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Seller_toVMwVYuds37Y

Amazon Verkäufergebühr buchen

Hallöchen,

ich habe da ein kleines Fragezeichen über meinem Kopf. Ich erstelle gerade die nach der IST-Besteuerung. Darf also direkt die gebuchten Umsätze des Bankkontos verwenden.

Meine Umsatzsteuervoranmeldung muss ich derzeit jedes Quartal abgeben. Nun habe ich für den Monat März ja die Verkäufergebühr für das Sellercentral bezahlt.

Die Rechnung hierzu erhalte ich ( auf Nachfrage bei Amazon ) ja immer erst im Folgemonat zum 15.

Nun habe ich quasi eine Betriebsausgabe ohne Beleg, kann somit den Geldausgang noch gar nicht buchen.

Daher meine Frage:

Wie macht ihr das? Ich würde den Geldausgang dann logischerweise im April verbuchen, sobald mir die Rechnung und somit der Beleg hierzu vorliegt. Wird dies dann im 2. Quartal mit berücksichtigt? Nicht, dass es mir verloren geht.

Ich muss die Voranmeldung ja bis zum 10. spätestens abgegeben haben.

Darf ich es dann überhaupt noch mit reinnehmen?

Aktuell arbeite ich mit der Buchhaltungssoftware " Sevdesk ".

Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich wünsche erholsame Ostertage und bleibt gesund !

Freundliche Grüße

Rene

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Tags:Bankverbindung, Registrierung, Steuern
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Seller_toVMwVYuds37Y

Amazon Verkäufergebühr buchen

Hallöchen,

ich habe da ein kleines Fragezeichen über meinem Kopf. Ich erstelle gerade die nach der IST-Besteuerung. Darf also direkt die gebuchten Umsätze des Bankkontos verwenden.

Meine Umsatzsteuervoranmeldung muss ich derzeit jedes Quartal abgeben. Nun habe ich für den Monat März ja die Verkäufergebühr für das Sellercentral bezahlt.

Die Rechnung hierzu erhalte ich ( auf Nachfrage bei Amazon ) ja immer erst im Folgemonat zum 15.

Nun habe ich quasi eine Betriebsausgabe ohne Beleg, kann somit den Geldausgang noch gar nicht buchen.

Daher meine Frage:

Wie macht ihr das? Ich würde den Geldausgang dann logischerweise im April verbuchen, sobald mir die Rechnung und somit der Beleg hierzu vorliegt. Wird dies dann im 2. Quartal mit berücksichtigt? Nicht, dass es mir verloren geht.

Ich muss die Voranmeldung ja bis zum 10. spätestens abgegeben haben.

Darf ich es dann überhaupt noch mit reinnehmen?

Aktuell arbeite ich mit der Buchhaltungssoftware " Sevdesk ".

Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich wünsche erholsame Ostertage und bleibt gesund !

Freundliche Grüße

Rene

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_toVMwVYuds37Y
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Zu dem Artikel " Steuerrecht – Amazon-Erlöse richtig buchen – So geht’s":

Das ist ja kein Steuerberater sondern ein Strafrechtler, also Anwalt und hier gilt, was Felix Krull schon sagte: Er ist Anwalt und auch sonst von mässigem Verstand. Denn er macht’s einfach nicht richtig und das gleich in mehrfacher Hinsicht:

  • In der Buchhaltung dürfen Einnahmen und damit verbundene Kosten nicht vermischt werden sondern sind getrennt auszuweisen. Siehe Verrechnungsverbot im § 246 HGB. Die im Artikel vorgeschlagene Trennung des Umsatzes in Zahlung von Amazon und Kosten Amazon ist also nicht zulässig.
  • Die Kontenbewegungen auf dem Amazon-Konto sind unzulässigerweise verkürzt worden.
  • Die Gebühren Amazon sind als Einnahme verbucht worden und lassen dadurch keine Überwachung der Lieferschwelle zu bzw. können diese verdecken.

Wir nehmen mal eine Beispielrechnung, bei der der Kunde eine Expresslieferung haben wollte:

BezeichnungnettoUStbrutto
Knoblauchpresse9,661,8411,50
Versandkosten3,350,643,99
Summe13,012,4815,49

Damit hast Du, nehmen wir mal an, Du hast den SKR-04 genutzt:

BezeichnungBetragKonto
Umsatzerlöse13,01 H4400
Umsatzsteuer2,48 H3806
Forderungen15,49 S1200

Üblicherweise wird das durch ein Buchhaltungsprogramm automatisch auf diese beiden Konten aufgeteilt. Die Besonderheit hierbei ist, dass der Kunde Versandkosten auf der Rechnung hat, die nicht direkt von Amazon abgezogen wurden, was typischerweise bei einer Expressbestellung passiert.

Deine Forderungen gegenüber dem Kunden sind also 15,49 Euro und der Kunde ist so lieb und bewirft Dich mit Geld. Es besteht Grund zur Freude, aber bitte nicht direkt den teuren Sekt kaufen !! Weil Amazon noch einige kleine Beträge abzieht, sieht das auf Deinem Amazon-Konto wie folgt aus:

BezeichnungBetrag
Verkaufsgebühren (15% aus 11,50)1,73
Versandgebühren 12,90
Versandgebühren 23,35
Gutschrift7,51

Von den 7,51 Euro auf Deinem Amazon-Konto zahlst Du noch die 2,48 Euro Umsatzsteuer und damit bleiben Dir 5,03 Euro.

Du hast jetzt zwei Sachen gelernt: Anwälten kann man nicht trauen (wusste schon Felix Krull) und Buchhaltung ist kein Hexenwerk.

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Seller_vnrMJ7b3nUMEW
In Antwort auf: Post von: Seller_toVMwVYuds37Y

DAUERFRISTVERLÄNGERUNG!!!

Ist das Zauberwort und Dein Problem löst sich in Luft auf…

Alles andere ist auf Dauer nervig und bedeutet unnötige Arbeit.

20
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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_toVMwVYuds37Y

Du Glückspilz - ich habe eine ganze Fragezeichenfamilie. :grin:

Ring-Tsching, ähhhh, ich meinte: Haaalt-Stop !!

Die Steuerbehörden gehen davon aus, dass Dein Amazon-Konto ebenfalls wie ein Bankkonto zu behandeln ist, denn Du kannst über das Geld verfügen, sobald es auf’m Amazon-Konto ist. Wie und wann Du es auf ein anderes Konto überträgst, spielt dabei keine Rolle.

ALSO: Deine Einnahmen sind die Kundenzahlungen auf dem Amazon-Konto. Und Achtung: Es gilt das, was der Kunde zahlt und nicht das, was nach Abzug der Amazon-Gebühren übrig bleibt.

Verkaufsgebühren werden Dir von Amazon-Luxemburg in Rechnung gestellt und hier gilt § 13b UStG. Du musst diese Leistungen hier versteuern und kannst direkt den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder abziehen.

Hier gilt die Ausnahme, dass man die betragsgleiche Vorsteuer direkt mit der Umsatzsteuer zurückfordern kann, auch wenn noch keine Rechnung vorliegt.

Also: Verkaufsgebühren addieren und dann als 13b-Umsatzsteuer und in gleichem Betrag als 13b-Vorsteuer eintragen.

Frohe Ostern.

20
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Seller_S1fySU7417uxv
In Antwort auf: Post von: Seller_toVMwVYuds37Y

Wir nutzen seit geraumer Zeit Buchhaltungsbutler. Für knapp 50 Euro im Monat bucht der nach Api Anbindung alles automatisch von Amazon (ebay - Bankkonto usw.). Hier haben wir ohne viel Mühe alle Einzelbuchungen, Banktransfers und Rücklagen auf den Amazonkonten die später zur Auszahlung kommen. Ebenso werden die Verkaufsprovsionen automatisch gebucht (auch von Paypal). Eine echte Erleichterung … Einrichtung ist nicht schwer, dauerte knapp 1 Std. und mit direkt Leitung an Elster ist auch das einhalten der Fristen kein Problem bisher.

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Seller_toVMwVYuds37Y
In Antwort auf: Post von: Seller_toVMwVYuds37Y

So, jetzt habe ich nochmal etwas Zeit gefunden zu schreiben.

Also, wenn ich den o.g. Link von dem Steuerberater ( Stand 2017 ) vergleiche und einen Beitrag von Amazon selbst ( https://sellercentral.amazon.de/forums/t/amazon-verkaeufe-buchen-anleitung/173544 ) dann habe ich hier widersprüchliche Aussagen.

Laut dem SB buche ich zunächst nur die Einnahmen, die mir Amazon ausgezahlt hat und dann die Gebühren als Einnahmen und zeitgleich als Ausgaben.

Rein vom Logischen her würde ich etwas anders vorgehen, denn wenn ich Rechnungen an Kunden sende, buche ich diese ja zunächst vollständig ein mit voller Umsatzsteuer.

Also, wie folgt:

  1. Import von allen Rechnungen an den Kunden

  2. Diese verbuche vollständig auf ein extra angelegtes Offline-Bankkonto, welches alle Amazon-Umsätze und Bewegungen spiegeln soll ( Hierzu habe ich mir ein Buchungskonto namens " Umsatzerlöse " mit 4400 angelegt.

Somit habe ich auf dem gespiegelten Amazon Konto den genauen Geldbetrag abgebildet.

  1. Nun geht es an das Buchen der Amazon Gebühren. Da würde ich ein weiteres Buchungskonto für anlegen. Ich lade also entsprechende Belege hoch und buche die Ausgaben vom Amazon Konto runter.

Hierzu zählen alle Gebühren, wie Amazon Gebühren, Versandkosten, PPC etc.

Am Ende sollte nur noch der Auszahlungsbetrag von Amazon auf mein Geschäftskonto übrig bleiben.

  1. Den Betrag buche ich dann noch eben vom Amazon Konto auf mein Geschäftskonto um.

Jetzt bleibt die Frage, ob das dann so korrekt ist. Habe da noch etwas Bedenken wegen der Steuer bei den Ausgaben.

@antigrav - Kannst du hier mal drüberschauen? Nicht das mir wieder ein kleiner Denkfehler hineingeraten ist :hugs:

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Seller_toVMwVYuds37Y

Amazon Verkäufergebühr buchen

Hallöchen,

ich habe da ein kleines Fragezeichen über meinem Kopf. Ich erstelle gerade die nach der IST-Besteuerung. Darf also direkt die gebuchten Umsätze des Bankkontos verwenden.

Meine Umsatzsteuervoranmeldung muss ich derzeit jedes Quartal abgeben. Nun habe ich für den Monat März ja die Verkäufergebühr für das Sellercentral bezahlt.

Die Rechnung hierzu erhalte ich ( auf Nachfrage bei Amazon ) ja immer erst im Folgemonat zum 15.

Nun habe ich quasi eine Betriebsausgabe ohne Beleg, kann somit den Geldausgang noch gar nicht buchen.

Daher meine Frage:

Wie macht ihr das? Ich würde den Geldausgang dann logischerweise im April verbuchen, sobald mir die Rechnung und somit der Beleg hierzu vorliegt. Wird dies dann im 2. Quartal mit berücksichtigt? Nicht, dass es mir verloren geht.

Ich muss die Voranmeldung ja bis zum 10. spätestens abgegeben haben.

Darf ich es dann überhaupt noch mit reinnehmen?

Aktuell arbeite ich mit der Buchhaltungssoftware " Sevdesk ".

Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich wünsche erholsame Ostertage und bleibt gesund !

Freundliche Grüße

Rene

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Hallöchen,

ich habe da ein kleines Fragezeichen über meinem Kopf. Ich erstelle gerade die nach der IST-Besteuerung. Darf also direkt die gebuchten Umsätze des Bankkontos verwenden.

Meine Umsatzsteuervoranmeldung muss ich derzeit jedes Quartal abgeben. Nun habe ich für den Monat März ja die Verkäufergebühr für das Sellercentral bezahlt.

Die Rechnung hierzu erhalte ich ( auf Nachfrage bei Amazon ) ja immer erst im Folgemonat zum 15.

Nun habe ich quasi eine Betriebsausgabe ohne Beleg, kann somit den Geldausgang noch gar nicht buchen.

Daher meine Frage:

Wie macht ihr das? Ich würde den Geldausgang dann logischerweise im April verbuchen, sobald mir die Rechnung und somit der Beleg hierzu vorliegt. Wird dies dann im 2. Quartal mit berücksichtigt? Nicht, dass es mir verloren geht.

Ich muss die Voranmeldung ja bis zum 10. spätestens abgegeben haben.

Darf ich es dann überhaupt noch mit reinnehmen?

Aktuell arbeite ich mit der Buchhaltungssoftware " Sevdesk ".

Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich wünsche erholsame Ostertage und bleibt gesund !

Freundliche Grüße

Rene

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Hallöchen,

ich habe da ein kleines Fragezeichen über meinem Kopf. Ich erstelle gerade die nach der IST-Besteuerung. Darf also direkt die gebuchten Umsätze des Bankkontos verwenden.

Meine Umsatzsteuervoranmeldung muss ich derzeit jedes Quartal abgeben. Nun habe ich für den Monat März ja die Verkäufergebühr für das Sellercentral bezahlt.

Die Rechnung hierzu erhalte ich ( auf Nachfrage bei Amazon ) ja immer erst im Folgemonat zum 15.

Nun habe ich quasi eine Betriebsausgabe ohne Beleg, kann somit den Geldausgang noch gar nicht buchen.

Daher meine Frage:

Wie macht ihr das? Ich würde den Geldausgang dann logischerweise im April verbuchen, sobald mir die Rechnung und somit der Beleg hierzu vorliegt. Wird dies dann im 2. Quartal mit berücksichtigt? Nicht, dass es mir verloren geht.

Ich muss die Voranmeldung ja bis zum 10. spätestens abgegeben haben.

Darf ich es dann überhaupt noch mit reinnehmen?

Aktuell arbeite ich mit der Buchhaltungssoftware " Sevdesk ".

Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich wünsche erholsame Ostertage und bleibt gesund !

Freundliche Grüße

Rene

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
In Antwort auf: Post von: Seller_toVMwVYuds37Y
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Zu dem Artikel " Steuerrecht – Amazon-Erlöse richtig buchen – So geht’s":

Das ist ja kein Steuerberater sondern ein Strafrechtler, also Anwalt und hier gilt, was Felix Krull schon sagte: Er ist Anwalt und auch sonst von mässigem Verstand. Denn er macht’s einfach nicht richtig und das gleich in mehrfacher Hinsicht:

  • In der Buchhaltung dürfen Einnahmen und damit verbundene Kosten nicht vermischt werden sondern sind getrennt auszuweisen. Siehe Verrechnungsverbot im § 246 HGB. Die im Artikel vorgeschlagene Trennung des Umsatzes in Zahlung von Amazon und Kosten Amazon ist also nicht zulässig.
  • Die Kontenbewegungen auf dem Amazon-Konto sind unzulässigerweise verkürzt worden.
  • Die Gebühren Amazon sind als Einnahme verbucht worden und lassen dadurch keine Überwachung der Lieferschwelle zu bzw. können diese verdecken.

Wir nehmen mal eine Beispielrechnung, bei der der Kunde eine Expresslieferung haben wollte:

BezeichnungnettoUStbrutto
Knoblauchpresse9,661,8411,50
Versandkosten3,350,643,99
Summe13,012,4815,49

Damit hast Du, nehmen wir mal an, Du hast den SKR-04 genutzt:

BezeichnungBetragKonto
Umsatzerlöse13,01 H4400
Umsatzsteuer2,48 H3806
Forderungen15,49 S1200

Üblicherweise wird das durch ein Buchhaltungsprogramm automatisch auf diese beiden Konten aufgeteilt. Die Besonderheit hierbei ist, dass der Kunde Versandkosten auf der Rechnung hat, die nicht direkt von Amazon abgezogen wurden, was typischerweise bei einer Expressbestellung passiert.

Deine Forderungen gegenüber dem Kunden sind also 15,49 Euro und der Kunde ist so lieb und bewirft Dich mit Geld. Es besteht Grund zur Freude, aber bitte nicht direkt den teuren Sekt kaufen !! Weil Amazon noch einige kleine Beträge abzieht, sieht das auf Deinem Amazon-Konto wie folgt aus:

BezeichnungBetrag
Verkaufsgebühren (15% aus 11,50)1,73
Versandgebühren 12,90
Versandgebühren 23,35
Gutschrift7,51

Von den 7,51 Euro auf Deinem Amazon-Konto zahlst Du noch die 2,48 Euro Umsatzsteuer und damit bleiben Dir 5,03 Euro.

Du hast jetzt zwei Sachen gelernt: Anwälten kann man nicht trauen (wusste schon Felix Krull) und Buchhaltung ist kein Hexenwerk.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Zu dem Artikel " Steuerrecht – Amazon-Erlöse richtig buchen – So geht’s":

Das ist ja kein Steuerberater sondern ein Strafrechtler, also Anwalt und hier gilt, was Felix Krull schon sagte: Er ist Anwalt und auch sonst von mässigem Verstand. Denn er macht’s einfach nicht richtig und das gleich in mehrfacher Hinsicht:

  • In der Buchhaltung dürfen Einnahmen und damit verbundene Kosten nicht vermischt werden sondern sind getrennt auszuweisen. Siehe Verrechnungsverbot im § 246 HGB. Die im Artikel vorgeschlagene Trennung des Umsatzes in Zahlung von Amazon und Kosten Amazon ist also nicht zulässig.
  • Die Kontenbewegungen auf dem Amazon-Konto sind unzulässigerweise verkürzt worden.
  • Die Gebühren Amazon sind als Einnahme verbucht worden und lassen dadurch keine Überwachung der Lieferschwelle zu bzw. können diese verdecken.

Wir nehmen mal eine Beispielrechnung, bei der der Kunde eine Expresslieferung haben wollte:

BezeichnungnettoUStbrutto
Knoblauchpresse9,661,8411,50
Versandkosten3,350,643,99
Summe13,012,4815,49

Damit hast Du, nehmen wir mal an, Du hast den SKR-04 genutzt:

BezeichnungBetragKonto
Umsatzerlöse13,01 H4400
Umsatzsteuer2,48 H3806
Forderungen15,49 S1200

Üblicherweise wird das durch ein Buchhaltungsprogramm automatisch auf diese beiden Konten aufgeteilt. Die Besonderheit hierbei ist, dass der Kunde Versandkosten auf der Rechnung hat, die nicht direkt von Amazon abgezogen wurden, was typischerweise bei einer Expressbestellung passiert.

Deine Forderungen gegenüber dem Kunden sind also 15,49 Euro und der Kunde ist so lieb und bewirft Dich mit Geld. Es besteht Grund zur Freude, aber bitte nicht direkt den teuren Sekt kaufen !! Weil Amazon noch einige kleine Beträge abzieht, sieht das auf Deinem Amazon-Konto wie folgt aus:

BezeichnungBetrag
Verkaufsgebühren (15% aus 11,50)1,73
Versandgebühren 12,90
Versandgebühren 23,35
Gutschrift7,51

Von den 7,51 Euro auf Deinem Amazon-Konto zahlst Du noch die 2,48 Euro Umsatzsteuer und damit bleiben Dir 5,03 Euro.

Du hast jetzt zwei Sachen gelernt: Anwälten kann man nicht trauen (wusste schon Felix Krull) und Buchhaltung ist kein Hexenwerk.

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Zu dem Artikel " Steuerrecht – Amazon-Erlöse richtig buchen – So geht’s":

Das ist ja kein Steuerberater sondern ein Strafrechtler, also Anwalt und hier gilt, was Felix Krull schon sagte: Er ist Anwalt und auch sonst von mässigem Verstand. Denn er macht’s einfach nicht richtig und das gleich in mehrfacher Hinsicht:

  • In der Buchhaltung dürfen Einnahmen und damit verbundene Kosten nicht vermischt werden sondern sind getrennt auszuweisen. Siehe Verrechnungsverbot im § 246 HGB. Die im Artikel vorgeschlagene Trennung des Umsatzes in Zahlung von Amazon und Kosten Amazon ist also nicht zulässig.
  • Die Kontenbewegungen auf dem Amazon-Konto sind unzulässigerweise verkürzt worden.
  • Die Gebühren Amazon sind als Einnahme verbucht worden und lassen dadurch keine Überwachung der Lieferschwelle zu bzw. können diese verdecken.

Wir nehmen mal eine Beispielrechnung, bei der der Kunde eine Expresslieferung haben wollte:

BezeichnungnettoUStbrutto
Knoblauchpresse9,661,8411,50
Versandkosten3,350,643,99
Summe13,012,4815,49

Damit hast Du, nehmen wir mal an, Du hast den SKR-04 genutzt:

BezeichnungBetragKonto
Umsatzerlöse13,01 H4400
Umsatzsteuer2,48 H3806
Forderungen15,49 S1200

Üblicherweise wird das durch ein Buchhaltungsprogramm automatisch auf diese beiden Konten aufgeteilt. Die Besonderheit hierbei ist, dass der Kunde Versandkosten auf der Rechnung hat, die nicht direkt von Amazon abgezogen wurden, was typischerweise bei einer Expressbestellung passiert.

Deine Forderungen gegenüber dem Kunden sind also 15,49 Euro und der Kunde ist so lieb und bewirft Dich mit Geld. Es besteht Grund zur Freude, aber bitte nicht direkt den teuren Sekt kaufen !! Weil Amazon noch einige kleine Beträge abzieht, sieht das auf Deinem Amazon-Konto wie folgt aus:

BezeichnungBetrag
Verkaufsgebühren (15% aus 11,50)1,73
Versandgebühren 12,90
Versandgebühren 23,35
Gutschrift7,51

Von den 7,51 Euro auf Deinem Amazon-Konto zahlst Du noch die 2,48 Euro Umsatzsteuer und damit bleiben Dir 5,03 Euro.

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Seller_vnrMJ7b3nUMEW
In Antwort auf: Post von: Seller_toVMwVYuds37Y

DAUERFRISTVERLÄNGERUNG!!!

Ist das Zauberwort und Dein Problem löst sich in Luft auf…

Alles andere ist auf Dauer nervig und bedeutet unnötige Arbeit.

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Seller_fUC1S5MsJDWYk
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Du Glückspilz - ich habe eine ganze Fragezeichenfamilie. :grin:

Ring-Tsching, ähhhh, ich meinte: Haaalt-Stop !!

Die Steuerbehörden gehen davon aus, dass Dein Amazon-Konto ebenfalls wie ein Bankkonto zu behandeln ist, denn Du kannst über das Geld verfügen, sobald es auf’m Amazon-Konto ist. Wie und wann Du es auf ein anderes Konto überträgst, spielt dabei keine Rolle.

ALSO: Deine Einnahmen sind die Kundenzahlungen auf dem Amazon-Konto. Und Achtung: Es gilt das, was der Kunde zahlt und nicht das, was nach Abzug der Amazon-Gebühren übrig bleibt.

Verkaufsgebühren werden Dir von Amazon-Luxemburg in Rechnung gestellt und hier gilt § 13b UStG. Du musst diese Leistungen hier versteuern und kannst direkt den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder abziehen.

Hier gilt die Ausnahme, dass man die betragsgleiche Vorsteuer direkt mit der Umsatzsteuer zurückfordern kann, auch wenn noch keine Rechnung vorliegt.

Also: Verkaufsgebühren addieren und dann als 13b-Umsatzsteuer und in gleichem Betrag als 13b-Vorsteuer eintragen.

Frohe Ostern.

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Wir nutzen seit geraumer Zeit Buchhaltungsbutler. Für knapp 50 Euro im Monat bucht der nach Api Anbindung alles automatisch von Amazon (ebay - Bankkonto usw.). Hier haben wir ohne viel Mühe alle Einzelbuchungen, Banktransfers und Rücklagen auf den Amazonkonten die später zur Auszahlung kommen. Ebenso werden die Verkaufsprovsionen automatisch gebucht (auch von Paypal). Eine echte Erleichterung … Einrichtung ist nicht schwer, dauerte knapp 1 Std. und mit direkt Leitung an Elster ist auch das einhalten der Fristen kein Problem bisher.

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Seller_toVMwVYuds37Y
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So, jetzt habe ich nochmal etwas Zeit gefunden zu schreiben.

Also, wenn ich den o.g. Link von dem Steuerberater ( Stand 2017 ) vergleiche und einen Beitrag von Amazon selbst ( https://sellercentral.amazon.de/forums/t/amazon-verkaeufe-buchen-anleitung/173544 ) dann habe ich hier widersprüchliche Aussagen.

Laut dem SB buche ich zunächst nur die Einnahmen, die mir Amazon ausgezahlt hat und dann die Gebühren als Einnahmen und zeitgleich als Ausgaben.

Rein vom Logischen her würde ich etwas anders vorgehen, denn wenn ich Rechnungen an Kunden sende, buche ich diese ja zunächst vollständig ein mit voller Umsatzsteuer.

Also, wie folgt:

  1. Import von allen Rechnungen an den Kunden

  2. Diese verbuche vollständig auf ein extra angelegtes Offline-Bankkonto, welches alle Amazon-Umsätze und Bewegungen spiegeln soll ( Hierzu habe ich mir ein Buchungskonto namens " Umsatzerlöse " mit 4400 angelegt.

Somit habe ich auf dem gespiegelten Amazon Konto den genauen Geldbetrag abgebildet.

  1. Nun geht es an das Buchen der Amazon Gebühren. Da würde ich ein weiteres Buchungskonto für anlegen. Ich lade also entsprechende Belege hoch und buche die Ausgaben vom Amazon Konto runter.

Hierzu zählen alle Gebühren, wie Amazon Gebühren, Versandkosten, PPC etc.

Am Ende sollte nur noch der Auszahlungsbetrag von Amazon auf mein Geschäftskonto übrig bleiben.

  1. Den Betrag buche ich dann noch eben vom Amazon Konto auf mein Geschäftskonto um.

Jetzt bleibt die Frage, ob das dann so korrekt ist. Habe da noch etwas Bedenken wegen der Steuer bei den Ausgaben.

@antigrav - Kannst du hier mal drüberschauen? Nicht das mir wieder ein kleiner Denkfehler hineingeraten ist :hugs:

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Ist das Zauberwort und Dein Problem löst sich in Luft auf…

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Du Glückspilz - ich habe eine ganze Fragezeichenfamilie. :grin:

Ring-Tsching, ähhhh, ich meinte: Haaalt-Stop !!

Die Steuerbehörden gehen davon aus, dass Dein Amazon-Konto ebenfalls wie ein Bankkonto zu behandeln ist, denn Du kannst über das Geld verfügen, sobald es auf’m Amazon-Konto ist. Wie und wann Du es auf ein anderes Konto überträgst, spielt dabei keine Rolle.

ALSO: Deine Einnahmen sind die Kundenzahlungen auf dem Amazon-Konto. Und Achtung: Es gilt das, was der Kunde zahlt und nicht das, was nach Abzug der Amazon-Gebühren übrig bleibt.

Verkaufsgebühren werden Dir von Amazon-Luxemburg in Rechnung gestellt und hier gilt § 13b UStG. Du musst diese Leistungen hier versteuern und kannst direkt den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder abziehen.

Hier gilt die Ausnahme, dass man die betragsgleiche Vorsteuer direkt mit der Umsatzsteuer zurückfordern kann, auch wenn noch keine Rechnung vorliegt.

Also: Verkaufsgebühren addieren und dann als 13b-Umsatzsteuer und in gleichem Betrag als 13b-Vorsteuer eintragen.

Frohe Ostern.

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Du Glückspilz - ich habe eine ganze Fragezeichenfamilie. :grin:

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Die Steuerbehörden gehen davon aus, dass Dein Amazon-Konto ebenfalls wie ein Bankkonto zu behandeln ist, denn Du kannst über das Geld verfügen, sobald es auf’m Amazon-Konto ist. Wie und wann Du es auf ein anderes Konto überträgst, spielt dabei keine Rolle.

ALSO: Deine Einnahmen sind die Kundenzahlungen auf dem Amazon-Konto. Und Achtung: Es gilt das, was der Kunde zahlt und nicht das, was nach Abzug der Amazon-Gebühren übrig bleibt.

Verkaufsgebühren werden Dir von Amazon-Luxemburg in Rechnung gestellt und hier gilt § 13b UStG. Du musst diese Leistungen hier versteuern und kannst direkt den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder abziehen.

Hier gilt die Ausnahme, dass man die betragsgleiche Vorsteuer direkt mit der Umsatzsteuer zurückfordern kann, auch wenn noch keine Rechnung vorliegt.

Also: Verkaufsgebühren addieren und dann als 13b-Umsatzsteuer und in gleichem Betrag als 13b-Vorsteuer eintragen.

Frohe Ostern.

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Wir nutzen seit geraumer Zeit Buchhaltungsbutler. Für knapp 50 Euro im Monat bucht der nach Api Anbindung alles automatisch von Amazon (ebay - Bankkonto usw.). Hier haben wir ohne viel Mühe alle Einzelbuchungen, Banktransfers und Rücklagen auf den Amazonkonten die später zur Auszahlung kommen. Ebenso werden die Verkaufsprovsionen automatisch gebucht (auch von Paypal). Eine echte Erleichterung … Einrichtung ist nicht schwer, dauerte knapp 1 Std. und mit direkt Leitung an Elster ist auch das einhalten der Fristen kein Problem bisher.

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Wir nutzen seit geraumer Zeit Buchhaltungsbutler. Für knapp 50 Euro im Monat bucht der nach Api Anbindung alles automatisch von Amazon (ebay - Bankkonto usw.). Hier haben wir ohne viel Mühe alle Einzelbuchungen, Banktransfers und Rücklagen auf den Amazonkonten die später zur Auszahlung kommen. Ebenso werden die Verkaufsprovsionen automatisch gebucht (auch von Paypal). Eine echte Erleichterung … Einrichtung ist nicht schwer, dauerte knapp 1 Std. und mit direkt Leitung an Elster ist auch das einhalten der Fristen kein Problem bisher.

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So, jetzt habe ich nochmal etwas Zeit gefunden zu schreiben.

Also, wenn ich den o.g. Link von dem Steuerberater ( Stand 2017 ) vergleiche und einen Beitrag von Amazon selbst ( https://sellercentral.amazon.de/forums/t/amazon-verkaeufe-buchen-anleitung/173544 ) dann habe ich hier widersprüchliche Aussagen.

Laut dem SB buche ich zunächst nur die Einnahmen, die mir Amazon ausgezahlt hat und dann die Gebühren als Einnahmen und zeitgleich als Ausgaben.

Rein vom Logischen her würde ich etwas anders vorgehen, denn wenn ich Rechnungen an Kunden sende, buche ich diese ja zunächst vollständig ein mit voller Umsatzsteuer.

Also, wie folgt:

  1. Import von allen Rechnungen an den Kunden

  2. Diese verbuche vollständig auf ein extra angelegtes Offline-Bankkonto, welches alle Amazon-Umsätze und Bewegungen spiegeln soll ( Hierzu habe ich mir ein Buchungskonto namens " Umsatzerlöse " mit 4400 angelegt.

Somit habe ich auf dem gespiegelten Amazon Konto den genauen Geldbetrag abgebildet.

  1. Nun geht es an das Buchen der Amazon Gebühren. Da würde ich ein weiteres Buchungskonto für anlegen. Ich lade also entsprechende Belege hoch und buche die Ausgaben vom Amazon Konto runter.

Hierzu zählen alle Gebühren, wie Amazon Gebühren, Versandkosten, PPC etc.

Am Ende sollte nur noch der Auszahlungsbetrag von Amazon auf mein Geschäftskonto übrig bleiben.

  1. Den Betrag buche ich dann noch eben vom Amazon Konto auf mein Geschäftskonto um.

Jetzt bleibt die Frage, ob das dann so korrekt ist. Habe da noch etwas Bedenken wegen der Steuer bei den Ausgaben.

@antigrav - Kannst du hier mal drüberschauen? Nicht das mir wieder ein kleiner Denkfehler hineingeraten ist :hugs:

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So, jetzt habe ich nochmal etwas Zeit gefunden zu schreiben.

Also, wenn ich den o.g. Link von dem Steuerberater ( Stand 2017 ) vergleiche und einen Beitrag von Amazon selbst ( https://sellercentral.amazon.de/forums/t/amazon-verkaeufe-buchen-anleitung/173544 ) dann habe ich hier widersprüchliche Aussagen.

Laut dem SB buche ich zunächst nur die Einnahmen, die mir Amazon ausgezahlt hat und dann die Gebühren als Einnahmen und zeitgleich als Ausgaben.

Rein vom Logischen her würde ich etwas anders vorgehen, denn wenn ich Rechnungen an Kunden sende, buche ich diese ja zunächst vollständig ein mit voller Umsatzsteuer.

Also, wie folgt:

  1. Import von allen Rechnungen an den Kunden

  2. Diese verbuche vollständig auf ein extra angelegtes Offline-Bankkonto, welches alle Amazon-Umsätze und Bewegungen spiegeln soll ( Hierzu habe ich mir ein Buchungskonto namens " Umsatzerlöse " mit 4400 angelegt.

Somit habe ich auf dem gespiegelten Amazon Konto den genauen Geldbetrag abgebildet.

  1. Nun geht es an das Buchen der Amazon Gebühren. Da würde ich ein weiteres Buchungskonto für anlegen. Ich lade also entsprechende Belege hoch und buche die Ausgaben vom Amazon Konto runter.

Hierzu zählen alle Gebühren, wie Amazon Gebühren, Versandkosten, PPC etc.

Am Ende sollte nur noch der Auszahlungsbetrag von Amazon auf mein Geschäftskonto übrig bleiben.

  1. Den Betrag buche ich dann noch eben vom Amazon Konto auf mein Geschäftskonto um.

Jetzt bleibt die Frage, ob das dann so korrekt ist. Habe da noch etwas Bedenken wegen der Steuer bei den Ausgaben.

@antigrav - Kannst du hier mal drüberschauen? Nicht das mir wieder ein kleiner Denkfehler hineingeraten ist :hugs:

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