    Oder steht da die DE Steuer und ich muss selbst die Differenz an OSS errichten?

  • ich sammle jetzt alle nicht DE Rechnungen und gebe das dem Steuerberater gesondert für die Abrechnung OSS ab? Aber wie gesagt welche Steuersätze stehen drauf?

Auf meiner Website habe ich die GEO-Lokalisierung und sobald jemand aus Österreich im Shop ist sieht er dann Nettopreis + österreichische MwSt. Funkts die GEO nicht spätestens bei der Angabe der Versandadresse wird die MwSt angepasst - macht Amazon es auch so?

Danke für Geduld :slight_smile:
Grüße aus Stuttgart!

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Seller_4FKQfbHSlkXVC
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Lieber @antigrav vielen Dank für Deine Hilfe!

Ich hätte da so Paar Anfänger-Fragen :man_facepalming:

Bin FBA mit DE Lager

  • wenn ich jetzt nach Österreich ein Produkt verkaufe hab dann unter Steuerdokumente eine Rechnung an den Kunden - die von Amazon erstellt wurde - mit dem österreichischen MwSt?
    Oder steht da die DE Steuer und ich muss selbst die Differenz an OSS errichten?

  • ich sammle jetzt alle nicht DE Rechnungen und gebe das dem Steuerberater gesondert für die Abrechnung OSS ab? Aber wie gesagt welche Steuersätze stehen drauf?

Auf meiner Website habe ich die GEO-Lokalisierung und sobald jemand aus Österreich im Shop ist sieht er dann Nettopreis + österreichische MwSt. Funkts die GEO nicht spätestens bei der Angabe der Versandadresse wird die MwSt angepasst - macht Amazon es auch so?

Danke für Geduld :slight_smile:
Grüße aus Stuttgart!

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Seller_jtEOtJqjlOpm6
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Da bin ich doch froh, dass ich nur innerhalb Deutschlands verkaufe

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Seller_jtEOtJqjlOpm6
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Da bin ich doch froh, dass ich nur innerhalb Deutschlands verkaufe

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Seller_v160YOvQpQctK
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ich bin immer wieder verunsichert. Wenn ich die 10k EUR Grenze nicht überschreite und demnach auch keinen OSS registriere, wird Amazon meine Rechnungen dann weiterhin mit 19% MwSt. ausstellen (auch im Ausland)? Oder wird auch in diesem Szenario die Amazon Umsatzsteuerberechnung nicht mehr aussagefähig sein?
Ich bin bisher davon ausgegagngen, das ohne OSS Amazon einfach wie bisher weiter funktioniert. Wenn auch das nicht mehr geht werde ich das Ausland wohl noch vor dem 01.07 abstellen um abzuwarten, wie sich das ganze weiterentwickelt.

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Seller_v160YOvQpQctK
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Ich bin immer wieder verunsichert. Wenn ich die 10k EUR Grenze nicht überschreite und demnach auch keinen OSS registriere, wird Amazon meine Rechnungen dann weiterhin mit 19% MwSt. ausstellen (auch im Ausland)? Oder wird auch in diesem Szenario die Amazon Umsatzsteuerberechnung nicht mehr aussagefähig sein?
Ich bin bisher davon ausgegagngen, das ohne OSS Amazon einfach wie bisher weiter funktioniert. Wenn auch das nicht mehr geht werde ich das Ausland wohl noch vor dem 01.07 abstellen um abzuwarten, wie sich das ganze weiterentwickelt.

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Seller_8VLAOMwxoPFyo
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Hey, Amazon: Kennt ihr schon das hier?
https://ec.europa.eu/taxation_customs/tedb/vatSearchForm.html
Aber psssst, absoluter Geheimtipp! [/ironieaus]

Jetzt aber ganz im Ernst: TARIC-Code per Bulk-Upload und darüber die Abfrage nach den Steuersätzen. Oder aber eben den Sellern selbst die Möglichkeit geben, das per Bulk-Upload auf SKU-Ebene zu konfigurieren. Wäre jetzt auch nicht die Welt an Aufwand gewesen. Aber im Endeffekt hat Amazon mit seiner Stellung wenig davon, das möglichst angenehm für Seller zu gestalten. Damit macht man sich nur ein Minenfeld auf, siehe 2020. Macht man es so, ist man erstmal aus dem Schneider.

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Seller_8VLAOMwxoPFyo
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Hey, Amazon: Kennt ihr schon das hier?
https://ec.europa.eu/taxation_customs/tedb/vatSearchForm.html
Aber psssst, absoluter Geheimtipp! [/ironieaus]

Jetzt aber ganz im Ernst: TARIC-Code per Bulk-Upload und darüber die Abfrage nach den Steuersätzen. Oder aber eben den Sellern selbst die Möglichkeit geben, das per Bulk-Upload auf SKU-Ebene zu konfigurieren. Wäre jetzt auch nicht die Welt an Aufwand gewesen. Aber im Endeffekt hat Amazon mit seiner Stellung wenig davon, das möglichst angenehm für Seller zu gestalten. Damit macht man sich nur ein Minenfeld auf, siehe 2020. Macht man es so, ist man erstmal aus dem Schneider.

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Seller_96YN7X4dyzEyH
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

glaube wir sind hier mittlerweile ganz gut vorbereitet. bestätigung von taxdoo dass bei uns der normalsteuersatz in den ganzen pan-eu fba ländern gilt (haben erst letzte woche damit angefangen).
im magento bereits alles eingestellt mit normalsteuersatz in den verschiedenen ländern und wird bis dato auch richtig abgerechnet. rechnungsupload ins magento erfolgt durch magento rechnungen durch m2e.

fbm deutschland funktioniert auch ohne probleme und fbm österreich ohnehin weiterhin die 20% mwst.

bring it on

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Seller_96YN7X4dyzEyH
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

glaube wir sind hier mittlerweile ganz gut vorbereitet. bestätigung von taxdoo dass bei uns der normalsteuersatz in den ganzen pan-eu fba ländern gilt (haben erst letzte woche damit angefangen).
im magento bereits alles eingestellt mit normalsteuersatz in den verschiedenen ländern und wird bis dato auch richtig abgerechnet. rechnungsupload ins magento erfolgt durch magento rechnungen durch m2e.

fbm deutschland funktioniert auch ohne probleme und fbm österreich ohnehin weiterhin die 20% mwst.

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Seller_PUKNGzQBdo5fL
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Hallo

Wir haben heute andere Informationen vom VKS erhalten:

Zitat:

Mit UOSS benötigen Sie nur eine Umsatzsteuer-ID (+Umsatzsteuer-IDs, wo auch immer sie die Waren lagern, falls sie FBA nutzen) und wir berechnen die Umsatzsteuer basierend auf der Lieferadresse für alle EU-Bestellungen.

Die MwSt. wird bei der Bestellungsabwicklung anhand der zum Zeitpunkt der Bestellungsabwicklung geltenden MwSt.-Berechnungsregeln und -Sätze vorberechnet.

Die dem Kunden tatsächlich in Rechnung gestellte MwSt. basiert jedoch auf den MwSt.-Berechnungsregeln (einschließlich des Status der MwSt.-Registrierungsnummer des Verkäufers und des Kunden), den Steuersätzen und dem tatsächlichen Absender-/Zielort, die zum Zeitpunkt der Genehmigung der Belastung durch eine Zahlungsmethode gelten.

Also scheint Ama doch die Sätze des Ziellandes anzuwenden.

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Seller_PUKNGzQBdo5fL
In Antwort auf: Post von: Seller_fUC1S5MsJDWYk

Hallo

Wir haben heute andere Informationen vom VKS erhalten:

Zitat:

Mit UOSS benötigen Sie nur eine Umsatzsteuer-ID (+Umsatzsteuer-IDs, wo auch immer sie die Waren lagern, falls sie FBA nutzen) und wir berechnen die Umsatzsteuer basierend auf der Lieferadresse für alle EU-Bestellungen.

Die MwSt. wird bei der Bestellungsabwicklung anhand der zum Zeitpunkt der Bestellungsabwicklung geltenden MwSt.-Berechnungsregeln und -Sätze vorberechnet.

Die dem Kunden tatsächlich in Rechnung gestellte MwSt. basiert jedoch auf den MwSt.-Berechnungsregeln (einschließlich des Status der MwSt.-Registrierungsnummer des Verkäufers und des Kunden), den Steuersätzen und dem tatsächlichen Absender-/Zielort, die zum Zeitpunkt der Genehmigung der Belastung durch eine Zahlungsmethode gelten.

Also scheint Ama doch die Sätze des Ziellandes anzuwenden.

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