GPSR-Compliance mit dem neuen Detailseitenformat
Wenn Sie Nicht-Lebensmittel in unseren Stores in der EU verkaufen, müssen Sie bis zum 13. Dezember 2024 Ihre Compliance mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) nachweisen.
Um Ihre Compliance-Anforderungen hinsichtlich der GPSR zu verwalten, haben wir auf der Produktdetailseite den Abschnitt Sicherheit und Produktressourcen hinzugefügt:
- Ihre Produktbilder sind jetzt von Bildern, Dokumenten und Informationen im Zusammenhang mit der Compliance getrennt. Hier werden Ihre Marketingbilder und Produktinformationen angezeigt.
- Sie können ganz einfach überprüfen, ob die erforderlichen Compliance-Informationen übermittelt wurden.
- Die erforderlichen Compliance-Informationen sind für Kunden leicht zu finden.
Wenn wir auf Verstöße gegen unsere Richtlinien aufmerksam werden, z. B. Angebote mit ungültigen Informationen oder abgelaufenen Verträgen, deaktivieren wir diese.
Wir empfehlen Ihnen, die Compliance vor der Hochsaison in der Weihnachtszeit nachzuweisen.
Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie unter Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.
GPSR-Compliance mit dem neuen Detailseitenformat
Wenn Sie Nicht-Lebensmittel in unseren Stores in der EU verkaufen, müssen Sie bis zum 13. Dezember 2024 Ihre Compliance mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) nachweisen.
Um Ihre Compliance-Anforderungen hinsichtlich der GPSR zu verwalten, haben wir auf der Produktdetailseite den Abschnitt Sicherheit und Produktressourcen hinzugefügt:
- Ihre Produktbilder sind jetzt von Bildern, Dokumenten und Informationen im Zusammenhang mit der Compliance getrennt. Hier werden Ihre Marketingbilder und Produktinformationen angezeigt.
- Sie können ganz einfach überprüfen, ob die erforderlichen Compliance-Informationen übermittelt wurden.
- Die erforderlichen Compliance-Informationen sind für Kunden leicht zu finden.
Wenn wir auf Verstöße gegen unsere Richtlinien aufmerksam werden, z. B. Angebote mit ungültigen Informationen oder abgelaufenen Verträgen, deaktivieren wir diese.
Wir empfehlen Ihnen, die Compliance vor der Hochsaison in der Weihnachtszeit nachzuweisen.
Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie unter Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.
16 Antworten
Seller_FJChsitX8Vq0L
In der GPSR-Verordnung heißt es sinngemäß unter Punkt 105: "Der Verkauf von Produkten, welche bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden, und mit der vorherigen Produktsicherheits-Richtlinie konform waren, dürfen von den EU-Mitgliedsstaaten nicht behi.ndert werden und sind daher nicht betroffen"
Wie geht Amazon damit um?
Wörtlich heißt es da:
(105) Um Wirtschaftsakteuren und Anbietern von Online-Marktplätzen genügend Zeit einzuräumen, sich an die Anforderungen dieser Verordnung, einschließlich der Informationsanforderungen, anzupassen, ist es erforderlich, nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einen ausreichenden Übergangszeitraum vorzusehen, in dem Produkte, die unter die Richtlinie 2001/95/EG fallen und mit der genannten Richtlinie konform sind, noch in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Mitgliedstaaten sollten daher das Bereitstellen solcher Produkte auf dem Markt, einschließlich Angeboten zum Kauf, nicht behindern.
Seller_7aUxUKuUkhSK6
Wir haben seit heute diverse Lebensmittel in der GPSR-Übersicht mit der Anforderung, Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen/Handbücher hochzuladen, obwohl diese laut Information von der Regel ausgenommen sein sollten. Wir haben diesbezüglich bereits einen Fall eröffnet.
Leider haben wir auch noch keine Informationen zu den Bilderuploads der Warnhinweise bzw. wie genau Amazon das haben will.
Läuft wohl noch nicht ganz so rund das Ganze?
Seller_RVwH8JCv53QtG
Sie verstehen das Gesetz falsch! Alle Verkäufer werden hier verrückt mit diesen Unterlagen, die jedoch gemäß Gesetz erst fällig sind, für Artikel die am 13.12.2024 neu eingestellt und verkauft werden!
Bitte prüfen Sie dies umgehend, ansonsten werden hier viele Verkäufer bis zu diesem Datum kaum noch Waren in ihrem Lagerbestand haben, weil das gar nicht aufgearbeitet werden kann. Bei vielen Produkten gibt es gar kein Sicherheitshinweis.

Seller_ufQ3eRQ3oh0Sx
Bitte auch umgehend für Belgien umsetzen!
Seller_nSAMYdBCVdcIh
Gibt es denn auch schon umsetzbare Infos und Hinweise wie diese beiden Felder auf der Produktdetailseite

anzusteuern sind bzw wo man dafür Infos hinterlegen kann?
In den mir zur Verfügung stehenden Vorlagen gibt es dafür bisher nur eine Auswahlmöglichkeit "Anbieterinformationsübersicht".

Und die dort hinterlegten Infos landen dann ohne erkennbares System mal bei "Herstellerinformationen" und mal bei "Verantwortliche Person in der EU". Es wäre daher ganz gut wenn man dazu mal einen Leitfaden bekommen könnte, damit die Angaben gleich beim ersten Mal korrekt hinterlegt werden können.
Jona_Amazon
Hallo alle zusammen!
Zum Thema GPSR haben wir für euch ein Ask Amazon Event in Planung. Hier findet ihr weitere Infos dazu:
Am Tag des Events wird es einen neuen Thread dazu geben, in dem ihr eure Fragen stellen könnt, welche dann von unserem Expertenteam beantworten werden.
Beste Grüße,
Jona