Reselling bei Amazon
Laut dem "Erschöpfungsgrundsatz" darf ich in der EU legal erworbene Artikel auch weiter veräußern. D.h. auch Reselling auf Amazon, EBAY und Co.
Jetzt verlangt Amazon von mir einen Nachweis (vom Hersteller) dass ich die legal erworbenen Artikel verkaufen darf, entweder:
1. Urheberrecht
2. Marke (Offizieller Status MUSS „Registriert“ sein)
3. Rechtlicher Vertrag
4. Zugehörigungsschreiben
5. E-Mail
Behaupte mal, dass wenn alle Reseller diese Anforderungen erfüllen müssen, mindestens 90% der Anbieter wegfallen dürften.
Oder habe ich hier etwas übersehen ?
Reselling bei Amazon
Laut dem "Erschöpfungsgrundsatz" darf ich in der EU legal erworbene Artikel auch weiter veräußern. D.h. auch Reselling auf Amazon, EBAY und Co.
Jetzt verlangt Amazon von mir einen Nachweis (vom Hersteller) dass ich die legal erworbenen Artikel verkaufen darf, entweder:
1. Urheberrecht
2. Marke (Offizieller Status MUSS „Registriert“ sein)
3. Rechtlicher Vertrag
4. Zugehörigungsschreiben
5. E-Mail
Behaupte mal, dass wenn alle Reseller diese Anforderungen erfüllen müssen, mindestens 90% der Anbieter wegfallen dürften.
Oder habe ich hier etwas übersehen ?
0 Antworten
Seller_G1PKKllhFr07V
Duerfen und "duerfen" sind hier leider zwei unterschiedliche Sachen. Amazon als Marktplatzbetreiber hat da teilweise extrem strikte Regeln, die es - vor dem Kauf - zu beruecksichtigen gilt. Teilweise absurd, teilweise gerechtfertigt.
Und gerade TLG hat da wohl auch ziemlich die Finger drauf (und Amazon kuscht), bleibt nur die Bucht als Verkaufsplattform, wenn Du keine offiziellen Grosshandelsrechnungen hast (was bei Einzelsteinen/Minifigs oder Promo-Sets ja kaum moeglich ist...).
Seller_C8XxwTXrjLw11
Kaufst du diese vom Markeninhaber? Dann sollte eine Rechnung reichen. Kaufst du sie nicht - dann hast du ein Problem mit einem Nachweis der Echtheit. Bei einigen Top-Marken hast du zusätzlich dieses gating, wenn es in der Vergangenheit zB zu sehr vielen Plagiaten kam (Apple / Nike usw.) - Da kommst du nicht drum herum.