Wer trägt die Versandkosten bei Internationalem Verkau?
Kurze Frage: Bei einer Rücknahme (da das Gerät nicht kompatibel sei oder mit seinen Wünschen nicht ganz übereinstimmt) hat der Kunde eine Rücksendung angefordert.
Soweit alles legitim.
Er hatte für den Versand nach Frankreich auch die Porto kosten bezahlt.
Für die Rücknahme kommt er selbst auf, soweit auch kein Problem.
Jedoch bei der Erstattung stellt sich mir die Frage, darf ich gesetzlich die Versandkosten einbehalten oder muss ich ihm diese auch erstatten?
Denn soweit ich richtig informiert bin (für Deutschland zumindest) trägt der Verkäufer die “Hinsendungskosten”.
Oder liege ich Falsch und darf auch innerhalb Deutschland den Porto bei “Widerruf” einbehalten?
Ich danke im voraus für eure Antworten.
Schönen Tag euch allen noch
Wer trägt die Versandkosten bei Internationalem Verkau?
Kurze Frage: Bei einer Rücknahme (da das Gerät nicht kompatibel sei oder mit seinen Wünschen nicht ganz übereinstimmt) hat der Kunde eine Rücksendung angefordert.
Soweit alles legitim.
Er hatte für den Versand nach Frankreich auch die Porto kosten bezahlt.
Für die Rücknahme kommt er selbst auf, soweit auch kein Problem.
Jedoch bei der Erstattung stellt sich mir die Frage, darf ich gesetzlich die Versandkosten einbehalten oder muss ich ihm diese auch erstatten?
Denn soweit ich richtig informiert bin (für Deutschland zumindest) trägt der Verkäufer die “Hinsendungskosten”.
Oder liege ich Falsch und darf auch innerhalb Deutschland den Porto bei “Widerruf” einbehalten?
Ich danke im voraus für eure Antworten.
Schönen Tag euch allen noch
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Seller_Q8CWPyI0feUOc
Bei einem Widerruf musst Du den Käufer bezüglich des Kaufpreises und der Hinsendekosten so stellen, als hätte der Verkauf nicht stattgefunden - also musst Du auch die Hinsendekosten erstatten - fertig. Wer die Rücksendekosten trägt, hat man in der WRB oder den AGB festgelegt - die kann man freiwillig als Verkäufer übernehmen - bessser darf man immer stellen, muss man aber nicht, außer in einigen Kategorien wie Klamotten, Schuhen etc.
Ausnahme: wenn der Kunden die Wahl hatte zwischen Standardversand und Express und hat Express gewählt - dann kann man die durch den Expressversand entstandenen höheren Versandkosten von der Erstattung abziehen - bis zur Höhe der Versandkosten bei Standardversand - die muss man auch dann erstatten. Auch da gibt es eine Ausnahme: wenn der Standardversand unzumutbar lange ist (dehnbarer Begriff).