Verpackungsverordnung - Österreich - Bevollmächtigten
Hallo zusammen,
wie geht Ihr mir der neuen Regelung ab dem 01.01.2023 um?
Thema:
Österreich: Ausländische Händler benötigen ab 1. Januar 2023 einen Bevollmächtigten.
Leider habe ich erst heute davon erfahren, hat hier jemand Erfahrungen, Tipps oder hilfreiche Ideen?
Danke euch.
Viele Grüße
Alex
Verpackungsverordnung - Österreich - Bevollmächtigten
Hallo zusammen,
wie geht Ihr mir der neuen Regelung ab dem 01.01.2023 um?
Thema:
Österreich: Ausländische Händler benötigen ab 1. Januar 2023 einen Bevollmächtigten.
Leider habe ich erst heute davon erfahren, hat hier jemand Erfahrungen, Tipps oder hilfreiche Ideen?
Danke euch.
Viele Grüße
Alex
0 Antworten
Seller_LPNQT8qBDGmI6
eine weitere Frage die sich mir gerade stellt ist folgende.
Wenn ich mit gegen Österreich entscheide und nichts mehr nach Österreich schicken werde.
Wie es mit FBA Produkten, hier ist glaube ich Österreich nicht auszuschließen?
Was passiert dann hier?
Viele Grüße
Alex
Seller_LPNQT8qBDGmI6
noch einmal kurz zum Ursprung zurück
bezpüglich Öserreich und das ab 1. Januar 2023 man einen Bevollmächtigten benötigt.
Hat sich da schon jemand irgendwo angemeldet?
wie aufwendig ist das ganze? welche Kosten entstehen? und und und
Oder hat evtl. jemand einen kleinen Fahrplan? Falls man den weg doch gehen möchte.
Besten dank
viele grüße
Seller_FRj5gL0IoNtPl
So wie ich es verstanden habe, Amazon wird das für Sie machen oder? Muss man nicht überall regestrieren.
(2) Amazon erfüllt Zahlungs- und Meldepflichten in Ihrem Namen: Wenn Sie Amazon bis zum 31. Dezember 2022 keine gültigen UINs übermitteln, registrieren wir Sie automatisch für unseren Service “Bezahlung in Ihrem Namen” und zahlen die entsprechenden Umweltgebühren in Ihrem Namen. Wir übermitteln auch die obligatorischen Berichte zu Ihren Amazon Angeboten an die Organisationen für Herstellerverantwortung (PRO) in Ihrem Namen. Beachten Sie, dass wir Ihnen keine Gebühren für Serviceleistungen über die Umweltgebühren hinaus berechnen, die wir für Verkäufe im Jahr 2022 zahlen.
Oder gilt es nur für Frankreich ?
Seller_G1PKKllhFr07V
Die Bestaetigung vom Notar wird von denen organisiert, wir mussten da nicht einmal die Vertraege unterschreiben (per Klausel “ohne Unterschrift gueltig”). Allerdings sind wir auch schon laenger Kunde, und auch Umsatzsteuerlich in AT registriert usw., vielleicht ist das als Nachweis in diesem Fall ausreichend. Keine Ahnung 8)
Seller_Kyh9ka47atEg7
Hallo,
hier gibt es ja einige, die mit der Sache kein Problem haben, sie stellen z. B. in Österreich oder so jemanden ein. Bei einem Jahresumsatz des Versands in diese Länder von 200 EUR ist das aber ein ganz mieses Geschäft, auch wenn man eine Agentur beauftragt, die 450 EUR nimmt. Plus notarielle Beglaubigung. Mit der Propagierung der Öffnung des Europäischen Binnenmarkts hat das jedenfalls nichts mehr zu tun. Frage: wie ist es mit Privatsendungen? Unterliegen die auch der Verpackungsverodnung? Kleinstunternehmen können dann ganz einfach als Absender eine Priovatadresse angeben. Wer will das dann kontrollieren? Oder liefert amazon den Ämtern eine Liste mit Auslandsversandsangaben, bei denen ich dann Jahre später nachweisen muss, dass ich die Sendungen nicht versandt, sondern persönlich per Hand unverpackt abgeliefert habe? - Meine Tendenz ist bei jetzigen Stand: mit Beginn des Jahres alle anderen Ländern in meinem Konto komplett deaktivieren. Ist jetzt keine Katastrophe, da ich 90% der Bücher eh innerhalb Deutschlands verlaufe. Für andere ist das aber eine Katastrophe und ich denke, hier muss die Politik ganz schnell ran.
Seller_RjOECrgUdhTr7
Das ganze inkl. Bevollmächtigter kostet bei der DHK Österreich 80€ einmalig zum Bestellen des Bevollmächtigten und 70€ fortlaufend pro Jahr bis 1,5 Tonnen.
Bei Reclay 75€ für die Bestellung und 75€ fortlaufend pro Jahr bis 1,5 Tonnen. Somit ist die DHK Österreich overall leicht günstiger. Wir checken gerade ab ob wir noch was sparen können, wenn wir auch den Müll bei der DHK melden lassen, soll auch gehen…
Seller_eshfvgeVHwOK0
Wir wrden Österreich ab 31.12.2022 aus dem Versand ausschließen, den Marktplatz Amazon.se werden wir schließen. Amazon.fr haben wir bereits letztes Jahr geschlossen, die Bedingungen waren einfach nicht nachvollziehbar. Es werden weitere EU Länder folgen z.B. Tschechien.
Seller_SVC8U5iDC7vfi
Nun muss ich doch mal für Österreich fragen:
Bisher galt dort doch die Regelung für ‘Kleinstabgeber’ (https://www.wko.at/service/umwelt-energie/information-verpackungsverordnung.html#kleinstabgeber), nach der z.B. der Versand bis 300 kg Pappe nicht meldepflichtig war. Diese Regelung läuft Ende 2022 aus.
Soweit korrekt ? Ich hoffe das habe ich bisher für meine wenigen Shop-Sendungen nach AT richtig verstanden.
Soll heißen: Ab 2023 braucht man nicht nur einen Bevollmächtigen (u.a. mit der Bedingung “Waren oder Güter in Österreich an private Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes zu übergeben”), sondern es fällt ab 2023 offenbar auch die Möglichkeit weg, B2B-Lieferungen im kleinen Rahmen ohne Meldepflicht zu tätigen.
Ist das so alles korrekt oder habe ich etwas übersehen ?