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Seller_xqXvP0bBdYzbM

Amazon und die Bewertungen die sie nicht löschen

Noch eindeutiger als diese Bewertung geht es nicht. "Kunde schrieb, um mich zu ärgern. "

"Leider den Artikel nicht bekomme" 303-9563920-1274718

Die Ware hat er aber, kam zwar einen Tag zu spät an. Dafür haben wir uns auch entschuldigt. Das gibt ihn aber nicht das Recht auch nach dem AMAZON Vertrag nicht zu lügen. Nach dem eigenen Amazon Richtlinien ist es so:

Dass sie es löschen müssen. Die erste Begründung wie immer von Amazon auch bei Verspätung kann der Kunde eine Bewertung abgeben. Das mag sein, aber nach folgenden Inhalt darf der nicht lügen und uns in Misskredit bringen. Siehe Text Auszug.

Bei einer Eskalation wieder Eröffnung haben sie auf Ihren Vertrag verwiesen oder dass ich Anwalt einschalten soll. Als Begründung er gilt ja . Mehr will ich gar nicht. Also bleibt einen, obwohl sie einen recht geben und sie gegen Ihren eigenen Vertrag Verstößen, nichts anderes übrig, also Kartellamt oder Schlichtungsstelle einzuschalten. Da der Fall so eindeutig ist, auch nach dem Gesetz ist es eben nur Amazon Systeme die es nicht hinbekommen. Es hätte so einfach sein können.

Der „Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag“ (auch als „Amazon Business Solutions Vertrag“ bekannt) enthält eine Klausel zur Entfernung rechtswidriger oder falscher Inhalte, einschließlich Bewertungen. Eine zentrale Passage dazu findet sich typischerweise im Abschnitt zu „Lizenzgewährung und Kontrolle über Inhalte“ bzw. im Abschnitt „Richtlinien und Kontrolle“

Eine einschlägige Formulierung aus der aktuellen Version (Stand: regelmäßig aktualisiert, bitte Original auf amazon.de prüfen) lautet sinngemäß:

„Amazon behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Inhalte (einschließlich Bewertungen, Rezensionen, etc.) zu entfernen oder zu ändern, wenn diese gegen geltendes Recht, die Amazon-Richtlinien oder Rechte Dritter verstoßen.“

Eine konkretere Passage findet sich oft in Bezug auf Produktrezensionen

„Amazon kann Inhalte entfernen, die ungenau, irreführend, rechtswidrig oder anderweitig unangemessen sind oder gegen die Amazon-Richtlinien verstoßen.“

Zudem verweist Amazon auf die Richtlinien für Verkäuferbewertungen sowie die Richtlinien zur Veröffentlichung von Kundenrezensionen, in denen klar geregelt ist, dass gefälschte oder manipulierte Bewertungen verboten sind und entfernt werden.

Amazon ist als Betreiber eines Marktplatzes unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Bewertungen zu löschen, wenn diese nachweislich falsch sind und den Verkäufer unzulässig in Misskredit bringen. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), der die Pflichten von Plattformbetreibern konkretisiert hat.

Hier ist eine juristisch fundierte Begründung, die du als Einspruch gegenüber Amazon verwenden kannst:

Begründung zur Löschung einer Bewertung gemäß geltender Rechtsprechung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich geltend, dass die auf Ihrem Marktplatz veröffentlichte Bewertung gegen geltendes Recht verstößt und gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung unverzüglich zu löschen ist.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15 sowie Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20) trifft den Betreiber eines Internetportals eine sogenannte sekundäre Prüfpflicht, sobald er konkret und substantiiert über eine mögliche Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird. Diese Prüfpflicht gilt insbesondere bei Bewertungen, die rufschädigende Tatsachenbehauptungen enthalten und den Tatbestand der Schmähkritik oder der gezielten Herabwürdigung erfüllen.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, mein geschäftliches Ansehen und meine Verkaufschancen auf Ihrem Marktplatz erheblich zu beeinträchtigen. Entsprechend der vorgenannten Rechtsprechung trifft Sie als Plattformbetreiber die Pflicht zur Löschung, sofern der Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist und eine Prüfung den Verstoß bestätigt.

Ich verweise zudem auf das Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.10.2019 (Az. 16 U 9/19), wonach die Löschungspflicht dann greift, wenn der Portalbetreiber nach Inkenntnissetzung untätig bleibt oder keine hinreichende Prüfung vornimmt.

Da die beanstandete Bewertung inhaltlich unzutreffend ist und durch entsprechende Belege (z. B. Versandnachweise, Kommunikation, Produktbeschreibung etc.) widerlegt werden kann, fordere ich Sie höflich, aber nachdrücklich auf, diese Bewertung umgehend zu entfernen.

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Tags:Verkäuferleistung
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Seller_xqXvP0bBdYzbM

Amazon und die Bewertungen die sie nicht löschen

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Die Ware hat er aber, kam zwar einen Tag zu spät an. Dafür haben wir uns auch entschuldigt. Das gibt ihn aber nicht das Recht auch nach dem AMAZON Vertrag nicht zu lügen. Nach dem eigenen Amazon Richtlinien ist es so:

Dass sie es löschen müssen. Die erste Begründung wie immer von Amazon auch bei Verspätung kann der Kunde eine Bewertung abgeben. Das mag sein, aber nach folgenden Inhalt darf der nicht lügen und uns in Misskredit bringen. Siehe Text Auszug.

Bei einer Eskalation wieder Eröffnung haben sie auf Ihren Vertrag verwiesen oder dass ich Anwalt einschalten soll. Als Begründung er gilt ja . Mehr will ich gar nicht. Also bleibt einen, obwohl sie einen recht geben und sie gegen Ihren eigenen Vertrag Verstößen, nichts anderes übrig, also Kartellamt oder Schlichtungsstelle einzuschalten. Da der Fall so eindeutig ist, auch nach dem Gesetz ist es eben nur Amazon Systeme die es nicht hinbekommen. Es hätte so einfach sein können.

Der „Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag“ (auch als „Amazon Business Solutions Vertrag“ bekannt) enthält eine Klausel zur Entfernung rechtswidriger oder falscher Inhalte, einschließlich Bewertungen. Eine zentrale Passage dazu findet sich typischerweise im Abschnitt zu „Lizenzgewährung und Kontrolle über Inhalte“ bzw. im Abschnitt „Richtlinien und Kontrolle“

Eine einschlägige Formulierung aus der aktuellen Version (Stand: regelmäßig aktualisiert, bitte Original auf amazon.de prüfen) lautet sinngemäß:

„Amazon behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Inhalte (einschließlich Bewertungen, Rezensionen, etc.) zu entfernen oder zu ändern, wenn diese gegen geltendes Recht, die Amazon-Richtlinien oder Rechte Dritter verstoßen.“

Eine konkretere Passage findet sich oft in Bezug auf Produktrezensionen

„Amazon kann Inhalte entfernen, die ungenau, irreführend, rechtswidrig oder anderweitig unangemessen sind oder gegen die Amazon-Richtlinien verstoßen.“

Zudem verweist Amazon auf die Richtlinien für Verkäuferbewertungen sowie die Richtlinien zur Veröffentlichung von Kundenrezensionen, in denen klar geregelt ist, dass gefälschte oder manipulierte Bewertungen verboten sind und entfernt werden.

Amazon ist als Betreiber eines Marktplatzes unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Bewertungen zu löschen, wenn diese nachweislich falsch sind und den Verkäufer unzulässig in Misskredit bringen. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), der die Pflichten von Plattformbetreibern konkretisiert hat.

Hier ist eine juristisch fundierte Begründung, die du als Einspruch gegenüber Amazon verwenden kannst:

Begründung zur Löschung einer Bewertung gemäß geltender Rechtsprechung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich geltend, dass die auf Ihrem Marktplatz veröffentlichte Bewertung gegen geltendes Recht verstößt und gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung unverzüglich zu löschen ist.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15 sowie Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20) trifft den Betreiber eines Internetportals eine sogenannte sekundäre Prüfpflicht, sobald er konkret und substantiiert über eine mögliche Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird. Diese Prüfpflicht gilt insbesondere bei Bewertungen, die rufschädigende Tatsachenbehauptungen enthalten und den Tatbestand der Schmähkritik oder der gezielten Herabwürdigung erfüllen.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, mein geschäftliches Ansehen und meine Verkaufschancen auf Ihrem Marktplatz erheblich zu beeinträchtigen. Entsprechend der vorgenannten Rechtsprechung trifft Sie als Plattformbetreiber die Pflicht zur Löschung, sofern der Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist und eine Prüfung den Verstoß bestätigt.

Ich verweise zudem auf das Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.10.2019 (Az. 16 U 9/19), wonach die Löschungspflicht dann greift, wenn der Portalbetreiber nach Inkenntnissetzung untätig bleibt oder keine hinreichende Prüfung vornimmt.

Da die beanstandete Bewertung inhaltlich unzutreffend ist und durch entsprechende Belege (z. B. Versandnachweise, Kommunikation, Produktbeschreibung etc.) widerlegt werden kann, fordere ich Sie höflich, aber nachdrücklich auf, diese Bewertung umgehend zu entfernen.

Tags:Verkäuferleistung
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Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_xqXvP0bBdYzbM

Les dir dazu mal die zahlreichen Threads hier im Forum durch. Ohne das ich dir in irgend einer Form die Schuld geben möchte, es ist nur eine Zusammenfassung der vielen Konversationen hier:

1. Du bist für den Versanddienstleister verantwortlich, du kannst ja wählen, wen du möchtest. Wenn der Dienstleister dem Kunden nicht passt und es dadurch zu Problemen/Verzögerungen kommt, kann er negativ bewerten.

2. Egal welche Sendungsform du wählst, vor Gericht zählt letztendlich nur die persönliche Übergabe mit Identitätsnachweis.

3. Einige Kunden nutzen derzeit das Amazon-System schamlos aus. Dir steht es völlig frei, gegen den Kunden außerhalb von Amazon rechtliche Schritte einzuleiten. Das sollte schneller und günstiger sein, als gerichtlich gegen Amazon vorzugehen. Du kannst hier mit Gerichtsurteilen "wedeln" wie du möchtest, wir sind hier im Seller Forum und das interessiert Amazon nicht, das musst du im Einzelfall dann eben selbst gerichtlich feststellen lassen.

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Seller_B8A16cPRYNPzj
In Antwort auf: Post von: Seller_xqXvP0bBdYzbM

In Ergänzung zu @Seller_CJjIUGWJZIDbW: Nicht alles, was sich "sinngemäß" passend liest, ist auch für den Einzelfall passend.

Leider kann es im Einzelfall schwierig bis unmöglich sein, eine Bewertung wieder entfernt zu bekommen (und Amazon ist da in aller Regel keine Hilfe). Darum sollte man sich vorher überlegen, ob es den Aufwand wirklich wert ist.

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
In Antwort auf: Post von: Seller_xqXvP0bBdYzbM

Ich schliesse mich den vorherigen Beiträgen an.

Ein Versuch über Amazon die Bewertung entfernen zu lassen ist kein Zeitaufwand, alle anderen Versuche sind nur Zeitfresser.

Öffentliche Antwort unter der Bewertung: Wir bedauern, dass ihre Bestellung Sie mit einem Tag Verspätung durch en Versanddienstleister erreicht hat.

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Seller_xqXvP0bBdYzbM

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Die Ware hat er aber, kam zwar einen Tag zu spät an. Dafür haben wir uns auch entschuldigt. Das gibt ihn aber nicht das Recht auch nach dem AMAZON Vertrag nicht zu lügen. Nach dem eigenen Amazon Richtlinien ist es so:

Dass sie es löschen müssen. Die erste Begründung wie immer von Amazon auch bei Verspätung kann der Kunde eine Bewertung abgeben. Das mag sein, aber nach folgenden Inhalt darf der nicht lügen und uns in Misskredit bringen. Siehe Text Auszug.

Bei einer Eskalation wieder Eröffnung haben sie auf Ihren Vertrag verwiesen oder dass ich Anwalt einschalten soll. Als Begründung er gilt ja . Mehr will ich gar nicht. Also bleibt einen, obwohl sie einen recht geben und sie gegen Ihren eigenen Vertrag Verstößen, nichts anderes übrig, also Kartellamt oder Schlichtungsstelle einzuschalten. Da der Fall so eindeutig ist, auch nach dem Gesetz ist es eben nur Amazon Systeme die es nicht hinbekommen. Es hätte so einfach sein können.

Der „Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag“ (auch als „Amazon Business Solutions Vertrag“ bekannt) enthält eine Klausel zur Entfernung rechtswidriger oder falscher Inhalte, einschließlich Bewertungen. Eine zentrale Passage dazu findet sich typischerweise im Abschnitt zu „Lizenzgewährung und Kontrolle über Inhalte“ bzw. im Abschnitt „Richtlinien und Kontrolle“

Eine einschlägige Formulierung aus der aktuellen Version (Stand: regelmäßig aktualisiert, bitte Original auf amazon.de prüfen) lautet sinngemäß:

„Amazon behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Inhalte (einschließlich Bewertungen, Rezensionen, etc.) zu entfernen oder zu ändern, wenn diese gegen geltendes Recht, die Amazon-Richtlinien oder Rechte Dritter verstoßen.“

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„Amazon kann Inhalte entfernen, die ungenau, irreführend, rechtswidrig oder anderweitig unangemessen sind oder gegen die Amazon-Richtlinien verstoßen.“

Zudem verweist Amazon auf die Richtlinien für Verkäuferbewertungen sowie die Richtlinien zur Veröffentlichung von Kundenrezensionen, in denen klar geregelt ist, dass gefälschte oder manipulierte Bewertungen verboten sind und entfernt werden.

Amazon ist als Betreiber eines Marktplatzes unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Bewertungen zu löschen, wenn diese nachweislich falsch sind und den Verkäufer unzulässig in Misskredit bringen. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), der die Pflichten von Plattformbetreibern konkretisiert hat.

Hier ist eine juristisch fundierte Begründung, die du als Einspruch gegenüber Amazon verwenden kannst:

Begründung zur Löschung einer Bewertung gemäß geltender Rechtsprechung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich geltend, dass die auf Ihrem Marktplatz veröffentlichte Bewertung gegen geltendes Recht verstößt und gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung unverzüglich zu löschen ist.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15 sowie Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20) trifft den Betreiber eines Internetportals eine sogenannte sekundäre Prüfpflicht, sobald er konkret und substantiiert über eine mögliche Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird. Diese Prüfpflicht gilt insbesondere bei Bewertungen, die rufschädigende Tatsachenbehauptungen enthalten und den Tatbestand der Schmähkritik oder der gezielten Herabwürdigung erfüllen.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, mein geschäftliches Ansehen und meine Verkaufschancen auf Ihrem Marktplatz erheblich zu beeinträchtigen. Entsprechend der vorgenannten Rechtsprechung trifft Sie als Plattformbetreiber die Pflicht zur Löschung, sofern der Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist und eine Prüfung den Verstoß bestätigt.

Ich verweise zudem auf das Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.10.2019 (Az. 16 U 9/19), wonach die Löschungspflicht dann greift, wenn der Portalbetreiber nach Inkenntnissetzung untätig bleibt oder keine hinreichende Prüfung vornimmt.

Da die beanstandete Bewertung inhaltlich unzutreffend ist und durch entsprechende Belege (z. B. Versandnachweise, Kommunikation, Produktbeschreibung etc.) widerlegt werden kann, fordere ich Sie höflich, aber nachdrücklich auf, diese Bewertung umgehend zu entfernen.

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Die Ware hat er aber, kam zwar einen Tag zu spät an. Dafür haben wir uns auch entschuldigt. Das gibt ihn aber nicht das Recht auch nach dem AMAZON Vertrag nicht zu lügen. Nach dem eigenen Amazon Richtlinien ist es so:

Dass sie es löschen müssen. Die erste Begründung wie immer von Amazon auch bei Verspätung kann der Kunde eine Bewertung abgeben. Das mag sein, aber nach folgenden Inhalt darf der nicht lügen und uns in Misskredit bringen. Siehe Text Auszug.

Bei einer Eskalation wieder Eröffnung haben sie auf Ihren Vertrag verwiesen oder dass ich Anwalt einschalten soll. Als Begründung er gilt ja . Mehr will ich gar nicht. Also bleibt einen, obwohl sie einen recht geben und sie gegen Ihren eigenen Vertrag Verstößen, nichts anderes übrig, also Kartellamt oder Schlichtungsstelle einzuschalten. Da der Fall so eindeutig ist, auch nach dem Gesetz ist es eben nur Amazon Systeme die es nicht hinbekommen. Es hätte so einfach sein können.

Der „Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag“ (auch als „Amazon Business Solutions Vertrag“ bekannt) enthält eine Klausel zur Entfernung rechtswidriger oder falscher Inhalte, einschließlich Bewertungen. Eine zentrale Passage dazu findet sich typischerweise im Abschnitt zu „Lizenzgewährung und Kontrolle über Inhalte“ bzw. im Abschnitt „Richtlinien und Kontrolle“

Eine einschlägige Formulierung aus der aktuellen Version (Stand: regelmäßig aktualisiert, bitte Original auf amazon.de prüfen) lautet sinngemäß:

„Amazon behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Inhalte (einschließlich Bewertungen, Rezensionen, etc.) zu entfernen oder zu ändern, wenn diese gegen geltendes Recht, die Amazon-Richtlinien oder Rechte Dritter verstoßen.“

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„Amazon kann Inhalte entfernen, die ungenau, irreführend, rechtswidrig oder anderweitig unangemessen sind oder gegen die Amazon-Richtlinien verstoßen.“

Zudem verweist Amazon auf die Richtlinien für Verkäuferbewertungen sowie die Richtlinien zur Veröffentlichung von Kundenrezensionen, in denen klar geregelt ist, dass gefälschte oder manipulierte Bewertungen verboten sind und entfernt werden.

Amazon ist als Betreiber eines Marktplatzes unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Bewertungen zu löschen, wenn diese nachweislich falsch sind und den Verkäufer unzulässig in Misskredit bringen. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), der die Pflichten von Plattformbetreibern konkretisiert hat.

Hier ist eine juristisch fundierte Begründung, die du als Einspruch gegenüber Amazon verwenden kannst:

Begründung zur Löschung einer Bewertung gemäß geltender Rechtsprechung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich geltend, dass die auf Ihrem Marktplatz veröffentlichte Bewertung gegen geltendes Recht verstößt und gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung unverzüglich zu löschen ist.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15 sowie Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20) trifft den Betreiber eines Internetportals eine sogenannte sekundäre Prüfpflicht, sobald er konkret und substantiiert über eine mögliche Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird. Diese Prüfpflicht gilt insbesondere bei Bewertungen, die rufschädigende Tatsachenbehauptungen enthalten und den Tatbestand der Schmähkritik oder der gezielten Herabwürdigung erfüllen.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, mein geschäftliches Ansehen und meine Verkaufschancen auf Ihrem Marktplatz erheblich zu beeinträchtigen. Entsprechend der vorgenannten Rechtsprechung trifft Sie als Plattformbetreiber die Pflicht zur Löschung, sofern der Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist und eine Prüfung den Verstoß bestätigt.

Ich verweise zudem auf das Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.10.2019 (Az. 16 U 9/19), wonach die Löschungspflicht dann greift, wenn der Portalbetreiber nach Inkenntnissetzung untätig bleibt oder keine hinreichende Prüfung vornimmt.

Da die beanstandete Bewertung inhaltlich unzutreffend ist und durch entsprechende Belege (z. B. Versandnachweise, Kommunikation, Produktbeschreibung etc.) widerlegt werden kann, fordere ich Sie höflich, aber nachdrücklich auf, diese Bewertung umgehend zu entfernen.

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Amazon und die Bewertungen die sie nicht löschen

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Die Ware hat er aber, kam zwar einen Tag zu spät an. Dafür haben wir uns auch entschuldigt. Das gibt ihn aber nicht das Recht auch nach dem AMAZON Vertrag nicht zu lügen. Nach dem eigenen Amazon Richtlinien ist es so:

Dass sie es löschen müssen. Die erste Begründung wie immer von Amazon auch bei Verspätung kann der Kunde eine Bewertung abgeben. Das mag sein, aber nach folgenden Inhalt darf der nicht lügen und uns in Misskredit bringen. Siehe Text Auszug.

Bei einer Eskalation wieder Eröffnung haben sie auf Ihren Vertrag verwiesen oder dass ich Anwalt einschalten soll. Als Begründung er gilt ja . Mehr will ich gar nicht. Also bleibt einen, obwohl sie einen recht geben und sie gegen Ihren eigenen Vertrag Verstößen, nichts anderes übrig, also Kartellamt oder Schlichtungsstelle einzuschalten. Da der Fall so eindeutig ist, auch nach dem Gesetz ist es eben nur Amazon Systeme die es nicht hinbekommen. Es hätte so einfach sein können.

Der „Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag“ (auch als „Amazon Business Solutions Vertrag“ bekannt) enthält eine Klausel zur Entfernung rechtswidriger oder falscher Inhalte, einschließlich Bewertungen. Eine zentrale Passage dazu findet sich typischerweise im Abschnitt zu „Lizenzgewährung und Kontrolle über Inhalte“ bzw. im Abschnitt „Richtlinien und Kontrolle“

Eine einschlägige Formulierung aus der aktuellen Version (Stand: regelmäßig aktualisiert, bitte Original auf amazon.de prüfen) lautet sinngemäß:

„Amazon behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Inhalte (einschließlich Bewertungen, Rezensionen, etc.) zu entfernen oder zu ändern, wenn diese gegen geltendes Recht, die Amazon-Richtlinien oder Rechte Dritter verstoßen.“

Eine konkretere Passage findet sich oft in Bezug auf Produktrezensionen

„Amazon kann Inhalte entfernen, die ungenau, irreführend, rechtswidrig oder anderweitig unangemessen sind oder gegen die Amazon-Richtlinien verstoßen.“

Zudem verweist Amazon auf die Richtlinien für Verkäuferbewertungen sowie die Richtlinien zur Veröffentlichung von Kundenrezensionen, in denen klar geregelt ist, dass gefälschte oder manipulierte Bewertungen verboten sind und entfernt werden.

Amazon ist als Betreiber eines Marktplatzes unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Bewertungen zu löschen, wenn diese nachweislich falsch sind und den Verkäufer unzulässig in Misskredit bringen. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), der die Pflichten von Plattformbetreibern konkretisiert hat.

Hier ist eine juristisch fundierte Begründung, die du als Einspruch gegenüber Amazon verwenden kannst:

Begründung zur Löschung einer Bewertung gemäß geltender Rechtsprechung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich geltend, dass die auf Ihrem Marktplatz veröffentlichte Bewertung gegen geltendes Recht verstößt und gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung unverzüglich zu löschen ist.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15 sowie Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20) trifft den Betreiber eines Internetportals eine sogenannte sekundäre Prüfpflicht, sobald er konkret und substantiiert über eine mögliche Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird. Diese Prüfpflicht gilt insbesondere bei Bewertungen, die rufschädigende Tatsachenbehauptungen enthalten und den Tatbestand der Schmähkritik oder der gezielten Herabwürdigung erfüllen.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, mein geschäftliches Ansehen und meine Verkaufschancen auf Ihrem Marktplatz erheblich zu beeinträchtigen. Entsprechend der vorgenannten Rechtsprechung trifft Sie als Plattformbetreiber die Pflicht zur Löschung, sofern der Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist und eine Prüfung den Verstoß bestätigt.

Ich verweise zudem auf das Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.10.2019 (Az. 16 U 9/19), wonach die Löschungspflicht dann greift, wenn der Portalbetreiber nach Inkenntnissetzung untätig bleibt oder keine hinreichende Prüfung vornimmt.

Da die beanstandete Bewertung inhaltlich unzutreffend ist und durch entsprechende Belege (z. B. Versandnachweise, Kommunikation, Produktbeschreibung etc.) widerlegt werden kann, fordere ich Sie höflich, aber nachdrücklich auf, diese Bewertung umgehend zu entfernen.

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Seller_CJjIUGWJZIDbW
In Antwort auf: Post von: Seller_xqXvP0bBdYzbM

Les dir dazu mal die zahlreichen Threads hier im Forum durch. Ohne das ich dir in irgend einer Form die Schuld geben möchte, es ist nur eine Zusammenfassung der vielen Konversationen hier:

1. Du bist für den Versanddienstleister verantwortlich, du kannst ja wählen, wen du möchtest. Wenn der Dienstleister dem Kunden nicht passt und es dadurch zu Problemen/Verzögerungen kommt, kann er negativ bewerten.

2. Egal welche Sendungsform du wählst, vor Gericht zählt letztendlich nur die persönliche Übergabe mit Identitätsnachweis.

3. Einige Kunden nutzen derzeit das Amazon-System schamlos aus. Dir steht es völlig frei, gegen den Kunden außerhalb von Amazon rechtliche Schritte einzuleiten. Das sollte schneller und günstiger sein, als gerichtlich gegen Amazon vorzugehen. Du kannst hier mit Gerichtsurteilen "wedeln" wie du möchtest, wir sind hier im Seller Forum und das interessiert Amazon nicht, das musst du im Einzelfall dann eben selbst gerichtlich feststellen lassen.

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Seller_B8A16cPRYNPzj
In Antwort auf: Post von: Seller_xqXvP0bBdYzbM

In Ergänzung zu @Seller_CJjIUGWJZIDbW: Nicht alles, was sich "sinngemäß" passend liest, ist auch für den Einzelfall passend.

Leider kann es im Einzelfall schwierig bis unmöglich sein, eine Bewertung wieder entfernt zu bekommen (und Amazon ist da in aller Regel keine Hilfe). Darum sollte man sich vorher überlegen, ob es den Aufwand wirklich wert ist.

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Seller_5qqNf2z8y6O8r
In Antwort auf: Post von: Seller_xqXvP0bBdYzbM

Ich schliesse mich den vorherigen Beiträgen an.

Ein Versuch über Amazon die Bewertung entfernen zu lassen ist kein Zeitaufwand, alle anderen Versuche sind nur Zeitfresser.

Öffentliche Antwort unter der Bewertung: Wir bedauern, dass ihre Bestellung Sie mit einem Tag Verspätung durch en Versanddienstleister erreicht hat.

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Seller_CJjIUGWJZIDbW
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1. Du bist für den Versanddienstleister verantwortlich, du kannst ja wählen, wen du möchtest. Wenn der Dienstleister dem Kunden nicht passt und es dadurch zu Problemen/Verzögerungen kommt, kann er negativ bewerten.

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3. Einige Kunden nutzen derzeit das Amazon-System schamlos aus. Dir steht es völlig frei, gegen den Kunden außerhalb von Amazon rechtliche Schritte einzuleiten. Das sollte schneller und günstiger sein, als gerichtlich gegen Amazon vorzugehen. Du kannst hier mit Gerichtsurteilen "wedeln" wie du möchtest, wir sind hier im Seller Forum und das interessiert Amazon nicht, das musst du im Einzelfall dann eben selbst gerichtlich feststellen lassen.

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Seller_CJjIUGWJZIDbW
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1. Du bist für den Versanddienstleister verantwortlich, du kannst ja wählen, wen du möchtest. Wenn der Dienstleister dem Kunden nicht passt und es dadurch zu Problemen/Verzögerungen kommt, kann er negativ bewerten.

2. Egal welche Sendungsform du wählst, vor Gericht zählt letztendlich nur die persönliche Übergabe mit Identitätsnachweis.

3. Einige Kunden nutzen derzeit das Amazon-System schamlos aus. Dir steht es völlig frei, gegen den Kunden außerhalb von Amazon rechtliche Schritte einzuleiten. Das sollte schneller und günstiger sein, als gerichtlich gegen Amazon vorzugehen. Du kannst hier mit Gerichtsurteilen "wedeln" wie du möchtest, wir sind hier im Seller Forum und das interessiert Amazon nicht, das musst du im Einzelfall dann eben selbst gerichtlich feststellen lassen.

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Seller_B8A16cPRYNPzj
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In Ergänzung zu @Seller_CJjIUGWJZIDbW: Nicht alles, was sich "sinngemäß" passend liest, ist auch für den Einzelfall passend.

Leider kann es im Einzelfall schwierig bis unmöglich sein, eine Bewertung wieder entfernt zu bekommen (und Amazon ist da in aller Regel keine Hilfe). Darum sollte man sich vorher überlegen, ob es den Aufwand wirklich wert ist.

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Leider kann es im Einzelfall schwierig bis unmöglich sein, eine Bewertung wieder entfernt zu bekommen (und Amazon ist da in aller Regel keine Hilfe). Darum sollte man sich vorher überlegen, ob es den Aufwand wirklich wert ist.

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Ein Versuch über Amazon die Bewertung entfernen zu lassen ist kein Zeitaufwand, alle anderen Versuche sind nur Zeitfresser.

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