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Seller_oPdEHiCg4xECd

Einhaltung der REACH-Verordnungen der EU: Schwermetalle in Artikeln

L.K.

wurde von euch auch einer diesbezüglich von Amazon angeschrieben? Wenn ja, wo bekomme ich das Dokument für die Erklärung her, ich konnte das leider nicht finden?

https://sellercentral.amazon.de/gp/help/help.html?itemID=9MJWDA8TTMZFAXE

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Seller_oPdEHiCg4xECd

Einhaltung der REACH-Verordnungen der EU: Schwermetalle in Artikeln

L.K.

wurde von euch auch einer diesbezüglich von Amazon angeschrieben? Wenn ja, wo bekomme ich das Dokument für die Erklärung her, ich konnte das leider nicht finden?

https://sellercentral.amazon.de/gp/help/help.html?itemID=9MJWDA8TTMZFAXE

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Seller_8VLAOMwxoPFyo
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Hau einfach 'ne Konformitätserklärung raus. Soll ja laut deinem Link reichen, wenn der Artikel nicht durch irgendeinen Test vom Amazon oder einer Behörde durchgerasselt ist.

Falls doch: Lässt du sowas nicht prüfen? Ich lasse das immer bei Intertek machen, komme aus der Kategorie “Küche und Haushalt”. Elementmigration muss da mit verschiedenen “Food Stimulants” (also Wasser, Säure, Fett, etc.) geprüft werden. Das ist dann so ähnlich wie dein Fall. Nur dass bei dir das Produkt selbst untersucht wird. Wenn du in der EU verkaufst, musst du zumidest eine Konformitätserklärung erstellt haben. Für deren Richtigkeit haftest du aber natürlich. Wenn du deine Produkt dann aber nicht getestet hast und es knallt, dann knallt es richtig.

Du bewegst dich da auf gefährlichem Terrain.

EDIT: Geht natürlich nur, wenn du der Hersteller bist. Ansonsten haust du den an. Beim hier so allseits beliebten Private Labeling bist du de jure der Hersteller.

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Seller_TO4UMp4mESrvP
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Hallo!
Ich wurde heute angeschrieben und habe die in der Mail genannten Artikel entfernt, da ich keinen Nachweis habe. Das verwendete Material habe ich vor einigen Jahren erworben. Ich weiß nicht, was eine Untersuchung mit Test auf Nickel, Cadmium, Blei kostet, werde mich da aber mal kundig machen.

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Seller_Ic5cBlciFmWGQ
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Ich habe das Schreiben auch bekommen und ich denke, wir müssen einfach selbst erklären, dass unser Material keine Schwermetalle enthält oder? Hat jemand das vielleicht schon gemacht und kann uns bei dem Schreiben helfen?

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Seller_TO4UMp4mESrvP
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Das Problem ist, dass man nicht genau weiß, ob und welche Mengen Nickel, Cadmium, Blei enthalten sind. Wenn man einfach eine Konformitätserklärung abgibt und eine Überprüfung stattfindet mit dem Ergebnis, dass die Richtwerte nicht eingehalten werden, ist das schlecht (siehe Guenthers Beitrag).

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Seller_hQhB4yVzZJ6SV
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Ich verstehe nicht so ganz wohin die Erklärung geschickt werden soll? An den Amazon - Verkäuferservice? Soweit ich verstanden habe soll man nur die Testergebnisse an die engländische Mail Adresse geschickt werden, falls es Beanstandungen gibt?

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Seller_oPdEHiCg4xECd
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Also ich lese das so, dass das auch an die UK-Mailadresse geschickt werden muss.

Wie beantrage ich die Freischaltung oder Reaktivierung meiner ASIN?

Wenn es sich bei Ihrer ASIN um Schmuck und Schmuckimitate handelt (siehe oben) oder sie einem physischen Test unterzogen wurde und zusätzliche Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie eine E-Mail mit detaillierteren Anweisungen. Wenn Sie diese Produkte in diesem Fall bei Amazon verkaufen oder weiterhin verkaufen möchten, senden Sie bitte die folgenden Informationen an eu-chemical-safety@amazon.co.uk:

  • Name des Unternehmens
  • Verkäufer-/Händler-ID
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • EU-Marketplace-Sites, auf denen Sie Ihre ASINs weiterhin anbieten möchten
  • Liste der ASINs für die Produkte, die Sie verkaufen möchten

Zur Beschleunigung dieses Prozesses übermitteln Sie bitte einen Antrag pro ASIN-Familie bzw. pro Variante oder Modellnummer.

Amazon akzeptiert zwei Arten von Dokumenten zur Einhaltung von Beschränkungen, mit denen Ihre ASIN genehmigt oder reaktiviert werden kann

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Seller_61eIaSbyD7kIv
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Wir haben es mal so formuliert, was meint Ihr dazu?

Konformitätserklärung REACH:
Wir sind im Sinne der REACH-Verordnung ein sogenannter „Nachgeschalteter Anwender“, da wir Chemikalien weder herstellen noch importieren. Somit unterliegen wir weder Registrierungspflichten gem. REACH noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Zudem enthalten nach unserem Kenntnisstand, auf Basis der Informationen unserer Lieferanten, unsere Produkte derzeit keine Stoffe oberhalb 0,1 Masse-%, die in der sogenannten „Kandidatenliste“ gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) aufgeführt sind. In unserem Fall werden die REACH-Grenzwerte Nr. 23, 27 und 63 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung der EU für Cadmium, Nickel und Blei eingehalten, siehe Anlage unseres Lieferanten.

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben nur für Erzeugnisse aus Neuware gelten. Um die Lieferkette abzusichern und im Interesse höchster Produktsicherheit fordern und verfolgen wir die Umsetzung von REACH auch auf Seite unserer Lieferanten. Die Zusicherung der REACH Konformität ist Teil unserer Lieferantenqualifikation.

Name des Unternehmens: …
Verkäufer-/Händler-ID: …
E-Mail-Adresse: …
Telefonnummer:
EU-Marketplace-Sites, auf denen Sie Ihre ASINs weiterhin anbieten möchten: …
ASINs für: …

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Seller_hQhB4yVzZJ6SV
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Ich warte gerade auf Antwort von Amazon, bei mir wären 1500 Artikel betroffen. Die Bestätigung das meine Artikel REACH Konform sind, wäre nicht das Problem, aber ich kann denen ja unmöglich 1500 einzelne Mails hinschicken.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Für viele von Euch ist REACH nur eine Seite der Medaille und man sollte sich mit dem LFGB (Lebens- und Futtermittel-Gesetz-Buch) auseinandersetzen, das auch die “sonstigen Bedarfsgegenstände” regelt.

Sonstige Bedarfsgegenstände sind verkürzt gesagt alles, was mit Lebensmitteln, Körperpflegeprodukten, Haut, Schleimhaut und Kindern in Kontakt kommt. Hier werden grosse Teile der REACH-VO in nationales Recht umgesetzt.

Wer sich auf seinen Vorlieferanten verlässt, sollte sich die REACH-/LFGB-Konformität schriftlich bestätiigen lassen - aber NUR, wenn der Lieferant in der EU sitzt!!!

Eine Bestätigung eines Nicht-EU-Lieferanten ist das Papier nicht wert. Und wenn der Lieferant mit Zertifikaten ankommt, muss man diese Zertifikate (eigentlich sind es Prüfberichte) auf Echtheit prüfen, denn rund um den Erdball werden diese Prüfzertifikate gefäscht. Ebenso sinnlos sind die vielfach verbreiteten Rohstoff-Prüfberichte.

Bringe ich solche Produkte hier auf den Markt, gelte ich als Hersteller und muss im Zweifel belegen können, dass alles okay ist und ich meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bin.

Sowas endet regelmässig - und zunehmend öfter - in schmerzlichen Anordnungen wie z.B. “Vernichtung aller Ware und Rückruf aller verkauften Artikel vom Endverbraucher”. Heisst also, alle Kunden anschreiben, Kaufpreis + Rückversand erstatten.

Hier mal so eine europaweite Anordnung aus dem RAPEX-System:

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Seller_oPdEHiCg4xECd

Einhaltung der REACH-Verordnungen der EU: Schwermetalle in Artikeln

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Einhaltung der REACH-Verordnungen der EU: Schwermetalle in Artikeln

von Seller_oPdEHiCg4xECd

L.K.

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Seller_8VLAOMwxoPFyo
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Hau einfach 'ne Konformitätserklärung raus. Soll ja laut deinem Link reichen, wenn der Artikel nicht durch irgendeinen Test vom Amazon oder einer Behörde durchgerasselt ist.

Falls doch: Lässt du sowas nicht prüfen? Ich lasse das immer bei Intertek machen, komme aus der Kategorie “Küche und Haushalt”. Elementmigration muss da mit verschiedenen “Food Stimulants” (also Wasser, Säure, Fett, etc.) geprüft werden. Das ist dann so ähnlich wie dein Fall. Nur dass bei dir das Produkt selbst untersucht wird. Wenn du in der EU verkaufst, musst du zumidest eine Konformitätserklärung erstellt haben. Für deren Richtigkeit haftest du aber natürlich. Wenn du deine Produkt dann aber nicht getestet hast und es knallt, dann knallt es richtig.

Du bewegst dich da auf gefährlichem Terrain.

EDIT: Geht natürlich nur, wenn du der Hersteller bist. Ansonsten haust du den an. Beim hier so allseits beliebten Private Labeling bist du de jure der Hersteller.

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Seller_TO4UMp4mESrvP
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Hallo!
Ich wurde heute angeschrieben und habe die in der Mail genannten Artikel entfernt, da ich keinen Nachweis habe. Das verwendete Material habe ich vor einigen Jahren erworben. Ich weiß nicht, was eine Untersuchung mit Test auf Nickel, Cadmium, Blei kostet, werde mich da aber mal kundig machen.

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Seller_Ic5cBlciFmWGQ
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Ich habe das Schreiben auch bekommen und ich denke, wir müssen einfach selbst erklären, dass unser Material keine Schwermetalle enthält oder? Hat jemand das vielleicht schon gemacht und kann uns bei dem Schreiben helfen?

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Seller_TO4UMp4mESrvP
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Das Problem ist, dass man nicht genau weiß, ob und welche Mengen Nickel, Cadmium, Blei enthalten sind. Wenn man einfach eine Konformitätserklärung abgibt und eine Überprüfung stattfindet mit dem Ergebnis, dass die Richtwerte nicht eingehalten werden, ist das schlecht (siehe Guenthers Beitrag).

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Seller_hQhB4yVzZJ6SV
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Ich verstehe nicht so ganz wohin die Erklärung geschickt werden soll? An den Amazon - Verkäuferservice? Soweit ich verstanden habe soll man nur die Testergebnisse an die engländische Mail Adresse geschickt werden, falls es Beanstandungen gibt?

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Seller_oPdEHiCg4xECd
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Also ich lese das so, dass das auch an die UK-Mailadresse geschickt werden muss.

Wie beantrage ich die Freischaltung oder Reaktivierung meiner ASIN?

Wenn es sich bei Ihrer ASIN um Schmuck und Schmuckimitate handelt (siehe oben) oder sie einem physischen Test unterzogen wurde und zusätzliche Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie eine E-Mail mit detaillierteren Anweisungen. Wenn Sie diese Produkte in diesem Fall bei Amazon verkaufen oder weiterhin verkaufen möchten, senden Sie bitte die folgenden Informationen an eu-chemical-safety@amazon.co.uk:

  • Name des Unternehmens
  • Verkäufer-/Händler-ID
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • EU-Marketplace-Sites, auf denen Sie Ihre ASINs weiterhin anbieten möchten
  • Liste der ASINs für die Produkte, die Sie verkaufen möchten

Zur Beschleunigung dieses Prozesses übermitteln Sie bitte einen Antrag pro ASIN-Familie bzw. pro Variante oder Modellnummer.

Amazon akzeptiert zwei Arten von Dokumenten zur Einhaltung von Beschränkungen, mit denen Ihre ASIN genehmigt oder reaktiviert werden kann

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Seller_61eIaSbyD7kIv
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Wir haben es mal so formuliert, was meint Ihr dazu?

Konformitätserklärung REACH:
Wir sind im Sinne der REACH-Verordnung ein sogenannter „Nachgeschalteter Anwender“, da wir Chemikalien weder herstellen noch importieren. Somit unterliegen wir weder Registrierungspflichten gem. REACH noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Zudem enthalten nach unserem Kenntnisstand, auf Basis der Informationen unserer Lieferanten, unsere Produkte derzeit keine Stoffe oberhalb 0,1 Masse-%, die in der sogenannten „Kandidatenliste“ gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) aufgeführt sind. In unserem Fall werden die REACH-Grenzwerte Nr. 23, 27 und 63 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung der EU für Cadmium, Nickel und Blei eingehalten, siehe Anlage unseres Lieferanten.

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben nur für Erzeugnisse aus Neuware gelten. Um die Lieferkette abzusichern und im Interesse höchster Produktsicherheit fordern und verfolgen wir die Umsetzung von REACH auch auf Seite unserer Lieferanten. Die Zusicherung der REACH Konformität ist Teil unserer Lieferantenqualifikation.

Name des Unternehmens: …
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Seller_hQhB4yVzZJ6SV
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Ich warte gerade auf Antwort von Amazon, bei mir wären 1500 Artikel betroffen. Die Bestätigung das meine Artikel REACH Konform sind, wäre nicht das Problem, aber ich kann denen ja unmöglich 1500 einzelne Mails hinschicken.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Für viele von Euch ist REACH nur eine Seite der Medaille und man sollte sich mit dem LFGB (Lebens- und Futtermittel-Gesetz-Buch) auseinandersetzen, das auch die “sonstigen Bedarfsgegenstände” regelt.

Sonstige Bedarfsgegenstände sind verkürzt gesagt alles, was mit Lebensmitteln, Körperpflegeprodukten, Haut, Schleimhaut und Kindern in Kontakt kommt. Hier werden grosse Teile der REACH-VO in nationales Recht umgesetzt.

Wer sich auf seinen Vorlieferanten verlässt, sollte sich die REACH-/LFGB-Konformität schriftlich bestätiigen lassen - aber NUR, wenn der Lieferant in der EU sitzt!!!

Eine Bestätigung eines Nicht-EU-Lieferanten ist das Papier nicht wert. Und wenn der Lieferant mit Zertifikaten ankommt, muss man diese Zertifikate (eigentlich sind es Prüfberichte) auf Echtheit prüfen, denn rund um den Erdball werden diese Prüfzertifikate gefäscht. Ebenso sinnlos sind die vielfach verbreiteten Rohstoff-Prüfberichte.

Bringe ich solche Produkte hier auf den Markt, gelte ich als Hersteller und muss im Zweifel belegen können, dass alles okay ist und ich meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bin.

Sowas endet regelmässig - und zunehmend öfter - in schmerzlichen Anordnungen wie z.B. “Vernichtung aller Ware und Rückruf aller verkauften Artikel vom Endverbraucher”. Heisst also, alle Kunden anschreiben, Kaufpreis + Rückversand erstatten.

Hier mal so eine europaweite Anordnung aus dem RAPEX-System:

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Seller_8VLAOMwxoPFyo
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Hau einfach 'ne Konformitätserklärung raus. Soll ja laut deinem Link reichen, wenn der Artikel nicht durch irgendeinen Test vom Amazon oder einer Behörde durchgerasselt ist.

Falls doch: Lässt du sowas nicht prüfen? Ich lasse das immer bei Intertek machen, komme aus der Kategorie “Küche und Haushalt”. Elementmigration muss da mit verschiedenen “Food Stimulants” (also Wasser, Säure, Fett, etc.) geprüft werden. Das ist dann so ähnlich wie dein Fall. Nur dass bei dir das Produkt selbst untersucht wird. Wenn du in der EU verkaufst, musst du zumidest eine Konformitätserklärung erstellt haben. Für deren Richtigkeit haftest du aber natürlich. Wenn du deine Produkt dann aber nicht getestet hast und es knallt, dann knallt es richtig.

Du bewegst dich da auf gefährlichem Terrain.

EDIT: Geht natürlich nur, wenn du der Hersteller bist. Ansonsten haust du den an. Beim hier so allseits beliebten Private Labeling bist du de jure der Hersteller.

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Seller_8VLAOMwxoPFyo
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Hau einfach 'ne Konformitätserklärung raus. Soll ja laut deinem Link reichen, wenn der Artikel nicht durch irgendeinen Test vom Amazon oder einer Behörde durchgerasselt ist.

Falls doch: Lässt du sowas nicht prüfen? Ich lasse das immer bei Intertek machen, komme aus der Kategorie “Küche und Haushalt”. Elementmigration muss da mit verschiedenen “Food Stimulants” (also Wasser, Säure, Fett, etc.) geprüft werden. Das ist dann so ähnlich wie dein Fall. Nur dass bei dir das Produkt selbst untersucht wird. Wenn du in der EU verkaufst, musst du zumidest eine Konformitätserklärung erstellt haben. Für deren Richtigkeit haftest du aber natürlich. Wenn du deine Produkt dann aber nicht getestet hast und es knallt, dann knallt es richtig.

Du bewegst dich da auf gefährlichem Terrain.

EDIT: Geht natürlich nur, wenn du der Hersteller bist. Ansonsten haust du den an. Beim hier so allseits beliebten Private Labeling bist du de jure der Hersteller.

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Seller_TO4UMp4mESrvP
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Hallo!
Ich wurde heute angeschrieben und habe die in der Mail genannten Artikel entfernt, da ich keinen Nachweis habe. Das verwendete Material habe ich vor einigen Jahren erworben. Ich weiß nicht, was eine Untersuchung mit Test auf Nickel, Cadmium, Blei kostet, werde mich da aber mal kundig machen.

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Seller_TO4UMp4mESrvP
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Hallo!
Ich wurde heute angeschrieben und habe die in der Mail genannten Artikel entfernt, da ich keinen Nachweis habe. Das verwendete Material habe ich vor einigen Jahren erworben. Ich weiß nicht, was eine Untersuchung mit Test auf Nickel, Cadmium, Blei kostet, werde mich da aber mal kundig machen.

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Seller_Ic5cBlciFmWGQ
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Ich habe das Schreiben auch bekommen und ich denke, wir müssen einfach selbst erklären, dass unser Material keine Schwermetalle enthält oder? Hat jemand das vielleicht schon gemacht und kann uns bei dem Schreiben helfen?

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Seller_Ic5cBlciFmWGQ
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Ich habe das Schreiben auch bekommen und ich denke, wir müssen einfach selbst erklären, dass unser Material keine Schwermetalle enthält oder? Hat jemand das vielleicht schon gemacht und kann uns bei dem Schreiben helfen?

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Seller_TO4UMp4mESrvP
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Das Problem ist, dass man nicht genau weiß, ob und welche Mengen Nickel, Cadmium, Blei enthalten sind. Wenn man einfach eine Konformitätserklärung abgibt und eine Überprüfung stattfindet mit dem Ergebnis, dass die Richtwerte nicht eingehalten werden, ist das schlecht (siehe Guenthers Beitrag).

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Seller_TO4UMp4mESrvP
In Antwort auf: Post von: Seller_oPdEHiCg4xECd

Das Problem ist, dass man nicht genau weiß, ob und welche Mengen Nickel, Cadmium, Blei enthalten sind. Wenn man einfach eine Konformitätserklärung abgibt und eine Überprüfung stattfindet mit dem Ergebnis, dass die Richtwerte nicht eingehalten werden, ist das schlecht (siehe Guenthers Beitrag).

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Seller_hQhB4yVzZJ6SV
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Ich verstehe nicht so ganz wohin die Erklärung geschickt werden soll? An den Amazon - Verkäuferservice? Soweit ich verstanden habe soll man nur die Testergebnisse an die engländische Mail Adresse geschickt werden, falls es Beanstandungen gibt?

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Seller_hQhB4yVzZJ6SV
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Ich verstehe nicht so ganz wohin die Erklärung geschickt werden soll? An den Amazon - Verkäuferservice? Soweit ich verstanden habe soll man nur die Testergebnisse an die engländische Mail Adresse geschickt werden, falls es Beanstandungen gibt?

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Seller_oPdEHiCg4xECd
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Also ich lese das so, dass das auch an die UK-Mailadresse geschickt werden muss.

Wie beantrage ich die Freischaltung oder Reaktivierung meiner ASIN?

Wenn es sich bei Ihrer ASIN um Schmuck und Schmuckimitate handelt (siehe oben) oder sie einem physischen Test unterzogen wurde und zusätzliche Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie eine E-Mail mit detaillierteren Anweisungen. Wenn Sie diese Produkte in diesem Fall bei Amazon verkaufen oder weiterhin verkaufen möchten, senden Sie bitte die folgenden Informationen an eu-chemical-safety@amazon.co.uk:

  • Name des Unternehmens
  • Verkäufer-/Händler-ID
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • EU-Marketplace-Sites, auf denen Sie Ihre ASINs weiterhin anbieten möchten
  • Liste der ASINs für die Produkte, die Sie verkaufen möchten

Zur Beschleunigung dieses Prozesses übermitteln Sie bitte einen Antrag pro ASIN-Familie bzw. pro Variante oder Modellnummer.

Amazon akzeptiert zwei Arten von Dokumenten zur Einhaltung von Beschränkungen, mit denen Ihre ASIN genehmigt oder reaktiviert werden kann

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Seller_oPdEHiCg4xECd
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Also ich lese das so, dass das auch an die UK-Mailadresse geschickt werden muss.

Wie beantrage ich die Freischaltung oder Reaktivierung meiner ASIN?

Wenn es sich bei Ihrer ASIN um Schmuck und Schmuckimitate handelt (siehe oben) oder sie einem physischen Test unterzogen wurde und zusätzliche Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie eine E-Mail mit detaillierteren Anweisungen. Wenn Sie diese Produkte in diesem Fall bei Amazon verkaufen oder weiterhin verkaufen möchten, senden Sie bitte die folgenden Informationen an eu-chemical-safety@amazon.co.uk:

  • Name des Unternehmens
  • Verkäufer-/Händler-ID
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • EU-Marketplace-Sites, auf denen Sie Ihre ASINs weiterhin anbieten möchten
  • Liste der ASINs für die Produkte, die Sie verkaufen möchten

Zur Beschleunigung dieses Prozesses übermitteln Sie bitte einen Antrag pro ASIN-Familie bzw. pro Variante oder Modellnummer.

Amazon akzeptiert zwei Arten von Dokumenten zur Einhaltung von Beschränkungen, mit denen Ihre ASIN genehmigt oder reaktiviert werden kann

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Wir haben es mal so formuliert, was meint Ihr dazu?

Konformitätserklärung REACH:
Wir sind im Sinne der REACH-Verordnung ein sogenannter „Nachgeschalteter Anwender“, da wir Chemikalien weder herstellen noch importieren. Somit unterliegen wir weder Registrierungspflichten gem. REACH noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Zudem enthalten nach unserem Kenntnisstand, auf Basis der Informationen unserer Lieferanten, unsere Produkte derzeit keine Stoffe oberhalb 0,1 Masse-%, die in der sogenannten „Kandidatenliste“ gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) aufgeführt sind. In unserem Fall werden die REACH-Grenzwerte Nr. 23, 27 und 63 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung der EU für Cadmium, Nickel und Blei eingehalten, siehe Anlage unseres Lieferanten.

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben nur für Erzeugnisse aus Neuware gelten. Um die Lieferkette abzusichern und im Interesse höchster Produktsicherheit fordern und verfolgen wir die Umsetzung von REACH auch auf Seite unserer Lieferanten. Die Zusicherung der REACH Konformität ist Teil unserer Lieferantenqualifikation.

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Wir haben es mal so formuliert, was meint Ihr dazu?

Konformitätserklärung REACH:
Wir sind im Sinne der REACH-Verordnung ein sogenannter „Nachgeschalteter Anwender“, da wir Chemikalien weder herstellen noch importieren. Somit unterliegen wir weder Registrierungspflichten gem. REACH noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Zudem enthalten nach unserem Kenntnisstand, auf Basis der Informationen unserer Lieferanten, unsere Produkte derzeit keine Stoffe oberhalb 0,1 Masse-%, die in der sogenannten „Kandidatenliste“ gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) aufgeführt sind. In unserem Fall werden die REACH-Grenzwerte Nr. 23, 27 und 63 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung der EU für Cadmium, Nickel und Blei eingehalten, siehe Anlage unseres Lieferanten.

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben nur für Erzeugnisse aus Neuware gelten. Um die Lieferkette abzusichern und im Interesse höchster Produktsicherheit fordern und verfolgen wir die Umsetzung von REACH auch auf Seite unserer Lieferanten. Die Zusicherung der REACH Konformität ist Teil unserer Lieferantenqualifikation.

Name des Unternehmens: …
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Seller_hQhB4yVzZJ6SV
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Ich warte gerade auf Antwort von Amazon, bei mir wären 1500 Artikel betroffen. Die Bestätigung das meine Artikel REACH Konform sind, wäre nicht das Problem, aber ich kann denen ja unmöglich 1500 einzelne Mails hinschicken.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Für viele von Euch ist REACH nur eine Seite der Medaille und man sollte sich mit dem LFGB (Lebens- und Futtermittel-Gesetz-Buch) auseinandersetzen, das auch die “sonstigen Bedarfsgegenstände” regelt.

Sonstige Bedarfsgegenstände sind verkürzt gesagt alles, was mit Lebensmitteln, Körperpflegeprodukten, Haut, Schleimhaut und Kindern in Kontakt kommt. Hier werden grosse Teile der REACH-VO in nationales Recht umgesetzt.

Wer sich auf seinen Vorlieferanten verlässt, sollte sich die REACH-/LFGB-Konformität schriftlich bestätiigen lassen - aber NUR, wenn der Lieferant in der EU sitzt!!!

Eine Bestätigung eines Nicht-EU-Lieferanten ist das Papier nicht wert. Und wenn der Lieferant mit Zertifikaten ankommt, muss man diese Zertifikate (eigentlich sind es Prüfberichte) auf Echtheit prüfen, denn rund um den Erdball werden diese Prüfzertifikate gefäscht. Ebenso sinnlos sind die vielfach verbreiteten Rohstoff-Prüfberichte.

Bringe ich solche Produkte hier auf den Markt, gelte ich als Hersteller und muss im Zweifel belegen können, dass alles okay ist und ich meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bin.

Sowas endet regelmässig - und zunehmend öfter - in schmerzlichen Anordnungen wie z.B. “Vernichtung aller Ware und Rückruf aller verkauften Artikel vom Endverbraucher”. Heisst also, alle Kunden anschreiben, Kaufpreis + Rückversand erstatten.

Hier mal so eine europaweite Anordnung aus dem RAPEX-System:

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Für viele von Euch ist REACH nur eine Seite der Medaille und man sollte sich mit dem LFGB (Lebens- und Futtermittel-Gesetz-Buch) auseinandersetzen, das auch die “sonstigen Bedarfsgegenstände” regelt.

Sonstige Bedarfsgegenstände sind verkürzt gesagt alles, was mit Lebensmitteln, Körperpflegeprodukten, Haut, Schleimhaut und Kindern in Kontakt kommt. Hier werden grosse Teile der REACH-VO in nationales Recht umgesetzt.

Wer sich auf seinen Vorlieferanten verlässt, sollte sich die REACH-/LFGB-Konformität schriftlich bestätiigen lassen - aber NUR, wenn der Lieferant in der EU sitzt!!!

Eine Bestätigung eines Nicht-EU-Lieferanten ist das Papier nicht wert. Und wenn der Lieferant mit Zertifikaten ankommt, muss man diese Zertifikate (eigentlich sind es Prüfberichte) auf Echtheit prüfen, denn rund um den Erdball werden diese Prüfzertifikate gefäscht. Ebenso sinnlos sind die vielfach verbreiteten Rohstoff-Prüfberichte.

Bringe ich solche Produkte hier auf den Markt, gelte ich als Hersteller und muss im Zweifel belegen können, dass alles okay ist und ich meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bin.

Sowas endet regelmässig - und zunehmend öfter - in schmerzlichen Anordnungen wie z.B. “Vernichtung aller Ware und Rückruf aller verkauften Artikel vom Endverbraucher”. Heisst also, alle Kunden anschreiben, Kaufpreis + Rückversand erstatten.

Hier mal so eine europaweite Anordnung aus dem RAPEX-System:

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