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Seller_rl9w6MAGUwr8q

Problem mit Umsatzsteuer für Schweizer Kunde

Hallo,

wir sind ganz neu hier vertreten und verkaufen erst seit wenigen Tagen. Jetzt hat ein Kunde aus der Schweiz bestellt und auch die Lieferadresse ist in der Schweiz. Demnach dürfte der Kunde ja keine MwSt. bezahlen.
Auf unserer Rechnung, die wir erstellen, ist das auch korrekt, aber im Account sehe ich, dass der Kunde trotzdem den vollen Preis mit USt bezahlt hat.

Ich habe dann beim Support nachgefragt und bekam als Antwort, ich soll mich dazu an einen Steuerberater wenden. Klasse…

Kann mir jemand sagen, was ich da tun muss, damit die Schweizer Kunden bzw. alle Nicht EU Kunden grundsätzlich ohne USt bestellen können? Gibt es dazu eine Einstellung? Unsere USt-Id ist korrekt hinterlegt.

Vielen Dank!

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Seller_rl9w6MAGUwr8q

Problem mit Umsatzsteuer für Schweizer Kunde

Hallo,

wir sind ganz neu hier vertreten und verkaufen erst seit wenigen Tagen. Jetzt hat ein Kunde aus der Schweiz bestellt und auch die Lieferadresse ist in der Schweiz. Demnach dürfte der Kunde ja keine MwSt. bezahlen.
Auf unserer Rechnung, die wir erstellen, ist das auch korrekt, aber im Account sehe ich, dass der Kunde trotzdem den vollen Preis mit USt bezahlt hat.

Ich habe dann beim Support nachgefragt und bekam als Antwort, ich soll mich dazu an einen Steuerberater wenden. Klasse…

Kann mir jemand sagen, was ich da tun muss, damit die Schweizer Kunden bzw. alle Nicht EU Kunden grundsätzlich ohne USt bestellen können? Gibt es dazu eine Einstellung? Unsere USt-Id ist korrekt hinterlegt.

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Seller_iNi4GL5AwCRph
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Kurz … NEIN

In diesem Sinne …

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Seller_rl9w6MAGUwr8q
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Hmm, das bedeutet dann, dass nicht EU Kunden keine rechtlich korrekte Bestellung durchführen kann, oder sehe ich das falsch?

Kann doch eigentlich nicht sein, dass Amazon nicht in der Lage ist, bei Nicht EU Kunden eine Nettobestellung durchzuführen.

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Seller_JrpYCjdOUiINN
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Hallo,

ich sehe das auch als Problem an. M.E. muss der Kunde eine steuerbereinigte Rechnung bekommen, also nur den Nettobetrag zahlen. Amazon setzt aber brutto gleich netto und verzichtet lediglich auf die Ausweisung des MwSt-Betrags. Ich habe vor Kurzem selbst einen Thread dazu erstellt (Thema ist hier auch, dass die Sendung als ungültig gewertet wurde, da sie ohne Abzug der Steuer bei über 20 Euro lag):

Frage an die Steuerexperten - Verkaufen bei Amazon / Allgemeine Fragen zum Verkaufen bei Amazon - Amazon Seller Forums

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Seller_Jx2KqU3w06mAz
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

ja das ist doch richtig oder? erst wenn der Kunde denn Nachweis der Verzollung in seinem Land nachweist hat er das Recht auf Erstattung der MwSt. Denn auch du musst dem deutschen Finanzamt die Lieferung in ein Drittland nachweisen mit den entsrechenden Papieren ansonsten musst du die MwSt in Deutschland trotzdem abführen . Oder sehe ich das falsch?

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Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Was hat denn der Seller-Support mit deiner Steuer zu tun :smiley:

Der Kunde zahlt RICHTIGERWEISE Brutto - weil du BRUTTO bei Amazon anbietest - Um die Erstattung der MwSt muss er sich selber kümmern.

20
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Seller_dO9f4GyyO7rvs
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Ja, es ist auch für uns sehr verwunderlich gewesen, dass Amazon dafür keine richtige technische Lösung anbietet.
Wir handhaben es so, dass wir die Rechnung netto ausstellen und jedem schweizer Kunde 19% MwSt. wieder zurück erstatten. Somit ist man steuerlich auf der sicheren Seite.

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Seller_YNUl8lKQRZdPM
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Falsch, es läuft normal so.
Mit 19% Rechnung erstellen.
Danach erstattest du die 19% wenn du einen Nachweis hast.
Kunde muss ja dann auch die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen.
DHL oder Zoll stempelt es ab bei bezahlen der Schweizer Mehrwertsteuer.
Dann hast Nachweis über Ausfuhr und den Beleg für die Erstattung.

Läuft oft auch so, Schweizer lassen an DE Grenze liefern, fahren mit der Ware und Rechnung über Zoll und lassen die Ausfuhr abstempeln.
Mit diesem Nachweis, kannst du auch die 19% erstatten.

Ob der Schweizer seine Schweizer Mehrwertsteuer dann bezahlt, kann die egal sein.
In der Regel ist Ausfuhr und Einfuhr zusammen am Zoll. Aber nicht immer.

20
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Seller_rzvI9FIN5cz3H
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Wenn der Schweizer in deinen Laden(oder Amazon.de) kommt - ein Preisschild über 100Euro sieht und das auch zahlt - ist das Steuerthema ersteinmal sein eigenes und nicht deines.

Wenn der Kunde dann die Ware über die Grenze bringt(oder du die Ware in seinem Auftrag verschickst) gibt es verschiedene Möglichkeiten und auch Zuschläge(Zollbeschau) - die aber auch nicht dein Problem sind. Er hat in Deutschland gekauft und Zölle und Steuern zum Import in sein Heimatland sind sein Problem.

Sollte er die Ware aus Deutschland ausführen(Ausfuhrbescheinigung) und in die Schweiz importieren (Zölle und Steuern zahlen) kann er dich kontaktieren und dich bitten(nicht fordern) eine Steuerkorrektur durchzuführen - dabei darfst du aber zBsp auch deinen Zusatzaufwand abziehen. Du erstattest also zBsp 19% abzüglich 5 Euro.

Ersteinmal behandelst du Ihn aber wie einen Kunden der bei dir am Tresen steht und berechnest 19%.

Alles weitere ist optional …

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Seller_rl9w6MAGUwr8q
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

So, ich habe heute auch nochmal mit meinem Steuerberater gesprochen.

Grundsätzlich läuft es (wie in unserem Onlineshop) so, dass wir eine Rechnung schreiben, auf der die Rechnungs- und Lieferadresse steht und wenn die Lieferadresse ein Nicht EU Land ist, wird die Rechnung mit den Nettobeträgen erzeugt.
Die Lieferung der Ware erfolgt über DHL bzw. die Post und der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Rechnung reichen aus, um eine Netto-Rechnung erstellen zu dürfen und damit die Lieferung außerhalb der EU zu bescheinigen. Das Fa geht davon aus, dass der Transportdienstleister dafür sorgt, dass auch die Lieferung tatsächlich über die Grenze erfolgen wird und die Ware nicht mehr im Land verbleibt.
Das ist bei den großen normalen Dienstleistern kein Problem. Schwieriger wird es, wenn man hier bspw. selbst den Transport übernimmt oder irgend ein kleines unbekanntes Unternehmen beauftragt.

Für Amazon ist es jetzt so, dass wir auch hier Netto-Rechnungen erzeugen können und zwar den normalen Bruttopreis abzgl. der USt (und nicht den normalen Bruttopreis einfach als Netto ansetzen) und diese Rechnung dem Kunden auch hochladen. Die Differenz in Höhe der USt. können wir dem Kunden erstatten und die Rechnung dann zusammen mit dem Einlieferungsbeleg abheften als Nachweis der Lieferung in ein Nicht EU Land.

Das wäre zumindest laut Steuerberater ein passendes Vorgehen. Wir werden das jetzt mal so handhaben.

Und ja, insgesamt schon traurig, dass Amazon so etwas nicht automatisch macht, wenn Kunden eine Nicht EU Lieferadresse haben.

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Seller_rl9w6MAGUwr8q
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Der Steuerberater sagt ja nur, dass es aus steuerlicher Sicht so ok wäre. Das heißt ja nicht, dass es auch praktikabel ist. Generell ist einfach Mist, egal was man macht, solange das nicht im Prozess bereits am Anfang sauber ist.
Nutzt aber nix, weil Amazon da eh nichts dran ändern wird und wir dann schauen müssen, was wir tun, um rechtlich sauber zu sein, wenig Aufwand zu haben und den Kunden zufrieden zu stellen und ihn nicht “abzuzocken” mit USt, die gar nicht anfällt.

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Seller_rl9w6MAGUwr8q

Problem mit Umsatzsteuer für Schweizer Kunde

Hallo,

wir sind ganz neu hier vertreten und verkaufen erst seit wenigen Tagen. Jetzt hat ein Kunde aus der Schweiz bestellt und auch die Lieferadresse ist in der Schweiz. Demnach dürfte der Kunde ja keine MwSt. bezahlen.
Auf unserer Rechnung, die wir erstellen, ist das auch korrekt, aber im Account sehe ich, dass der Kunde trotzdem den vollen Preis mit USt bezahlt hat.

Ich habe dann beim Support nachgefragt und bekam als Antwort, ich soll mich dazu an einen Steuerberater wenden. Klasse…

Kann mir jemand sagen, was ich da tun muss, damit die Schweizer Kunden bzw. alle Nicht EU Kunden grundsätzlich ohne USt bestellen können? Gibt es dazu eine Einstellung? Unsere USt-Id ist korrekt hinterlegt.

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Seller_rl9w6MAGUwr8q

Problem mit Umsatzsteuer für Schweizer Kunde

Hallo,

wir sind ganz neu hier vertreten und verkaufen erst seit wenigen Tagen. Jetzt hat ein Kunde aus der Schweiz bestellt und auch die Lieferadresse ist in der Schweiz. Demnach dürfte der Kunde ja keine MwSt. bezahlen.
Auf unserer Rechnung, die wir erstellen, ist das auch korrekt, aber im Account sehe ich, dass der Kunde trotzdem den vollen Preis mit USt bezahlt hat.

Ich habe dann beim Support nachgefragt und bekam als Antwort, ich soll mich dazu an einen Steuerberater wenden. Klasse…

Kann mir jemand sagen, was ich da tun muss, damit die Schweizer Kunden bzw. alle Nicht EU Kunden grundsätzlich ohne USt bestellen können? Gibt es dazu eine Einstellung? Unsere USt-Id ist korrekt hinterlegt.

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Problem mit Umsatzsteuer für Schweizer Kunde

von Seller_rl9w6MAGUwr8q

Hallo,

wir sind ganz neu hier vertreten und verkaufen erst seit wenigen Tagen. Jetzt hat ein Kunde aus der Schweiz bestellt und auch die Lieferadresse ist in der Schweiz. Demnach dürfte der Kunde ja keine MwSt. bezahlen.
Auf unserer Rechnung, die wir erstellen, ist das auch korrekt, aber im Account sehe ich, dass der Kunde trotzdem den vollen Preis mit USt bezahlt hat.

Ich habe dann beim Support nachgefragt und bekam als Antwort, ich soll mich dazu an einen Steuerberater wenden. Klasse…

Kann mir jemand sagen, was ich da tun muss, damit die Schweizer Kunden bzw. alle Nicht EU Kunden grundsätzlich ohne USt bestellen können? Gibt es dazu eine Einstellung? Unsere USt-Id ist korrekt hinterlegt.

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Seller_iNi4GL5AwCRph
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Kurz … NEIN

In diesem Sinne …

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Seller_rl9w6MAGUwr8q
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Hmm, das bedeutet dann, dass nicht EU Kunden keine rechtlich korrekte Bestellung durchführen kann, oder sehe ich das falsch?

Kann doch eigentlich nicht sein, dass Amazon nicht in der Lage ist, bei Nicht EU Kunden eine Nettobestellung durchzuführen.

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Seller_JrpYCjdOUiINN
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Hallo,

ich sehe das auch als Problem an. M.E. muss der Kunde eine steuerbereinigte Rechnung bekommen, also nur den Nettobetrag zahlen. Amazon setzt aber brutto gleich netto und verzichtet lediglich auf die Ausweisung des MwSt-Betrags. Ich habe vor Kurzem selbst einen Thread dazu erstellt (Thema ist hier auch, dass die Sendung als ungültig gewertet wurde, da sie ohne Abzug der Steuer bei über 20 Euro lag):

Frage an die Steuerexperten - Verkaufen bei Amazon / Allgemeine Fragen zum Verkaufen bei Amazon - Amazon Seller Forums

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Seller_Jx2KqU3w06mAz
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

ja das ist doch richtig oder? erst wenn der Kunde denn Nachweis der Verzollung in seinem Land nachweist hat er das Recht auf Erstattung der MwSt. Denn auch du musst dem deutschen Finanzamt die Lieferung in ein Drittland nachweisen mit den entsrechenden Papieren ansonsten musst du die MwSt in Deutschland trotzdem abführen . Oder sehe ich das falsch?

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Seller_Bet9CSktT8aDC
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Was hat denn der Seller-Support mit deiner Steuer zu tun :smiley:

Der Kunde zahlt RICHTIGERWEISE Brutto - weil du BRUTTO bei Amazon anbietest - Um die Erstattung der MwSt muss er sich selber kümmern.

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Seller_dO9f4GyyO7rvs
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Ja, es ist auch für uns sehr verwunderlich gewesen, dass Amazon dafür keine richtige technische Lösung anbietet.
Wir handhaben es so, dass wir die Rechnung netto ausstellen und jedem schweizer Kunde 19% MwSt. wieder zurück erstatten. Somit ist man steuerlich auf der sicheren Seite.

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Seller_YNUl8lKQRZdPM
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Falsch, es läuft normal so.
Mit 19% Rechnung erstellen.
Danach erstattest du die 19% wenn du einen Nachweis hast.
Kunde muss ja dann auch die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen.
DHL oder Zoll stempelt es ab bei bezahlen der Schweizer Mehrwertsteuer.
Dann hast Nachweis über Ausfuhr und den Beleg für die Erstattung.

Läuft oft auch so, Schweizer lassen an DE Grenze liefern, fahren mit der Ware und Rechnung über Zoll und lassen die Ausfuhr abstempeln.
Mit diesem Nachweis, kannst du auch die 19% erstatten.

Ob der Schweizer seine Schweizer Mehrwertsteuer dann bezahlt, kann die egal sein.
In der Regel ist Ausfuhr und Einfuhr zusammen am Zoll. Aber nicht immer.

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Seller_rzvI9FIN5cz3H
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

Wenn der Schweizer in deinen Laden(oder Amazon.de) kommt - ein Preisschild über 100Euro sieht und das auch zahlt - ist das Steuerthema ersteinmal sein eigenes und nicht deines.

Wenn der Kunde dann die Ware über die Grenze bringt(oder du die Ware in seinem Auftrag verschickst) gibt es verschiedene Möglichkeiten und auch Zuschläge(Zollbeschau) - die aber auch nicht dein Problem sind. Er hat in Deutschland gekauft und Zölle und Steuern zum Import in sein Heimatland sind sein Problem.

Sollte er die Ware aus Deutschland ausführen(Ausfuhrbescheinigung) und in die Schweiz importieren (Zölle und Steuern zahlen) kann er dich kontaktieren und dich bitten(nicht fordern) eine Steuerkorrektur durchzuführen - dabei darfst du aber zBsp auch deinen Zusatzaufwand abziehen. Du erstattest also zBsp 19% abzüglich 5 Euro.

Ersteinmal behandelst du Ihn aber wie einen Kunden der bei dir am Tresen steht und berechnest 19%.

Alles weitere ist optional …

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Seller_rl9w6MAGUwr8q
In Antwort auf: Post von: Seller_rl9w6MAGUwr8q

So, ich habe heute auch nochmal mit meinem Steuerberater gesprochen.

Grundsätzlich läuft es (wie in unserem Onlineshop) so, dass wir eine Rechnung schreiben, auf der die Rechnungs- und Lieferadresse steht und wenn die Lieferadresse ein Nicht EU Land ist, wird die Rechnung mit den Nettobeträgen erzeugt.
Die Lieferung der Ware erfolgt über DHL bzw. die Post und der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Rechnung reichen aus, um eine Netto-Rechnung erstellen zu dürfen und damit die Lieferung außerhalb der EU zu bescheinigen. Das Fa geht davon aus, dass der Transportdienstleister dafür sorgt, dass auch die Lieferung tatsächlich über die Grenze erfolgen wird und die Ware nicht mehr im Land verbleibt.
Das ist bei den großen normalen Dienstleistern kein Problem. Schwieriger wird es, wenn man hier bspw. selbst den Transport übernimmt oder irgend ein kleines unbekanntes Unternehmen beauftragt.

Für Amazon ist es jetzt so, dass wir auch hier Netto-Rechnungen erzeugen können und zwar den normalen Bruttopreis abzgl. der USt (und nicht den normalen Bruttopreis einfach als Netto ansetzen) und diese Rechnung dem Kunden auch hochladen. Die Differenz in Höhe der USt. können wir dem Kunden erstatten und die Rechnung dann zusammen mit dem Einlieferungsbeleg abheften als Nachweis der Lieferung in ein Nicht EU Land.

Das wäre zumindest laut Steuerberater ein passendes Vorgehen. Wir werden das jetzt mal so handhaben.

Und ja, insgesamt schon traurig, dass Amazon so etwas nicht automatisch macht, wenn Kunden eine Nicht EU Lieferadresse haben.

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Seller_rl9w6MAGUwr8q
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Der Steuerberater sagt ja nur, dass es aus steuerlicher Sicht so ok wäre. Das heißt ja nicht, dass es auch praktikabel ist. Generell ist einfach Mist, egal was man macht, solange das nicht im Prozess bereits am Anfang sauber ist.
Nutzt aber nix, weil Amazon da eh nichts dran ändern wird und wir dann schauen müssen, was wir tun, um rechtlich sauber zu sein, wenig Aufwand zu haben und den Kunden zufrieden zu stellen und ihn nicht “abzuzocken” mit USt, die gar nicht anfällt.

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Seller_iNi4GL5AwCRph
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Seller_rl9w6MAGUwr8q
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Kann doch eigentlich nicht sein, dass Amazon nicht in der Lage ist, bei Nicht EU Kunden eine Nettobestellung durchzuführen.

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Hmm, das bedeutet dann, dass nicht EU Kunden keine rechtlich korrekte Bestellung durchführen kann, oder sehe ich das falsch?

Kann doch eigentlich nicht sein, dass Amazon nicht in der Lage ist, bei Nicht EU Kunden eine Nettobestellung durchzuführen.

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Seller_JrpYCjdOUiINN
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Hallo,

ich sehe das auch als Problem an. M.E. muss der Kunde eine steuerbereinigte Rechnung bekommen, also nur den Nettobetrag zahlen. Amazon setzt aber brutto gleich netto und verzichtet lediglich auf die Ausweisung des MwSt-Betrags. Ich habe vor Kurzem selbst einen Thread dazu erstellt (Thema ist hier auch, dass die Sendung als ungültig gewertet wurde, da sie ohne Abzug der Steuer bei über 20 Euro lag):

Frage an die Steuerexperten - Verkaufen bei Amazon / Allgemeine Fragen zum Verkaufen bei Amazon - Amazon Seller Forums

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Seller_JrpYCjdOUiINN
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Hallo,

ich sehe das auch als Problem an. M.E. muss der Kunde eine steuerbereinigte Rechnung bekommen, also nur den Nettobetrag zahlen. Amazon setzt aber brutto gleich netto und verzichtet lediglich auf die Ausweisung des MwSt-Betrags. Ich habe vor Kurzem selbst einen Thread dazu erstellt (Thema ist hier auch, dass die Sendung als ungültig gewertet wurde, da sie ohne Abzug der Steuer bei über 20 Euro lag):

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Seller_Jx2KqU3w06mAz
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ja das ist doch richtig oder? erst wenn der Kunde denn Nachweis der Verzollung in seinem Land nachweist hat er das Recht auf Erstattung der MwSt. Denn auch du musst dem deutschen Finanzamt die Lieferung in ein Drittland nachweisen mit den entsrechenden Papieren ansonsten musst du die MwSt in Deutschland trotzdem abführen . Oder sehe ich das falsch?

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Seller_Jx2KqU3w06mAz
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ja das ist doch richtig oder? erst wenn der Kunde denn Nachweis der Verzollung in seinem Land nachweist hat er das Recht auf Erstattung der MwSt. Denn auch du musst dem deutschen Finanzamt die Lieferung in ein Drittland nachweisen mit den entsrechenden Papieren ansonsten musst du die MwSt in Deutschland trotzdem abführen . Oder sehe ich das falsch?

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Was hat denn der Seller-Support mit deiner Steuer zu tun :smiley:

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Seller_dO9f4GyyO7rvs
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Ja, es ist auch für uns sehr verwunderlich gewesen, dass Amazon dafür keine richtige technische Lösung anbietet.
Wir handhaben es so, dass wir die Rechnung netto ausstellen und jedem schweizer Kunde 19% MwSt. wieder zurück erstatten. Somit ist man steuerlich auf der sicheren Seite.

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Seller_dO9f4GyyO7rvs
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Ja, es ist auch für uns sehr verwunderlich gewesen, dass Amazon dafür keine richtige technische Lösung anbietet.
Wir handhaben es so, dass wir die Rechnung netto ausstellen und jedem schweizer Kunde 19% MwSt. wieder zurück erstatten. Somit ist man steuerlich auf der sicheren Seite.

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Seller_YNUl8lKQRZdPM
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Falsch, es läuft normal so.
Mit 19% Rechnung erstellen.
Danach erstattest du die 19% wenn du einen Nachweis hast.
Kunde muss ja dann auch die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen.
DHL oder Zoll stempelt es ab bei bezahlen der Schweizer Mehrwertsteuer.
Dann hast Nachweis über Ausfuhr und den Beleg für die Erstattung.

Läuft oft auch so, Schweizer lassen an DE Grenze liefern, fahren mit der Ware und Rechnung über Zoll und lassen die Ausfuhr abstempeln.
Mit diesem Nachweis, kannst du auch die 19% erstatten.

Ob der Schweizer seine Schweizer Mehrwertsteuer dann bezahlt, kann die egal sein.
In der Regel ist Ausfuhr und Einfuhr zusammen am Zoll. Aber nicht immer.

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Seller_YNUl8lKQRZdPM
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Falsch, es läuft normal so.
Mit 19% Rechnung erstellen.
Danach erstattest du die 19% wenn du einen Nachweis hast.
Kunde muss ja dann auch die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen.
DHL oder Zoll stempelt es ab bei bezahlen der Schweizer Mehrwertsteuer.
Dann hast Nachweis über Ausfuhr und den Beleg für die Erstattung.

Läuft oft auch so, Schweizer lassen an DE Grenze liefern, fahren mit der Ware und Rechnung über Zoll und lassen die Ausfuhr abstempeln.
Mit diesem Nachweis, kannst du auch die 19% erstatten.

Ob der Schweizer seine Schweizer Mehrwertsteuer dann bezahlt, kann die egal sein.
In der Regel ist Ausfuhr und Einfuhr zusammen am Zoll. Aber nicht immer.

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Seller_rzvI9FIN5cz3H
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Wenn der Schweizer in deinen Laden(oder Amazon.de) kommt - ein Preisschild über 100Euro sieht und das auch zahlt - ist das Steuerthema ersteinmal sein eigenes und nicht deines.

Wenn der Kunde dann die Ware über die Grenze bringt(oder du die Ware in seinem Auftrag verschickst) gibt es verschiedene Möglichkeiten und auch Zuschläge(Zollbeschau) - die aber auch nicht dein Problem sind. Er hat in Deutschland gekauft und Zölle und Steuern zum Import in sein Heimatland sind sein Problem.

Sollte er die Ware aus Deutschland ausführen(Ausfuhrbescheinigung) und in die Schweiz importieren (Zölle und Steuern zahlen) kann er dich kontaktieren und dich bitten(nicht fordern) eine Steuerkorrektur durchzuführen - dabei darfst du aber zBsp auch deinen Zusatzaufwand abziehen. Du erstattest also zBsp 19% abzüglich 5 Euro.

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Seller_rzvI9FIN5cz3H
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Wenn der Schweizer in deinen Laden(oder Amazon.de) kommt - ein Preisschild über 100Euro sieht und das auch zahlt - ist das Steuerthema ersteinmal sein eigenes und nicht deines.

Wenn der Kunde dann die Ware über die Grenze bringt(oder du die Ware in seinem Auftrag verschickst) gibt es verschiedene Möglichkeiten und auch Zuschläge(Zollbeschau) - die aber auch nicht dein Problem sind. Er hat in Deutschland gekauft und Zölle und Steuern zum Import in sein Heimatland sind sein Problem.

Sollte er die Ware aus Deutschland ausführen(Ausfuhrbescheinigung) und in die Schweiz importieren (Zölle und Steuern zahlen) kann er dich kontaktieren und dich bitten(nicht fordern) eine Steuerkorrektur durchzuführen - dabei darfst du aber zBsp auch deinen Zusatzaufwand abziehen. Du erstattest also zBsp 19% abzüglich 5 Euro.

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Seller_rl9w6MAGUwr8q
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So, ich habe heute auch nochmal mit meinem Steuerberater gesprochen.

Grundsätzlich läuft es (wie in unserem Onlineshop) so, dass wir eine Rechnung schreiben, auf der die Rechnungs- und Lieferadresse steht und wenn die Lieferadresse ein Nicht EU Land ist, wird die Rechnung mit den Nettobeträgen erzeugt.
Die Lieferung der Ware erfolgt über DHL bzw. die Post und der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Rechnung reichen aus, um eine Netto-Rechnung erstellen zu dürfen und damit die Lieferung außerhalb der EU zu bescheinigen. Das Fa geht davon aus, dass der Transportdienstleister dafür sorgt, dass auch die Lieferung tatsächlich über die Grenze erfolgen wird und die Ware nicht mehr im Land verbleibt.
Das ist bei den großen normalen Dienstleistern kein Problem. Schwieriger wird es, wenn man hier bspw. selbst den Transport übernimmt oder irgend ein kleines unbekanntes Unternehmen beauftragt.

Für Amazon ist es jetzt so, dass wir auch hier Netto-Rechnungen erzeugen können und zwar den normalen Bruttopreis abzgl. der USt (und nicht den normalen Bruttopreis einfach als Netto ansetzen) und diese Rechnung dem Kunden auch hochladen. Die Differenz in Höhe der USt. können wir dem Kunden erstatten und die Rechnung dann zusammen mit dem Einlieferungsbeleg abheften als Nachweis der Lieferung in ein Nicht EU Land.

Das wäre zumindest laut Steuerberater ein passendes Vorgehen. Wir werden das jetzt mal so handhaben.

Und ja, insgesamt schon traurig, dass Amazon so etwas nicht automatisch macht, wenn Kunden eine Nicht EU Lieferadresse haben.

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Seller_rl9w6MAGUwr8q
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So, ich habe heute auch nochmal mit meinem Steuerberater gesprochen.

Grundsätzlich läuft es (wie in unserem Onlineshop) so, dass wir eine Rechnung schreiben, auf der die Rechnungs- und Lieferadresse steht und wenn die Lieferadresse ein Nicht EU Land ist, wird die Rechnung mit den Nettobeträgen erzeugt.
Die Lieferung der Ware erfolgt über DHL bzw. die Post und der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Rechnung reichen aus, um eine Netto-Rechnung erstellen zu dürfen und damit die Lieferung außerhalb der EU zu bescheinigen. Das Fa geht davon aus, dass der Transportdienstleister dafür sorgt, dass auch die Lieferung tatsächlich über die Grenze erfolgen wird und die Ware nicht mehr im Land verbleibt.
Das ist bei den großen normalen Dienstleistern kein Problem. Schwieriger wird es, wenn man hier bspw. selbst den Transport übernimmt oder irgend ein kleines unbekanntes Unternehmen beauftragt.

Für Amazon ist es jetzt so, dass wir auch hier Netto-Rechnungen erzeugen können und zwar den normalen Bruttopreis abzgl. der USt (und nicht den normalen Bruttopreis einfach als Netto ansetzen) und diese Rechnung dem Kunden auch hochladen. Die Differenz in Höhe der USt. können wir dem Kunden erstatten und die Rechnung dann zusammen mit dem Einlieferungsbeleg abheften als Nachweis der Lieferung in ein Nicht EU Land.

Das wäre zumindest laut Steuerberater ein passendes Vorgehen. Wir werden das jetzt mal so handhaben.

Und ja, insgesamt schon traurig, dass Amazon so etwas nicht automatisch macht, wenn Kunden eine Nicht EU Lieferadresse haben.

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Der Steuerberater sagt ja nur, dass es aus steuerlicher Sicht so ok wäre. Das heißt ja nicht, dass es auch praktikabel ist. Generell ist einfach Mist, egal was man macht, solange das nicht im Prozess bereits am Anfang sauber ist.
Nutzt aber nix, weil Amazon da eh nichts dran ändern wird und wir dann schauen müssen, was wir tun, um rechtlich sauber zu sein, wenig Aufwand zu haben und den Kunden zufrieden zu stellen und ihn nicht “abzuzocken” mit USt, die gar nicht anfällt.

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Der Steuerberater sagt ja nur, dass es aus steuerlicher Sicht so ok wäre. Das heißt ja nicht, dass es auch praktikabel ist. Generell ist einfach Mist, egal was man macht, solange das nicht im Prozess bereits am Anfang sauber ist.
Nutzt aber nix, weil Amazon da eh nichts dran ändern wird und wir dann schauen müssen, was wir tun, um rechtlich sauber zu sein, wenig Aufwand zu haben und den Kunden zufrieden zu stellen und ihn nicht “abzuzocken” mit USt, die gar nicht anfällt.

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