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Seller_J6gqUJdOT7WLM

Differenzbesteuerung bei RG Stellung über Amazon

Moin an alle.
Ich habe gesucht und nichts befriedigendes gefunden. Folgender Sachverhalt.
Wir sind kein Kleinunternehmer, daher Steuerpflichtig. Als Steuersatz haben wir wie alle :wink: 19% hinterlegt.
Wir lassen unsere Rechnung über Amazon automatisch erstellen.
Neuerdings haben wir aber immer mehr Produkte mit Differenzbesteuerung im Portfolio.

Nach unserer Recherche geht das mit automatischer Rechnungsstellung über Amazon nicht, liege ich da richtig?
Was für Lösung hättet Ihr da?

Danke für eine fundierte Hilfe, Andreas

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Tags:Steuern
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Seller_J6gqUJdOT7WLM

Differenzbesteuerung bei RG Stellung über Amazon

Moin an alle.
Ich habe gesucht und nichts befriedigendes gefunden. Folgender Sachverhalt.
Wir sind kein Kleinunternehmer, daher Steuerpflichtig. Als Steuersatz haben wir wie alle :wink: 19% hinterlegt.
Wir lassen unsere Rechnung über Amazon automatisch erstellen.
Neuerdings haben wir aber immer mehr Produkte mit Differenzbesteuerung im Portfolio.

Nach unserer Recherche geht das mit automatischer Rechnungsstellung über Amazon nicht, liege ich da richtig?
Was für Lösung hättet Ihr da?

Danke für eine fundierte Hilfe, Andreas

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_J6gqUJdOT7WLM
Hilfreichste Antwort

Genau dies war (und wird immer noch so sein) der Fall. Welcher Käufer schaut sich die AGB des Verkäufers an, wenn bei Amazon steht “inkl. MWST.”. Sich mit einem solchen Käufer rumzuschlagen, empfand ich als sehr anstrengend. Ich habe dann die USt. meistens erstattet, weil es nicht oft vorkam.

MMn ist Kleinunternehmertum und Differenzbesteuerung eher etwas für andere Plattformen.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_J6gqUJdOT7WLM

Ja.

Externe Lösung (Easybill, Billbee o.ä.).
Da kommen bestimmt noch einige Empfehlungen, z.B. von @Amy

Ich selbst habe auch früher differenzbesteuert. Eine Rechnung habe ich nur auf Anforderung des Kunden gesendet - und später dann, als ich musste, auch für jeden Businesskunden.

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Seller_J6gqUJdOT7WLM
In Antwort auf: Post von: Seller_lHM5K6tPrOGQh

Externe Lösung, ja, das bedeutet dann aber, das ich auf jeden Artikel einzeln eingehen muß, und selbst im Urlaub keinen solchen habe, da ich alles jeden Tag für die evtl. auftretenden Gewerbekunden prüfen muß, damit diese sofort Ihre Rechnung haben. Dazu scheint es mir so, als wenn Amazon das im Vorfeld nicht darstellen kann, und somit der Gewerbekunde denkt, da wären 19% MWST drin, er dann aber eine Rechnung mit Differenzbesteuerung erhält, worin der ihm zugesagte Nettobetrag nicht mehr stimmt.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_J6gqUJdOT7WLM
Hilfreichste Antwort

Genau dies war (und wird immer noch so sein) der Fall. Welcher Käufer schaut sich die AGB des Verkäufers an, wenn bei Amazon steht “inkl. MWST.”. Sich mit einem solchen Käufer rumzuschlagen, empfand ich als sehr anstrengend. Ich habe dann die USt. meistens erstattet, weil es nicht oft vorkam.

MMn ist Kleinunternehmertum und Differenzbesteuerung eher etwas für andere Plattformen.

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Seller_J6gqUJdOT7WLM
In Antwort auf: Post von: Seller_lHM5K6tPrOGQh

Danke dir, das war das, was ich befürchtet hatte, keine Lösung, außer ein 2. Konto (das wäre dann aber wohl die Endlösung :wink: )
Wenn noch wer was besserer weiss, gerne raus damit. Thanks

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_J6gqUJdOT7WLM

Ich denke schon, dass sich dies extern lösen lässt, so dass erkannt wird, welcher Besteuerungsart der verkaufte Artikel entspricht. Die Rechnungen können die Dienstleister dann automatisch zeitnah zu Amazon hochladen.
Ich sehe das Problem eher in der von dir genannten Darstellung. Wenn die Artikel nicht “neu” sind, dann kann man vielleicht noch einen fetten Hinweis in die Beschreibung packen. Bei neuen Artikeln kann man schon lange nichts mehr beschreiben.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_J6gqUJdOT7WLM

Das ist kein zulässiger Grund für Amazon, ein 2. Verkäuferkonto zu genehmigen!

Du musst die Rechnungserstellung durch Amazon abstellen und die Rechnungen durch einen Anbieter wie Amainvoice, Billbee oder Easybill erstellen und hochladen lassen.

Amazon kennt leider keine Differenzbesteuerung (Steuersatz 0% zu verwenden ist leider falsch!). Ich hinterlege bei jeder neuangelegten SKU bei der Software den Zustand der Ware und den Steuersatz hinterlegen bzw. ob Differenzbesteuerung angewendet werden soll. Danach muss ich mich um nichts mehr kümmern, weil mein Anbieter die Rechnungen anhand der übrigen Daten von Amazon die Rechnungen automatisch erstellt und hochlädt.

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Seller_J6gqUJdOT7WLM
In Antwort auf: Post von: Seller_dKGV7iFkpPRAH

Moin Amy, danke für deine Sichtweise und Erklärung.
Das löst aber das Problem nicht das unter den Impressumsangaben in den Daten bei Amazon steht, dass man eine RG mit 19% MWST erhält, daher hier bei AMAZON dünnes Eis.

Das 2. Konto :wink: war ja extra mit dem Zwinker versehen, das habe ich sicher nicht ernst gemeint. Wie sollte ich da auch zum Kleinunternehmer werden, ohne MWST.

Schönen Tag, ich werde die Differenzbesteuerung auf Amazon lieber sein lassen. Das Risiko ist zu groß, auch noch an Abmahner zu gelangen.

Grüße, Andreas

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Seller_J6gqUJdOT7WLM

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Seller_J6gqUJdOT7WLM

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Ich habe gesucht und nichts befriedigendes gefunden. Folgender Sachverhalt.
Wir sind kein Kleinunternehmer, daher Steuerpflichtig. Als Steuersatz haben wir wie alle :wink: 19% hinterlegt.
Wir lassen unsere Rechnung über Amazon automatisch erstellen.
Neuerdings haben wir aber immer mehr Produkte mit Differenzbesteuerung im Portfolio.

Nach unserer Recherche geht das mit automatischer Rechnungsstellung über Amazon nicht, liege ich da richtig?
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von Seller_J6gqUJdOT7WLM

Moin an alle.
Ich habe gesucht und nichts befriedigendes gefunden. Folgender Sachverhalt.
Wir sind kein Kleinunternehmer, daher Steuerpflichtig. Als Steuersatz haben wir wie alle :wink: 19% hinterlegt.
Wir lassen unsere Rechnung über Amazon automatisch erstellen.
Neuerdings haben wir aber immer mehr Produkte mit Differenzbesteuerung im Portfolio.

Nach unserer Recherche geht das mit automatischer Rechnungsstellung über Amazon nicht, liege ich da richtig?
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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_J6gqUJdOT7WLM
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Genau dies war (und wird immer noch so sein) der Fall. Welcher Käufer schaut sich die AGB des Verkäufers an, wenn bei Amazon steht “inkl. MWST.”. Sich mit einem solchen Käufer rumzuschlagen, empfand ich als sehr anstrengend. Ich habe dann die USt. meistens erstattet, weil es nicht oft vorkam.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Genau dies war (und wird immer noch so sein) der Fall. Welcher Käufer schaut sich die AGB des Verkäufers an, wenn bei Amazon steht “inkl. MWST.”. Sich mit einem solchen Käufer rumzuschlagen, empfand ich als sehr anstrengend. Ich habe dann die USt. meistens erstattet, weil es nicht oft vorkam.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Seller_lHM5K6tPrOGQh
In Antwort auf: Post von: Seller_J6gqUJdOT7WLM

Ja.

Externe Lösung (Easybill, Billbee o.ä.).
Da kommen bestimmt noch einige Empfehlungen, z.B. von @Amy

Ich selbst habe auch früher differenzbesteuert. Eine Rechnung habe ich nur auf Anforderung des Kunden gesendet - und später dann, als ich musste, auch für jeden Businesskunden.

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Externe Lösung, ja, das bedeutet dann aber, das ich auf jeden Artikel einzeln eingehen muß, und selbst im Urlaub keinen solchen habe, da ich alles jeden Tag für die evtl. auftretenden Gewerbekunden prüfen muß, damit diese sofort Ihre Rechnung haben. Dazu scheint es mir so, als wenn Amazon das im Vorfeld nicht darstellen kann, und somit der Gewerbekunde denkt, da wären 19% MWST drin, er dann aber eine Rechnung mit Differenzbesteuerung erhält, worin der ihm zugesagte Nettobetrag nicht mehr stimmt.

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Seller_lHM5K6tPrOGQh
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Wenn noch wer was besserer weiss, gerne raus damit. Thanks

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Ich denke schon, dass sich dies extern lösen lässt, so dass erkannt wird, welcher Besteuerungsart der verkaufte Artikel entspricht. Die Rechnungen können die Dienstleister dann automatisch zeitnah zu Amazon hochladen.
Ich sehe das Problem eher in der von dir genannten Darstellung. Wenn die Artikel nicht “neu” sind, dann kann man vielleicht noch einen fetten Hinweis in die Beschreibung packen. Bei neuen Artikeln kann man schon lange nichts mehr beschreiben.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
In Antwort auf: Post von: Seller_J6gqUJdOT7WLM

Das ist kein zulässiger Grund für Amazon, ein 2. Verkäuferkonto zu genehmigen!

Du musst die Rechnungserstellung durch Amazon abstellen und die Rechnungen durch einen Anbieter wie Amainvoice, Billbee oder Easybill erstellen und hochladen lassen.

Amazon kennt leider keine Differenzbesteuerung (Steuersatz 0% zu verwenden ist leider falsch!). Ich hinterlege bei jeder neuangelegten SKU bei der Software den Zustand der Ware und den Steuersatz hinterlegen bzw. ob Differenzbesteuerung angewendet werden soll. Danach muss ich mich um nichts mehr kümmern, weil mein Anbieter die Rechnungen anhand der übrigen Daten von Amazon die Rechnungen automatisch erstellt und hochlädt.

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Moin Amy, danke für deine Sichtweise und Erklärung.
Das löst aber das Problem nicht das unter den Impressumsangaben in den Daten bei Amazon steht, dass man eine RG mit 19% MWST erhält, daher hier bei AMAZON dünnes Eis.

Das 2. Konto :wink: war ja extra mit dem Zwinker versehen, das habe ich sicher nicht ernst gemeint. Wie sollte ich da auch zum Kleinunternehmer werden, ohne MWST.

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Externe Lösung, ja, das bedeutet dann aber, das ich auf jeden Artikel einzeln eingehen muß, und selbst im Urlaub keinen solchen habe, da ich alles jeden Tag für die evtl. auftretenden Gewerbekunden prüfen muß, damit diese sofort Ihre Rechnung haben. Dazu scheint es mir so, als wenn Amazon das im Vorfeld nicht darstellen kann, und somit der Gewerbekunde denkt, da wären 19% MWST drin, er dann aber eine Rechnung mit Differenzbesteuerung erhält, worin der ihm zugesagte Nettobetrag nicht mehr stimmt.

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Wenn noch wer was besserer weiss, gerne raus damit. Thanks

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Wenn noch wer was besserer weiss, gerne raus damit. Thanks

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Ich denke schon, dass sich dies extern lösen lässt, so dass erkannt wird, welcher Besteuerungsart der verkaufte Artikel entspricht. Die Rechnungen können die Dienstleister dann automatisch zeitnah zu Amazon hochladen.
Ich sehe das Problem eher in der von dir genannten Darstellung. Wenn die Artikel nicht “neu” sind, dann kann man vielleicht noch einen fetten Hinweis in die Beschreibung packen. Bei neuen Artikeln kann man schon lange nichts mehr beschreiben.

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Ich denke schon, dass sich dies extern lösen lässt, so dass erkannt wird, welcher Besteuerungsart der verkaufte Artikel entspricht. Die Rechnungen können die Dienstleister dann automatisch zeitnah zu Amazon hochladen.
Ich sehe das Problem eher in der von dir genannten Darstellung. Wenn die Artikel nicht “neu” sind, dann kann man vielleicht noch einen fetten Hinweis in die Beschreibung packen. Bei neuen Artikeln kann man schon lange nichts mehr beschreiben.

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Seller_dKGV7iFkpPRAH
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Das ist kein zulässiger Grund für Amazon, ein 2. Verkäuferkonto zu genehmigen!

Du musst die Rechnungserstellung durch Amazon abstellen und die Rechnungen durch einen Anbieter wie Amainvoice, Billbee oder Easybill erstellen und hochladen lassen.

Amazon kennt leider keine Differenzbesteuerung (Steuersatz 0% zu verwenden ist leider falsch!). Ich hinterlege bei jeder neuangelegten SKU bei der Software den Zustand der Ware und den Steuersatz hinterlegen bzw. ob Differenzbesteuerung angewendet werden soll. Danach muss ich mich um nichts mehr kümmern, weil mein Anbieter die Rechnungen anhand der übrigen Daten von Amazon die Rechnungen automatisch erstellt und hochlädt.

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Das ist kein zulässiger Grund für Amazon, ein 2. Verkäuferkonto zu genehmigen!

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Amazon kennt leider keine Differenzbesteuerung (Steuersatz 0% zu verwenden ist leider falsch!). Ich hinterlege bei jeder neuangelegten SKU bei der Software den Zustand der Ware und den Steuersatz hinterlegen bzw. ob Differenzbesteuerung angewendet werden soll. Danach muss ich mich um nichts mehr kümmern, weil mein Anbieter die Rechnungen anhand der übrigen Daten von Amazon die Rechnungen automatisch erstellt und hochlädt.

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Moin Amy, danke für deine Sichtweise und Erklärung.
Das löst aber das Problem nicht das unter den Impressumsangaben in den Daten bei Amazon steht, dass man eine RG mit 19% MWST erhält, daher hier bei AMAZON dünnes Eis.

Das 2. Konto :wink: war ja extra mit dem Zwinker versehen, das habe ich sicher nicht ernst gemeint. Wie sollte ich da auch zum Kleinunternehmer werden, ohne MWST.

Schönen Tag, ich werde die Differenzbesteuerung auf Amazon lieber sein lassen. Das Risiko ist zu groß, auch noch an Abmahner zu gelangen.

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Das 2. Konto :wink: war ja extra mit dem Zwinker versehen, das habe ich sicher nicht ernst gemeint. Wie sollte ich da auch zum Kleinunternehmer werden, ohne MWST.

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