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Seller_97G7lSr6XsHSz

Alkoholische Getränke und Altersverifikation

Ich möchte u.a. alkoholische Getränke verkaufen. Mir ist bis dato nicht klar, wie die Altersverifikation allgemein und bei Amazon im Speziellen funktioniert. Hat damit jemand Erfahrung? Irgendwelche Unterschiede zwischen FBA und FBM?

524 Aufrufe
31 Antworten
Tags:Überprüfung
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Seller_97G7lSr6XsHSz

Alkoholische Getränke und Altersverifikation

Ich möchte u.a. alkoholische Getränke verkaufen. Mir ist bis dato nicht klar, wie die Altersverifikation allgemein und bei Amazon im Speziellen funktioniert. Hat damit jemand Erfahrung? Irgendwelche Unterschiede zwischen FBA und FBM?

Tags:Überprüfung
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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz
Hilfreichste Antwort

Um noch etwas Substanz hinzuzufügen [1] :

Es geht um § 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz und die Frage, ob das Internet ein “öffentlicher Raum” ist. Dies ist relevant, da die Abgaberegelung sich auf diesen (“Öffentlichkeit”) bezieht:

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
    2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

Seit 2007 galt die Rechtsprechung des LG Koblenz, das hier eine Öffentlichkeit verneinte, seit 2019 gibt es ein gegensätzliches Urteil des LG Bochum. Da es noch keinen BGH Spruch gibt, ist die Lage derzeit unklar- die Tendenz geht aber möglicherweise in Richtung des LG Bochum.

Möchte man sich danach richten, so reicht eine Altersverifikation auf Kauf / Bestellebene nicht, sondern nur eine auf Versandebene, wobei die Identität mit Alter des Empfängers geprüft werden muss.

Dies ist also derzeit noch nicht eindeutig normiert, aber wird empfohlen.

Übersicht von IT-Recht Kanzlei

Urteil LG Bochum

[1] die von den notorischen Ignorantenteilnehmern gerne ignoriert werden möchte

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Seller_FSOs2jxpsmmhK
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Produkte, welche einer Altersbeschränkung unterliegen, (beispielsweise Branntwein und branntweinhaltige Getränke) nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. Holen Sie sich im Zweifel unabhängigen rechtlichen Rat ein, sofern Sie unsicher sind, welche gesetzlichen Vorschriften Sie als Verkäufer beim Einstellen Ihrer Angebote bei Amazon.de einhalten müssen.

erfolgt in der Regel über persönliche Zustellung mit Alterscheck.

Jetzt könnte man natürlich sagen, lt. Amazon-AGB haben nur Volljährige Zugang zum größten Online-Marktplatz der Welt, und damit wären Sie als Alkohol-Händler aus der Verantwortung…
Vergessen Sie das!!!

Das ist die einzig richtige Antwort auf Ihre Frage, es lohnt nicht mit weiteren Gegenfragen und Widergegenfragen den Strang sinnlos aufzublähen!

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Seller_BX3FOYou3m66V
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Naja, die eine Sache ist halt wie es sein müsste und die andere wie die Realität aussieht.
Wer weiß wie viele die Altersprüfung durchführen lassen - kostet ja extra!

Bei Gefahrgut sieht es zB. ähnlich aus: Versand grob gesagt nur mit DHL oder bei DPD Geschäftskunden mit Aufpreis, GLS und Hermes gleich garnicht. - THEORIE!

Praxis: Erhalten habe ich Gefahrengut schon mit allen Dienstleistern oft genug auch völlig ungekennzeichnet - und das von Firmen jeglicher Größe!
Ich dacht mir auch schon mal, als ich 20L Abbeizer aus der DHL-Filiale geholt habe: “Wenn die wüssten was die da am Fenster zur Raucherecke stehen hatten” …
In der Praxis wissen die Fahrer aber auch nicht mal was die Symbole bedeuten bzw. es ist Ihnen egal. - Zu gut Deutsch: Ob gekennzeichnet oder nicht macht 0% Praxisunterschied in der Behandlung und Lagerung des Paketes.

Bei der Altersverifikation ist halt die Frage wie bzw. ob die überhaupt durchgeführt wird, selbst wenn es gebucht ist. Klar rechtlich sicherst du dich ab, denn du kannst dich ja genau darauf berufen - einen anderen Sinn vermute ich da aber nicht wirklich.

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Seller_vnrMJ7b3nUMEW
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Die Altersverifikation DEINER Käufer musst Du auch selbst in Auftrag geben.
Amazon ist doch nur der Marktplatz der am Ende dafür nicht in Haftung genommen wird bzw. wenn dann nur zum Teil.
Bei sowas sag ich immer: Das geht 1000mal gut und beim 10001mal haste aber richtig Kac…e am Schuh. Wenn da der Pupertäre Kleingeist das Zeug kauft, es entgegennimmt und Mudda am Abend den Schock ihres Lebens bekommt, dann kannst Du sicher sein zu wem sie als erstes geht.

Und das ist kein kleines Delikt. Wenn das einmal passiert kann man sich eventuell noch retten aber je nach Behörde und dessen Bearbeiter kannst Du Dich dann von Lizenzen, Verkäufen ect. verabschieden. Also lieber auf Nummer sicher und beim Versand immer die Altersprüfung wählen. Bei FBA gibst Du den kompletten Versand an einen Dienstleister, somit muss dieser Sicherstellen das alles Ordnungsgemäß über die Bühne geht. Dafür zahlst Du ja auch Deine monatlichen Gebühren.

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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Lassen wir mal Abmahnungen & Co aus dem Spiel, aber auch wackelige Workarounds. Wen es unbedingt interessiert, für den könnte ich auch ein Urteil verlinken.

OK, das ist doch schonmal was.

Inwieweit Amazon hier “nur Marktplatz” ist, das vermag ich nicht zu beurteilen- vermutlich auch sonst niemand im Forum. Die abschließende Klärung solcher Fragen stellt sich optisch häufig durch ein Dutzend anneinandergereihte Leitz-Ordner (die mit dem 8 cm Rücken) in einem Versammlungsraum dar.

Der für mich interessante Punkt ist, ob es via Amazon Mechanismen zur Altersverifikation gibt- und sei es durch Dinge, die nicht primär mit Amazo zu tun haben, bspw. Kreditkarten, etc. Vielleicht kann Amazon auch über irgendwelche Daten zusammenreimen, dass ein Kunde mindestens ein bestimmtes Alter erreicht haben muss.

Außerhalb Amazon: DHL bietet den Service “Alterssichtprüfung” für Ü16 und Ü18 Kontrollen an für 1,19 €
Aber:

  • Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner

  • DHL übernimmt keine Verantwortung und Gewähr dafür, dass der Service “Alterssichtprüfung” besondere gesetzliche Anforderungen über die Auslieferung der Sendungen (z.B. Jugendschutzgesetz) erfüllt. Es ist liegt in der Verantwortung des Absenders, die Versand- und Dokumentationsart zu wählen, die den gesetzlichen Anforderungen an den Sendungsinhalt entspricht.

Da fragt man sich dann doch: Wie soll das gesetzeskonform funktionieren, wenn DHL sich so banal aus der Affäre zieht (bei anderen Paketdiensten vermutlich ähnlich).

Ganz so nebensächlich ist die Frage für mich nicht, weil auf ihr mein Geschäft beruht…:thinking:

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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

So, die Frage konnte ich inzwischen für mich beantworten, wobei die Beiträge hier im Wesentlichen kein Teil der Antwort der ursprüngichen Frage sind. Da ansonsten offenbar kein Interesse an diesem Thema besteht, ist eine sachliche Darstellung hier sinnlos, womit ich einen Strich darunter setze.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz


Ist ja krass. Man kann seinen eigenen Beitrag als “Lösung” für den eigenen Thread markieren. Das macht natürlich Sinn…
{Editiert von der Moderation: Informationen entfernt}

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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Da ich immer noch der Meinung bin, dass solch ein Forum auch eine Art Nachschlagwerk für andere User ist, möchte ich das (trotz der leider zahlreichen und nervigen Pöbler innerhalb und außerhalb dieses Threads) für die übrigen User ergänzen:

Inzwischen gibt es eine Altersverifikation im Bestellprozess bei Amazon, zumindest für Hochprozentiges auf Basis von Personalausweisdaten. Ob das rechtlich wasserdicht ist, kann ich nicht beurteilen.

Es fehlt eine Altersverifikation für relativ schwach alkoholische Getränke wie Bier und Wein, etc. für Käufer über 16 Jahren. Das sollte Amazon dringend ergänzen (aber es ist ja niemand erreichbar für sowas).

Die beiden einschlägigen LG Urteile sind ja die rechtliche Basis für alles, aber diese kennen die zeichenzählenden und pöbelnden Schlaumeier hier ja sowieso. Für den Rest der User tut es mir leid, dass dieses Forum in seiner eigentlichen Funktion so stark beeinträchtigt ist. Eine Art von Moderation wäre sinnvoll.

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Seller_DfS4eG2o4vE9d
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Hallo SellerDummy,

wir verkaufen ebenfalls alkoholische Getränke über AMAZON, allerdings liefern wir nicht an ein AMAZOn Lager sondern organisieren den Versand selbst.

Wir arbeiten für den Versand mit DHL zusammen, welche den Service der Alterssichtprüfung anbieten.
D.h. an Personen unter 18 Jahren wird das Paket nicht übergeben.
Dadurch sind jedoch leider Lieferungen an DHL Packstationen nicht möglich, da hier die Alterssichtprüfung nicht gewährleistet werden kann.

DHL Postfilialen gehen weiterhin.

Ich denke mal, dass auch andere Paketdienstleister einen solchen Service anbieten.

Wie das läuft, wenn man das AMAZON Lager beliefert, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich hoffe dies hilft dir ein wenig weiter.

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Seller_SVC8U5iDC7vfi
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Also, SellerDummy, Dein Thema finde ich völlig ok. Aber Du geizt aber auch nicht gerade mit offenen Beschimpfungen (“zeichenzählenden und pöbelnden Schlaumeier”). Nicht gerade ein gutes Vorbild für klax.

Zur Sache: Ich habe schon öfters einen orangefarbenen Aufkleber auf den Paketen gesehen mit der Aufschrift “Nicht an Minderjährige ausliefern !”. Das ist natürlich juristisch nicht relevant, sollte doch aber die fahrlässige Übergabe an den 14-Jährigen eher ausbremsen. Für 2 Cent hat man dann zusätzlich gezeigt, dass man alles getan hat, um Ü18-Ware zu versenden.

So ein Aufkleber erinnert Zusteller und Empfänger unübersehbar im genau kritischen Moment der Übergabe an korrektes Verhalten. Ich gehe mal davon aus, das Pakete mit Altersprüfung nicht im Rahmen eines Ablagevertrages deponiert werden dürfen.

Ergänzung: In dem von MrRight beschriebenen Szenario erinnert der Aufkleber die Oma praktischerweise, dass ihr Enkel noch den Zuschuss zum 18. erwartet, um endlich den Führerschein machen zu können. Soll heißen: Auch die Oma wird nochmal erinnert, dass man das Paket erst mal dem Papa des Sohnes zur ‘Alterssichtprüfung’ übergibt.

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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz
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Um noch etwas Substanz hinzuzufügen [1] :

Es geht um § 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz und die Frage, ob das Internet ein “öffentlicher Raum” ist. Dies ist relevant, da die Abgaberegelung sich auf diesen (“Öffentlichkeit”) bezieht:

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
    2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

Seit 2007 galt die Rechtsprechung des LG Koblenz, das hier eine Öffentlichkeit verneinte, seit 2019 gibt es ein gegensätzliches Urteil des LG Bochum. Da es noch keinen BGH Spruch gibt, ist die Lage derzeit unklar- die Tendenz geht aber möglicherweise in Richtung des LG Bochum.

Möchte man sich danach richten, so reicht eine Altersverifikation auf Kauf / Bestellebene nicht, sondern nur eine auf Versandebene, wobei die Identität mit Alter des Empfängers geprüft werden muss.

Dies ist also derzeit noch nicht eindeutig normiert, aber wird empfohlen.

Übersicht von IT-Recht Kanzlei

Urteil LG Bochum

[1] die von den notorischen Ignorantenteilnehmern gerne ignoriert werden möchte

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Alkoholische Getränke und Altersverifikation

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Alkoholische Getränke und Altersverifikation

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Alkoholische Getränke und Altersverifikation

von Seller_97G7lSr6XsHSz

Ich möchte u.a. alkoholische Getränke verkaufen. Mir ist bis dato nicht klar, wie die Altersverifikation allgemein und bei Amazon im Speziellen funktioniert. Hat damit jemand Erfahrung? Irgendwelche Unterschiede zwischen FBA und FBM?

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Um noch etwas Substanz hinzuzufügen [1] :

Es geht um § 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz und die Frage, ob das Internet ein “öffentlicher Raum” ist. Dies ist relevant, da die Abgaberegelung sich auf diesen (“Öffentlichkeit”) bezieht:

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
    2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

Seit 2007 galt die Rechtsprechung des LG Koblenz, das hier eine Öffentlichkeit verneinte, seit 2019 gibt es ein gegensätzliches Urteil des LG Bochum. Da es noch keinen BGH Spruch gibt, ist die Lage derzeit unklar- die Tendenz geht aber möglicherweise in Richtung des LG Bochum.

Möchte man sich danach richten, so reicht eine Altersverifikation auf Kauf / Bestellebene nicht, sondern nur eine auf Versandebene, wobei die Identität mit Alter des Empfängers geprüft werden muss.

Dies ist also derzeit noch nicht eindeutig normiert, aber wird empfohlen.

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Um noch etwas Substanz hinzuzufügen [1] :

Es geht um § 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz und die Frage, ob das Internet ein “öffentlicher Raum” ist. Dies ist relevant, da die Abgaberegelung sich auf diesen (“Öffentlichkeit”) bezieht:

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
    2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

Seit 2007 galt die Rechtsprechung des LG Koblenz, das hier eine Öffentlichkeit verneinte, seit 2019 gibt es ein gegensätzliches Urteil des LG Bochum. Da es noch keinen BGH Spruch gibt, ist die Lage derzeit unklar- die Tendenz geht aber möglicherweise in Richtung des LG Bochum.

Möchte man sich danach richten, so reicht eine Altersverifikation auf Kauf / Bestellebene nicht, sondern nur eine auf Versandebene, wobei die Identität mit Alter des Empfängers geprüft werden muss.

Dies ist also derzeit noch nicht eindeutig normiert, aber wird empfohlen.

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Um noch etwas Substanz hinzuzufügen [1] :

Es geht um § 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz und die Frage, ob das Internet ein “öffentlicher Raum” ist. Dies ist relevant, da die Abgaberegelung sich auf diesen (“Öffentlichkeit”) bezieht:

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
    2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

Seit 2007 galt die Rechtsprechung des LG Koblenz, das hier eine Öffentlichkeit verneinte, seit 2019 gibt es ein gegensätzliches Urteil des LG Bochum. Da es noch keinen BGH Spruch gibt, ist die Lage derzeit unklar- die Tendenz geht aber möglicherweise in Richtung des LG Bochum.

Möchte man sich danach richten, so reicht eine Altersverifikation auf Kauf / Bestellebene nicht, sondern nur eine auf Versandebene, wobei die Identität mit Alter des Empfängers geprüft werden muss.

Dies ist also derzeit noch nicht eindeutig normiert, aber wird empfohlen.

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In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Produkte, welche einer Altersbeschränkung unterliegen, (beispielsweise Branntwein und branntweinhaltige Getränke) nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. Holen Sie sich im Zweifel unabhängigen rechtlichen Rat ein, sofern Sie unsicher sind, welche gesetzlichen Vorschriften Sie als Verkäufer beim Einstellen Ihrer Angebote bei Amazon.de einhalten müssen.

erfolgt in der Regel über persönliche Zustellung mit Alterscheck.

Jetzt könnte man natürlich sagen, lt. Amazon-AGB haben nur Volljährige Zugang zum größten Online-Marktplatz der Welt, und damit wären Sie als Alkohol-Händler aus der Verantwortung…
Vergessen Sie das!!!

Das ist die einzig richtige Antwort auf Ihre Frage, es lohnt nicht mit weiteren Gegenfragen und Widergegenfragen den Strang sinnlos aufzublähen!

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Naja, die eine Sache ist halt wie es sein müsste und die andere wie die Realität aussieht.
Wer weiß wie viele die Altersprüfung durchführen lassen - kostet ja extra!

Bei Gefahrgut sieht es zB. ähnlich aus: Versand grob gesagt nur mit DHL oder bei DPD Geschäftskunden mit Aufpreis, GLS und Hermes gleich garnicht. - THEORIE!

Praxis: Erhalten habe ich Gefahrengut schon mit allen Dienstleistern oft genug auch völlig ungekennzeichnet - und das von Firmen jeglicher Größe!
Ich dacht mir auch schon mal, als ich 20L Abbeizer aus der DHL-Filiale geholt habe: “Wenn die wüssten was die da am Fenster zur Raucherecke stehen hatten” …
In der Praxis wissen die Fahrer aber auch nicht mal was die Symbole bedeuten bzw. es ist Ihnen egal. - Zu gut Deutsch: Ob gekennzeichnet oder nicht macht 0% Praxisunterschied in der Behandlung und Lagerung des Paketes.

Bei der Altersverifikation ist halt die Frage wie bzw. ob die überhaupt durchgeführt wird, selbst wenn es gebucht ist. Klar rechtlich sicherst du dich ab, denn du kannst dich ja genau darauf berufen - einen anderen Sinn vermute ich da aber nicht wirklich.

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Die Altersverifikation DEINER Käufer musst Du auch selbst in Auftrag geben.
Amazon ist doch nur der Marktplatz der am Ende dafür nicht in Haftung genommen wird bzw. wenn dann nur zum Teil.
Bei sowas sag ich immer: Das geht 1000mal gut und beim 10001mal haste aber richtig Kac…e am Schuh. Wenn da der Pupertäre Kleingeist das Zeug kauft, es entgegennimmt und Mudda am Abend den Schock ihres Lebens bekommt, dann kannst Du sicher sein zu wem sie als erstes geht.

Und das ist kein kleines Delikt. Wenn das einmal passiert kann man sich eventuell noch retten aber je nach Behörde und dessen Bearbeiter kannst Du Dich dann von Lizenzen, Verkäufen ect. verabschieden. Also lieber auf Nummer sicher und beim Versand immer die Altersprüfung wählen. Bei FBA gibst Du den kompletten Versand an einen Dienstleister, somit muss dieser Sicherstellen das alles Ordnungsgemäß über die Bühne geht. Dafür zahlst Du ja auch Deine monatlichen Gebühren.

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Lassen wir mal Abmahnungen & Co aus dem Spiel, aber auch wackelige Workarounds. Wen es unbedingt interessiert, für den könnte ich auch ein Urteil verlinken.

OK, das ist doch schonmal was.

Inwieweit Amazon hier “nur Marktplatz” ist, das vermag ich nicht zu beurteilen- vermutlich auch sonst niemand im Forum. Die abschließende Klärung solcher Fragen stellt sich optisch häufig durch ein Dutzend anneinandergereihte Leitz-Ordner (die mit dem 8 cm Rücken) in einem Versammlungsraum dar.

Der für mich interessante Punkt ist, ob es via Amazon Mechanismen zur Altersverifikation gibt- und sei es durch Dinge, die nicht primär mit Amazo zu tun haben, bspw. Kreditkarten, etc. Vielleicht kann Amazon auch über irgendwelche Daten zusammenreimen, dass ein Kunde mindestens ein bestimmtes Alter erreicht haben muss.

Außerhalb Amazon: DHL bietet den Service “Alterssichtprüfung” für Ü16 und Ü18 Kontrollen an für 1,19 €
Aber:

  • Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner

  • DHL übernimmt keine Verantwortung und Gewähr dafür, dass der Service “Alterssichtprüfung” besondere gesetzliche Anforderungen über die Auslieferung der Sendungen (z.B. Jugendschutzgesetz) erfüllt. Es ist liegt in der Verantwortung des Absenders, die Versand- und Dokumentationsart zu wählen, die den gesetzlichen Anforderungen an den Sendungsinhalt entspricht.

Da fragt man sich dann doch: Wie soll das gesetzeskonform funktionieren, wenn DHL sich so banal aus der Affäre zieht (bei anderen Paketdiensten vermutlich ähnlich).

Ganz so nebensächlich ist die Frage für mich nicht, weil auf ihr mein Geschäft beruht…:thinking:

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So, die Frage konnte ich inzwischen für mich beantworten, wobei die Beiträge hier im Wesentlichen kein Teil der Antwort der ursprüngichen Frage sind. Da ansonsten offenbar kein Interesse an diesem Thema besteht, ist eine sachliche Darstellung hier sinnlos, womit ich einen Strich darunter setze.

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Ist ja krass. Man kann seinen eigenen Beitrag als “Lösung” für den eigenen Thread markieren. Das macht natürlich Sinn…
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Da ich immer noch der Meinung bin, dass solch ein Forum auch eine Art Nachschlagwerk für andere User ist, möchte ich das (trotz der leider zahlreichen und nervigen Pöbler innerhalb und außerhalb dieses Threads) für die übrigen User ergänzen:

Inzwischen gibt es eine Altersverifikation im Bestellprozess bei Amazon, zumindest für Hochprozentiges auf Basis von Personalausweisdaten. Ob das rechtlich wasserdicht ist, kann ich nicht beurteilen.

Es fehlt eine Altersverifikation für relativ schwach alkoholische Getränke wie Bier und Wein, etc. für Käufer über 16 Jahren. Das sollte Amazon dringend ergänzen (aber es ist ja niemand erreichbar für sowas).

Die beiden einschlägigen LG Urteile sind ja die rechtliche Basis für alles, aber diese kennen die zeichenzählenden und pöbelnden Schlaumeier hier ja sowieso. Für den Rest der User tut es mir leid, dass dieses Forum in seiner eigentlichen Funktion so stark beeinträchtigt ist. Eine Art von Moderation wäre sinnvoll.

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Hallo SellerDummy,

wir verkaufen ebenfalls alkoholische Getränke über AMAZON, allerdings liefern wir nicht an ein AMAZOn Lager sondern organisieren den Versand selbst.

Wir arbeiten für den Versand mit DHL zusammen, welche den Service der Alterssichtprüfung anbieten.
D.h. an Personen unter 18 Jahren wird das Paket nicht übergeben.
Dadurch sind jedoch leider Lieferungen an DHL Packstationen nicht möglich, da hier die Alterssichtprüfung nicht gewährleistet werden kann.

DHL Postfilialen gehen weiterhin.

Ich denke mal, dass auch andere Paketdienstleister einen solchen Service anbieten.

Wie das läuft, wenn man das AMAZON Lager beliefert, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich hoffe dies hilft dir ein wenig weiter.

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Also, SellerDummy, Dein Thema finde ich völlig ok. Aber Du geizt aber auch nicht gerade mit offenen Beschimpfungen (“zeichenzählenden und pöbelnden Schlaumeier”). Nicht gerade ein gutes Vorbild für klax.

Zur Sache: Ich habe schon öfters einen orangefarbenen Aufkleber auf den Paketen gesehen mit der Aufschrift “Nicht an Minderjährige ausliefern !”. Das ist natürlich juristisch nicht relevant, sollte doch aber die fahrlässige Übergabe an den 14-Jährigen eher ausbremsen. Für 2 Cent hat man dann zusätzlich gezeigt, dass man alles getan hat, um Ü18-Ware zu versenden.

So ein Aufkleber erinnert Zusteller und Empfänger unübersehbar im genau kritischen Moment der Übergabe an korrektes Verhalten. Ich gehe mal davon aus, das Pakete mit Altersprüfung nicht im Rahmen eines Ablagevertrages deponiert werden dürfen.

Ergänzung: In dem von MrRight beschriebenen Szenario erinnert der Aufkleber die Oma praktischerweise, dass ihr Enkel noch den Zuschuss zum 18. erwartet, um endlich den Führerschein machen zu können. Soll heißen: Auch die Oma wird nochmal erinnert, dass man das Paket erst mal dem Papa des Sohnes zur ‘Alterssichtprüfung’ übergibt.

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Um noch etwas Substanz hinzuzufügen [1] :

Es geht um § 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz und die Frage, ob das Internet ein “öffentlicher Raum” ist. Dies ist relevant, da die Abgaberegelung sich auf diesen (“Öffentlichkeit”) bezieht:

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
    2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

Seit 2007 galt die Rechtsprechung des LG Koblenz, das hier eine Öffentlichkeit verneinte, seit 2019 gibt es ein gegensätzliches Urteil des LG Bochum. Da es noch keinen BGH Spruch gibt, ist die Lage derzeit unklar- die Tendenz geht aber möglicherweise in Richtung des LG Bochum.

Möchte man sich danach richten, so reicht eine Altersverifikation auf Kauf / Bestellebene nicht, sondern nur eine auf Versandebene, wobei die Identität mit Alter des Empfängers geprüft werden muss.

Dies ist also derzeit noch nicht eindeutig normiert, aber wird empfohlen.

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Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Produkte, welche einer Altersbeschränkung unterliegen, (beispielsweise Branntwein und branntweinhaltige Getränke) nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. Holen Sie sich im Zweifel unabhängigen rechtlichen Rat ein, sofern Sie unsicher sind, welche gesetzlichen Vorschriften Sie als Verkäufer beim Einstellen Ihrer Angebote bei Amazon.de einhalten müssen.

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Bei Gefahrgut sieht es zB. ähnlich aus: Versand grob gesagt nur mit DHL oder bei DPD Geschäftskunden mit Aufpreis, GLS und Hermes gleich garnicht. - THEORIE!

Praxis: Erhalten habe ich Gefahrengut schon mit allen Dienstleistern oft genug auch völlig ungekennzeichnet - und das von Firmen jeglicher Größe!
Ich dacht mir auch schon mal, als ich 20L Abbeizer aus der DHL-Filiale geholt habe: “Wenn die wüssten was die da am Fenster zur Raucherecke stehen hatten” …
In der Praxis wissen die Fahrer aber auch nicht mal was die Symbole bedeuten bzw. es ist Ihnen egal. - Zu gut Deutsch: Ob gekennzeichnet oder nicht macht 0% Praxisunterschied in der Behandlung und Lagerung des Paketes.

Bei der Altersverifikation ist halt die Frage wie bzw. ob die überhaupt durchgeführt wird, selbst wenn es gebucht ist. Klar rechtlich sicherst du dich ab, denn du kannst dich ja genau darauf berufen - einen anderen Sinn vermute ich da aber nicht wirklich.

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Seller_BX3FOYou3m66V
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Naja, die eine Sache ist halt wie es sein müsste und die andere wie die Realität aussieht.
Wer weiß wie viele die Altersprüfung durchführen lassen - kostet ja extra!

Bei Gefahrgut sieht es zB. ähnlich aus: Versand grob gesagt nur mit DHL oder bei DPD Geschäftskunden mit Aufpreis, GLS und Hermes gleich garnicht. - THEORIE!

Praxis: Erhalten habe ich Gefahrengut schon mit allen Dienstleistern oft genug auch völlig ungekennzeichnet - und das von Firmen jeglicher Größe!
Ich dacht mir auch schon mal, als ich 20L Abbeizer aus der DHL-Filiale geholt habe: “Wenn die wüssten was die da am Fenster zur Raucherecke stehen hatten” …
In der Praxis wissen die Fahrer aber auch nicht mal was die Symbole bedeuten bzw. es ist Ihnen egal. - Zu gut Deutsch: Ob gekennzeichnet oder nicht macht 0% Praxisunterschied in der Behandlung und Lagerung des Paketes.

Bei der Altersverifikation ist halt die Frage wie bzw. ob die überhaupt durchgeführt wird, selbst wenn es gebucht ist. Klar rechtlich sicherst du dich ab, denn du kannst dich ja genau darauf berufen - einen anderen Sinn vermute ich da aber nicht wirklich.

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Seller_vnrMJ7b3nUMEW
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Die Altersverifikation DEINER Käufer musst Du auch selbst in Auftrag geben.
Amazon ist doch nur der Marktplatz der am Ende dafür nicht in Haftung genommen wird bzw. wenn dann nur zum Teil.
Bei sowas sag ich immer: Das geht 1000mal gut und beim 10001mal haste aber richtig Kac…e am Schuh. Wenn da der Pupertäre Kleingeist das Zeug kauft, es entgegennimmt und Mudda am Abend den Schock ihres Lebens bekommt, dann kannst Du sicher sein zu wem sie als erstes geht.

Und das ist kein kleines Delikt. Wenn das einmal passiert kann man sich eventuell noch retten aber je nach Behörde und dessen Bearbeiter kannst Du Dich dann von Lizenzen, Verkäufen ect. verabschieden. Also lieber auf Nummer sicher und beim Versand immer die Altersprüfung wählen. Bei FBA gibst Du den kompletten Versand an einen Dienstleister, somit muss dieser Sicherstellen das alles Ordnungsgemäß über die Bühne geht. Dafür zahlst Du ja auch Deine monatlichen Gebühren.

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Seller_vnrMJ7b3nUMEW
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Die Altersverifikation DEINER Käufer musst Du auch selbst in Auftrag geben.
Amazon ist doch nur der Marktplatz der am Ende dafür nicht in Haftung genommen wird bzw. wenn dann nur zum Teil.
Bei sowas sag ich immer: Das geht 1000mal gut und beim 10001mal haste aber richtig Kac…e am Schuh. Wenn da der Pupertäre Kleingeist das Zeug kauft, es entgegennimmt und Mudda am Abend den Schock ihres Lebens bekommt, dann kannst Du sicher sein zu wem sie als erstes geht.

Und das ist kein kleines Delikt. Wenn das einmal passiert kann man sich eventuell noch retten aber je nach Behörde und dessen Bearbeiter kannst Du Dich dann von Lizenzen, Verkäufen ect. verabschieden. Also lieber auf Nummer sicher und beim Versand immer die Altersprüfung wählen. Bei FBA gibst Du den kompletten Versand an einen Dienstleister, somit muss dieser Sicherstellen das alles Ordnungsgemäß über die Bühne geht. Dafür zahlst Du ja auch Deine monatlichen Gebühren.

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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Lassen wir mal Abmahnungen & Co aus dem Spiel, aber auch wackelige Workarounds. Wen es unbedingt interessiert, für den könnte ich auch ein Urteil verlinken.

OK, das ist doch schonmal was.

Inwieweit Amazon hier “nur Marktplatz” ist, das vermag ich nicht zu beurteilen- vermutlich auch sonst niemand im Forum. Die abschließende Klärung solcher Fragen stellt sich optisch häufig durch ein Dutzend anneinandergereihte Leitz-Ordner (die mit dem 8 cm Rücken) in einem Versammlungsraum dar.

Der für mich interessante Punkt ist, ob es via Amazon Mechanismen zur Altersverifikation gibt- und sei es durch Dinge, die nicht primär mit Amazo zu tun haben, bspw. Kreditkarten, etc. Vielleicht kann Amazon auch über irgendwelche Daten zusammenreimen, dass ein Kunde mindestens ein bestimmtes Alter erreicht haben muss.

Außerhalb Amazon: DHL bietet den Service “Alterssichtprüfung” für Ü16 und Ü18 Kontrollen an für 1,19 €
Aber:

  • Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner

  • DHL übernimmt keine Verantwortung und Gewähr dafür, dass der Service “Alterssichtprüfung” besondere gesetzliche Anforderungen über die Auslieferung der Sendungen (z.B. Jugendschutzgesetz) erfüllt. Es ist liegt in der Verantwortung des Absenders, die Versand- und Dokumentationsart zu wählen, die den gesetzlichen Anforderungen an den Sendungsinhalt entspricht.

Da fragt man sich dann doch: Wie soll das gesetzeskonform funktionieren, wenn DHL sich so banal aus der Affäre zieht (bei anderen Paketdiensten vermutlich ähnlich).

Ganz so nebensächlich ist die Frage für mich nicht, weil auf ihr mein Geschäft beruht…:thinking:

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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Lassen wir mal Abmahnungen & Co aus dem Spiel, aber auch wackelige Workarounds. Wen es unbedingt interessiert, für den könnte ich auch ein Urteil verlinken.

OK, das ist doch schonmal was.

Inwieweit Amazon hier “nur Marktplatz” ist, das vermag ich nicht zu beurteilen- vermutlich auch sonst niemand im Forum. Die abschließende Klärung solcher Fragen stellt sich optisch häufig durch ein Dutzend anneinandergereihte Leitz-Ordner (die mit dem 8 cm Rücken) in einem Versammlungsraum dar.

Der für mich interessante Punkt ist, ob es via Amazon Mechanismen zur Altersverifikation gibt- und sei es durch Dinge, die nicht primär mit Amazo zu tun haben, bspw. Kreditkarten, etc. Vielleicht kann Amazon auch über irgendwelche Daten zusammenreimen, dass ein Kunde mindestens ein bestimmtes Alter erreicht haben muss.

Außerhalb Amazon: DHL bietet den Service “Alterssichtprüfung” für Ü16 und Ü18 Kontrollen an für 1,19 €
Aber:

  • Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner

  • DHL übernimmt keine Verantwortung und Gewähr dafür, dass der Service “Alterssichtprüfung” besondere gesetzliche Anforderungen über die Auslieferung der Sendungen (z.B. Jugendschutzgesetz) erfüllt. Es ist liegt in der Verantwortung des Absenders, die Versand- und Dokumentationsart zu wählen, die den gesetzlichen Anforderungen an den Sendungsinhalt entspricht.

Da fragt man sich dann doch: Wie soll das gesetzeskonform funktionieren, wenn DHL sich so banal aus der Affäre zieht (bei anderen Paketdiensten vermutlich ähnlich).

Ganz so nebensächlich ist die Frage für mich nicht, weil auf ihr mein Geschäft beruht…:thinking:

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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

So, die Frage konnte ich inzwischen für mich beantworten, wobei die Beiträge hier im Wesentlichen kein Teil der Antwort der ursprüngichen Frage sind. Da ansonsten offenbar kein Interesse an diesem Thema besteht, ist eine sachliche Darstellung hier sinnlos, womit ich einen Strich darunter setze.

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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

So, die Frage konnte ich inzwischen für mich beantworten, wobei die Beiträge hier im Wesentlichen kein Teil der Antwort der ursprüngichen Frage sind. Da ansonsten offenbar kein Interesse an diesem Thema besteht, ist eine sachliche Darstellung hier sinnlos, womit ich einen Strich darunter setze.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz


Ist ja krass. Man kann seinen eigenen Beitrag als “Lösung” für den eigenen Thread markieren. Das macht natürlich Sinn…
{Editiert von der Moderation: Informationen entfernt}

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz


Ist ja krass. Man kann seinen eigenen Beitrag als “Lösung” für den eigenen Thread markieren. Das macht natürlich Sinn…
{Editiert von der Moderation: Informationen entfernt}

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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Da ich immer noch der Meinung bin, dass solch ein Forum auch eine Art Nachschlagwerk für andere User ist, möchte ich das (trotz der leider zahlreichen und nervigen Pöbler innerhalb und außerhalb dieses Threads) für die übrigen User ergänzen:

Inzwischen gibt es eine Altersverifikation im Bestellprozess bei Amazon, zumindest für Hochprozentiges auf Basis von Personalausweisdaten. Ob das rechtlich wasserdicht ist, kann ich nicht beurteilen.

Es fehlt eine Altersverifikation für relativ schwach alkoholische Getränke wie Bier und Wein, etc. für Käufer über 16 Jahren. Das sollte Amazon dringend ergänzen (aber es ist ja niemand erreichbar für sowas).

Die beiden einschlägigen LG Urteile sind ja die rechtliche Basis für alles, aber diese kennen die zeichenzählenden und pöbelnden Schlaumeier hier ja sowieso. Für den Rest der User tut es mir leid, dass dieses Forum in seiner eigentlichen Funktion so stark beeinträchtigt ist. Eine Art von Moderation wäre sinnvoll.

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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Da ich immer noch der Meinung bin, dass solch ein Forum auch eine Art Nachschlagwerk für andere User ist, möchte ich das (trotz der leider zahlreichen und nervigen Pöbler innerhalb und außerhalb dieses Threads) für die übrigen User ergänzen:

Inzwischen gibt es eine Altersverifikation im Bestellprozess bei Amazon, zumindest für Hochprozentiges auf Basis von Personalausweisdaten. Ob das rechtlich wasserdicht ist, kann ich nicht beurteilen.

Es fehlt eine Altersverifikation für relativ schwach alkoholische Getränke wie Bier und Wein, etc. für Käufer über 16 Jahren. Das sollte Amazon dringend ergänzen (aber es ist ja niemand erreichbar für sowas).

Die beiden einschlägigen LG Urteile sind ja die rechtliche Basis für alles, aber diese kennen die zeichenzählenden und pöbelnden Schlaumeier hier ja sowieso. Für den Rest der User tut es mir leid, dass dieses Forum in seiner eigentlichen Funktion so stark beeinträchtigt ist. Eine Art von Moderation wäre sinnvoll.

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Seller_DfS4eG2o4vE9d
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Hallo SellerDummy,

wir verkaufen ebenfalls alkoholische Getränke über AMAZON, allerdings liefern wir nicht an ein AMAZOn Lager sondern organisieren den Versand selbst.

Wir arbeiten für den Versand mit DHL zusammen, welche den Service der Alterssichtprüfung anbieten.
D.h. an Personen unter 18 Jahren wird das Paket nicht übergeben.
Dadurch sind jedoch leider Lieferungen an DHL Packstationen nicht möglich, da hier die Alterssichtprüfung nicht gewährleistet werden kann.

DHL Postfilialen gehen weiterhin.

Ich denke mal, dass auch andere Paketdienstleister einen solchen Service anbieten.

Wie das läuft, wenn man das AMAZON Lager beliefert, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich hoffe dies hilft dir ein wenig weiter.

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Seller_DfS4eG2o4vE9d
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Hallo SellerDummy,

wir verkaufen ebenfalls alkoholische Getränke über AMAZON, allerdings liefern wir nicht an ein AMAZOn Lager sondern organisieren den Versand selbst.

Wir arbeiten für den Versand mit DHL zusammen, welche den Service der Alterssichtprüfung anbieten.
D.h. an Personen unter 18 Jahren wird das Paket nicht übergeben.
Dadurch sind jedoch leider Lieferungen an DHL Packstationen nicht möglich, da hier die Alterssichtprüfung nicht gewährleistet werden kann.

DHL Postfilialen gehen weiterhin.

Ich denke mal, dass auch andere Paketdienstleister einen solchen Service anbieten.

Wie das läuft, wenn man das AMAZON Lager beliefert, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich hoffe dies hilft dir ein wenig weiter.

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Seller_SVC8U5iDC7vfi
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Also, SellerDummy, Dein Thema finde ich völlig ok. Aber Du geizt aber auch nicht gerade mit offenen Beschimpfungen (“zeichenzählenden und pöbelnden Schlaumeier”). Nicht gerade ein gutes Vorbild für klax.

Zur Sache: Ich habe schon öfters einen orangefarbenen Aufkleber auf den Paketen gesehen mit der Aufschrift “Nicht an Minderjährige ausliefern !”. Das ist natürlich juristisch nicht relevant, sollte doch aber die fahrlässige Übergabe an den 14-Jährigen eher ausbremsen. Für 2 Cent hat man dann zusätzlich gezeigt, dass man alles getan hat, um Ü18-Ware zu versenden.

So ein Aufkleber erinnert Zusteller und Empfänger unübersehbar im genau kritischen Moment der Übergabe an korrektes Verhalten. Ich gehe mal davon aus, das Pakete mit Altersprüfung nicht im Rahmen eines Ablagevertrages deponiert werden dürfen.

Ergänzung: In dem von MrRight beschriebenen Szenario erinnert der Aufkleber die Oma praktischerweise, dass ihr Enkel noch den Zuschuss zum 18. erwartet, um endlich den Führerschein machen zu können. Soll heißen: Auch die Oma wird nochmal erinnert, dass man das Paket erst mal dem Papa des Sohnes zur ‘Alterssichtprüfung’ übergibt.

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Seller_SVC8U5iDC7vfi
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz

Also, SellerDummy, Dein Thema finde ich völlig ok. Aber Du geizt aber auch nicht gerade mit offenen Beschimpfungen (“zeichenzählenden und pöbelnden Schlaumeier”). Nicht gerade ein gutes Vorbild für klax.

Zur Sache: Ich habe schon öfters einen orangefarbenen Aufkleber auf den Paketen gesehen mit der Aufschrift “Nicht an Minderjährige ausliefern !”. Das ist natürlich juristisch nicht relevant, sollte doch aber die fahrlässige Übergabe an den 14-Jährigen eher ausbremsen. Für 2 Cent hat man dann zusätzlich gezeigt, dass man alles getan hat, um Ü18-Ware zu versenden.

So ein Aufkleber erinnert Zusteller und Empfänger unübersehbar im genau kritischen Moment der Übergabe an korrektes Verhalten. Ich gehe mal davon aus, das Pakete mit Altersprüfung nicht im Rahmen eines Ablagevertrages deponiert werden dürfen.

Ergänzung: In dem von MrRight beschriebenen Szenario erinnert der Aufkleber die Oma praktischerweise, dass ihr Enkel noch den Zuschuss zum 18. erwartet, um endlich den Führerschein machen zu können. Soll heißen: Auch die Oma wird nochmal erinnert, dass man das Paket erst mal dem Papa des Sohnes zur ‘Alterssichtprüfung’ übergibt.

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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz
Hilfreichste Antwort

Um noch etwas Substanz hinzuzufügen [1] :

Es geht um § 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz und die Frage, ob das Internet ein “öffentlicher Raum” ist. Dies ist relevant, da die Abgaberegelung sich auf diesen (“Öffentlichkeit”) bezieht:

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
    2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

Seit 2007 galt die Rechtsprechung des LG Koblenz, das hier eine Öffentlichkeit verneinte, seit 2019 gibt es ein gegensätzliches Urteil des LG Bochum. Da es noch keinen BGH Spruch gibt, ist die Lage derzeit unklar- die Tendenz geht aber möglicherweise in Richtung des LG Bochum.

Möchte man sich danach richten, so reicht eine Altersverifikation auf Kauf / Bestellebene nicht, sondern nur eine auf Versandebene, wobei die Identität mit Alter des Empfängers geprüft werden muss.

Dies ist also derzeit noch nicht eindeutig normiert, aber wird empfohlen.

Übersicht von IT-Recht Kanzlei

Urteil LG Bochum

[1] die von den notorischen Ignorantenteilnehmern gerne ignoriert werden möchte

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Seller_97G7lSr6XsHSz
In Antwort auf: Post von: Seller_97G7lSr6XsHSz
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Um noch etwas Substanz hinzuzufügen [1] :

Es geht um § 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz und die Frage, ob das Internet ein “öffentlicher Raum” ist. Dies ist relevant, da die Abgaberegelung sich auf diesen (“Öffentlichkeit”) bezieht:

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
    2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

Seit 2007 galt die Rechtsprechung des LG Koblenz, das hier eine Öffentlichkeit verneinte, seit 2019 gibt es ein gegensätzliches Urteil des LG Bochum. Da es noch keinen BGH Spruch gibt, ist die Lage derzeit unklar- die Tendenz geht aber möglicherweise in Richtung des LG Bochum.

Möchte man sich danach richten, so reicht eine Altersverifikation auf Kauf / Bestellebene nicht, sondern nur eine auf Versandebene, wobei die Identität mit Alter des Empfängers geprüft werden muss.

Dies ist also derzeit noch nicht eindeutig normiert, aber wird empfohlen.

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Urteil LG Bochum

[1] die von den notorischen Ignorantenteilnehmern gerne ignoriert werden möchte

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